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FODN - 69/02/2018

AUS DEM GEMEINDERAT

Gemeinderatssitzung

am 23. Mai 2018

Breitbandausbau Kals am Großglockner

Information, Beratung und Beschlussfassung Lichtwellen-

leiter (LWL) Versorgung Kalsertal, Präsentation LWL Ti-

rol, Walter Handle

Die Kosten für eine back-bone-Erschließung bis Gemeinde-

amt Kals betragen an die € 1,0 Mio. Davon Bundesförderung

50 % und 25 % Landesförderung für förderbare Gebiete, 25%

durch die Gemeinde zu finanzieren wobei noch GAF Mittel

beantragt werden.

Die Planungsarbeiten für die Einreichung Call 5, FTTH

LWL Netz für Kals am Großglockner betragen lt. Angebot

vom 24.05.2018 € 6.000 netto. Anschließend wird eine Orts-

planung vorgenommen. Vorteil dabei: Bei jeder Grabungsar-

beit, die in Kals stattfindet sollte eine Leerverrohrung mitver-

legt werden. Eigentümer des Netzes ist die Gemeinde Kals am

Großglockner.

Beschluss einstimmig.

Kals am Großglockner Kommunal GmbH

Information durch GF Kaspar Unterberger

Wie vom Überprüfungsausschuss ersucht gibt der Ge-

schäftsführer der Kals am Großglockner Kommunal GmbH,

Kaspar Unterberger, einen Statusbericht über die Kalser

Glocknerstraße ab.

Änderung des Flächenwidmungsplan

Beratung und Beschlussfassung über Änderung des Flä-

chenwidmungsplanes und Auflage des Entwurfes: Verfah-

rensnr.: 2-712/10015 Gp. 4237

Mit 20.04.2018 hat nun Mag. Johann Schroll, Landesgeologe,

für die Gp. 4237 ein Gutachten erstellt. Seine Beurteilung: die

Geländeverhältnisse sind für die geplante Widmung geeignet,

jedoch ist auf eine an die Untergrundverhältnisse angepasste

Böschungsneigung zu achten.

Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat

der Gemeinde Kals am Großglockner einstimmig den vom

Planer Architektengemeinschaft Lienz ausgearbeiteten Ent-

wurf vom 15. Mai 2018, mit der Planungsnummer 712-2018-

00003, über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der

Gemeinde im Bereich 4237 KG 85102 Kals am Großglockner

(zum Teil) ist durch 4 Wochen hindurch zur öffentlichen Ein-

sichtnahme aufzulegen.

Umwidmung Grundstück

4237 KG 85102 Kals am Groß-

glockner rund 354 m² von Freiland § 41 in Sonderfläche stand-

ortgebunden § 43 (1) a, Festlegung Erläuterung: Parkplatz mit 6

Stellplätzen für die Lesachalm auf Grundstück 4361, KG Kals

a. Gr. sowie rund 277 m² von Freiland § 41 in Sonderfläche

sonstige land- und forstwirtschaftliche Gebäude und Anlagen

§ 47, Festlegung Gebäudearten oder Nutzungen, Festlegung

Zähler: 9, Festlegung Erläuterung: Lagerplatz mit Unterstand

für landwirtschaftliche Geräte und Maschinen

Änderung eines Bebauungsplan

Beschlussfassung über Änderung eines Bebauungsplanes

entsprechend dem jeweiligen Planentwurf der Arch. Ge-

meinschaft Dipl. Ingre Scherzer-Mayr - Elwischger:

(107) im Bereich der Gste.3918/3 und 3917/3

Geplant ist die Errichtung verschiedener Zu- und Umbauten

im gegenständlichen Bereich. Es gilt ein allgemeiner und er-

gänzender Bebauungsplan mit Plandatum vom 12.12.2006.

Die darin getroffenen Festlegungen sollen abgeändert werden,

damit die Bauvorhaben baurechtlich bewilligungsfähig sind.

Das Grundstück 3917/3 ist 787 m² groß, weshalb die Bauplatz-

größe höchst überschritten wird. Aufgrund der vorhandenen

Bebauungsdichte (ca. 0,60) kann trotz der Grundstücksgröße

von einer bodensparenden Bebauung gesprochen werden. Ent-

sprechend der Naturstandsmessung wird der zulässige höchste

Punkt der Gebäude im Bestand überschritten, weshalb er um

20 cm erhöht wird (Naturbestandsplan von DI R. Neumayr,

GZl. 6818/2016, Plan 6818_16-1N vom 18.07.2016).

Daher beantragt die Bürgermeisterin den Beschluss und die

Auflage eines Entwurfes für einen Bebauungsplan im Bereich

der Grundstücke 3917/3 und 3918/3, KG Kals a. Gr., entspre-

chend dem Planentwurf der Architektengemeinschaft Dipl.-

Ingre. Scherzer-Mayr-Elwischger, 9900 Lienz.

Beschluss ein-

stimmig.

Ansuchen um Zustimmung Bauvorhaben

Schneider Thomas auf Gp. 3749, 3732 und 4354

Schneider Thomas beabsichtigt sein bestehendes Wirt-

schaftsgebäude nach Norden um ca. 6 m zu verlängern. Mit

dem Vordach wird die Grundgrenze um 1,30 m zur Gp. (3732)

3749 KG Kals (Verkehrsfläche Gemeindestraße) überbaut.

Dazu ist die Zustimmung des Straßenverwalters, Gemeinde

Kals, im Sinne des § 5 Abs. 5 TBO 2018 erforderlich.

Ebenso ist für die Errichtung einer Stadelbrücke für die not-

wendige Zufahrt, die auch verkehrstechnisch gut funktioniert

die Änderung von Grundstücksgrenzen notwendig. Dazu

wird die Übernahme der Fläche von 44 m² von Gp 4354 zu

Gp 3732 ins öffentliche Gut, Wege und Plätze vorgeschlagen.

Die nötige Errichtung von Steinmauern und Schlichtungen

sowie Absicherung zur Gemeindestraße erfolgt durch den

Bauwerber. Nach Errichtung und Vermessung wird eine pri-

vatrechtliche Vereinbarung durch einen Notar erstellt, in dem

die Errichtung, Wartung und Pflege auf Bestandsdauer einge-

räumt wird.

Beschluss: beide einstimmig.

Beratung und Beschlussfassung Vergabe Sportstube

Auf die Ausschreibung haben sich drei BewerberInnen gemel-

det. Davon ist jedoch eine Bewerbung zurückgezogen worden.

Beschluss: (schriftliche Abstimmung) Vergabe ab 1. De-

zember 2018 an Jans Michael