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AK-Bildungsbeihilfe für Lehrlinge
Anspruch haben Lehrlinge, wo zu-
mindest 1 Elternteil AK-Mitglied ist
und ein bestimmtes Haushaltsnet-
toeinkommen nicht überschritten
wird. Anträge können vom 01. Sep-
tember bis 31. März eingereicht
werden.
Heimfahrtbeihilfe für Lehrlinge
Anspruch haben Eltern, deren Kind
nicht am Hauptwohnsitz die Lehre
absolviert und deshalb in der des
Lehrbetriebes wohnen muss, am
Wochenende heimfährt und kein
öffentliches Verkehrsmittel unent-
geltlich benutzen kann. Der Lehrling
muss Anspruch auf Familienbeihilfe
haben und der kürzeste Weg in eine
Richtung mindestens 2 Kilometer
betragen. (Gilt auch für Lehrlinge,
die als Berufsschülerinnen und Be-
rufsschüler in einem Internat woh-
nen und am Wochenenden heim-
fahren.) Die Beihilfenhöhe beträgt
abhängig von der Kilometerdistanz
zwischen € 19 und € 58 monatlich.
Anträge an das Wohnsitzfinanzamt
(Formular Beih94).
Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge
Anspruch haben Eltern deren Kind
für die Fahrt vom Wohnort in den
Lehrbetrieb und zurück kein öffent-
liches Verkehrsmittel unentgeltlich
benutzen kann. Lehrling muss An-
spruch auf Familienbeihilfe haben
und der kürzeste Weg in eine Rich-
tung muss mindestens 2 Kilometer
betragen. Die Beihilfe ist je nach
Entfernung unterschiedlich hoch
gestaffelt. Anträge an das Wohn-
sitzfinanzamt. Anspruch haben El-
tern deren Kind für die Fahrt vom
Wohnort in den Lehrbetrieb und
zurück kein öffentliches Verkehrs-
mittel unentgeltlich benutzen kann.
Lehrling muss Anspruch auf Fami-
lienbeihilfe haben und der kürzeste
Weg in eine Richtung muss mindes-
tens 2 Kilometer betragen. Die Bei-
hilfe ist je nach Entfernung unter-
schiedlich hoch gestaffelt. Anträge
beim Wohnsitzfinanzamt.
LehrPlus-Ticket für Tirol € 96,00
Gültig für beliebig viele Fahrten in
ganz Tirol inkl. Innsbruck (Kernzo-
ne) für Lehrlinge bis 24 Jahre, freie
Verkehrsmittelwahl: ein Ticket für
Bus, Bahn und Tram, gültig jeweils
12 Monate ab Erstausstellung, auch
am Wochenenden und im Urlaub
gültig, inkl. Nightliner, nicht über-
tragbar
Lehr-Ticket für die Fahrt zur
Lehrstelle € 19,60
Gültig für Fahrten vom Wohnort zur
Lehrstelle und retour (mind. 3 Tage
pro Woche für Lehrlinge bis 24 Jah-
re, freie Verkehrsmittelwahl: ein Ti-
cket für Bus, Bahn und Tram, nur an
Arbeitstagen gültig, nicht übertrag-
bar, für die Berufsschule muss ein
eigener Antrag (Schul-Ticket) ge-
stellt werden, kann nachträglich zu
einem LehrPlus-Ticket aufgewertet
werden
Begabtenförderung für Lehrlinge
Anträge nur mehr ONLINE möglich.
Für Lehrlinge mit nachgewiesenem
Lehrverhältnis und/oder Wohnsitz
in Tirol ab dem 2. Lehrjahr und
außerordentliche Schüler an Be-
rufsschulen (2.Bildungsweg). Die
Basisförderung wird nur gewährt,
wenn im Jahreszeugnis nicht mehr
als 2 Beurteilungen auf „Gut“ und
alle anderen Beurteilungen auf
„Sehr gut“ lauten. Die Basisförde-
rung beträgt € 50,-- bis 100,--. Eine
Zusatzförderung in der Höhe von €
70,-- für Lehrabschlussprüfung mit
Auszeichnung sowie für das Golde-
ne Leistungsabzeichen beim Lehr-
lingswettbewerb ist möglich.
Lehrlingscard
In erster Linie dient die Lehrlings-
card dazu, dass sich ein Lehrling als
Lehrling ausweisen kann. Sie kann
daher zum Nachweis der Identität
verwendet werden. Nachteile, die
Lehrlinge gegenüber Schülern in
einzelnen Bereichen hatten, sollen
durch die Lehrlingscard aus dem
Weg geräumt werden. Schüler- und
Lehrlingsheime unter dem Schutz
des Heiligen Josef: Knaben, vor-
nehmlich aus Tirol, die in Innsbruck
eine höhere bildende Schule oder
zur Erlernung eines Handwerk eine
Berufsschule besuchen
Daniel- und Maria Swarovski-
Stiftung
Für Lehrlinge die einen technischen
Lehrberuf erlernen, FRIST: 15.11.
Tiroler Jugendstiftung
Förderung von Fortbildungsveran-
staltungen, Seminaren, Schulungen
und Publikationen im Bereich Bil-
dung, sowie Gewährung von Förde-
rungen zur Teilnahme an derartigen
Veranstaltungen und Kursen
Steuerfreibeträge bei auswärti-
ger Berufsausbildung (und
Berufsschule)
Kosten für die zwangsläufige aus-
wärtige Berufsausbildung eins Kin-
des. Besteht im Einzugsbereich
des Wohnortes keine entsprechen-
de Ausbildungsmöglichkeit und das
Kind muss eine auswärtige Lehr-
stelle (mind. 25 km Entfernung) be-
suchen, so kann für jeden angefan-
genen Monat ein Freibetrag von €
110 monatlich geltend gemacht wer-
den. Lehrlinge, die eine auswärtige
Berufsschule besuchen bekommen
in der Regel 2 bis 3 Monate ange-
rechnet. Geltendmachung über die
Arbeitnehmerveranlagung.
Förderungen