Gemeindezeitung - page 30

Seite 30
Dölsacher Dorfzeitung
Februar 2015
Bebauungsplan entgegensteht. Da die geplante
Grundstücksänderung allerdings nach den Bestim-
mungen der TBO 2011 genehmigungsfähig ist und
der bestehende Gebäudebestand auf den Gpn. 255/9,
874/7 und 909 baurechtlich genehmigt ist, empfiehlt
sich die Aufhebung der bestehenden Bebauungspläne.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt
die ersatzlose Aufhebung des allgemeinen und er-
gänzenden Bebauungsplanes im Bereich der Grund-
stücke Nr. 255/9, 874/7 und 909, KG Görtschach-
Gödnach, mit Plandatum vom 30. April 2004, gemäß
schriftlicher Stellungnahme der Architektengemein-
schaft Dipl.-Ingre. Griessmann-Scherzer-Mayr vom 1.
Dezember 2014.
Bei diesem Beschluss war Hermann Wallensteiner
wegen Befangenheit abwesend.
i)
Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be-
reich der Gp. 35/5, 910 und der Bp. .113, KG
Dölsach (Gemeinde Dölsach und Öffentliches
Gut).
Beim Musikheim ist die Errichtung eines Schutz-
daches über dem Eingangsbereich geplant. Derzeit
weist die Gp. 35/5, KG Dölsach, keine einheitliche
Flächenwidmung auf. Ebenso weist auch die Gp. 910
und die Bp. .113, KG Dölsach, keine einheitliche
Flächenwidmung auf. Nachstehende Änderung des
Flächenwidmungsplanes ist daher erforderlich.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt
gemäß § 113 Abs. 3 und 4 iVm § 70 Abs. 1 Tiroler
Raumordnungsgesetz 2011 – TROG 2011, LGBl. Nr.
56 und § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz
2006 – TROG 2006, LGBl. Nr. 27 den von der
Architektengemeinschaft Dipl.-Ingre. Griessmann-
Scherzer-Mayr ausgearbeiteten Entwurf vom 27. No-
vember 2014, Zahl 707r35-5FWP.dwg, über die Än-
derung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde
Dölsach im Bereich der Grundstücke Nr. 35/5, 910
und .113, KG Dölsach, durch vier Wochen hindurch,
und zwar vom 17. Dezember 2014 bis einschließlich
15. Jänner 2015, zur öffentlichen Einsichtnahme auf-
zulegen.
Der Entwurf sieht eine Widmungsänderung im Be-
reich je einer Teilfläche der Grundstücke Nr. 35/5 und
910, KG Dölsach, von derzeit landwirtschaftliches
Mischgebiet in künftig „gemischtes Wohngebiet“
nach § 38 Abs. 2 sowie im Bereich einer Teilfläche
des Grundstückes .113, KG Dölsach, von derzeit ge-
mischtes Wohngebiet in künftig „landwirtschaft-
liches Mischgebiet“ nach § 40 Abs. 5, alle TROG
2011, vor.
Gleichzeitig wird gemäß § 113 Abs. 3 iVm 70 Abs. 1
lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem Entwurf
entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes
gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-
halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berech-
tigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Folgende Bauwerber erhielten
erschließungskosten
vorgeschrieben:
Aurelia Müller, Dölsach 6
Andreas Trojer, Görtschach 3
Es wird einstimmig beschlossen, den Bauwerbern 30 %
der Abgabe als Baukostenzuschuss zu gewähren.
Einem Ansuchen um
Solarförderung
von Frau Dr.
Agnes Girstmair kann nicht entsprochen werden, da
mit der Errichtung der Anlage vor baurechtlicher Be-
willigung begonnen wurde. Einstimmiger Be-
schluss!
Weitere Förderansuchen sind nicht eingelangt.
In der Gemeinderatssitzung am 15. September 2014
wurde die sechswöchige Auflage des Entwurfes eines
Gemeinde-Katastrophenschutzplanes
für die Ge-
meinde Dölsach beschlossen. Die Auflage endete mit
30. Oktober 2014, Stellungnahmen zum Entwurf sind
keine eingelangt.
Der Gemeinderat fasst folgenden einstimmigen Be-
schluss:
Gemäß § 7 Abs. 5 des Tiroler Katastrophenmanage-
mentgesetzes, LGBI. 33/2006 i.d.dztg.F. wird der vor-
liegende Gemeinde-Katastrophenschutzplan für die
Gemeinde Dölsach erlassen.
Der Katastrophenschutzplan liegt gemäß § 7 Abs. 5
des Tiroler Katastrophenmanagementgesetzes, LGBI.
33/2006 i.d.dztg.F. in der Zeit vom 17. Dezember
2014 bis einschließlich 2. Jänner 2015 während der
für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden im
Gemeindeamt Dölsach zur Einsicht auf.
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