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Negativsteuer

Wenn während des Jahres der Lehr-

lingsentschädigung zwar Sozialver-

sicherung, aber keine Lohnsteuer

abgezogen wird, können Lehrlinge

(auch Arbeitnehmer) einen Antrag

auf Arbeitnehmerveranlagung stel-

len. Es werden dann bis zu € 110

pro Jahr im Rahmen der Arbeitneh-

merveranlagung (Finanzamt-For-

mular L1) zurückerstattet.

Arbeitnehmer

Ausbildungsbeihilfe

Seit 01.01.2015 nur mehr ONLINE

möglich. Förderung für Aufwen-

dungen für ArbeitnehmerInnen mit

Hauptwohnsitz in Tirol, die durch

die Absolvierung einer beruflichen

Schulungsmaßnahme entstehen.

Förderungen können beantragt

werden

• Arbeitnehmer, die zum Zwecke

der beruflichen Qualifikations-

verbesserung ihr Arbeitsverhält-

nis aufgelöst haben.

• Arbeitnehmern, die zumZwecke

der beruflichen Qualifikations-

verbesserung ihr Arbeitsverhält-

nis zum Zwecke der beruflichen

Qualifizierungsmaßnahme re-

duziert haben

• WiedereinsteigerInnen und Er-

steinsteigerInnen nach Famili-

enphasen.

Die Höhe der Beihilfe bemisst sich

nach der Höhe des Einkommens-

verlustes

• Bei vorheriger mindestens vier-

jähriger Beschäftigungsdauer

35 % des Einkommensverlus-

tes, maximal monatlich 350 €.

• Bei vorheriger mindestens

sechsmonatiger bis vierjähriger

Beschäftigungsdauer 30 % des

Einkommensverlustes, maximal

monatlich 300 €.

• Im Falle von Wieder- und Er-

steinsteigerInnen beträgt die

Förderung 150 € im Monat.

Fahrtkostenbeihilfe des Landes

Tirol

Seit 01.01.2015 nur mehr ONLINE

möglich. Tiroler Arbeiterinnen und

Arbeiter, die täglich oder wöchent-

lich zu ihrem Arbeitsplatz pendeln

müssen, erhalten - abhängig von

der Kilometerdistanz - bis zu € 300

pro Jahr. Anträge für ein abgelaufe-

nes Jahr sind an die Abteilung Ar-

beitnehmerförderung des Landes

Tirol bis spätestens 30.6. einzurei-

chen.

Pendlerpauschale des Landes

Tirol

Die Fahrtkosten zwischen Wohnung

und Arbeitsstätte werden grund-

sätzlich durch den Verkehrsabsetz-

betrag abgegolten. Unter gewissen

Voraussetzungen besteht zusätz-

lich ein Anspruch auf das „kleine“

oder „große“ Pendlerpauschale.

Bildungsgeld-UPDATE des

Landes Tirol

Anträge nur mehr ONLINE mög-

lich. Gefördert werden Kosten für

Schulungsmaßnahmen zur Aus-

und Weiterbildung. Nicht förderbar

ist der Besuch von Schulen,

Hochschulen, (Privat)Universitäten,

vergleichbaren Bildungseinrichtun-

gen mit Öffentlichkeitsrecht, für die

durch die öffentliche Hand bereits

Schulbeihilfen, Stipendien oder

ähnliche Unterstützungen vorgese-

hen sind. Arbeitnehmer/innen, freie

Dienstnehmer/innen, Lehrlinge und

öffentlich-rechtlich Bedienstete,

Arbeitslose und Arbeitsuchende,

Wiedereinsteiger/innen und Er-

steinsteiger/innen, selbständige

Unternehmer/innen mit nicht mehr

als 5 Mitarbeiter/innen (Vollzeit-

äquivalente) können bis spätestens

2 Wochen nach Beginn der Bil-

dungsmaßnahme das Ansuchen

einbringen.

Wohnungsdarlehen der AK Tirol

Zinsenloserer Darlehen für Tiroler

AK-Mitglieder, zur Schaffung von

Wohnraum oder Badsanierung

(Fertig-stellung eines Eigenhei-

mes, Erwerb einer Eigentumswoh-

nung oder eines Eigenheimes, für

Baukosten-Zuschuss Beiträge zur

Finanzierung von des Bauvorha-

bens, Aus- und Zubauten, Badein-

bau- bzw. Badsanierung, Erlag ei-

ner Kaution bei Mietwohnungen),

abhängig vom Familieneinkommen.

Höchstdarlehensbetrag € 7.000,--.

Monatlicher Rückzahlungsbetrag

€ 100,--. Anträge an die AK Tirol.

Arbeitnehmerveranlagung

(www.help.gv.at

)

Lohnsteuerpflichtige

Einkünfte

werden grundsätzlich nachträglich

veranlagt. Die Veranlagung erfolgt

entweder freiwillig (Antragsveranla-

gung) oder zwingend (Pflichtveran-

lagung).

Unterstützungsfonds der Tiroler

Gebietskrankenkasse

Bedürftigen Personen können in

folgenden Fällen Unterstützung er-

halten: Zahnersatz, Zahnbehand-

lung, Heilmittel, Heilbehelfe, Kran-

kentransportkosten, Zuschüsse zu

Brillen, Hörgeräte, usw. Ansuchen

das ganze Jahr über bei der Tiroler

Gebietskrankenkasse möglich.

Monika Lanser

Förderungen