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Förderungen
Förderungen und Beihilfen
Schüler und Studenten
AK-Beihilfe
Für Schülerinnen und Schüler ab
der 9. Schulstufe (allgemeinbil-
dende höhere Schule, berufsbil-
dende mittlere und höhere Schule,
polytechnische Schule oder Son-
derschule), für Schüler ab der 10.
Schulstufe, nur wenn kein Anspruch
auf Schulbeihilfe des Bundes be-
steht (AHS, BMHS + für Berufstäti-
ge einschließlich der Sonderformen
wie Werkmeisterschule oder Kolleg,
Vollzeitausbildung zur Fach-Sozial-
betreuerin und zur Diplom-Sozial-
betreuerin, Ausbildung „Pflegehilfe“,
Grundausbildung oder verkürz-
te Ausbildung Gesundheits- und
Krankenpflege sowie Kinder- und
Jugendpflege und Psychatrische
Gesundheits- und Krankenpflege,
Ausbildungen an Schulen des me-
dizinisch-technischen Fachdiens-
tes, Förderung in der Höhe von
€ 300 bis 690,--
FRIST: zwischen dem 01.09. und
31.08. des laufenden Jahres
Daniel- und Maria Swarovski
Stiftung
Begabte, charakterlich einwand-
freie bedürftige Personen die eine
Fachschule, Mittelschule, mittlere
Lehranstalt und Hochschule besu-
chen, um damit deren Allgemein-
bildung oder deren Fachausbildung
zu fördern. Die Förderung kommt
Personen zugute, welche österrei-
chische Staatsbürger sind und wel-
che selbst oder deren Eltern in Tirol
ansässig sind. Außerdem in Tirol
befindlichen Forschungsinstituten,
insbesondere der Universität Inns-
bruck, Mittel zur Durchführung von
Forschungen, die gemeinnützigen
Zwecken dienen und für die Publi-
zierung solcher Forschungsergeb-
nisse zur Verfügung zu stellen. ab
10. Schulstufe FRIST: 15.11.
Fahrtkostenzuschuss des
Landes Tirol
SchülerInnen der 5. bis einschließ-
lich der 8. Schulstufe, SchülerInnen
ab der 9. Schulstufe die eine höhe-
re oder mittlere Schule besuchen,
welche sich weder in Tirol noch in
einem direkt angrenzenden Bun-
desland befinden. Voraussetzung
ist die Vorlage des Schülerbeihilfen-
bescheides des Landesschulrates
und der Nachweis des zuständigen
Finanzamtes über eine ausbezahlte
Schulfahrtbeihilfe. Darüber hinaus-
gehende Kosten werden bis zur ma-
Schulstartbeihilfe NEU
Ziel der Förderung
Ziel der Förderung ist es, einkom-
mensschwachen Familien den
Schulstart eines Kindes im Pflicht-
schulalter finanziell zu erleichtern.
Weitere Voraussetzungen
–
– Das Haushaltseinkommen darf
die in der Richtlinie festge-
legte Obergrenze nicht über-
schreiten. Details finden Sie im
Informationsblatt zur Einkom-
mensberechnung und in der
Berechnungshilfe auf der Home-
page des Landes Tirol.
–
– Der Hauptwohnsitz des Förder-
nehmers/der Fördernehmerin
muss sich in Tirol befinden.
–
– Die Schulstarthilfe wird für Kin-
der zwischen dem vollendeten
6. und 15. Lebensjahr gewährt,
die eine Pflichtschule besuchen.
Höhe der Förderung
Die Höhe der Förderung beträgt €
150,--. Die Förderung wird pro Kind
und Förderjahr gewährt.
Einreichfrist für Förderanträge
Förderanträge sind vom 01. Jän-
ner bis spätestens 30. Septem-
ber des im Antragsjahr begon-
nenen Schuljahres elektronisch
mittelsOnline-Formulareinzureichen.
Dem Antrag ist die aktuelle Haus-
haltsbestätigung der Wohnsitzge-
meinde anzuschließen.
Der Antrag muss vor Fristende beim
Amt der Tiroler Landesregierung
eingelangt sein.
Die Auszahlung des Förderbetra-
ges aufgrund der Förderentschei-
dung erfolgt im Nachhinein ab Mitte
August des Antragsjahres.
Mit 1. Juni 2017 startet ein neues Förderprogramm für die Schulstartbeihilfe. Dabei ist die
Einreichung der Anträge nur mehr online möglich.