Gemeindezeitung - page 26

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Dölsacher Dorfzeitung
Februar 2015
Das Protokoll der Sitzung vom 10. November 2014
wird nach einer angeregten Änderung (GV Walter
Matschnig) genehmigt und unterfertigt. Der Bürger-
meister ersucht, GR-Protokolle nicht vor Genehmi-
gung durch den Gemeinderat zu veröffentlichen.
Anschließend berichtet er über folgende Themen:
– Beim
Gemeindezentrum
wurde vergangene Woche
die Decke beim Kellergeschoss betoniert. Die Bau-
stelle ist damit für 2014 beendet.
– Die
Sattler-Brücke
wurde fertiggestellt.
– Ebenfalls wurde die
oberflächenentwässerung
entlang der B 107 in Stribach/Göriach abgeschlos-
sen. Es gibt ein Dichtheitsproblem, das aber erst
2015 behoben werden wird.
– In Obergöriach im Bereich Unger wurde eine
Hang-
absitzung
durch den Landesgeologen begutachtet.
Es besteht keine unmittelbare Gefahr, die Absitzung
soll aber geschlossen werden.
– Das
Trinkwasser
in Görtschach/Oberdorf ist seit
24. November 2014 wieder in Ordnung.
– Die
Regionalkonferenz
war eine gute Veranstal-
tung und soll regelmäßig abgehalten werden.
– Das Ersuchen um
Feststellung
bezüglich Agrar-
gemeinschaft Göriach und Agrargemeinschaft
Stribach wurde an das Land gestellt.
– Im Frühjahr 2015 wird eine
Gedenkfeier
für Pater
Pontiller stattfinden. Deshalb wird die Gruft saniert.
Seitens der Gemeinde Dölsach und der Pfarre Döl-
sach werden jeweils 25 Gedenkbücher zu diesem
Thema angekauft.
– Der Bürgermeister bringt dem Gemeinderat die zu
erwartenden
Bedarfszuweisungen
für das Jahr
2015 zur Kenntnis.
Raumordnung Dölsach
a)
Beschlussfassung über Verlängerung des Fort-
schreibungszeitraumes für das örtlichen Raum-
ordnungskonzeptes der Gemeinde Dölsach.
Bereits mit GR-Beschluss vom 20. September 2012
hat der Gemeinderat beschlossen, um zweijährige
Fristverlängerung für die Fortschreibung des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes der Gemeinde Dölsach
beim Land Tirol anzusuchen. Diese Fristverlängerung
endete mit 17. September 2014. Der Bürgermeister
informiert, dass es erforderlich ist, beim Land Tirol
um neuerliche Fristverlängerung für die Fortschrei-
bung des örtlichen Raumordnungskonzeptes der Ge-
meinde Dölsach anzusuchen. Dies ist auch deshalb er-
forderlich, da in Tirol derzeit einige Konzepte fortzu-
schreiben sind und dies die zuständige Abteilung beim
Land vor Probleme stellt.
Mit 17. September 2014 ist das Örtliche Raumord-
nungskonzept der Gemeinde Dölsach nun zwölf Jah-
re in Kraft und die Fortschreibung bereits fällig ge-
wesen. Um eine Widmungssperre zu vermeiden bzw.
möglichst kurz hintanzuhalten muss seitens der Ge-
meinde Dölsach dringend um neuerliche Fristverlän-
gerung für die Fortschreibung des ÖRK der Gemein-
de Dölsach beim Land Tirol angesucht werden.
Stützend auf die Stellungnahme der Architektenge-
meinschaft Dipl.-Ingre. Griessmann-Scherzer-Mayr
vom 4. Dezember 2014 beschließt der Gemeinderat,
beim Land Tirol um zweijährige Fristverlängerung
(bis 17. September 2016) für die Fortschreibung des
Örtlichen Raumordnungskonzeptes der Gemeinde
Dölsach anzusuchen. Einstimmiger Beschluss!
b)
Änderung des Bebauungsplanes und des ergän-
zenden Bebauungsplanes im Bereich der Gp.
222/11, KG Dölsach (peter Mair).
Für diesen Bereich besteht bereits ein Bebauungsplan.
Herr Peter Mair plant bei seinem Hackschnitzel-
lagerplatz einen Zubau, der im derzeitigen Bebau-
ungsplan nicht vorgesehen ist. Nachstehende Ände-
rung des Bebauungsplanes für diesen Bereich ist da-
her erforderlich.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt
gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes
2011, LGBl. Nr. 56, den von der Architektengemein-
schaft Dipl.-Ingre. Griessmann-Scherzer-Mayr aus-
gearbeiteten Entwurf über die Änderung des Bebau-
ungsplanes und des ergänzenden Bebauungsplanes im
Bereich des Grundstückes Nr. 222/11, KG Dölsach,
laut planlicher und schriftlicher Darstellung der
Architektengemeinschaft Dipl.-Ingre. Griessmann-
Scherzer-Mayr vom 2. Dezember 2014, Zahl
707r222-11EBP.dwg, durch vier Wochen hindurch,
und zwar vom 17. Dezember 2014 bis einschließlich
15. Jänner 2015, zur öffentlichen Einsichtnahme auf-
zulegen.
Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2011 der
Beschluss des Bebauungsplanes und des ergänzenden
Bebauungsplanes gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-
halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine
MONTAG, 15. DEZEMBER 2014
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