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FODN - 69/02/2018

AUS DEM GEMEINDERAT

Gemeinderatssitzung

am 28. Juni 2018

Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes

Beratung und Beschlussfassung über Antrag Land Tirol

über Verlängerung der Frist zur Fortschreibung des ört-

lichen Raumordnungskonzeptes der Gemeinde Kals am

Großglockner.

Das örtliche Raumordnungskonzept wurde mit Verordnung

vom 18.09.2014, Landesgesetzblatt Nr. 110/2014, bis 12. Juni

2018 verlängert.

Nun schlägt der örtliche Raumplaner DI Wolfgang Mayr vor

diese Frist bis 30.06.2020 zu verlängern. Als Begründung wird

angeführt, dass die Ausarbeitung und Beschlüsse für die Neu-

auflage nicht fristgerecht erfolgten. Aufgrund der in den vergan-

genen Jahren im Gemeinderat erfolgten Änderungen des ÖRK,

welche aufsichtsbehördlich genehmigt wurden, fehlt derzeit der

unbedingte Drang das ÖRK zu ändern. Arrondierungen und

Änderung Widmungskategorie sind derzeit möglich.

Beschluss: einstimmig und Beauftragung Architekten-

gemeinschaft Dipl. Ingre Scherzer-Mayr – Elwischger,

Herrn DI Wolfgang Mayr.

Projekt Dorfplatz Großdorf

Beratung und Beschlussfassung Projekt Dorfplatz Groß-

dorf Errichtung/Neugestaltung bzw. Finanzierungsplan/

Gesamtkostenplan.

Ein kommunales Investitionsprogramm des Bundes für Ge-

meinden zur Modernisierung der Gemeindeinfrastruktur in

Form eines Zweckzuschusses wurde aufgelegt. Antragstellung

muss bis 30. Juni 2018 erfolgen.

Es gibt eine abrufbare Förderung, die nach einem Förder-

schlüssel pro Gemeinde erstellt wurde. Für Gemeinde Kals am

Großglockner beträgt dies max. € 21.769,00, jedoch nur 25 %

der Investitionssumme.

In Großdorf soll der zentrale Platz, der derzeit als Parkplatz

genutzt wird, in einen Dorfplatz umgestaltet werden und Auf-

enthaltsmöglichkeiten im Ortskern für gemeinschaftliche Ak-

tivitäten wie Feste, Märkte, und kirchliche Feiern bieten.

Entlang der Süd- und Nordseite des Platzes werden Fahr-

bahnen geführt. Mit der Neuordnung des Platzraumes sollen

mehrere, derzeit nicht gelöste Probleme bereinigt werden und

der Weiler Großdorf ein "Neues Zentrum" bekommen.

Mit der Verkehrsplanung - und Oberflächenentwässerung

wird Dipl. Ing. Bodner beauftragt, Angebot liegt vor. Mit der

Neuerrichtung der Bushaltestelle im Bereich der Ortseinfahrt

Großdorf (GST. Nr. 3900 - L 26 Kalser Landestraße), wird der

Straßenraum aufgeweitet um ein sicheres Ein- und Aussteigen

zu gewährleisten.

Aufbauend auf die geänderte Straßenführung wird nordsei-

tig die Zufahrt zum Haus Figol errichtet und die Platzoberflä-

chen um ca. 1,25 m angehoben. Im Anschlussbereich an die

ostseitige Straßenführung, bzw. den westseitigen Zugangs-

bereich zum Geschäftshaus "Sport Michl", bleiben die An-

schlusshöhen unverändert. Im Zugangsbereich Haus Jenshof

wird entlang der südseitigen Platzkante eine Stützmauer mit

Gehsteig errichtet. Eine Treppenanlage führt vom Straßenni-

veau zum Eingang Haus Jenshof. Westseitig sind 8 PKW Stell-

plätze geplant.

Im Zentrum des Dorfplatzes wird eine eigenständige Platzfi-

gur entwickelt, mit Sitzgelegenheiten, (Horchstation) Brunnen-

und Grünbereichen bzw. Baumpflanzungen, etc., Ver- und

Entsorgungseinbauten (Strom, Wasser, Kanal, ec). werden

errichtet. Die Platzoberflächen werden unter besonderer Be-

Beschlussfassung über Änderung eines geänderten

Entwurfs für Bebauungsplanes

103 a) Gp. 4570, KG Kals

Geplant ist die Errichtung einer Stiegen- und Gartenanlage

östlich des bestehenden Wohnhauses. Der Bauplatz ist sehr

steil (ca. 11,0 m Höhendifferenz). Das Haus ist bergseitig er-

schlossen. Die Stiege soll entlang der südlichen Grundstücks-

grenze verlaufen.

Die Freitreppe, welche die besondere Bauweise auslöst, wird

als solche festgelegt. Die Besonderheit wird mit dem baulichen

Bestand, und der Orientierung sowie der Topographie des Bau-

platzes begründet.

Beschluss: einstimmig.

Betreibervertrag Single Trail

Betreibervertrag Single Trail, Bikestrecke, TVB, Berg-

bahnen-Kals am Großglockner GmbH & Co KG und Ge-

meinde Kals am Großglockner

Ein Vorschlag wurde vom Tourismusverband Osttirol vorge-

legt und bereits mit Heinz Schultz von den Kalser Bergbahnen

GmbH & Co KG unterfertigt, der Anteil der Gemeinde Kals

am Großglockner beträgt € 4.000 netto, gesamt: € 12.000 netto

inkl. Mwst.

Der Kalser Beitrag betrifft alle Anlagen auf Kalser Gemein-

degebiet, dazu wird als Beilage 1 ein Grundstücksver-zeichnis

dem Betreibervertrag beigelegt. Dauer: 01.06.2018 auf unbe-

stimmte Dauer. Bergbahn verzichtet bis 31.12.2023 auf sein

Kündigungsrecht.

Beschluss einstimmig.

Information Zukunftsorte

Präsidentschaft Zukunftsorte 2. Teil in Neckenmarkt und

Raiding (Burgenland)

Die Einladungen für die Veranstaltung in Neckenmarkt und

Raiding wurden zu Beginn ausgeteilt. Gleichzeitig findet in

Kals das Namenkundliche Symposium statt. Es wird voraus-

sichtlich Vize-Bgm. Martin Gratz dabei sein. Weitere Teilneh-

merInnen erwünscht!