Gemeindezeitung - page 20

Seite 20
Dölsacher Dorfzeitung
Februar 2015
Bereich der Grundstücke Nr. 761 und 762, KG Gört-
schach-Gödnach, durch vier Wochen hindurch, und
zwar vom 12. November bis einschließlich 11. De-
zember 2014, zur öffentlichen Einsichtnahme aufzu-
legen.
Der Entwurf sieht eine Widmungsänderung im Be-
reich je einer Teilfläche der Grundstücke Nr. 761 und
762, KG Görtschach-Gödnach, von derzeit Freiland in
künftig „Sonderfläche Skiverleih mit Betreiberwoh-
nung und Betriebswohnung“ gemäß § 43 Abs. 1 lit. b
TROG 2011 vor.
Gleichzeitig wird gemäß § 113 Abs. 3 iVm 70 Abs. 1
lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem Entwurf
entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes
gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-
halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berech-
tigten Person oder Stelle abgegeben wird.
c)
Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be-
reich der Gp. 41/1, KG Görtschach-Gödnach
(Agrargemeinschaft Görtschach-Gödnach).
Der Kurvenbereich beim Görtschacher Bergweg im
Bereich Neumayr soll großzügiger ausgeführt werden.
Dies macht verschiedene Grundstücksänderungen
notwendig. Damit nach erfolgter Grundstücksände-
rung das Grundstück Gp. 63/4, KG Görtschach-Göd-
nach, des Herrn DI Rudolf Neumayr wieder eine ein-
heitliche Flächenwidmung aufweist, ist nachstehende
Änderung des Flächenwidmungsplanes vorzunehmen.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt
gemäß § 113 Abs. 3 und 4 iVm § 70 Abs. 1 Tiroler
Raumordnungsgesetz 2011 – TROG 2011, LGBl. Nr.
56 und § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz
2006 – TROG 2006, LGBl. Nr. 27 den von der
Architektengemeinschaft Dipl.-Ingre. Griessmann-
Scherzer-Mayr ausgearbeiteten Entwurf vom 16. Ok-
tober 2014, Zahl 707r41-1FWP.dwg, über die Ände-
rung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Döl-
sach im Bereich des Grundstückes Nr. 41/1, KG
Görtschach-Gödnach, durch vier Wochen hindurch,
und zwar vom 12. November bis einschließlich 11.
Dezember 2014, zur öffentlichen Einsichtnahme auf-
zulegen.
Der Entwurf sieht eine Widmungsänderung im Be-
reich einer Teilfläche des Grundstückes Nr. 41, KG
Görtschach-Gödnach, von derzeit Freiland in künftig
„Wohngebiet“ gemäß § 38 Abs. 1 TROG 2011 vor.
Gleichzeitig wird gemäß § 113 Abs. 3 iVm 70 Abs. 1
lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem Entwurf
entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes
gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-
halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berech-
tigten Person oder Stelle abgegeben wird.
d)
Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be-
reich der Gpn. 585 und 862/1, KG Dölsach
(Michael Wallensteiner).
Geplant ist die Nutzung des bestehenden Areals auf
Grundstück Nr. 585, KG Dölsach, durch einen Schlos-
sereibetrieb. Der Bereich ist derzeit als Sonderfläche
für Kleingewerbe für einen holzverarbeitenden Be-
trieb gewidmet. Um die geplante Nutzung zu ermög-
lichen ist nachstehende Änderung des Flächenwid-
mungsplanes erforderlich.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt
gemäß § 113 Abs. 3 und 4 iVm § 70 Abs. 1 Tiroler
Raumordnungsgesetz 2011 – TROG 2011, LGBl. Nr.
56 und § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz
2006 – TROG 2006, LGBl. Nr. 27 den von der
Architektengemeinschaft Dipl.-Ingre. Griessmann-
Scherzer-Mayr ausgearbeiteten Entwurf vom 14. Ok-
tober 2014, Zahl 7074r585FWP.dwg, über die Ände-
rung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Döl-
sach im Bereich der Grundstücke Nr. 585 und 862/1,
KG Dölsach, durch vier Wochen hindurch, und zwar
vom 12. November bis einschließlich 11. Dezember
2014, zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.
Der Entwurf sieht eine Widmungsänderung im Be-
reich des Grundstückes Nr. 585, KG Dölsach, von
derzeit Sonderfläche für Kleingewerbe für einen holz-
verarbeitenden Betrieb in künftig „Sonderfläche für
Kleingewerbe für Schlosserei“ gemäß § 43 TROG
2011 sowie im Bereich einer Teilfläche des Grund-
stückes 862/1, KG Dölsach, von derzeit Sonderfläche
für Kleingewerbe für einen holzverarbeitenden Be-
trieb in künftig „Freiland“ gemäß § 41 TROG 2011
vor.
Gleichzeitig wird gemäß § 113 Abs. 3 iVm 70 Abs. 1
lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem Entwurf
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