Gemeindezeitung - page 27

Februar 2015
Dölsacher Dorfzeitung
Seite 27
Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berech-
tigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Dieser Beschluss wurde unter Vorsitz von Vize-Bgm.
Martin Mayerl in Abwesenheit des Bürgermeisters be-
schlossen.
c)
Änderung des Bebauungsplanes im Bereich der
Gp. 212/22, KG Dölsach (Sun.e-Solution GmbH.).
Für diesen Bereich besteht bereits ein Bebauungsplan,
der im Osten des Bauplatzes eine Baugrenzlinie vor-
sieht. Nun plant die Firma in diesem Bereich die Er-
richtung eines Carports. Aufgrund einer geänderten
Stellungnahme der Wildbachverbauung steht der Er-
richtung dieser baulichen Anlage nichts im Wege.
Nachstehende Änderung des Bebauungsplanes für
diesen Bereich ist daher erforderlich.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt
gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes
2011, LGBl. Nr. 56, den von der Architektengemein-
schaft Dipl.-Ingre. Griessmann-Scherzer-Mayr aus-
gearbeiteten Entwurf über die Änderung des Bebau-
ungsplanes im Bereich des Grundstückes Nr.
212/22, KG Dölsach, laut planlicher und schriftlicher
Darstellung der Architektengemeinschaft Dipl.-Ingre.
Griessmann-Scherzer-Mayr vom 5. November 2014,
Zahl 707r212-1BBP.dwg, durch vier Wochen hin-
durch, und zwar vom 17. Dezember 2014 bis ein-
schließlich 15. Jänner 2015, zur öffentlichen Ein-
sichtnahme aufzulegen.
Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2011 der
Beschluss des Bebauungsplanes gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-
halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berech-
tigten Person oder Stelle abgegeben wird.
d)
Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be-
reich der Gp. 697/1, 697/2, 925 und Bp. .148, KG
Dölsach (Thomas Glanzer und eva-Maria
Glanzer).
Mit GR-Beschluss vom 22. April 2014 wurde im
gegenständlichen Bereich eine Flächenwidmungsplan-
änderung beschlossen. Die aufsichtsbehördliche Prü-
fung durch das Land Tirol hat ergeben, dass der Be-
reich durch Architekt DI Wolfgang Mayr falsch bzw.
zu gering festgelegt wurde. Nachstehende Änderung
des Flächenwidmungsplanes wird daher erforderlich.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt
gemäß § 113 Abs. 3 und 4 iVm § 70 Abs. 1 Tiroler
Raumordnungsgesetz 2011 – TROG 2011, LGBl. Nr.
56 und § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz
2006 – TROG 2006, LGBl. Nr. 27 den von der
Architektengemeinschaft Dipl.-Ingre. Griessmann-
Scherzer-Mayr ausgearbeiteten Entwurf vom 3. De-
zember 2014, Zahl 707r697-1FWP2.dwg, über die
Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemein-
de Dölsach im Bereich der Grundstücke Nr. 697/1,
697/2, 925 und .148, KG Dölsach, durch vier Wochen
hindurch, und zwar vom 17. Dezember 2014 bis
einschließlich 15. Jänner 2015, zur öffentlichen Ein-
sichtnahme aufzulegen.
Der Entwurf sieht eine Widmungsänderung im Be-
reich je einer Teilfläche der Grundstücke Nr. 697/1
und 925, KG Dölsach, von derzeit Sonderfläche Gast-
haus und Eisstockplatz in künftig „Freiland“ nach
§ 41, im Bereich des Grundstückes .148 und einer
Teilfläche des Grundstückes 697/1 von derzeit Son-
derfläche Gasthaus und Eisstockplatz in künftig „Son-
derfläche mit Teilfestlegungen nach § 51 – Mischge-
biet im Osten (Gst. .148 und Teilfläche des Grund-
stückes 697/1 sowie Grundstück 697/2) nach § 40
Abs. 2 und Sonderfläche Sportanlage – Stockplatz
nach § 50 (Teilfläche des Grundstückes 697/1), alle
TROG 2011, vor.
Gleichzeitig wird gemäß § 113 Abs. 3 iVm 70 Abs. 1
lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem Entwurf
entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes
gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-
halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berech-
tigten Person oder Stelle abgegeben wird.
e)
Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be-
reich Gp. 175/3, KG Dölsach (Siegfried
Schorn).
Im Zuge der Erstellung des Flächenwidmungsplanes
wurde durch den Raumplaner DI Wolfgang Mayr
gegenständliche Gp. 175/3, KG Dölsach, nur mehr
zum Teil als gemischtes Wohngebiet ausgewiesen.
Ebenso ging durch Grundstücksänderungen die ein-
heitliche Widmung verloren. Zur Erlangung einer ein-
heitlichen Flächenwidmung, ist nachstehende Ände-
rung des Flächenwidmungsplanes vorzunehmen.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
1...,17,18,19,20,21,22,23,24,25,26 28,29,30,31,32,33,34,35,36,37,...48
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