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FODN - 69/02/2018

INFORMATION AUS DER GEMEINDE

Von Gemeinde Kals am Großglockner

ORF ohne Zwangsgebühren

„Der Nationalrat möge eine Änderung

des ORF-Gesetzes und des Rundfunk-

Gebühren-Gesetzes beschließen, in dem

die zwingenden ORF-Gebühren und

Abgaben ersatzlos abgeschafft werden

und die parteipolitische Einflussnahme

auf die Organe des ORF beseitigt wird.“

Frauenvolksbegehren

„Eine breite Bewegung tritt an, um ech-

te soziale und ökonomische Gleichstel-

lung der Geschlechter mit verfassungs-

gesetzlichen Regelungen einzufordern.

Die Verbesserung der Lebensrealitäten

von Frauen muss auf der politischen Ta-

geordnung ganz oben stehen. Ob Ge-

waltschutz, sexuelle Selbstbestimmung,

soziale Sicherheit, Kinderbetreuung,

wirtschaftliche und politische Teilhabe:

Der Stillstand der letzten Jahre muss be-

endet werden. Wir fordern Wahlfreiheit

und Chancengleichheit für Frauen und

Männer.“

Don’t smoke

„Wir fordern aus Gründen eines op-

timalen Gesundheitsschutzes für alle

Österreicherinnen und Österreicher

eine bundesverfassungsgesetzliche Re-

gelung für die Beibehaltung der 2015

beschlossenen Novelle zum Nichtrau-

cherschutzgesetz (Tabakgesetz).“

Auch in unserer Gemeinde wurden

schon viele Unterstützungserklärungen

eingebracht, deshalb weisen wir darauf

hin, dass diese Unterstützungserklä-

rungen bei der Berechnung der Anzahl

der Unterschriften für das betreffende

Volksbegehren miteingerechnet werden.

Das heißt: Wer bereits eine Unterstüt-

zungserklärung abgegeben hat, kann

bzw. muss keine Eintragung mehr vor-

nehmen. Seine/Ihre Stimme wird mit-

gezählt!

Zeiträume Gemeinde Kals

All jene, die die oben angeführten

Volksbegehren unterstützen möchten,

Folgende Volksbegehren wurden aufgrund der

zahlreich abgegebenen Unterstützungserklärungen eingeleitet

können in folgenden Zeiträumen ihre

Unterschrift im Gemeindeamt abgeben:

Mo., 1. Okt. 2018, 08:00 - 20:00 Uhr

Di., 2. Okt. 2018, 08:00 - 20:00 Uhr

Mi., 3. Okt. 2018, 08:00 - 16:00 Uhr

Do., 4. Okt. 2018, 08:00 - 16:00 Uhr

Fr., 5. Okt. 2018, 08:00 - 16:00 Uhr

Sa., 6. Okt. 2018, 10:00 - 12:00 Uhr

Mo., 8. Okt. 2018, 08:00 - 16:00 Uhr

Unterstützung Online

Online via

HELP.gv.at

kann eben-

falls mit einer elektronischen Signatur

(Handy-Signatur oder Bürgerkarte) die

Zustimmung zum Volksbegehren abge-

geben werden. (Auch für Auslandsös-

terreicherInnen!)

Wer ist stimmberechtigt?

Stimmberechtigt bei Volksbegehren

ist, wer am letzten Tag des Eintragungs-

zeitraums (8. Oktober 2018) 16 Jahre alt,

ÖsterreicherIn und nicht wegen einer

gerichtlichen Verurteilung vom Wahl-

recht ausgeschlossen ist.

Was passiert nach dem

Eintragungszeitraum?

Wurde ein Volksbegehren von min-

destens 100.000 Stimmberechtigten

oder von je einem Sechstel der Stimm-

berechtigten dreier Bundesländer un-

terzeichnet, wird es vom Nationalrat

behandelt.