Beratung und Beschlussfassung über das Ansuchen des
Elektrowerks Assling um außerordentliche Benützung von
Straßengrund Gst. 301/4, KG Thal
Das EWA beabsichtigt die Errichtung einer E-Ladestation in
Thal Aue vor dem Wirtschaftsgebäude vlg. Auer. Dazu müs-
sen ein Ladeterminal und zwei Parkplätze auf dem Gst 301/4
KG Thal (Eigentum der Gemeinde) errichtet werden.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig bei einer Stimment-
haltung wegen Befangenheit, dass das E-Werk Assling den im
Lageplan gekennzeichneten Bereich der Gemeindestraße auf
Gp. 301/4 KG Thal für die Errichtung von zwei Parkplätzen
für Elektroautos bis auf jederzeitigem Widerruf entgeltlos
genutzt werden kann.
Beratung und Beschlussfassung über das Ansuchen des
Elektrowerks Assling um Erlassung einer Verordnung für
eine Parkregelung auf dem Gst. 301/4, KG Thal
Damit die vorhin beschriebene E-Ladestation ausschließlich
von Elektrofahrzeugen benutzt werden kann, regt das E-Werk
Assling an, für die beiden Parkplätze ein „Halte- und Parkver-
bot“ mit dem Zusatz „ausgenommen Elektrofahrzeuge“ zu
verordnen. Dies wird einstimmig bei einer Stimmenthaltung
wegen Befangenheit beschlossen.
Beratung und Beschlussfassung über die Auflage eines
Entwurfs für einen Bebauungsplan im Bereich der Grund-
stücke 626/8, 626/10, 627/12, 627/19 und 627/20, KG
Kosten
Geplant ist die Errichtung von Zu- und Umbauten beim beste-
henden Wohnhaus Lusser in Mittewald 123 auf Gst 627/19. Es
soll eine zweite Wohneinheit entstehen, das Gebäude ther-
misch saniert und eine Solaranlage errichtet werden. Bei der
Vorbegutachtung des Bauvorhabens durch den Bausachver-
ständigen wurde festgestellt, dass der Bestand teilweise bau-
rechtlich nicht genehmigt ist. Die erforderlichen
Grenzabstände können im Bestand nicht eingehalten werden.
Dies gilt bei Betrachtung des Bereichs auch für die Grundstük-
ke 627/12 und 627/20 sowie das Grundstück 626/8. Deshalb
wird vorgeschlagen, den Planungsbereich auf die Grundstück
626/8, 626/10, 627/12, 627/19 und 627/20 festzulegen. Darin
soll die offene Bauweise mit dem 0,4-fachen als erforderlicher
Grenzabstand, mindestens 3,0 m, gelten. Die zugelassene
Höhe ergibt sich aus dem Bestand mit der zulässigen Erhö-
hung für Wärmedämmungszwecke auf dem Dach. Der Weg
wird durch Straßenfluchtlinie abgegrenzt, im Kreuzungsbe-
reich (Südosteck des Grundstückes 627/12 und Nordosteck
des Grundstückes 626/8) abgeschrägt, ansonsten entlang der
Grundgrenze des öffentlichen Wegs auf Grundstück 627/3
geführt. Dadurch wird die Erschließungssituation verbessert,
worin öffentliches Interesse begründet wird. Auch die Grund-
stücke 626/13 und 626/18 liegen im Bauland, d.h. der Bebau-
ungsplan legt auch die Erschließung dieser Bauplätze fest
(Grundstück 626/18 von Südosten, Grundstück 626/13 von
Nordosten). Damit wird eine geordnete und zweckmäßige
Gesamterschließung betrachtet. Hierzu wird auf die Planbeila-
ge hingewiesen.
Die Nachverdichtung des Bestands wird raumordnerisch posi-
tiv beurteilt, da durch den geplanten Zubau der Bestand bau-
lich saniert und haustechnisch modernisiert wird, was eine
energetische Verbesserung bringt. Zudem wird die langfristige
Bewohnung des Hauses sichergestellt und durch das
Zusammenwohnen verschiedener Generationen tendenziell
das Sozialsystem entlastet (Großeltern passen auf Enkelkinder
auf, Kinder machen Besorgungen für oder einfache Pflege-
dienste bei ihren Eltern). Es wird kein zusätzliches Bauland in
Anspruch genommen und es entsteht kein Erschließungserfor-
dernis. Damit wird das Vorhaben raumordnerisch positiv beur-
teilt (ökologische, soziale und volkswirtschaftliche Aspekte).
Die Schaffung der Voraussetzungen für die baurechtliche
Genehmigung des Bestands und die Verbesserung der bau-
lichen Gesamtentwicklung wird raumordnerisch ebenfalls
positiv beurteilt. Deshalb wird die Auflage des Entwurfs für
einen Bebauungsplan beschlossen.
Beratung und Beschlussfassung über die Verordnung
einer Verkehrsbeschränkung von 30 km/h im Bereich des
Schwimmbades Thal
Aufgrund von Beschwerden von Besuchern des Schwimmba-
des und der Sportanlagen im Bereich der Parkplätze und des
Sportplatzes in Thal regt der Bürgermeister an, aus Gründen
der Verkehrssicherheit die Verordnung einer 30 km/h
Beschränkung auf der Zufahrtsstraße zum Betriebsgelände der
Brüder Theurl Gmbh zu erlassen. Im Bereich der Brücke vor
dem Schwimmbad quert auch der Radweg, der gerade jetzt
viel befahren ist. Der Gemeinderat beschließt diese Maßnah-
me einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über die geplante Auswei-
sung von landwirtschaftlichen Vorsorgeflächen in der
Gemeinde Assling durch die Tiroler Landesregierung
Mit Beschlüssen des Tiroler Landtags und der Tiroler Landes-
regierung im Sommer 2015 wurde u.a. festgelegt, landwirt-
schaftliche Vorsorgeflächen im Bereich Lienzer Talboden
auszuweisen. Dies soll in Form eines Raumordnungsprogram-
mes gem. § 7 TROG 2016, LGBl. 101/2016, erfolgen.
Nun wurde für den Planungsverband „Lienz und Umgebung“
ein Entwurf für das „Raumordnungsprogramm zur Festlegung
landwirtschaftlicher Vorsorgeflächen“ aufgelegt (Entwurf
vom März 2017). Innerhalb der Frist, welche bis 2. Juni 2017
läuft, gibt die Gemeinde Assling folgende Stellungnahme ab:
Die Gemeinde Assling spricht sich weder grundsätzlich gegen
die Ausweisung derartiger Vorsorgeflächen noch generell
gegen den vorliegenden Entwurf für das Gemeindegebiet aus.
Sie sieht es als ihre Verpflichtung an, auf die örtlichen Interes-
sen und die Sicherstellung der örtlichen Entwicklung hinzu-
weisen. Gewiss ist eine nach innen gerichtete bauliche
Entwicklung jeder nach außen gerichteten vorzuziehen. Trotz-
dem ist die Verfügbarkeit der Flächen immer noch ein Haupt-
grund für die Ausweisung von Siedlungsbereichen. Die
örtliche Sichtweise kann divergent zur überörtlichen Beurtei-
lung sein. Darin wird Konfliktpotential gesehen, dem die
Gemeinde Assling vorbeugen möchte.
Zudem wird die Schaffung unterschiedlicher Entwicklungspo-
tentiale durch die Ausweisung der landwirtschaftlichen Vor-
sorgeflächen geortet. Dies führt zu einer Konfliktsituation
innerhalb der Eigentümer landwirtschaftlicher Flächen und
schwächt dadurch die Landwirtschaft im Gesamten. Dazu
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06/2017
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Fortsetzung: Aus dem Gemeinderat