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Negativsteuer
Wenn während des Jahres der Lehr-
lingsentschädigung zwar Sozialver-
sicherung, aber keine Lohnsteuer
abgezogen wird, können Lehrlinge
(auch Arbeitnehmer) einen Antrag
auf Arbeitnehmerveranlagung stel-
len. Es werden dann bis zu € 110
pro Jahr im Rahmen der Arbeitneh-
merveranlagung (Finanzamt-For-
mular L1) zurückerstattet.
Arbeitnehmer
Ausbildungsbeihilfe
Seit 01.01.2015 nur mehr ONLINE
möglich. Förderung für Aufwen-
dungen für ArbeitnehmerInnen mit
Hauptwohnsitz in Tirol, die durch
die Absolvierung einer beruflichen
Schulungsmaßnahme entstehen.
Förderungen können beantragt
werden
• Arbeitnehmer, die zum Zwecke
der beruflichen Qualifikations-
verbesserung ihr Arbeitsverhält-
nis aufgelöst haben.
• Arbeitnehmern, die zumZwecke
der beruflichen Qualifikations-
verbesserung ihr Arbeitsverhält-
nis zum Zwecke der beruflichen
Qualifizierungsmaßnahme re-
duziert haben
• WiedereinsteigerInnen und Er-
steinsteigerInnen nach Famili-
enphasen.
Die Höhe der Beihilfe bemisst sich
nach der Höhe des Einkommens-
verlustes
• Bei vorheriger mindestens vier-
jähriger Beschäftigungsdauer
35 % des Einkommensverlus-
tes, maximal monatlich 350 €.
• Bei vorheriger mindestens
sechsmonatiger bis vierjähriger
Beschäftigungsdauer 30 % des
Einkommensverlustes, maximal
monatlich 300 €.
• Im Falle von Wieder- und Er-
steinsteigerInnen beträgt die
Förderung 150 € im Monat.
Fahrtkostenbeihilfe des Landes
Tirol
Seit 01.01.2015 nur mehr ONLINE
möglich. Tiroler Arbeiterinnen und
Arbeiter, die täglich oder wöchent-
lich zu ihrem Arbeitsplatz pendeln
müssen, erhalten - abhängig von
der Kilometerdistanz - bis zu € 300
pro Jahr. Anträge für ein abgelaufe-
nes Jahr sind an die Abteilung Ar-
beitnehmerförderung des Landes
Tirol bis spätestens 30.6. einzurei-
chen.
Pendlerpauschale des Landes
Tirol
Die Fahrtkosten zwischen Wohnung
und Arbeitsstätte werden grund-
sätzlich durch den Verkehrsabsetz-
betrag abgegolten. Unter gewissen
Voraussetzungen besteht zusätz-
lich ein Anspruch auf das „kleine“
oder „große“ Pendlerpauschale.
Bildungsgeld-UPDATE des
Landes Tirol
Anträge nur mehr ONLINE mög-
lich. Gefördert werden Kosten für
Schulungsmaßnahmen zur Aus-
und Weiterbildung. Nicht förderbar
ist der Besuch von Schulen,
Hochschulen, (Privat)Universitäten,
vergleichbaren Bildungseinrichtun-
gen mit Öffentlichkeitsrecht, für die
durch die öffentliche Hand bereits
Schulbeihilfen, Stipendien oder
ähnliche Unterstützungen vorgese-
hen sind. Arbeitnehmer/innen, freie
Dienstnehmer/innen, Lehrlinge und
öffentlich-rechtlich Bedienstete,
Arbeitslose und Arbeitsuchende,
Wiedereinsteiger/innen und Er-
steinsteiger/innen, selbständige
Unternehmer/innen mit nicht mehr
als 5 Mitarbeiter/innen (Vollzeit-
äquivalente) können bis spätestens
2 Wochen nach Beginn der Bil-
dungsmaßnahme das Ansuchen
einbringen.
Wohnungsdarlehen der AK Tirol
Zinsenloserer Darlehen für Tiroler
AK-Mitglieder, zur Schaffung von
Wohnraum oder Badsanierung
(Fertig-stellung eines Eigenhei-
mes, Erwerb einer Eigentumswoh-
nung oder eines Eigenheimes, für
Baukosten-Zuschuss Beiträge zur
Finanzierung von des Bauvorha-
bens, Aus- und Zubauten, Badein-
bau- bzw. Badsanierung, Erlag ei-
ner Kaution bei Mietwohnungen),
abhängig vom Familieneinkommen.
Höchstdarlehensbetrag € 7.000,--.
Monatlicher Rückzahlungsbetrag
€ 100,--. Anträge an die AK Tirol.
Arbeitnehmerveranlagung
(www.help.gv.at)
Lohnsteuerpflichtige
Einkünfte
werden grundsätzlich nachträglich
veranlagt. Die Veranlagung erfolgt
entweder freiwillig (Antragsveranla-
gung) oder zwingend (Pflichtveran-
lagung).
Unterstützungsfonds der Tiroler
Gebietskrankenkasse
Bedürftigen Personen können in
folgenden Fällen Unterstützung er-
halten: Zahnersatz, Zahnbehand-
lung, Heilmittel, Heilbehelfe, Kran-
kentransportkosten, Zuschüsse zu
Brillen, Hörgeräte, usw. Ansuchen
das ganze Jahr über bei der Tiroler
Gebietskrankenkasse möglich.
Monika Lanser
Förderungen