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Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des

Flächenwidmungsplanes im Bereich der Grundstücke 232,

242 und .34, KG Schrottendorf - Robert Lukasser-Weitla-

ner

Geplant war die Errichtung eines Hackschnitzellagers, im

Herbst 2016 wurde dazu der Flächenwidmungsplan geändert.

Aufgrund verschiedener Umstände, insbesondere der Forde-

rungen seitens der Agrargemeinschaft als Grundeigentümerin

bzw. Verkäuferin von erforderlichen Grundflächen, ist das

Projekt gescheitert, sodass die Rückwidmung der Grundstück

beschlossen wird.

Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des

Flächenwidmungsplanes im Bereich des Grundstückes 1/2,

KG Penzendorf - Anton Lukasser

Geplant sind die Teilung des Grundstückes 1/2 und der Ver-

kauf des bebauten Grundstückes (südlicher Teil). Das vorge-

schlagene südliche Grundstück ist im Norden mit der

Gartenfläche – begrenzt von Stützmauern – abgegrenzt. Somit

handelt es sich um eine in der Natur nachvollziehbare Grenze.

Mit der Widmungsänderung soll ein einheitlicher Bauplatz

entstehen, Die geplante Ausweitung des Baulandes wider-

spricht den Festlegungen im örtlichen Raumordnungskonzept

nicht, eine Beeinträchtigung der Ziele der örtlichen Raumord-

nung wird nicht gesehen, daher wir die Flächenwidmungsän-

derung beschlossen.

Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Auf-

trägen betreffend der Errichtung der LWL-Infrastruktur

in der Gemeinde Assling

Die Firma leikon gmbh hat die Ausschreibung betreffend der

Vergabe der Arbeiten für den Ausbau der LWL -Infrastruktur

für den ersten Bauabschnitt durchgeführt, die Unterlagen

gesichtet, geprüft und Empfehlungen abgegeben.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig bei einer Stimment-

haltung wegen Befangenheit, die Aufträge zu den angeführten

Anbotssummen wie folgt zu vergeben:



Tiefbauarbeiten: Fa. Swietelsky Bau GmbH - €

720.776,52



Einblas- und Spleisarbeiten: Fa. Spleistechnik West

GmbH - € 115.657,21



Positionen „Kalibrierung und Druckprüfung“: Fa. Spleis-

technik West GmbH



Position „Montage Hausanschluss“: EWA

Materiallieferung: EWA- € 60.675,66



Bauleitung der Tiefbauarbeiten: Fa. leikon - € 28.896,20



Baustellenkoordination: DI Otto Unterweger



Ansuchen um behördliche Genehmigungen für die Tief-

bauarbeiten: EWA

Beratung und Beschlussfassung über die Verordnung

eines Halte- und Parkverbots mit dem Zusatz „Abschlepp-

zone“ auf der Zufahrtsstraße zum Betriebsgelände der

Firma Theurl GmbH, Grundstücke 303/1 und 269, KG

Thal

Die Firma Brüder Theurl GmbH hat in einem Ansuchen ange-

regt, ein Halte- und Parkverbot mit dem Zusatz „Abschleppzo-

ne“ auf der Zufahrtsstraße zum Betriebsgelände der Brüder

Theurl Gmbh zu verordnen. Die Zufahrt befindet sich auf den

Grundstücken 303/1 (Eigentum der Gemeinde Assling) und

269 (Eigentum der Fa. Brüder Theurl GmbH) und wird immer

wieder durch betriebsfremde Fahrzeuge verstellt, besonders

durch Badegäste, wodurch die Verkehrssicherheit leidet und

die Erreichbarkeit durch Feuerwehreinsatzfahrzeuge stark

behindert wird.

Bei GF Hannes Theurl wurde zwischenzeitlich angefragt, ob

man zumindest am Wochenende und an Feiertagen eine Aus-

nahme für das Halte- und Parkverbot verordnen könne und

man hat sich geeinigt, dass eine derartige Ausnahme an Sonn-

und Feiertagen sowie samstags ab 15.00 Uhr möglich ist.

Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat

im Bereich der bestehenden Stützmauer ein Halte- und Park-

verbot sowie die Zusatzangaben „Abschleppzone“, „Feuer-

wehrzufahrt“ und „ausgenommen Samstag ab 15:00 Uhr und

an Sonn- und Feiertagen“ zu verordnen.

Beratung und Beschlussfassung über das Ansuchen der

Schützengilde der Warscher Schützenkompanie Assling

um die Gewährung eines Zuschusses für den elektroni-

schen Schießstand

Die Schützengilde der Warscher Schützenkompanie Assling

hat ein Ansuchen um Zuschuss für die Errichtung eines neuen

elektronischen Schießstandes mit einem lt. vorgelegter

Kostenkalkulation offenen Förderbedarf von €8.478,40

gestellt (Investitionskosten ohne Abzug der Förderungen: €

13.112,00).

Der Gemeinderat beschließt, dass die Schützengilde der War-

scher Schützenkompanie Assling für den offenen Förderbetrag

von € 8.478,40 eine Förderung idHv. 40% bekommt, das sind

€ 3.391,36.

Beratung und Beschlussfassung über das Ansuchen von

Herrn Markus Weis, Unterassling 37, um Grunderwerb

aus dem Öffentlichen Gut, Gp. 575/2, KG Unterassling

Weis Markus beabsichtigt die Aufstockung und umfassende

Sanierung seines Wohnhauses sowie die Errichtung eines Car-

ports für 2 PKW, für welches er eine Fläche von ca. 13 m² aus

der Gp. 575/2 der Gemeinde Assling benötigt.

Der Gemeinderat beschließt, die noch zu vermessende Fläche

der Gp. 575/2 KG Unterassling an Herrn Weis Markus zu ver-

äußern. Sämtliche Kosten der Vertragserrichtung und –durch-

führung sind vom Käufer zu tragen. Sollte für die zu

erwerbende Teilfläche eine Widmung für Gemeingebrauch

vorliegen, wird diese mit diesem Beschluss aufgehoben.

Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des

Flächenwidmungsplanes im Bereich einer Teilfläche des

Grundstücks 575/2, KG Unterassling – Weis Markus

Geplant ist der Zukauf einer Teilfläche des Gst 575/2 zur

Errichtung eines Carports (sh. vorhergehender Punkt). Die

Fläche durchschneidet das Grundstück 575/2 derart, dass eine

dreiecksförmige Fläche nördlich des östlichen Teils des

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06/2017

Aus dem Gemeinderat

Sitzung vom 09.05.2017

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