Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des
Flächenwidmungsplanes im Bereich der Grundstücke 232,
242 und .34, KG Schrottendorf - Robert Lukasser-Weitla-
ner
Geplant war die Errichtung eines Hackschnitzellagers, im
Herbst 2016 wurde dazu der Flächenwidmungsplan geändert.
Aufgrund verschiedener Umstände, insbesondere der Forde-
rungen seitens der Agrargemeinschaft als Grundeigentümerin
bzw. Verkäuferin von erforderlichen Grundflächen, ist das
Projekt gescheitert, sodass die Rückwidmung der Grundstück
beschlossen wird.
Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des
Flächenwidmungsplanes im Bereich des Grundstückes 1/2,
KG Penzendorf - Anton Lukasser
Geplant sind die Teilung des Grundstückes 1/2 und der Ver-
kauf des bebauten Grundstückes (südlicher Teil). Das vorge-
schlagene südliche Grundstück ist im Norden mit der
Gartenfläche – begrenzt von Stützmauern – abgegrenzt. Somit
handelt es sich um eine in der Natur nachvollziehbare Grenze.
Mit der Widmungsänderung soll ein einheitlicher Bauplatz
entstehen, Die geplante Ausweitung des Baulandes wider-
spricht den Festlegungen im örtlichen Raumordnungskonzept
nicht, eine Beeinträchtigung der Ziele der örtlichen Raumord-
nung wird nicht gesehen, daher wir die Flächenwidmungsän-
derung beschlossen.
Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Auf-
trägen betreffend der Errichtung der LWL-Infrastruktur
in der Gemeinde Assling
Die Firma leikon gmbh hat die Ausschreibung betreffend der
Vergabe der Arbeiten für den Ausbau der LWL -Infrastruktur
für den ersten Bauabschnitt durchgeführt, die Unterlagen
gesichtet, geprüft und Empfehlungen abgegeben.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig bei einer Stimment-
haltung wegen Befangenheit, die Aufträge zu den angeführten
Anbotssummen wie folgt zu vergeben:
Tiefbauarbeiten: Fa. Swietelsky Bau GmbH - €
720.776,52
Einblas- und Spleisarbeiten: Fa. Spleistechnik West
GmbH - € 115.657,21
Positionen „Kalibrierung und Druckprüfung“: Fa. Spleis-
technik West GmbH
Position „Montage Hausanschluss“: EWA
Materiallieferung: EWA- € 60.675,66
Bauleitung der Tiefbauarbeiten: Fa. leikon - € 28.896,20
Baustellenkoordination: DI Otto Unterweger
Ansuchen um behördliche Genehmigungen für die Tief-
bauarbeiten: EWA
Beratung und Beschlussfassung über die Verordnung
eines Halte- und Parkverbots mit dem Zusatz „Abschlepp-
zone“ auf der Zufahrtsstraße zum Betriebsgelände der
Firma Theurl GmbH, Grundstücke 303/1 und 269, KG
Thal
Die Firma Brüder Theurl GmbH hat in einem Ansuchen ange-
regt, ein Halte- und Parkverbot mit dem Zusatz „Abschleppzo-
ne“ auf der Zufahrtsstraße zum Betriebsgelände der Brüder
Theurl Gmbh zu verordnen. Die Zufahrt befindet sich auf den
Grundstücken 303/1 (Eigentum der Gemeinde Assling) und
269 (Eigentum der Fa. Brüder Theurl GmbH) und wird immer
wieder durch betriebsfremde Fahrzeuge verstellt, besonders
durch Badegäste, wodurch die Verkehrssicherheit leidet und
die Erreichbarkeit durch Feuerwehreinsatzfahrzeuge stark
behindert wird.
Bei GF Hannes Theurl wurde zwischenzeitlich angefragt, ob
man zumindest am Wochenende und an Feiertagen eine Aus-
nahme für das Halte- und Parkverbot verordnen könne und
man hat sich geeinigt, dass eine derartige Ausnahme an Sonn-
und Feiertagen sowie samstags ab 15.00 Uhr möglich ist.
Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat
im Bereich der bestehenden Stützmauer ein Halte- und Park-
verbot sowie die Zusatzangaben „Abschleppzone“, „Feuer-
wehrzufahrt“ und „ausgenommen Samstag ab 15:00 Uhr und
an Sonn- und Feiertagen“ zu verordnen.
Beratung und Beschlussfassung über das Ansuchen der
Schützengilde der Warscher Schützenkompanie Assling
um die Gewährung eines Zuschusses für den elektroni-
schen Schießstand
Die Schützengilde der Warscher Schützenkompanie Assling
hat ein Ansuchen um Zuschuss für die Errichtung eines neuen
elektronischen Schießstandes mit einem lt. vorgelegter
Kostenkalkulation offenen Förderbedarf von €8.478,40
gestellt (Investitionskosten ohne Abzug der Förderungen: €
13.112,00).
Der Gemeinderat beschließt, dass die Schützengilde der War-
scher Schützenkompanie Assling für den offenen Förderbetrag
von € 8.478,40 eine Förderung idHv. 40% bekommt, das sind
€ 3.391,36.
Beratung und Beschlussfassung über das Ansuchen von
Herrn Markus Weis, Unterassling 37, um Grunderwerb
aus dem Öffentlichen Gut, Gp. 575/2, KG Unterassling
Weis Markus beabsichtigt die Aufstockung und umfassende
Sanierung seines Wohnhauses sowie die Errichtung eines Car-
ports für 2 PKW, für welches er eine Fläche von ca. 13 m² aus
der Gp. 575/2 der Gemeinde Assling benötigt.
Der Gemeinderat beschließt, die noch zu vermessende Fläche
der Gp. 575/2 KG Unterassling an Herrn Weis Markus zu ver-
äußern. Sämtliche Kosten der Vertragserrichtung und –durch-
führung sind vom Käufer zu tragen. Sollte für die zu
erwerbende Teilfläche eine Widmung für Gemeingebrauch
vorliegen, wird diese mit diesem Beschluss aufgehoben.
Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des
Flächenwidmungsplanes im Bereich einer Teilfläche des
Grundstücks 575/2, KG Unterassling – Weis Markus
Geplant ist der Zukauf einer Teilfläche des Gst 575/2 zur
Errichtung eines Carports (sh. vorhergehender Punkt). Die
Fläche durchschneidet das Grundstück 575/2 derart, dass eine
dreiecksförmige Fläche nördlich des östlichen Teils des
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06/2017
Aus dem Gemeinderat
Sitzung vom 09.05.2017
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