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Angebot –
Beratung für Bauherren
Die Gemeinde Virgen bietet gemein-
sam mit ihren Partnern den Bauher-
ren mehrer Möglichkeiten an, um
von der Planungsphase an bis zum
Abschluss Hilfestellungen zu leisten.
• Bei der Tiroler Energieagentur
„Energie Tirol“
www.energie-
tirol.atkönnen Termine mit den
heimischen Energieberatern (Gra-
tisberatung bzw. Vor-Ort-Beratung)
vereinbart werden.
• Der Sachbearbeiter in Bausachen
Albin Mariacher steht gemeinsam
mit dem Bausachverständigen für
Anfragen und Vorgespräche zur
Verfügung.
• In der Homepage der Gemeinde
www.virgen.atwerden nützliche
Links und Artikel veröffentlicht.
Weiters können dort auch die für
das Bauverfahren benötigten For-
mulare per Download abgeholt
werden.
• Broschüren und Bauherrenmappen
sind auf der Gemeinde erhältlich.
Virgen
Aktiv
36
I
Bürgerservice
Das Bauamt informiert…
BÜRGERSERVICE – Wichtige Informationen
BÜRGERSERVICE – Wichtige Informationen
Bauordnung
Im Baurecht in Tirol wurde für die Ge-
meinden vor kurzem festgelegt, wie viele
Stellplätze pro Wohneinheit höchstens vor-
geschrieben werden dürfen. Für Virgen gibt
es eine Stellplatzverordnung, die im Jahr
2005 angepasst wurde und im Wesent-
lichen dieser Landesverordnung entspricht.
In den Bauverfahren wird sowohl auf die
Stellplatzverordnung als auch auf die Lan-
desbestimmungen Rücksicht genommen.
Das Österreichische Institut für Bau-
technik (OIB) hat die von ihr ausgege-
benen Richtlinien neu überarbeitet. In
Tirol gelten aber nach wie vor die „alten“
OIB- Richtlinien in den Ausgaben aus
dem Jahr 2011, solange bis die Techni-
schen Bauvorschriften abgeändert sind.
Wohnbauförderung des
Landes
Die Landesregierung hat im Oktober be-
schlossen, die einkommensunabhängige
Sanierungsoffensive bis Ende des kom-
menden Jahres zu verlängern. Zusätzlich
wurden heuer diverse Anpassungen bei
der Wohnbauförderung durchgeführt,
die dem Häuselbauer zugute kommen.
Nach wie vor kann um eine Sonderför-
derung für einen behindertengerechten
Badumbau angesucht werden.
Nähere Informationen dazu erteilen die
zuständigen Stellen in der Bezirkshaupt-
mannschaft Lienz.
Wohnbauförderung des
Bundes
(Daten aus Homepage www.public-
consulting.at)
Der sogenannte Handwerkerbonus kann
seit 10. August 2015 nicht mehr bean-
tragt werden, weil die Fördermittel aus-
geschöpft sind, auch der Sanierungs-
scheck kann nicht mehr beantragt wer-
den.
Für Holzheizungen ist noch bis 30. No-
vember 2015 eine Antragstellung mög-
lich, ebenso für die Errichtung von
Solaranlagen.
Rückstausicherheit –
Kanalanschluss
Hohe Grundstückskosten und Platz-
Die maßgeblich Rückstauebene ist 15 cm über dem Niveau des gegen die Fließrichtung
gesehenen nächsten Kanalschachtes mit offenem Gerinne oder Einlaufgitter anzusetzen.
Ein wesentlicher Schritt der Planung von Entwässerungsanlagen ist die Bestimmung der
physikalisch wirksamen Rückstauebene. Hierzu ist das maßgebende Niveau der Ablaufstellen
als Bezugsgröße zu ermitteln. Maßgebend sind:
• für Ablaufstellen von Schmutzwasser der Wasserspiegel im Geruchverschluss
• für Niederschlagswasser die Oberkante der Ablaufstelle (Rost)
• sowie der höchste wirksame Referenzpunkt aus der angeschlossenen Kanalisation
(1) Niveau der Ablaufstelle
(2) RSE (Rückstauebene) entspricht Niveau Kanalschacht + 15 cm
Die Forderung von zusätzlichen 15 cm zum Niveau des Kanalschachtes oder Einlaufgitters
gibt erhöhte Sicherheit im Fall eines Rückstauereignisses. Alle Ablaufstellen unter der be-
schriebenen Rückstauebene sind zu schützen. Im oben dargestellten Beispiel eines geneigten
Geländes (Hanglage) wäre also nicht nur der Keller, sondern auch das Erdgeschoss gegen
Rückstau zu sichern!
A. Ebenes Gelände
B. Geneigtes Gelände
(1)
(1)
(2)
RSE
(2)
RSE