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FODN - 69/02/2018

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INFORMATION AUS DER GEMEINDE

Von Gemeinde Kals am Großglockner

Heizkostenzuschuss.

Einmalige

Zahlung von EUR 225,00/Jahr

A

lle, die bisher den Heizkostenzu-

schuss vom Land Tirol erhalten,

haben ein Antragsformular zugesendet

bekommen. Auf Grund der neuen Da-

tenschutz-Verordnung ist es heuer not-

wendig, den Antrag NEU zu stellen.

Der Antrag ist vom Antragswerber

auszufüllen, die Gemeinde muss die

Meldedaten bestätigen und den Antrag

mit den erforderlichen Unterlagen an

das Land Tirol weiterleiten. Erforder-

liche Nachweise: Monatliche Einkom-

mensnachweise ALLER im Haushalt

gemeldeten Personen (auch volljährige

Kinder!).

Netto-Einkommensgrenzen:

EUR 890,00 pro Monat für alleinste-

hende Personen

EUR 1.360,00 pro Monat für Ehepaa-

re und Lebensgemeinschaften

EUR 220,00 pro Monat zusätzlich

für das 1. und 2. und

EUR 140,00 für jedes weitere im ge-

meinsamen Haushalt lebende unter-

haltsberechtigte Kind mit Anspruch

auf Familienbeihilfe

EUR 490,00 pro Monat für die erste

weitere erwachsene Person im Haus-

halt

EUR 330,00 pro Monat für jede wei-

tere erwachsene Person im Haushalt

Es sind die Einkommen aller in Haus-

halt gemeldeten/lebenden Personen zu

berücksichtigen!

Für die Prüfung der Anträge und die

Anweisung des Pauschalbetrages auf

das angegebene Konto ist das Land Ti-

rol zuständig. Erfahrungsgemäß kann

die Anweisung erst im Laufe des Win-

ters/Frühjahr 2019 stattfinden.

Für weitere Informationen oder dem

Ausdrucken der Antragsformulare ste-

hen die Mitarbeiter im Gemeindeamt

gerne zur Verfügung. Es kann bis zum

31.12.2018 für den Winter 2018/2019 an-

gesucht werden.

Von der Sozialversicherungsanstalt

der gewerblichen Wirtschaft gibt es ei-

nen eigenen Heizkostenzuschuss! Die

Information dazu erfolgt an die Versi-

cherten ca. im Oktober durch die Zeit-

schrift SVA Gesundheit.

Schulstarthilfe.

Höhe EUR 150,00

Seit Juni 2017 ist die Beantragung der

Schulstarthilfe nur mehr online mög-

lich. Der Hauptwohnsitz des Förderneh-

mers muss in Tirol sein, gewährt wird

der Zuschuss für Kinder zwischen dem

vollendeten 6. und 15. Lebensjahr, die

eine Pflichtschule besuchen.

Förderanträge sind vom 1.1. bis spätes-

tens 30. September des im Antragsjahr

begonnen Schuljahres einzureichen.

Die Förderung ist einkommensabhän-

gig und hängt vom Netto-Haushaltsein-

kommen des Vorjahres ab (1/12 des jähr-

lichen Netto-Haushaltseinkommens).

Unter dem Link

https://www.tirol

.

gv.at/gesellschaft-soziales/familie/foer-

derungen/schulstarthilfe/

(Bei Suchma-

schine „Schulstarthilfe Land Tirol“ oder

bei Aktuelles auf

www.kalskommunika-

tion.at )

findet man das Online-Formular

und die genauen Richtlinien. Haushalts-

bestätigung stellt die Gemeinde aus

(für diesen Zweck entfallen die Verwal-

tungsgebühren).

Kindergeld Plus.

Der Förderbetrag

liegt zwischen

EUR 500,00 und EUR

300,00

je nach Verdienstgrenzen.

Für Kinder, die zwischen dem 2. Sep-

tember 2014 und dem 1. September 2016

geboren sind. Auch hier gilt seit 1. Juli

2017: Anträge können nur mehr online

eingebracht werden.

Unter dem Link

https://www.tirol

.

gv.at/gesellschaft-soziales/familie/foer-

derungen/kindergeldplus/

oder bei

Aktuelles auf

www.kalskommunikation.

at

findet man das Online-Formular und

die genauen Richtlinien. Haushaltsbe-

stätigung stellt die Gemeinde ohne Ver-

waltungsgebühr aus.

Familienpass

Unter

www.familienpass-tirol.at

kann

ein „Familienpass Tirol“ beantragt wer-

den. Zahlreiche Vorteile entstehen dar-

auf, wie z. B.

Jahresabo

für das Tiroler Famili-

enjournal mit vielen Tipps zu allen

Familienthemen, Erziehungsfragen

usw.

Mehr Informationen

für Famili-

enpass-Inhaber über aktuelle und

familienfreundliche Aktivitäten und

Förderungsmaßnahmen des Landes

und des Bundes

Ermäßigungen

bis zu 50% bei Vor-

teilsgebern in ganz Tirol: Freizeitein-

richtungen (von Freibädern bis Schi-

liften), Gasthäuser, Geschäfte, Bus/

Bahn, usw.

Zuschüsse für Ferienaktionen:

Für

bestimmte Ferienaktionen werden

Zuschüsse gewährt, wenn das Fa-

miliennettoeinkommen unter den

vorgesehenen Einkommensgrenzen

liegt.

Gerne kann auch imGemeindeamt ein

Formular ausgedruckt werden, wenn für

jemanden die online-Beantragung nicht

möglich ist. Nähere Informationen zum

Familienpass erhält man auch beim

Land Tirol unter

ga.familie@tirol.gv

.

at

oder 0512 508 7831.

Förderungen, Zuschüsse,

und, und, und...