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FODN - 69/02/2018
AUS DEM GEMEINDERAT
Gemeinderatssitzung
am 28. Juni 2018
Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes
Beratung und Beschlussfassung über Antrag Land Tirol
über Verlängerung der Frist zur Fortschreibung des ört-
lichen Raumordnungskonzeptes der Gemeinde Kals am
Großglockner.
Das örtliche Raumordnungskonzept wurde mit Verordnung
vom 18.09.2014, Landesgesetzblatt Nr. 110/2014, bis 12. Juni
2018 verlängert.
Nun schlägt der örtliche Raumplaner DI Wolfgang Mayr vor
diese Frist bis 30.06.2020 zu verlängern. Als Begründung wird
angeführt, dass die Ausarbeitung und Beschlüsse für die Neu-
auflage nicht fristgerecht erfolgten. Aufgrund der in den vergan-
genen Jahren im Gemeinderat erfolgten Änderungen des ÖRK,
welche aufsichtsbehördlich genehmigt wurden, fehlt derzeit der
unbedingte Drang das ÖRK zu ändern. Arrondierungen und
Änderung Widmungskategorie sind derzeit möglich.
Beschluss: einstimmig und Beauftragung Architekten-
gemeinschaft Dipl. Ingre Scherzer-Mayr – Elwischger,
Herrn DI Wolfgang Mayr.
Projekt Dorfplatz Großdorf
Beratung und Beschlussfassung Projekt Dorfplatz Groß-
dorf Errichtung/Neugestaltung bzw. Finanzierungsplan/
Gesamtkostenplan.
Ein kommunales Investitionsprogramm des Bundes für Ge-
meinden zur Modernisierung der Gemeindeinfrastruktur in
Form eines Zweckzuschusses wurde aufgelegt. Antragstellung
muss bis 30. Juni 2018 erfolgen.
Es gibt eine abrufbare Förderung, die nach einem Förder-
schlüssel pro Gemeinde erstellt wurde. Für Gemeinde Kals am
Großglockner beträgt dies max. € 21.769,00, jedoch nur 25 %
der Investitionssumme.
In Großdorf soll der zentrale Platz, der derzeit als Parkplatz
genutzt wird, in einen Dorfplatz umgestaltet werden und Auf-
enthaltsmöglichkeiten im Ortskern für gemeinschaftliche Ak-
tivitäten wie Feste, Märkte, und kirchliche Feiern bieten.
Entlang der Süd- und Nordseite des Platzes werden Fahr-
bahnen geführt. Mit der Neuordnung des Platzraumes sollen
mehrere, derzeit nicht gelöste Probleme bereinigt werden und
der Weiler Großdorf ein "Neues Zentrum" bekommen.
Mit der Verkehrsplanung - und Oberflächenentwässerung
wird Dipl. Ing. Bodner beauftragt, Angebot liegt vor. Mit der
Neuerrichtung der Bushaltestelle im Bereich der Ortseinfahrt
Großdorf (GST. Nr. 3900 - L 26 Kalser Landestraße), wird der
Straßenraum aufgeweitet um ein sicheres Ein- und Aussteigen
zu gewährleisten.
Aufbauend auf die geänderte Straßenführung wird nordsei-
tig die Zufahrt zum Haus Figol errichtet und die Platzoberflä-
chen um ca. 1,25 m angehoben. Im Anschlussbereich an die
ostseitige Straßenführung, bzw. den westseitigen Zugangs-
bereich zum Geschäftshaus "Sport Michl", bleiben die An-
schlusshöhen unverändert. Im Zugangsbereich Haus Jenshof
wird entlang der südseitigen Platzkante eine Stützmauer mit
Gehsteig errichtet. Eine Treppenanlage führt vom Straßenni-
veau zum Eingang Haus Jenshof. Westseitig sind 8 PKW Stell-
plätze geplant.
Im Zentrum des Dorfplatzes wird eine eigenständige Platzfi-
gur entwickelt, mit Sitzgelegenheiten, (Horchstation) Brunnen-
und Grünbereichen bzw. Baumpflanzungen, etc., Ver- und
Entsorgungseinbauten (Strom, Wasser, Kanal, ec). werden
errichtet. Die Platzoberflächen werden unter besonderer Be-
Beschlussfassung über Änderung eines geänderten
Entwurfs für Bebauungsplanes
103 a) Gp. 4570, KG Kals
Geplant ist die Errichtung einer Stiegen- und Gartenanlage
östlich des bestehenden Wohnhauses. Der Bauplatz ist sehr
steil (ca. 11,0 m Höhendifferenz). Das Haus ist bergseitig er-
schlossen. Die Stiege soll entlang der südlichen Grundstücks-
grenze verlaufen.
Die Freitreppe, welche die besondere Bauweise auslöst, wird
als solche festgelegt. Die Besonderheit wird mit dem baulichen
Bestand, und der Orientierung sowie der Topographie des Bau-
platzes begründet.
Beschluss: einstimmig.
Betreibervertrag Single Trail
Betreibervertrag Single Trail, Bikestrecke, TVB, Berg-
bahnen-Kals am Großglockner GmbH & Co KG und Ge-
meinde Kals am Großglockner
Ein Vorschlag wurde vom Tourismusverband Osttirol vorge-
legt und bereits mit Heinz Schultz von den Kalser Bergbahnen
GmbH & Co KG unterfertigt, der Anteil der Gemeinde Kals
am Großglockner beträgt € 4.000 netto, gesamt: € 12.000 netto
inkl. Mwst.
Der Kalser Beitrag betrifft alle Anlagen auf Kalser Gemein-
degebiet, dazu wird als Beilage 1 ein Grundstücksver-zeichnis
dem Betreibervertrag beigelegt. Dauer: 01.06.2018 auf unbe-
stimmte Dauer. Bergbahn verzichtet bis 31.12.2023 auf sein
Kündigungsrecht.
Beschluss einstimmig.
Information Zukunftsorte
Präsidentschaft Zukunftsorte 2. Teil in Neckenmarkt und
Raiding (Burgenland)
Die Einladungen für die Veranstaltung in Neckenmarkt und
Raiding wurden zu Beginn ausgeteilt. Gleichzeitig findet in
Kals das Namenkundliche Symposium statt. Es wird voraus-
sichtlich Vize-Bgm. Martin Gratz dabei sein. Weitere Teilneh-
merInnen erwünscht!