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FODN - 69/02/2018
INFORMATION AUS DER GEMEINDE
Von Gemeinde Kals am Großglockner
ORF ohne Zwangsgebühren
„Der Nationalrat möge eine Änderung
des ORF-Gesetzes und des Rundfunk-
Gebühren-Gesetzes beschließen, in dem
die zwingenden ORF-Gebühren und
Abgaben ersatzlos abgeschafft werden
und die parteipolitische Einflussnahme
auf die Organe des ORF beseitigt wird.“
Frauenvolksbegehren
„Eine breite Bewegung tritt an, um ech-
te soziale und ökonomische Gleichstel-
lung der Geschlechter mit verfassungs-
gesetzlichen Regelungen einzufordern.
Die Verbesserung der Lebensrealitäten
von Frauen muss auf der politischen Ta-
geordnung ganz oben stehen. Ob Ge-
waltschutz, sexuelle Selbstbestimmung,
soziale Sicherheit, Kinderbetreuung,
wirtschaftliche und politische Teilhabe:
Der Stillstand der letzten Jahre muss be-
endet werden. Wir fordern Wahlfreiheit
und Chancengleichheit für Frauen und
Männer.“
Don’t smoke
„Wir fordern aus Gründen eines op-
timalen Gesundheitsschutzes für alle
Österreicherinnen und Österreicher
eine bundesverfassungsgesetzliche Re-
gelung für die Beibehaltung der 2015
beschlossenen Novelle zum Nichtrau-
cherschutzgesetz (Tabakgesetz).“
Auch in unserer Gemeinde wurden
schon viele Unterstützungserklärungen
eingebracht, deshalb weisen wir darauf
hin, dass diese Unterstützungserklä-
rungen bei der Berechnung der Anzahl
der Unterschriften für das betreffende
Volksbegehren miteingerechnet werden.
Das heißt: Wer bereits eine Unterstüt-
zungserklärung abgegeben hat, kann
bzw. muss keine Eintragung mehr vor-
nehmen. Seine/Ihre Stimme wird mit-
gezählt!
Zeiträume Gemeinde Kals
All jene, die die oben angeführten
Volksbegehren unterstützen möchten,
Folgende Volksbegehren wurden aufgrund der
zahlreich abgegebenen Unterstützungserklärungen eingeleitet
können in folgenden Zeiträumen ihre
Unterschrift im Gemeindeamt abgeben:
Mo., 1. Okt. 2018, 08:00 - 20:00 Uhr
Di., 2. Okt. 2018, 08:00 - 20:00 Uhr
Mi., 3. Okt. 2018, 08:00 - 16:00 Uhr
Do., 4. Okt. 2018, 08:00 - 16:00 Uhr
Fr., 5. Okt. 2018, 08:00 - 16:00 Uhr
Sa., 6. Okt. 2018, 10:00 - 12:00 Uhr
Mo., 8. Okt. 2018, 08:00 - 16:00 Uhr
Unterstützung Online
Online via
HELP.gv.atkann eben-
falls mit einer elektronischen Signatur
(Handy-Signatur oder Bürgerkarte) die
Zustimmung zum Volksbegehren abge-
geben werden. (Auch für Auslandsös-
terreicherInnen!)
Wer ist stimmberechtigt?
Stimmberechtigt bei Volksbegehren
ist, wer am letzten Tag des Eintragungs-
zeitraums (8. Oktober 2018) 16 Jahre alt,
ÖsterreicherIn und nicht wegen einer
gerichtlichen Verurteilung vom Wahl-
recht ausgeschlossen ist.
Was passiert nach dem
Eintragungszeitraum?
Wurde ein Volksbegehren von min-
destens 100.000 Stimmberechtigten
oder von je einem Sechstel der Stimm-
berechtigten dreier Bundesländer un-
terzeichnet, wird es vom Nationalrat
behandelt.