Virgen
Aktiv
Bürgerservice
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In Virgen ist es, obwohl nicht verpflich-
tend, ein „guter Brauch“, dass von der
Schneeräumung verursachte Zerstörun-
gen an Zäunen und Einfriedungen von
den Gemeindearbeitern repariert wer-
den, oder dass man Reparaturen auf
sonstige Weise unterstützt.
Voraussetzung ist jedoch, dass die
Zäune nicht vor der Wintersaison
schon windschief oder grob mangel-
haft waren, bzw. es vor der Wintersai-
son schon abzusehen war, dass der
Zaun den Winter nicht überstehen
wird.
Um etwaigen Missverständnissen bei der
Schadenserhebung vorzubeugen, werden
aus diesem Grund derartige Zäune und
Einfriedungen digital festgehalten.
oder sonstige Flüssigkeiten auf eine
Straße abgeleitet werden, die sofortige
Beendigung der Ableitung aufzutragen.
Bei Gefahr im Verzug kann die Behörde
die Beendigung der Ableitung auf Ge-
fahr und Kosten des Eigentümers des be-
treffenden Grundstückes bzw. des sonst
hierüber Verfügungsberechtigten ohne
vorausgegangenes Verfahren veranlassen.
Wir appellieren an das Pflichtbewusst-
sein der Gemeindebürger und ersuchen
solche Ableitungen auf Gemeindestra-
ßen zu unterlassen.
Schäden an Zäunen und
Einfriedungen
In den letzten Wintersaisonen haben sich
vermehrt Beschwerden über verkehrswid-
rig abgestellte Fahrzeuge im Ortszentrum
und in den einzelnen Fraktionen gehäuft.
Besonders Wendeplätze für den Winter-
dienst, Gemeindestraßen, Privatgrund-
stücke sowie Haus und Hofzufahrten wer-
den zugeparkt. Eine ordnungsgemäße
Schneeräumung, aber auch das Zufahren
von Einsatzfahrzeugen wie Rettung und
Feuerwehr in Ernstfällen ist durch ein sol-
ches rücksichtslose Verhalten von Fahr-
zeuglenkern nicht mehr möglich. Leider
kommt es auch immer wieder vor, dass
die Feuerwehrausfahrt in Virgen, trotz
Halte- und Parkverbot von Autos verstellt
ist. Wir ersuchen eindringlichst, keine
Fahrzeuge vor den Feuerwehrausfahrten,
bei Wendeplätzen des Winterdienstes und
auch in den übrigen Parkverbotszonen ab-
zustellen.
Künftig werden diesbezüglich verstärkt
Kontrollen durchgeführt.
Sollte es weiterhin Probleme mit unbe-
rechtigt parkenden Fahrzeugen geben,
sehen wir uns leider gezwungen, Anzeige
zu erstatten und gegebenenfalls Fahrzeuge
abschleppen zu lassen. Wir ersuchen um
Verständnis für diese Vorgangsweise.
Wendeplätze und
Straßen freihalten
Bei der Gemeinde langen immer wieder
Beschwerden bezüglich Dachwässerab-
leitungen auf Gemeindestraßen ein.
Trotz eines ordnungsgemäßen Streu-
dienstes durch die Gemeinde kommt es
in solchen Bereichen ständig zu Eisbil-
dungen.
Nach den Bestimmungen des Tiroler
Straßengesetz § 52 Wasserableitungen,
Abs. 1 und 2 dürfen Wässer, Abwässer
und sonstige Flüssigkeiten nicht auf
Straßen abgeleitet werden. Die Behörde
hat auf Antrag des Straßenverwalters
dem Eigentümer eines Grundstückes
bzw. dem sonst hierüber Verfügungsbe-
rechtigten, von dem Wässer, Abwässer
Wasserableitung auf
öffentliches Gut/
Gemeindestraßen
BÜRGERSERVICE – Wichtige Informationen
BÜRGERSERVICE – Wichtige Informationen
Obermauern:
Manfred Egger,
Obermauern 31
Mitteldorf – Rosa Bacher,
Weite:
Mitteldorf 104
Welzelach – Leo Mariner,
Berg – March:
Welzelach 9
Wir erlauben uns, auch nochmals da-
rauf hinzuweisen, dass Private nicht
als „Anschaffer“ für die Gemeindebe-
diensteten auftreten können. „Beson-
dere Wünsche“ sind an die Gemeinde
heranzutragen und im Sinne einer
Gleichbehandlung abzuklären.
Zur Gewährleistung der Verkehrssicher-
heit und auch um Behinderungen der
Schneeräumung zu vermeiden möchten
wir alle Eigentümer von „lebenden Ein-
friedungen“ und Bäumen entlang von
Gemeindestraßen ersuchen, regelmäßig
darauf zu achten, dass keine Äste und
Sträucher in das öffentliche Gut ragen
bzw. diese rechtzeitig zurückzuschnei-
den. Die Gemeindestraßen werden von
den Gemeindearbeitern abgefahren. Alle
Äste und Sträucher, die in den Luftraum
der Straße ragen und Behinderungen
darstellen, werden zurückgeschnitten.
Ebenso ist darauf zu achten, dass Hyd-
ranten frei zugänglich sind und nicht
von Sträuchern oder anderen Gegen-
ständen, die die Benützung beeinträch-
tigen, versperrt sind. Wir ersuchen diese
Arbeiten im eigenen Interesse selbst zu
erledigen bzw. bitten wir um euer Ver-
ständnis, wenn Äste und Sträucher, die
eine Behinderung darstellen, von den
Gemeindearbeitern zurückgeschnitten
werden. Staudenschnitte u. Äste können
auf dem Parkplatz beim Schwimmbad –
unterhalb des Skaterplatzes – angeliefert
werden.
Behinderungen durch
Äste und Sträucher