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FODN - 69/02/2018
AUS DEM GEMEINDERAT
Gemeinderatssitzung
am 23. Mai 2018
Breitbandausbau Kals am Großglockner
Information, Beratung und Beschlussfassung Lichtwellen-
leiter (LWL) Versorgung Kalsertal, Präsentation LWL Ti-
rol, Walter Handle
Die Kosten für eine back-bone-Erschließung bis Gemeinde-
amt Kals betragen an die € 1,0 Mio. Davon Bundesförderung
50 % und 25 % Landesförderung für förderbare Gebiete, 25%
durch die Gemeinde zu finanzieren wobei noch GAF Mittel
beantragt werden.
Die Planungsarbeiten für die Einreichung Call 5, FTTH
LWL Netz für Kals am Großglockner betragen lt. Angebot
vom 24.05.2018 € 6.000 netto. Anschließend wird eine Orts-
planung vorgenommen. Vorteil dabei: Bei jeder Grabungsar-
beit, die in Kals stattfindet sollte eine Leerverrohrung mitver-
legt werden. Eigentümer des Netzes ist die Gemeinde Kals am
Großglockner.
Beschluss einstimmig.
Kals am Großglockner Kommunal GmbH
Information durch GF Kaspar Unterberger
Wie vom Überprüfungsausschuss ersucht gibt der Ge-
schäftsführer der Kals am Großglockner Kommunal GmbH,
Kaspar Unterberger, einen Statusbericht über die Kalser
Glocknerstraße ab.
Änderung des Flächenwidmungsplan
Beratung und Beschlussfassung über Änderung des Flä-
chenwidmungsplanes und Auflage des Entwurfes: Verfah-
rensnr.: 2-712/10015 Gp. 4237
Mit 20.04.2018 hat nun Mag. Johann Schroll, Landesgeologe,
für die Gp. 4237 ein Gutachten erstellt. Seine Beurteilung: die
Geländeverhältnisse sind für die geplante Widmung geeignet,
jedoch ist auf eine an die Untergrundverhältnisse angepasste
Böschungsneigung zu achten.
Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat
der Gemeinde Kals am Großglockner einstimmig den vom
Planer Architektengemeinschaft Lienz ausgearbeiteten Ent-
wurf vom 15. Mai 2018, mit der Planungsnummer 712-2018-
00003, über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der
Gemeinde im Bereich 4237 KG 85102 Kals am Großglockner
(zum Teil) ist durch 4 Wochen hindurch zur öffentlichen Ein-
sichtnahme aufzulegen.
Umwidmung Grundstück
4237 KG 85102 Kals am Groß-
glockner rund 354 m² von Freiland § 41 in Sonderfläche stand-
ortgebunden § 43 (1) a, Festlegung Erläuterung: Parkplatz mit 6
Stellplätzen für die Lesachalm auf Grundstück 4361, KG Kals
a. Gr. sowie rund 277 m² von Freiland § 41 in Sonderfläche
sonstige land- und forstwirtschaftliche Gebäude und Anlagen
§ 47, Festlegung Gebäudearten oder Nutzungen, Festlegung
Zähler: 9, Festlegung Erläuterung: Lagerplatz mit Unterstand
für landwirtschaftliche Geräte und Maschinen
Änderung eines Bebauungsplan
Beschlussfassung über Änderung eines Bebauungsplanes
entsprechend dem jeweiligen Planentwurf der Arch. Ge-
meinschaft Dipl. Ingre Scherzer-Mayr - Elwischger:
(107) im Bereich der Gste.3918/3 und 3917/3
Geplant ist die Errichtung verschiedener Zu- und Umbauten
im gegenständlichen Bereich. Es gilt ein allgemeiner und er-
gänzender Bebauungsplan mit Plandatum vom 12.12.2006.
Die darin getroffenen Festlegungen sollen abgeändert werden,
damit die Bauvorhaben baurechtlich bewilligungsfähig sind.
Das Grundstück 3917/3 ist 787 m² groß, weshalb die Bauplatz-
größe höchst überschritten wird. Aufgrund der vorhandenen
Bebauungsdichte (ca. 0,60) kann trotz der Grundstücksgröße
von einer bodensparenden Bebauung gesprochen werden. Ent-
sprechend der Naturstandsmessung wird der zulässige höchste
Punkt der Gebäude im Bestand überschritten, weshalb er um
20 cm erhöht wird (Naturbestandsplan von DI R. Neumayr,
GZl. 6818/2016, Plan 6818_16-1N vom 18.07.2016).
Daher beantragt die Bürgermeisterin den Beschluss und die
Auflage eines Entwurfes für einen Bebauungsplan im Bereich
der Grundstücke 3917/3 und 3918/3, KG Kals a. Gr., entspre-
chend dem Planentwurf der Architektengemeinschaft Dipl.-
Ingre. Scherzer-Mayr-Elwischger, 9900 Lienz.
Beschluss ein-
stimmig.
Ansuchen um Zustimmung Bauvorhaben
Schneider Thomas auf Gp. 3749, 3732 und 4354
Schneider Thomas beabsichtigt sein bestehendes Wirt-
schaftsgebäude nach Norden um ca. 6 m zu verlängern. Mit
dem Vordach wird die Grundgrenze um 1,30 m zur Gp. (3732)
3749 KG Kals (Verkehrsfläche Gemeindestraße) überbaut.
Dazu ist die Zustimmung des Straßenverwalters, Gemeinde
Kals, im Sinne des § 5 Abs. 5 TBO 2018 erforderlich.
Ebenso ist für die Errichtung einer Stadelbrücke für die not-
wendige Zufahrt, die auch verkehrstechnisch gut funktioniert
die Änderung von Grundstücksgrenzen notwendig. Dazu
wird die Übernahme der Fläche von 44 m² von Gp 4354 zu
Gp 3732 ins öffentliche Gut, Wege und Plätze vorgeschlagen.
Die nötige Errichtung von Steinmauern und Schlichtungen
sowie Absicherung zur Gemeindestraße erfolgt durch den
Bauwerber. Nach Errichtung und Vermessung wird eine pri-
vatrechtliche Vereinbarung durch einen Notar erstellt, in dem
die Errichtung, Wartung und Pflege auf Bestandsdauer einge-
räumt wird.
Beschluss: beide einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung Vergabe Sportstube
Auf die Ausschreibung haben sich drei BewerberInnen gemel-
det. Davon ist jedoch eine Bewerbung zurückgezogen worden.
Beschluss: (schriftliche Abstimmung) Vergabe ab 1. De-
zember 2018 an Jans Michael