Gemeindezeitung - page 29

Februar 2015
Dölsacher Dorfzeitung
Seite 29
entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes
gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-
halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berech-
tigten Person oder Stelle abgegeben wird.
g)
Änderung ÖRK der Gemeinde Dölsach und Än-
derung des Flächenwidmungsplanes im Bereich
der Gp. 103/1 und 886, KG Görtschach-Göd-
nach (Andreas Trojer und Johann Fuchs).
Herr Andreas Trojer will weichenden Kindern einen
Bauplatz zur Verfügung stellen. Die Tochter Waltraud
hat bereits konkrete Bauabsichten. Der Bereich liegt
derzeit außerhalb der Konzeptgrenzen wodurch
nachstehende Änderung des ÖRK der Gemeinde Döl-
sach und des Flächenwidmungsplanes erforderlich
wird.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
1) Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt
gemäß § 70 Abs. 1 iVm § 64 Abs. 1 des Tiroler
Raumordnungsgesetzes 2011 – TROG 2011, LGBl.
Nr. 56, den von der Architektengemeinschaft Dipl.-
Ingre. Griessmann-Scherzer-Mayr ausgearbeiteten
Entwurf vom 3. Dezember 2014, Zahl 707r103-
1ROK.dwg, über die Änderung des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes der Gemeinde Dölsach im
Bereich der Grundstücke Nr. 103/1 und 886, KG
Görtschach-Gödnach, durch vier Wochen hindurch,
und zwar vom 17. Dezember 2014 bis einschließlich
15. Jänner 2015, zur öffentlichen Einsichtnahme auf-
zulegen.
Der Entwurf sieht folgende Änderung des örtlichen
Raumordnungskonzeptes der Gemeinde Dölsach
vor: Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzep-
tes im Bereich je einer Teilfläche der Grundstücke Nr.
103/1 und 886, KG Görtschach-Gödnach, von derzeit
Freihaltefläche Landschaftsbild (FA) in künftig bau-
licher Entwicklungsbereich für Hauptnutzung Land-
wirtschaft „L14“.
Die Beschreibung des Konzeptplans lautet folgend:
„L14“: Baulicher Entwicklungsbereich für die Er-
richtung von Wohnhäusern weichender Kinder des
Eigentümers als Erbteil (Erbfolgeregelung) vorge-
sehen. Zur Absicherung des Baulandzwecks wird der
Abschluss einer privatrechtlichen Vereinbarung,
welche ein Vergaberecht der Gemeinde Dölsach zu
einem festgelegten Preis im Falle der Vergabe einer
oder mehrere Bauplätze nicht an weichende Kinder
oder im Falle dessen, dass nicht innerhalb einer an-
gemessenen Frist gebaut wird, als Voraussetzung für
eine Baulandwidmung formuliert.
Gleichzeitig wird gemäß § 70 Abs. 1 lit. a TROG
2011 der Beschluss über die dem Entwurf entspre-
chende Änderung des Örtlichen Raumordnungskon-
zeptes gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-
halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berech-
tigten Person oder Stelle abgegeben wird.
2) Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt
gemäß § 113 Abs. 3 und 4 iVm § 70 Abs. 1 Tiroler
Raumordnungsgesetz 2011 – TROG 2011, LGBl. Nr.
56 und § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz
2006 – TROG 2006, LGBl. Nr. 27 den von der Ar-
chitektengemeinschaft Dipl.-Ingre. Griessmann-
Scherzer-Mayr ausgearbeiteten Entwurf vom 3. De-
zember 2014, Zahl 707r103-1FWP.dwg, über die Än-
derung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde
Dölsach im Bereich der Grundstücke Nr. 103/1 und
886, KG Görtschach-Gödnach, durch vier Wochen
hindurch, und zwar vom 15. Dezember 2014 bis
einschließlich 15. Jänner 2015, zur öffentlichen Ein-
sichtnahme aufzulegen.
Der Entwurf sieht eine Widmungsänderung im Be-
reich je einer Teilfläche der Grundstücke Nr. 103/1
und 886, KG Görtschach-Gödnach, von derzeit Frei-
land in künftig „landwirtschaftliches Mischgebiet“
gemäß § 40 Abs. 5 TROG 2011 vor.
Gleichzeitig wird gemäß § 113 Abs. 3 iVm 70 Abs. 1
lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem Entwurf
entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes
gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-
halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berech-
tigten Person oder Stelle abgegeben wird.
h)
Aufhebung des Bebauungsplanes im Bereich der
Gpn. 255/9, 874/7 und 909, KG Görtschach-
Gödnach (Hermann und Gabriele Wallensteiner,
Thomas Lanzer und Astrid Ainetter).
Für diesen Bereich gilt ein allgemeiner und ergän-
zender Bebauungsplan mit Plandatum vom 30. April
2004 in denen die offene Bauweise 0,4 festgelegt ist.
Zwischen den Grundstücken Nr. 909 und 910 ist eine
Grundstücksänderung geplant, der gegenständlicher
1...,19,20,21,22,23,24,25,26,27,28 30,31,32,33,34,35,36,37,38,39,...48
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