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FODN - 69/02/2018
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INFORMATION AUS DER GEMEINDE
Von Gemeinde Kals am Großglockner
Heizkostenzuschuss.
Einmalige
Zahlung von EUR 225,00/Jahr
A
lle, die bisher den Heizkostenzu-
schuss vom Land Tirol erhalten,
haben ein Antragsformular zugesendet
bekommen. Auf Grund der neuen Da-
tenschutz-Verordnung ist es heuer not-
wendig, den Antrag NEU zu stellen.
Der Antrag ist vom Antragswerber
auszufüllen, die Gemeinde muss die
Meldedaten bestätigen und den Antrag
mit den erforderlichen Unterlagen an
das Land Tirol weiterleiten. Erforder-
liche Nachweise: Monatliche Einkom-
mensnachweise ALLER im Haushalt
gemeldeten Personen (auch volljährige
Kinder!).
Netto-Einkommensgrenzen:
EUR 890,00 pro Monat für alleinste-
hende Personen
EUR 1.360,00 pro Monat für Ehepaa-
re und Lebensgemeinschaften
EUR 220,00 pro Monat zusätzlich
für das 1. und 2. und
EUR 140,00 für jedes weitere im ge-
meinsamen Haushalt lebende unter-
haltsberechtigte Kind mit Anspruch
auf Familienbeihilfe
EUR 490,00 pro Monat für die erste
weitere erwachsene Person im Haus-
halt
EUR 330,00 pro Monat für jede wei-
tere erwachsene Person im Haushalt
Es sind die Einkommen aller in Haus-
halt gemeldeten/lebenden Personen zu
berücksichtigen!
Für die Prüfung der Anträge und die
Anweisung des Pauschalbetrages auf
das angegebene Konto ist das Land Ti-
rol zuständig. Erfahrungsgemäß kann
die Anweisung erst im Laufe des Win-
ters/Frühjahr 2019 stattfinden.
Für weitere Informationen oder dem
Ausdrucken der Antragsformulare ste-
hen die Mitarbeiter im Gemeindeamt
gerne zur Verfügung. Es kann bis zum
31.12.2018 für den Winter 2018/2019 an-
gesucht werden.
Von der Sozialversicherungsanstalt
der gewerblichen Wirtschaft gibt es ei-
nen eigenen Heizkostenzuschuss! Die
Information dazu erfolgt an die Versi-
cherten ca. im Oktober durch die Zeit-
schrift SVA Gesundheit.
Schulstarthilfe.
Höhe EUR 150,00
Seit Juni 2017 ist die Beantragung der
Schulstarthilfe nur mehr online mög-
lich. Der Hauptwohnsitz des Förderneh-
mers muss in Tirol sein, gewährt wird
der Zuschuss für Kinder zwischen dem
vollendeten 6. und 15. Lebensjahr, die
eine Pflichtschule besuchen.
Förderanträge sind vom 1.1. bis spätes-
tens 30. September des im Antragsjahr
begonnen Schuljahres einzureichen.
Die Förderung ist einkommensabhän-
gig und hängt vom Netto-Haushaltsein-
kommen des Vorjahres ab (1/12 des jähr-
lichen Netto-Haushaltseinkommens).
Unter dem Link
https://www.tirol.
gv.at/gesellschaft-soziales/familie/foer-derungen/schulstarthilfe/
(Bei Suchma-
schine „Schulstarthilfe Land Tirol“ oder
bei Aktuelles auf
www.kalskommunika-
tion.at )findet man das Online-Formular
und die genauen Richtlinien. Haushalts-
bestätigung stellt die Gemeinde aus
(für diesen Zweck entfallen die Verwal-
tungsgebühren).
Kindergeld Plus.
Der Förderbetrag
liegt zwischen
EUR 500,00 und EUR
300,00
je nach Verdienstgrenzen.
Für Kinder, die zwischen dem 2. Sep-
tember 2014 und dem 1. September 2016
geboren sind. Auch hier gilt seit 1. Juli
2017: Anträge können nur mehr online
eingebracht werden.
Unter dem Link
https://www.tirol.
gv.at/gesellschaft-soziales/familie/foer-derungen/kindergeldplus/
oder bei
Aktuelles auf
www.kalskommunikation.
at
findet man das Online-Formular und
die genauen Richtlinien. Haushaltsbe-
stätigung stellt die Gemeinde ohne Ver-
waltungsgebühr aus.
Familienpass
Unter
www.familienpass-tirol.atkann
ein „Familienpass Tirol“ beantragt wer-
den. Zahlreiche Vorteile entstehen dar-
auf, wie z. B.
Jahresabo
für das Tiroler Famili-
enjournal mit vielen Tipps zu allen
Familienthemen, Erziehungsfragen
usw.
Mehr Informationen
für Famili-
enpass-Inhaber über aktuelle und
familienfreundliche Aktivitäten und
Förderungsmaßnahmen des Landes
und des Bundes
Ermäßigungen
bis zu 50% bei Vor-
teilsgebern in ganz Tirol: Freizeitein-
richtungen (von Freibädern bis Schi-
liften), Gasthäuser, Geschäfte, Bus/
Bahn, usw.
Zuschüsse für Ferienaktionen:
Für
bestimmte Ferienaktionen werden
Zuschüsse gewährt, wenn das Fa-
miliennettoeinkommen unter den
vorgesehenen Einkommensgrenzen
liegt.
Gerne kann auch imGemeindeamt ein
Formular ausgedruckt werden, wenn für
jemanden die online-Beantragung nicht
möglich ist. Nähere Informationen zum
Familienpass erhält man auch beim
Land Tirol unter
ga.familie@tirol.gv.
at
oder 0512 508 7831.
Förderungen, Zuschüsse,
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