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Förderungen
ximalen Förderhöhe von max. 60
% ersetzt. Anträge müssen an das
Amt der Tiroler Landesregierung,
Landesgedächtnisstiftung gerichtet
werden.
Schulstarthilfe
Unterstützung von schulpflichtigen
Kindern im Alter von 6 bis 15 Jah-
ren. Der Zuschuss beträgt € 150,-
- pro schulpflichtiges Kind und wird
einmal jährlich im Herbst ausbe-
zahlt. FRIST: 30.09.; Antrag kann
ausschließlich Online erfolgen.
Michael-Zoller-Stiftung
Für bedürftige und begabte Schüle-
rInnen und StudentInnen aus Tirol.
Voraussetzung ist die österreichi-
sche Staatsbürgerschaft, ein güns-
tiger Schulweg, ein monatliches
Pro-Kopf-Einkommen in der Familie
unter € 620,00 netto, die eigenen
Einkünfte müssen jährlich unter
€ 7.300,00 liegen. FRIST: 01.09 –
30.04. des laufenden Schul- bzw.
Studienjahres. ab 10. Schulstufe
Schulfahrtbeihilfe für Schüler
(www.help.gv.at)
Anspruch haben Eltern deren Kind
für die Fahrt vom Wohnort in die
Schule und zurück kein öffentliches
Verkehrsmittel unentgeltlich benut-
zen kann. Schüler muss Anspruch
auf Familienbeihilfe haben und der
kürzesteWeg in eine Richtung muss
mindestens 2 Kilometer betragen.
Die Beihilfe ist je nach Entfernung
unterschiedlich hoch gestaffelt. Er-
forderliche Unterlagen: Formular,
Schulbesuchsbestätigung (für Rest-
kosten: formloser Antrag bei der zu-
ständigen Landesregierung)
Heimfahrt- bzw. Schulfahrtbeihilfe
Heimfahrt am Wochenende bzw.
kein öffentliches Verkehrsmittel
zwischen Schule und Wohnung un-
entgeltlich benützbar, Einbringung
beim Wohnsitzfinanzamt, Formular
Beih85, ONLINE, FRIST: 30.06.
Schul-Ticket für die Fahrt zur
Schule € 19,60
Gültig für Fahrten vom Wohnort zur
Schule und retour (mind. 4 Tage
pro Woche) für SchülerInnen bis
24 Jahre, freie Verkehrsmittelwahl:
ein Ticket für Bus, Bahn und Tram,
nur an Schultagen gültig an denen
Unterricht stattfindet (nicht am Wo-
chenende und in den Ferien), nicht
übertragbar, kann nachträglich zu
einem SchulPlus-Ticket aufgewer-
tet werden (die bezahlten € 19,60
werden angerechnet)
SchulPlus-Ticket für Tirol € 96,00
Gültig für beliebig viele Fahrten in
ganz Tirol inkl. Innsbruck (Kern-
zone) für alle SchülerInnen bis 24
Jahre, freie Verkehrsmittelwahl:
ein Ticket für Bus, Bahn und Tram,
12 Monate gültig (01.09. – 31.08.),
auch am Wochenende und in allen
Ferien gültig, inklusiv Nightliner,
nicht übertragbar
Schülerbeihilfe des Bundes
(Schul- und/oder Heimbeihilfe): für
9. Schulstufe NUR für Heimbeihilfe,
ab 10. Schulstufe Schul und/oder
Heimbeihilfe, Antrag liegt in der
Schule auf, zuständiger Landes-
rat jenes Bundesland, wo Sitz der
Schule ist FRIST: 31.12.
Studienbeihilfe des Bundes
Ordentliche Studierende an Hoch-
schulen, Fachhochschulen, Aka-
demien
und
Konservatorien.
Studienberechtigungsprüfung, ös-
terreichischer Staatsbürger und
gleichgestellte Ausländer, Stu-
dienerfolg, sozial Bedürftigkeit.
Höchstalter 30 Jahre
Besondere Schulbeihilfe (www.
bmbf.gv.at)
Für Studierende während der sechs
Monate vor abschließender Prüfung
– Höhe der Besonderen Schulbei-
hilfe: monatlich € 715,-
AK-Beihilfe für StudentInnen
Dr. Johann – Jubiläumsstiftung
der Bank für Tirol und Vorarlberg
AG: bedürftige Studierende (österr.
Staatsbürger und in Tirol ansässig),
an Lehranstalten (österr. Gymnasi-
en, Realgymnasien, Realschulen,
Handelsakademien, Bundesgewer-
beschulen, Hochschulen)
Eduard-Wallnöfer-Stiftung der
Tiroler Industrie
Arbeiten und Studienprogramme,
die einen besonderen Tirol-Bezug
aufweisen und eine positive Signal-
wirkung auf die Tiroler Jugend aus-
üben werden gefördert. Vorausset-
zung: Geboren in Nord,- Ost- oder
Südtirol und von der Stiftung noch
keine Förderung erhalten.
Stipendien der Wirtschaftskam-
mer und der Arbeiterkammer
FRIST: Mai (Diplom, Master, Disse-
ration, BHD-Arbeiter)
Stipendienzuschuss (www.
stipendium.at)
Lehrlinge
Ausbildungsbeihilfe für Lehrlin-
ge - Land Tirol
(www.tirol.gv.at)Anträge nur mehr ONLINE möglich.
Für Lehrlinge mit nachgewiesenem
Lehrverhältnis und/oder Wohnsitz
in Tirol, abhängig vom Familiennet-
toeinkommen. Die Beihilfenhöhe
beträgt € 100,--/Monat.