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AK-Bildungsbeihilfe für Lehrlinge

Anspruch haben Lehrlinge, wo zu-

mindest 1 Elternteil AK-Mitglied ist

und ein bestimmtes Haushaltsnet-

toeinkommen nicht überschritten

wird. Anträge können vom 01. Sep-

tember bis 31. März eingereicht

werden.

Heimfahrtbeihilfe für Lehrlinge

Anspruch haben Eltern, deren Kind

nicht am Hauptwohnsitz die Lehre

absolviert und deshalb in der des

Lehrbetriebes wohnen muss, am

Wochenende heimfährt und kein

öffentliches Verkehrsmittel unent-

geltlich benutzen kann. Der Lehrling

muss Anspruch auf Familienbeihilfe

haben und der kürzeste Weg in eine

Richtung mindestens 2 Kilometer

betragen. (Gilt auch für Lehrlinge,

die als Berufsschülerinnen und Be-

rufsschüler in einem Internat woh-

nen und am Wochenenden heim-

fahren.) Die Beihilfenhöhe beträgt

abhängig von der Kilometerdistanz

zwischen € 19 und € 58 monatlich.

Anträge an das Wohnsitzfinanzamt

(Formular Beih94).

Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge

Anspruch haben Eltern deren Kind

für die Fahrt vom Wohnort in den

Lehrbetrieb und zurück kein öffent-

liches Verkehrsmittel unentgeltlich

benutzen kann. Lehrling muss An-

spruch auf Familienbeihilfe haben

und der kürzeste Weg in eine Rich-

tung muss mindestens 2 Kilometer

betragen. Die Beihilfe ist je nach

Entfernung unterschiedlich hoch

gestaffelt. Anträge an das Wohn-

sitzfinanzamt. Anspruch haben El-

tern deren Kind für die Fahrt vom

Wohnort in den Lehrbetrieb und

zurück kein öffentliches Verkehrs-

mittel unentgeltlich benutzen kann.

Lehrling muss Anspruch auf Fami-

lienbeihilfe haben und der kürzeste

Weg in eine Richtung muss mindes-

tens 2 Kilometer betragen. Die Bei-

hilfe ist je nach Entfernung unter-

schiedlich hoch gestaffelt. Anträge

beim Wohnsitzfinanzamt.

LehrPlus-Ticket für Tirol € 96,00

Gültig für beliebig viele Fahrten in

ganz Tirol inkl. Innsbruck (Kernzo-

ne) für Lehrlinge bis 24 Jahre, freie

Verkehrsmittelwahl: ein Ticket für

Bus, Bahn und Tram, gültig jeweils

12 Monate ab Erstausstellung, auch

am Wochenenden und im Urlaub

gültig, inkl. Nightliner, nicht über-

tragbar

Lehr-Ticket für die Fahrt zur

Lehrstelle € 19,60

Gültig für Fahrten vom Wohnort zur

Lehrstelle und retour (mind. 3 Tage

pro Woche für Lehrlinge bis 24 Jah-

re, freie Verkehrsmittelwahl: ein Ti-

cket für Bus, Bahn und Tram, nur an

Arbeitstagen gültig, nicht übertrag-

bar, für die Berufsschule muss ein

eigener Antrag (Schul-Ticket) ge-

stellt werden, kann nachträglich zu

einem LehrPlus-Ticket aufgewertet

werden

Begabtenförderung für Lehrlinge

Anträge nur mehr ONLINE möglich.

Für Lehrlinge mit nachgewiesenem

Lehrverhältnis und/oder Wohnsitz

in Tirol ab dem 2. Lehrjahr und

außerordentliche Schüler an Be-

rufsschulen (2.Bildungsweg). Die

Basisförderung wird nur gewährt,

wenn im Jahreszeugnis nicht mehr

als 2 Beurteilungen auf „Gut“ und

alle anderen Beurteilungen auf

„Sehr gut“ lauten. Die Basisförde-

rung beträgt € 50,-- bis 100,--. Eine

Zusatzförderung in der Höhe von €

70,-- für Lehrabschlussprüfung mit

Auszeichnung sowie für das Golde-

ne Leistungsabzeichen beim Lehr-

lingswettbewerb ist möglich.

Lehrlingscard

In erster Linie dient die Lehrlings-

card dazu, dass sich ein Lehrling als

Lehrling ausweisen kann. Sie kann

daher zum Nachweis der Identität

verwendet werden. Nachteile, die

Lehrlinge gegenüber Schülern in

einzelnen Bereichen hatten, sollen

durch die Lehrlingscard aus dem

Weg geräumt werden. Schüler- und

Lehrlingsheime unter dem Schutz

des Heiligen Josef: Knaben, vor-

nehmlich aus Tirol, die in Innsbruck

eine höhere bildende Schule oder

zur Erlernung eines Handwerk eine

Berufsschule besuchen

Daniel- und Maria Swarovski-

Stiftung

Für Lehrlinge die einen technischen

Lehrberuf erlernen, FRIST: 15.11.

Tiroler Jugendstiftung

Förderung von Fortbildungsveran-

staltungen, Seminaren, Schulungen

und Publikationen im Bereich Bil-

dung, sowie Gewährung von Förde-

rungen zur Teilnahme an derartigen

Veranstaltungen und Kursen

Steuerfreibeträge bei auswärti-

ger Berufsausbildung (und

Berufsschule)

Kosten für die zwangsläufige aus-

wärtige Berufsausbildung eins Kin-

des. Besteht im Einzugsbereich

des Wohnortes keine entsprechen-

de Ausbildungsmöglichkeit und das

Kind muss eine auswärtige Lehr-

stelle (mind. 25 km Entfernung) be-

suchen, so kann für jeden angefan-

genen Monat ein Freibetrag von €

110 monatlich geltend gemacht wer-

den. Lehrlinge, die eine auswärtige

Berufsschule besuchen bekommen

in der Regel 2 bis 3 Monate ange-

rechnet. Geltendmachung über die

Arbeitnehmerveranlagung.

Förderungen