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Förderungen

Förderungen und Beihilfen

Schüler und Studenten

AK-Beihilfe

Für Schülerinnen und Schüler ab

der 9. Schulstufe (allgemeinbil-

dende höhere Schule, berufsbil-

dende mittlere und höhere Schule,

polytechnische Schule oder Son-

derschule), für Schüler ab der 10.

Schulstufe, nur wenn kein Anspruch

auf Schulbeihilfe des Bundes be-

steht (AHS, BMHS + für Berufstäti-

ge einschließlich der Sonderformen

wie Werkmeisterschule oder Kolleg,

Vollzeitausbildung zur Fach-Sozial-

betreuerin und zur Diplom-Sozial-

betreuerin, Ausbildung „Pflegehilfe“,

Grundausbildung oder verkürz-

te Ausbildung Gesundheits- und

Krankenpflege sowie Kinder- und

Jugendpflege und Psychatrische

Gesundheits- und Krankenpflege,

Ausbildungen an Schulen des me-

dizinisch-technischen Fachdiens-

tes, Förderung in der Höhe von

€ 300 bis 690,--

FRIST: zwischen dem 01.09. und

31.08. des laufenden Jahres

Daniel- und Maria Swarovski

Stiftung

Begabte, charakterlich einwand-

freie bedürftige Personen die eine

Fachschule, Mittelschule, mittlere

Lehranstalt und Hochschule besu-

chen, um damit deren Allgemein-

bildung oder deren Fachausbildung

zu fördern. Die Förderung kommt

Personen zugute, welche österrei-

chische Staatsbürger sind und wel-

che selbst oder deren Eltern in Tirol

ansässig sind. Außerdem in Tirol

befindlichen Forschungsinstituten,

insbesondere der Universität Inns-

bruck, Mittel zur Durchführung von

Forschungen, die gemeinnützigen

Zwecken dienen und für die Publi-

zierung solcher Forschungsergeb-

nisse zur Verfügung zu stellen. ab

10. Schulstufe FRIST: 15.11.

Fahrtkostenzuschuss des

Landes Tirol

SchülerInnen der 5. bis einschließ-

lich der 8. Schulstufe, SchülerInnen

ab der 9. Schulstufe die eine höhe-

re oder mittlere Schule besuchen,

welche sich weder in Tirol noch in

einem direkt angrenzenden Bun-

desland befinden. Voraussetzung

ist die Vorlage des Schülerbeihilfen-

bescheides des Landesschulrates

und der Nachweis des zuständigen

Finanzamtes über eine ausbezahlte

Schulfahrtbeihilfe. Darüber hinaus-

gehende Kosten werden bis zur ma-

Schulstartbeihilfe NEU

Ziel der Förderung

Ziel der Förderung ist es, einkom-

mensschwachen Familien den

Schulstart eines Kindes im Pflicht-

schulalter finanziell zu erleichtern.

Weitere Voraussetzungen

– Das Haushaltseinkommen darf

die in der Richtlinie festge-

legte Obergrenze nicht über-

schreiten. Details finden Sie im

Informationsblatt zur Einkom-

mensberechnung und in der

Berechnungshilfe auf der Home-

page des Landes Tirol.

– Der Hauptwohnsitz des Förder-

nehmers/der Fördernehmerin

muss sich in Tirol befinden.

– Die Schulstarthilfe wird für Kin-

der zwischen dem vollendeten

6. und 15. Lebensjahr gewährt,

die eine Pflichtschule besuchen.

Höhe der Förderung

Die Höhe der Förderung beträgt €

150,--. Die Förderung wird pro Kind

und Förderjahr gewährt.

Einreichfrist für Förderanträge

Förderanträge sind vom 01. Jän-

ner bis spätestens 30. Septem-

ber des im Antragsjahr begon-

nenen Schuljahres elektronisch

mittelsOnline-Formulareinzureichen.

Dem Antrag ist die aktuelle Haus-

haltsbestätigung der Wohnsitzge-

meinde anzuschließen.

Der Antrag muss vor Fristende beim

Amt der Tiroler Landesregierung

eingelangt sein.

Die Auszahlung des Förderbetra-

ges aufgrund der Förderentschei-

dung erfolgt im Nachhinein ab Mitte

August des Antragsjahres.

Mit 1. Juni 2017 startet ein neues Förderprogramm für die Schulstartbeihilfe. Dabei ist die

Einreichung der Anträge nur mehr online möglich.