Gemeindezeitung - page 28

Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt
gemäß § 113 Abs. 3 und 4 iVm § 70 Abs. 1 Tiroler
Raumordnungsgesetz 2011 – TROG 2011, LGBl. Nr.
56 und § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz
2006 – TROG 2006, LGBl. Nr. 27 den von der
Architektengemeinschaft Dipl.-Ingre. Griessmann-
Scherzer-Mayr ausgearbeiteten Entwurf vom 24. No-
vember 2014, Zahl 707r175-3FWP.dwg, über die Än-
derung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde
Dölsach im Bereich des Grundstückes Nr. 175/3, KG
Dölsach, durch vier Wochen hindurch, und zwar vom
17. Dezember 2014 bis einschließlich 15. Jänner
2015, zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.
Der Entwurf sieht eine Widmungsänderung im Be-
reich zweier Teilflächen des Grundstückes Nr.
175/3, KG Dölsach, von derzeit Freiland in künftig
„gemischtes Wohngebiet“ gemäß § 38 Abs. 2 TROG
2011 vor.
Gleichzeitig wird gemäß § 113 Abs. 3 iVm 70 Abs. 1
lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem Entwurf
entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes
gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-
halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berech-
tigten Person oder Stelle abgegeben wird.
f)
Änderung ÖRK der Gemeinde Dölsach im Be-
reich der Gp. 938, 940 und 944/2, KG Gört-
schach-Gödnach und Änderung des Flächen-
widmungsplanes im Bereich der Gp. 938, 940,
944/2 und 1329, KG Görtschach-Gödnach
(Franz und Christian plankensteiner, Öffent-
liches Gut).
Herr Christian Plankensteiner plant neben dem elter-
lichen Wohn- und Betriebsgebäude die Errichtung
eines Eigenheims. Dieser Bereich liegt derzeit
außerhalb der Konzeptgrenzen wodurch nachstehen-
de Änderung des ÖRK der Gemeinde Dölsach und
des Flächenwidmungsplanes erforderlich wird.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
1) Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt
gemäß § 70 Abs. 1 iVm § 64 Abs. 1 des Tiroler
Raumordnungsgesetzes 2011 – TROG 2011, LGBl. Nr.
56, den von der Architektengemeinschaft Dipl.-Ingre.
Griessmann-Scherzer-Mayr ausgearbeiteten Entwurf
vom 2. Dezember 2014, Zahl 707r938ROK.dwg, über
die Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes
der Gemeinde Dölsach im Bereich der Grundstücke Nr.
938, 940 und 944/2, KG Görtschach-Gödnach, durch
vier Wochen hindurch, und zwar vom 17. Dezember
2014 bis einschließlich 15. Jänner 2015, zur öffent-
lichen Einsichtnahme aufzulegen.
Der Entwurf sieht folgende Änderung des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes der Gemeinde Dölsach
vor: Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzep-
tes im Bereich des Grundstückes Nr. 944/2 und je ei-
ner Teilfläche der Grundstücke 938 und 940, KG
Görtschach-Gödnach, von derzeit weiße Fläche
(Rückwidmungsbereich R18) in künftig baulichen
Entwicklungsbereich für Hauptnutzung Landwirt-
schaft „L9“.
Die Beschreibung des Konzeptplans lautet folgend:
„L9“: Im gegenständlichen Bereich steht eine Hof-
stelle, die als Sonderfläche gewidmet wird. An der
Gemeindestraße ist ein Grundstück für ein weiteres
Einfamilienwohnhaus als Erbteil übergeben worden.
Gleichzeitig wird gemäß § 70 Abs. 1 lit. a TROG
2011 der Beschluss über die dem Entwurf entspre-
chende Änderung des Örtlichen Raumordnungskon-
zeptes gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-
halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berech-
tigten Person oder Stelle abgegeben wird.
2) Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt
gemäß § 113 Abs. 3 und 4 iVm § 70 Abs. 1 Tiroler
Raumordnungsgesetz 2011 – TROG 2011, LGBl. Nr.
56 und § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz
2006 – TROG 2006, LGBl. Nr. 27 den von der
Architektengemeinschaft Dipl.-Ingre. Griessmann-
Scherzer-Mayr ausgearbeiteten Entwurf vom 15. De-
zember 2014, Zahl 707r938FWP.dwg, über die
Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemein-
de Dölsach im Bereich der Grundstücke Nr. 938, 940,
944/2 und 1329, KG Görtschach-Gödnach, durch vier
Wochen hindurch, und zwar vom 15. Dezember 2014
bis einschließlich 15. Jänner 2015, zur öffentlichen
Einsichtnahme aufzulegen.
Der Entwurf sieht eine Widmungsänderung im Be-
reich des Grundstückes Nr. 944/2 und je einer
Teilfläche der Grundstücke 938 und 940, KG Gört-
schach-Gödnach, von derzeit Freiland in künftig
„Wohngebiet“ gemäß § 38 Abs. 1 und im Bereich
einer Teilfläche des Grundstückes 1329, KG Gört-
schach-Gödnach, von derzeit bestehender örtlicher
Verkehrsweg in künftig „Wohngebiet“ gemäß § 38
Abs. 1, alle TROG 2011 vor.
Gleichzeitig wird gemäß § 113 Abs. 3 iVm 70 Abs. 1
lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem Entwurf
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Dölsacher Dorfzeitung
Februar 2015
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