Gemeindezeitung - page 19

Februar 2015
Dölsacher Dorfzeitung
Seite 19
Das Protokoll der Sitzung vom 15. September 2014
wird genehmigt und unterfertigt. Der Bürgermeister
berichtet über folgende Themen:
– Der
Baubeginn für das Gemeindehaus Dölsach
hat sich um ein halbes Jahr verzögert, jetzt gehen die
Arbeiten zügig voran. Grund für die Verzögerung
war die Finanzierung des Gemeindebeitrages.
– Die
Sattler-Brücke
ist nahezu fertig gestellt. Sie
muss noch isoliert und anschließend asphaltiert wer-
den. Für das Geländer der Brücke liegen zwei Vari-
anten vor, und zwar Ausführung in Holz (4.000 €)
oder in Metall (4.300 €). Nach Beratung spricht
sich der Gemeinderat für ein Holz-Brückengeländer
aus.
– Nach der TINETZ-Verkabelung zur Fa. LIOT wur-
de die
Bahnhofstraße
großteils neu asphaltiert.
– Bei der ehemaligen Görtschacher Landesstraße wur-
den neue
Straßenlaternen
mit LED aufgestellt. Die
alten Lampen wurden beim Schwimmbad-Radweg
aufgestellt.
– Die
entwässerung
entlang der B 107 hat sich im
unteren Bereich schon bewährt. Im oberen Teil muss
ein Gemeindekanal verlegt werden. Arbeiten sollen
noch heuer abgeschlossen werden.
– Bei der
Routinewasseruntersuchung
wurde in
Görtschach/Oberdorf eine Belastung des Trinkwas-
sers mit Keimen festgestellt. Die Bevölkerung wur-
de informiert, dass das Wasser vor Genuss abzu-
kochen ist. Maßnahmen (Netzreinigung, Unter-
suchungen) sind angelaufen. Die Wasserproben bei
den Quellen waren in Ordnung.
– Am 28. November 2014 findet in Debant die erste
Regionalkonferenz
des Planungsverbandes 36
„Lienz und Umgebung“ statt. Entsprechende Ein-
ladungen wurden ausgeteilt.
Raumordnung Dölsach
a)
Änderung des Bebauungsplanes im Bereich der
Gpn. 22/3 und 22/4, KG Stribach (peter ortner/
Anwald+Brandstätter).
Für diesen Bereich besteht bereits ein Bebauungsplan.
Bei der Erstellung des Bebauungsplanes ist dem
Architekt ein Fehler unterlaufen, da er die Festlegung
„höchster Gebäudepunkt“ unter dem derzeitigen Ur-
gelände getroffen hat. Nachstehende Änderung des
Bebauungsplanes für diesen Bereich ist daher erfor-
derlich.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt
gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes
2011, LGBl. Nr. 56, den von der Architektengemein-
schaft Dipl.-Ingre. Griessmann-Scherzer-Mayr aus-
gearbeiteten Entwurf über die Änderung des Bebau-
ungsplanes im Bereich der Grundstücke Nr. 22/3 und
22/4, KG Stribach, laut planlicher und schriftlicher
Darstellung der Architektengemeinschaft Dipl.-Ingre.
Griessmann-Scherzer-Mayr vom 22. Oktober 2014,
Zahl 707r22-3BBP3.dwg, durch vier Wochen hin-
durch, und zwar vom 12. November bis einschließlich
11. Dezember 2014, zur öffentlichen Einsichtnahme
aufzulegen.
Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2011 der
Beschluss des Bebauungsplanes gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-
halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berech-
tigten Person oder Stelle abgegeben wird.
b)
Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be-
reich der Gpn. 761 und 762, KG Görtschach-
Gödnach (Hans-Jörg Moser).
Herr Hans-Jörg Moser plant auf seiner Gp. 761, KG
Görtschach-Gödnach, die Errichtung einer Photovol-
taikanlage. Der Bauplatz weist derzeit keine einheit-
liche Flächenwidmung auf und wird der erforderliche
Grenzabstand des Gebäudebestandes nicht eingehal-
ten, sodass nachstehende Änderung des Flächenwid-
mungsplanes in diesem Bereich erforderlich wird.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt
gemäß § 113 Abs. 3 und 4 iVm § 70 Abs. 1 Tiroler
Raumordnungsgesetz 2011 – TROG 2011, LGBl. Nr.
56 und § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2006 –
TROG 2006, LGBl. Nr. 27 den von der Architekten-
gemeinschaft Dipl.-Ingre. Griessmann-Scherzer-
Mayr ausgearbeiteten Entwurf vom 16. Oktober 2014,
Zahl 707r761FWP.dwg, über die Änderung des
Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Dölsach im
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