Gemeindezeitung - page 24

übung der Gesellschaftsrechte in der Version (AZ
3024/Dr.F/M) genehmigt.
Mit der Vertretung der Gemeinde bei der Errichtung
des Gesellschaftsvertrages als Notariatsakt werden
drei Gemeindevorstände beauftragt, respektive für die
Gemeinde als vertretungsbefugt, bevollmächtigt.
Die Bedeckung der Mittel für die Gesellschaftsgründung,
respektive den Gemeindeanteil am Gesellschaftskapital,
erfolgt von der Haushaltsstelle 1/9140-08020/97.
Der Bürgermeister schlägt vor, wie in den Vorjahren
Kinderschisaisonkarten
finanziell zu unterstützen.
Diese Aktion wurde im vergangenen Jahr gut ange-
nommen. Insgesamt wurden 74 Unterstützungen ge-
währt. Der Gemeindebeitrag für schulpflichtige Kin-
der wird wie im Vorjahr mit 40 € festgesetzt. Ein-
stimmiger Beschluss!
Mit der Einladung zu dieser Sitzung wurde den Gemein-
deräten auch der Entwurf eines
Haltestellenvertrages
mit der VVT (Verkehrsverbund Tirol GmbH.) übermittelt.
Die VVT beabsichtigt, alle Haltestellen mit dem gleichen
Design auszustatten. In diesem Zusammenhang berichtet
der Bürgermeister von einem Gespräch mit einem Ver-
treter der VVT, Herrn DI (FH) Heino Gander. Laut Herrn
DI Gander haben bis auf drei Gemeinden sämtliche
Tiroler Gemeinden dem vorliegenden Vertragsentwurf
zugestimmt. Dieser Haltestellenvertrag verpflichtet die
Gemeinde zur Errichtung, Reinigung, Instandsetzung
oder Instandhaltung der Haltestellen bzw. der Design-Ele-
mente. Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Ver-
trag mit der VVT einstimmig zu.
Der Bürgermeister informiert von einer Begehung mit
Vertretern der VVT bezüglich der Haltestellen in Döl-
sach. Großteils werden die Richtlinien nicht erfüllt und
müssen die meisten Haltestellen umgebaut werden. Als
erstes wird die Haltestelle bei der Hochreide in Göriach
umgebaut, als nächste soll die Haltestelle oberhalb der
Sattler-Brücke in Dölsach folgen. Die Planung und
Ausführung hat das BBA Lienz übernommen.
Die bisherigen
Haushaltsüberschreitungen 2014
in
der Höhe von 469.845,97 € werden in allen Punkten
vorgetragen und vom Gemeinderat zur Kenntnis ge-
nommen. Die Bedeckung ist durch Mehreinnahmen
(163.291,79 €) gegeben bzw. soll durch Ausgaben-
einsparungen erreicht werden. Der Gemeinderat ge-
nehmigt nach einigen Wortmeldungen nachträglich
einstimmig diese Haushaltsüberschreitungen.
LA Vize-Bgm. Martin Mayerl Martin verlässt die Sit-
zung.
Die
Gebühren und Hebesätze
mit Gültigkeit ab
1. Jänner 2015 werden wie folgt festgesetzt:
a)
Grundsteuer A:
Land- und Forstwirtschaft
500 v.H.d. Messbetrages
b)
Grundsteuer B:
Hausbesitz und unbebaute Grundstücke
500 v.H.d. Messbetrages
c)
Kommunalsteuer:
3 v.H. der Lohnsumme
d)
Vergnügungssteuer:
nach dem Tiroler Vergnügungssteuergesetz 1982,
LGBl. Nr. 60/1982 i.d.g.F. iVm der Vergnügungs-
steuerordnung der Gemeinde Dölsach vom 25.
September 2002
e)
Hundesteuer:
45,00 € für den ersten Hund
90,00 € für jeden weiteren Hund
f)
Verwaltungsabgaben:
nach den derzeit geltenden Sätzen
g)
Wasseranschlussgebühr:
1,80 € je m
3
umbauter Raum, Mindestgebühr
1.400,00 €, jeweils inklusive 10 % Mwst.
h)
Wasserbenützungsgebühr:
0,65 € pro m
3
Wasserverbrauch inklusive 10 %
Mwst.
i)
Wasserzählermiete:
11,00 € Nennweite bis 1“
37,00 € Nennweite bis 2“
71,00 € Nennweite über 2“
jeweils pro Jahr inklusive 10 % Mwst.
j)
Kanalanschlussgebühr:
für gesamtes Gemeindegebiet
17,36 € pro m
2
Brutto-Grundrissgeschossfläche,
Mindestgebühr 4.622,00 € *
Oberflächenwässer 5,00 € je m
2
zu entwässernder
Fläche, alles inklusive 10 % Mwst.
k)
Kanalbenützungsgebühr:
für gesamtes Gemeindegebiet
2,43 € pro m
3
Wasserverbrauch inklusive 10 %
Mwst.
l)
Abfallgebühren:
Grundgebühr und weitere Gebühr je Liter Müll-
menge 0,135 €, Mindestmüllgebühr je Person und
Jahr 37,80 €, Mindestgebühr je Gästebett und Jahr
9,45 €, Bioeinstecksack 1,00 €, alles inklu-
sive 10 % Mwst.
m)
erschließungsbeitrag:
Bauplatzanteil 150 v.H. und
Baumassenanteil 70 v.H. des Einheitssatzes;
Einheitssatz 5 % des Erschließungskostenfaktors,
derzeit von 77,40 €, d.s. 3,87 €
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Dölsacher Dorfzeitung
Februar 2015
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