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Beratung und Beschlussfassung über das Ansuchen des

Elektrowerks Assling um außerordentliche Benützung von

Straßengrund Gst. 301/4, KG Thal

Das EWA beabsichtigt die Errichtung einer E-Ladestation in

Thal Aue vor dem Wirtschaftsgebäude vlg. Auer. Dazu müs-

sen ein Ladeterminal und zwei Parkplätze auf dem Gst 301/4

KG Thal (Eigentum der Gemeinde) errichtet werden.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig bei einer Stimment-

haltung wegen Befangenheit, dass das E-Werk Assling den im

Lageplan gekennzeichneten Bereich der Gemeindestraße auf

Gp. 301/4 KG Thal für die Errichtung von zwei Parkplätzen

für Elektroautos bis auf jederzeitigem Widerruf entgeltlos

genutzt werden kann.

Beratung und Beschlussfassung über das Ansuchen des

Elektrowerks Assling um Erlassung einer Verordnung für

eine Parkregelung auf dem Gst. 301/4, KG Thal

Damit die vorhin beschriebene E-Ladestation ausschließlich

von Elektrofahrzeugen benutzt werden kann, regt das E-Werk

Assling an, für die beiden Parkplätze ein „Halte- und Parkver-

bot“ mit dem Zusatz „ausgenommen Elektrofahrzeuge“ zu

verordnen. Dies wird einstimmig bei einer Stimmenthaltung

wegen Befangenheit beschlossen.

Beratung und Beschlussfassung über die Auflage eines

Entwurfs für einen Bebauungsplan im Bereich der Grund-

stücke 626/8, 626/10, 627/12, 627/19 und 627/20, KG

Kosten

Geplant ist die Errichtung von Zu- und Umbauten beim beste-

henden Wohnhaus Lusser in Mittewald 123 auf Gst 627/19. Es

soll eine zweite Wohneinheit entstehen, das Gebäude ther-

misch saniert und eine Solaranlage errichtet werden. Bei der

Vorbegutachtung des Bauvorhabens durch den Bausachver-

ständigen wurde festgestellt, dass der Bestand teilweise bau-

rechtlich nicht genehmigt ist. Die erforderlichen

Grenzabstände können im Bestand nicht eingehalten werden.

Dies gilt bei Betrachtung des Bereichs auch für die Grundstük-

ke 627/12 und 627/20 sowie das Grundstück 626/8. Deshalb

wird vorgeschlagen, den Planungsbereich auf die Grundstück

626/8, 626/10, 627/12, 627/19 und 627/20 festzulegen. Darin

soll die offene Bauweise mit dem 0,4-fachen als erforderlicher

Grenzabstand, mindestens 3,0 m, gelten. Die zugelassene

Höhe ergibt sich aus dem Bestand mit der zulässigen Erhö-

hung für Wärmedämmungszwecke auf dem Dach. Der Weg

wird durch Straßenfluchtlinie abgegrenzt, im Kreuzungsbe-

reich (Südosteck des Grundstückes 627/12 und Nordosteck

des Grundstückes 626/8) abgeschrägt, ansonsten entlang der

Grundgrenze des öffentlichen Wegs auf Grundstück 627/3

geführt. Dadurch wird die Erschließungssituation verbessert,

worin öffentliches Interesse begründet wird. Auch die Grund-

stücke 626/13 und 626/18 liegen im Bauland, d.h. der Bebau-

ungsplan legt auch die Erschließung dieser Bauplätze fest

(Grundstück 626/18 von Südosten, Grundstück 626/13 von

Nordosten). Damit wird eine geordnete und zweckmäßige

Gesamterschließung betrachtet. Hierzu wird auf die Planbeila-

ge hingewiesen.

Die Nachverdichtung des Bestands wird raumordnerisch posi-

tiv beurteilt, da durch den geplanten Zubau der Bestand bau-

lich saniert und haustechnisch modernisiert wird, was eine

energetische Verbesserung bringt. Zudem wird die langfristige

Bewohnung des Hauses sichergestellt und durch das

Zusammenwohnen verschiedener Generationen tendenziell

das Sozialsystem entlastet (Großeltern passen auf Enkelkinder

auf, Kinder machen Besorgungen für oder einfache Pflege-

dienste bei ihren Eltern). Es wird kein zusätzliches Bauland in

Anspruch genommen und es entsteht kein Erschließungserfor-

dernis. Damit wird das Vorhaben raumordnerisch positiv beur-

teilt (ökologische, soziale und volkswirtschaftliche Aspekte).

Die Schaffung der Voraussetzungen für die baurechtliche

Genehmigung des Bestands und die Verbesserung der bau-

lichen Gesamtentwicklung wird raumordnerisch ebenfalls

positiv beurteilt. Deshalb wird die Auflage des Entwurfs für

einen Bebauungsplan beschlossen.

Beratung und Beschlussfassung über die Verordnung

einer Verkehrsbeschränkung von 30 km/h im Bereich des

Schwimmbades Thal

Aufgrund von Beschwerden von Besuchern des Schwimmba-

des und der Sportanlagen im Bereich der Parkplätze und des

Sportplatzes in Thal regt der Bürgermeister an, aus Gründen

der Verkehrssicherheit die Verordnung einer 30 km/h

Beschränkung auf der Zufahrtsstraße zum Betriebsgelände der

Brüder Theurl Gmbh zu erlassen. Im Bereich der Brücke vor

dem Schwimmbad quert auch der Radweg, der gerade jetzt

viel befahren ist. Der Gemeinderat beschließt diese Maßnah-

me einstimmig.

Beratung und Beschlussfassung über die geplante Auswei-

sung von landwirtschaftlichen Vorsorgeflächen in der

Gemeinde Assling durch die Tiroler Landesregierung

Mit Beschlüssen des Tiroler Landtags und der Tiroler Landes-

regierung im Sommer 2015 wurde u.a. festgelegt, landwirt-

schaftliche Vorsorgeflächen im Bereich Lienzer Talboden

auszuweisen. Dies soll in Form eines Raumordnungsprogram-

mes gem. § 7 TROG 2016, LGBl. 101/2016, erfolgen.

Nun wurde für den Planungsverband „Lienz und Umgebung“

ein Entwurf für das „Raumordnungsprogramm zur Festlegung

landwirtschaftlicher Vorsorgeflächen“ aufgelegt (Entwurf

vom März 2017). Innerhalb der Frist, welche bis 2. Juni 2017

läuft, gibt die Gemeinde Assling folgende Stellungnahme ab:

Die Gemeinde Assling spricht sich weder grundsätzlich gegen

die Ausweisung derartiger Vorsorgeflächen noch generell

gegen den vorliegenden Entwurf für das Gemeindegebiet aus.

Sie sieht es als ihre Verpflichtung an, auf die örtlichen Interes-

sen und die Sicherstellung der örtlichen Entwicklung hinzu-

weisen. Gewiss ist eine nach innen gerichtete bauliche

Entwicklung jeder nach außen gerichteten vorzuziehen. Trotz-

dem ist die Verfügbarkeit der Flächen immer noch ein Haupt-

grund für die Ausweisung von Siedlungsbereichen. Die

örtliche Sichtweise kann divergent zur überörtlichen Beurtei-

lung sein. Darin wird Konfliktpotential gesehen, dem die

Gemeinde Assling vorbeugen möchte.

Zudem wird die Schaffung unterschiedlicher Entwicklungspo-

tentiale durch die Ausweisung der landwirtschaftlichen Vor-

sorgeflächen geortet. Dies führt zu einer Konfliktsituation

innerhalb der Eigentümer landwirtschaftlicher Flächen und

schwächt dadurch die Landwirtschaft im Gesamten. Dazu

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06/2017

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