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Aktuelles

Teilung des KBG zwischen den

Elternteilen

Jedem Elternteil ist eine Anspruchs-

dauer von 61 Tagen unübertragbar

vorbehalten. Es besteht die Mög-

lichkeit, dass beide Eltern gleichzei-

tig bis zu 31 Tage KBG beziehen.

Sonderleistung

Entscheiden sich Eltern dafür ge-

meinsam das ea KBG zu nutzen

und erfüllt ein Elternteil die oben ge-

nannten Anspruchsvoraussetzun-

gen nicht, oder liegt sein ermittelter

Tagesbetrag unter 33,88 Euro, kann

dieser Elternteil auf eine Sonder-

leistung umsteigen, die der Dauer

des ea KBG entspricht (vollendetes

14. Lebensmonat des Kindes). Der

andere Elternteil kann trotz dieses

Umstieges das ea KBG beziehen,

wenn er die Anspruchsvorausset-

zungen erfüllt. 

Änderung der Bezugsdauer

Beide Elternteile sind an das bean-

tragte System des einkommensab-

hängigen Kinderbetreuungsgelds

gebunden.

Partnerschaftsbonus

Neu ist der so genannte Partner-

schaftsbonus. Egal für welche Be-

zugsvariante Sie sich entscheiden,

er steht Paaren zu, die sich die Be-

zugsdauer des KBG mindestens

40:60 aufteilen. Das bedeutet, dass

jeder Elternteil das KBG zumindest

124 Tage (etwa 4 Monate) bezogen

haben muss. Ist das der Fall, stehen

jedem Elternteil 500 Euro Bonus zu

(gesamt also 1.000 Euro). 

Achtung: Die Tage mit vollem

Wochengeldbezug werden nicht

in die Aufteilung einbezogen.

Aus der tageweisen Berechnung ergibt sich folgende Bezugsdauer: 

Bezug des ea

KBG

Anspruchsdauer

1 Elternteil

maximal bis zum 365. Tag ab Geburt des Kindes

(= vollendetes 1. Lebensjahr)

2 Elternteile

maximal bis zum 426. Tag ab Geburt des Kindes

(= vollendetes 14. Lebensmonat)

Wie beantrage ich KBG?

Der Antrag ist bei dem für Sie zu-

ständigen Krankenversicherungts-

träger zu stellen (meistens Gebiets-

krankenkasse). Bei der Meldung

müssen Sie sich auch entscheiden,

welche Variante Sie bevorzugen.

Achtung: Beide Eltern sind ge-

meinsam an das gewählte Modell

(Kinderbetreuungsgeld-Konto

oder

einkommensabhängiges

Kinderbetreuungsgeld) gebun-

den und können eine Änderung

des gewählten Modelles nur in-

nerhalb von 14 Tagen ab Antrag-

stellung durchführen.

Kranken- und Pensionsversiche-

rung

Während des Bezugs von Kin-

derbetreuungsgeld

besteht

grundsätzlich eine Krankenver-

sicherung für den Bezieher/die

Bezieherin und das Kind. Hierzu

ist kein gesonderter Antrag nötig.

24 Monate des Bezugs von Kin-

derbetreuungsgeld gelten darüber

hinaus als Beitragszeiten in der

Pensionsversicherung (gleiche Be-

wertung wie Beschäftigungszeiten).

Arbeiterkammer

Was wenn noch ein Baby kommt?

Wenn Sie noch ein Kind bekommen, während Sie für ein anderes KBG beziehen, endet das KBG für das ältere

Kind mit dem Tag vor der Geburt des neugeborenen Kindes.

Beginn der Schutzfrist für ein weiteres Kind:

Höhe des Wochengeldes

innerhalb des KBG-Bezuges

gleich hoch wie das KBG

nach Ende des KBG-Bezuges

(und Erwerbstätigkeit wurde noch nicht wieder aufgenommen)

kein Anspruch -

auch dann nicht wenn Sie noch in Karenz

sind.