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Virgen

Aktiv

Bürgerservice

I

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In Virgen ist es, obwohl nicht verpflich-

tend, ein „guter Brauch“, dass von der

Schneeräumung verursachte Zerstörun-

gen an Zäunen und Einfriedungen von

den Gemeindearbeitern repariert wer-

den, oder dass man Reparaturen auf

sonstige Weise unterstützt.

Voraussetzung ist jedoch, dass die

Zäune nicht vor der Wintersaison

schon windschief oder grob mangel-

haft waren, bzw. es vor der Wintersai-

son schon abzusehen war, dass der

Zaun den Winter nicht überstehen

wird.

Um etwaigen Missverständnissen bei der

Schadenserhebung vorzubeugen, werden

aus diesem Grund derartige Zäune und

Einfriedungen digital festgehalten.

oder sonstige Flüssigkeiten auf eine

Straße abgeleitet werden, die sofortige

Beendigung der Ableitung aufzutragen.

Bei Gefahr im Verzug kann die Behörde

die Beendigung der Ableitung auf Ge-

fahr und Kosten des Eigentümers des be-

treffenden Grundstückes bzw. des sonst

hierüber Verfügungsberechtigten ohne

vorausgegangenes Verfahren veranlassen.

Wir appellieren an das Pflichtbewusst-

sein der Gemeindebürger und ersuchen

solche Ableitungen auf Gemeindestra-

ßen zu unterlassen.

Schäden an Zäunen und

Einfriedungen

In den letzten Wintersaisonen haben sich

vermehrt Beschwerden über verkehrswid-

rig abgestellte Fahrzeuge im Ortszentrum

und in den einzelnen Fraktionen gehäuft.

Besonders Wendeplätze für den Winter-

dienst, Gemeindestraßen, Privatgrund-

stücke sowie Haus und Hofzufahrten wer-

den zugeparkt. Eine ordnungsgemäße

Schneeräumung, aber auch das Zufahren

von Einsatzfahrzeugen wie Rettung und

Feuerwehr in Ernstfällen ist durch ein sol-

ches rücksichtslose Verhalten von Fahr-

zeuglenkern nicht mehr möglich. Leider

kommt es auch immer wieder vor, dass

die Feuerwehrausfahrt in Virgen, trotz

Halte- und Parkverbot von Autos verstellt

ist. Wir ersuchen eindringlichst, keine

Fahrzeuge vor den Feuerwehrausfahrten,

bei Wendeplätzen des Winterdienstes und

auch in den übrigen Parkverbotszonen ab-

zustellen.

Künftig werden diesbezüglich verstärkt

Kontrollen durchgeführt.

Sollte es weiterhin Probleme mit unbe-

rechtigt parkenden Fahrzeugen geben,

sehen wir uns leider gezwungen, Anzeige

zu erstatten und gegebenenfalls Fahrzeuge

abschleppen zu lassen. Wir ersuchen um

Verständnis für diese Vorgangsweise.

Wendeplätze und

Straßen freihalten

Bei der Gemeinde langen immer wieder

Beschwerden bezüglich Dachwässerab-

leitungen auf Gemeindestraßen ein.

Trotz eines ordnungsgemäßen Streu-

dienstes durch die Gemeinde kommt es

in solchen Bereichen ständig zu Eisbil-

dungen.

Nach den Bestimmungen des Tiroler

Straßengesetz § 52 Wasserableitungen,

Abs. 1 und 2 dürfen Wässer, Abwässer

und sonstige Flüssigkeiten nicht auf

Straßen abgeleitet werden. Die Behörde

hat auf Antrag des Straßenverwalters

dem Eigentümer eines Grundstückes

bzw. dem sonst hierüber Verfügungsbe-

rechtigten, von dem Wässer, Abwässer

Wasserableitung auf

öffentliches Gut/

Gemeindestraßen

BÜRGERSERVICE – Wichtige Informationen

BÜRGERSERVICE – Wichtige Informationen

Obermauern:

Manfred Egger,

Obermauern 31

Mitteldorf – Rosa Bacher,

Weite:

Mitteldorf 104

Welzelach – Leo Mariner,

Berg – March:

Welzelach 9

Wir erlauben uns, auch nochmals da-

rauf hinzuweisen, dass Private nicht

als „Anschaffer“ für die Gemeindebe-

diensteten auftreten können. „Beson-

dere Wünsche“ sind an die Gemeinde

heranzutragen und im Sinne einer

Gleichbehandlung abzuklären.

Zur Gewährleistung der Verkehrssicher-

heit und auch um Behinderungen der

Schneeräumung zu vermeiden möchten

wir alle Eigentümer von „lebenden Ein-

friedungen“ und Bäumen entlang von

Gemeindestraßen ersuchen, regelmäßig

darauf zu achten, dass keine Äste und

Sträucher in das öffentliche Gut ragen

bzw. diese rechtzeitig zurückzuschnei-

den. Die Gemeindestraßen werden von

den Gemeindearbeitern abgefahren. Alle

Äste und Sträucher, die in den Luftraum

der Straße ragen und Behinderungen

darstellen, werden zurückgeschnitten.

Ebenso ist darauf zu achten, dass Hyd-

ranten frei zugänglich sind und nicht

von Sträuchern oder anderen Gegen-

ständen, die die Benützung beeinträch-

tigen, versperrt sind. Wir ersuchen diese

Arbeiten im eigenen Interesse selbst zu

erledigen bzw. bitten wir um euer Ver-

ständnis, wenn Äste und Sträucher, die

eine Behinderung darstellen, von den

Gemeindearbeitern zurückgeschnitten

werden. Staudenschnitte u. Äste können

auf dem Parkplatz beim Schwimmbad –

unterhalb des Skaterplatzes – angeliefert

werden.

Behinderungen durch

Äste und Sträucher