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Angebot –

Beratung für Bauherren

Die Gemeinde Virgen bietet gemein-

sam mit ihren Partnern den Bauher-

ren mehrer Möglichkeiten an, um

von der Planungsphase an bis zum

Abschluss Hilfestellungen zu leisten.

• Bei der Tiroler Energieagentur

„Energie Tirol“

www.energie-

tirol.at

können Termine mit den

heimischen Energieberatern (Gra-

tisberatung bzw. Vor-Ort-Beratung)

vereinbart werden.

• Der Sachbearbeiter in Bausachen

Albin Mariacher steht gemeinsam

mit dem Bausachverständigen für

Anfragen und Vorgespräche zur

Verfügung.

• In der Homepage der Gemeinde

www.virgen.at

werden nützliche

Links und Artikel veröffentlicht.

Weiters können dort auch die für

das Bauverfahren benötigten For-

mulare per Download abgeholt

werden.

• Broschüren und Bauherrenmappen

sind auf der Gemeinde erhältlich.

Virgen

Aktiv

36

I

Bürgerservice

Das Bauamt informiert…

BÜRGERSERVICE – Wichtige Informationen

BÜRGERSERVICE – Wichtige Informationen

Bauordnung

Im Baurecht in Tirol wurde für die Ge-

meinden vor kurzem festgelegt, wie viele

Stellplätze pro Wohneinheit höchstens vor-

geschrieben werden dürfen. Für Virgen gibt

es eine Stellplatzverordnung, die im Jahr

2005 angepasst wurde und im Wesent-

lichen dieser Landesverordnung entspricht.

In den Bauverfahren wird sowohl auf die

Stellplatzverordnung als auch auf die Lan-

desbestimmungen Rücksicht genommen.

Das Österreichische Institut für Bau-

technik (OIB) hat die von ihr ausgege-

benen Richtlinien neu überarbeitet. In

Tirol gelten aber nach wie vor die „alten“

OIB- Richtlinien in den Ausgaben aus

dem Jahr 2011, solange bis die Techni-

schen Bauvorschriften abgeändert sind.

Wohnbauförderung des

Landes

Die Landesregierung hat im Oktober be-

schlossen, die einkommensunabhängige

Sanierungsoffensive bis Ende des kom-

menden Jahres zu verlängern. Zusätzlich

wurden heuer diverse Anpassungen bei

der Wohnbauförderung durchgeführt,

die dem Häuselbauer zugute kommen.

Nach wie vor kann um eine Sonderför-

derung für einen behindertengerechten

Badumbau angesucht werden.

Nähere Informationen dazu erteilen die

zuständigen Stellen in der Bezirkshaupt-

mannschaft Lienz.

Wohnbauförderung des

Bundes

(Daten aus Homepage www.public-

consulting.at

)

Der sogenannte Handwerkerbonus kann

seit 10. August 2015 nicht mehr bean-

tragt werden, weil die Fördermittel aus-

geschöpft sind, auch der Sanierungs-

scheck kann nicht mehr beantragt wer-

den.

Für Holzheizungen ist noch bis 30. No-

vember 2015 eine Antragstellung mög-

lich, ebenso für die Errichtung von

Solaranlagen.

Rückstausicherheit –

Kanalanschluss

Hohe Grundstückskosten und Platz-

Die maßgeblich Rückstauebene ist 15 cm über dem Niveau des gegen die Fließrichtung

gesehenen nächsten Kanalschachtes mit offenem Gerinne oder Einlaufgitter anzusetzen.

Ein wesentlicher Schritt der Planung von Entwässerungsanlagen ist die Bestimmung der

physikalisch wirksamen Rückstauebene. Hierzu ist das maßgebende Niveau der Ablaufstellen

als Bezugsgröße zu ermitteln. Maßgebend sind:

• für Ablaufstellen von Schmutzwasser der Wasserspiegel im Geruchverschluss

• für Niederschlagswasser die Oberkante der Ablaufstelle (Rost)

• sowie der höchste wirksame Referenzpunkt aus der angeschlossenen Kanalisation

(1) Niveau der Ablaufstelle

(2) RSE (Rückstauebene) entspricht Niveau Kanalschacht + 15 cm

Die Forderung von zusätzlichen 15 cm zum Niveau des Kanalschachtes oder Einlaufgitters

gibt erhöhte Sicherheit im Fall eines Rückstauereignisses. Alle Ablaufstellen unter der be-

schriebenen Rückstauebene sind zu schützen. Im oben dargestellten Beispiel eines geneigten

Geländes (Hanglage) wäre also nicht nur der Keller, sondern auch das Erdgeschoss gegen

Rückstau zu sichern!

A. Ebenes Gelände

B. Geneigtes Gelände

(1)

(1)

(2)

RSE

(2)

RSE