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FODN - 69/02/2018
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AUS DEM GEMEINDERAT
rücksichtigung auf Langlebigkeit, Kosteneffizienz und den
Anforderungen des Winterdienstes geplant.
Gesamtkostenplan bzw. Finanzierungsplan:
Kostenschätzung brutto € 411.198,00 lt. Arch. Peter Schnei-
der vom 28.06.2018.
Die Bürgermeisterin beantragt die Ausführung/Umsetzung
des Projektes sowie Beschlussfassung Finanzierung/Gesamt-
kostenplan in Höhe von 411.198,00 lt. vorgeschlagenem Finan-
zierungsplan.
Beschluss einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung Vergabe Klassensanie-
rung und Foyerbereich Obergeschoss Bildungszentrum
Im außerordentlichen HH wurden heuer für Sanierungs-
maßnahmen (Malerarbeiten, Vorhänge und Sitzgelegen-
heiten) für das Bildungszentrum € 22.800 eingeplant.
Bei einer Begehung mit Dir. Michaela Troger und Planer Ing.
Thomas Unterweger wurde festgestellt, dass zwei Klassen der
NMS - sowohl von der Beleuchtung als auch Bestuhlung her -
verbesserungswürdig sind. Zum Teil ist noch Möblierung aus
den 70iger Jahren, welche verwendet werden. Daher wäre der
Vorschlag, diese beiden Klassen auf einen zeitgemäßen Stand
zu bringen.
Ebenso wurde der Mitteltrakt, der in früheren Jahren als
Ausweichklasse „Werken“ genutzt wurde, besichtigt. Dieser
wird so nicht mehr verwendet und sollte für die neue Lern-
form „freies Lernen“ im Rahmen des Pilotprojektes neu mö-
bliert werden und die Abtrennung zum Gang entfernt werden.
Somit entsteht ein offenerer Eingangsbereich mit Aufenthalt-
scharakter.
Dazu wurde eine Kostenschätzung von Firma modul 2 in
Höhe von € 69.192,00 brutto vorgelegt. Darin ist aber noch
Einsparungspotential enthalten. Bürgermeisterin schlägt vor,
die Beleuchtung mit € 10.500 sowie Maler-Anstreicherarbei-
ten mit € 3.800,00 sowie Boden im Foyerbereich € 3.600,00 al-
les netto, sofort zu beauftragen. Betreffend Bedarfszuweisung
wurden bereits Gespräche mit Land Tirol, Abteilung Bildung
und Gemeinden geführt und soll nach positiver Zusage der
Rest beauftragt werden.
Weiters informiert Bgmin, dass der Spielplatz fast fertig ist.
Diese Investition wird zu 100 % der Projektkosten über Land
Tirol, 15 a BV Vereinbarung finanziert. Die Steine wurden
vom BBA Lienz, Abteilung Wasserbau kostenlos zur Verfü-
gung gestellt.
Beschluss einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung Kostenbeteiligung
bei KAT-Schäden und Verbauungsmaßnahmen WLV
Aus gegebenen Anlass möchte Bürgermeisterin die Frage
über eine Weitergabe von Interessentenbeiträgen diskutie-
ren und einen Grundsatzbeschluss fassen.
Die Wildbach- und Lawinenverbauung fördert seit längerem
nur mehr Maßnahmen im raumrelevanten Bereich, d.h. Sied-
lungsgebiet. Dort ist die Vorgangsweise wie folgt: Antragstel-
lung durch Gemeinde, Zusicherung der Übernahme der Inte-
ressentenbeiträge durch die Gemeinde, Beschluss Aufnahme
in das Bauprogramm, dann Festlegung der Förderquote, meist
gilt von den Kosten trägt ca. 30 % Bund, 30 % Land und 30 %
Gemeinde (Interessent).
Nach Information des Gebietsbauleiters werden in vielen
Osttiroler Gemeinden anteilige Interessentenbeiträge an die
betroffenen Grundeigentümer weiterverrechnet. Konkret wä-
ren dies in nächster Zeit in Kals die Baulose „Unterpeischlach
Runsen Verbauung“ und „Lana Steinschlagschutzdamm“.
Eine Kostenbeteiligung ist deshalb begründbar, weil
Objektschutz entfällt, wäre bei jedem Bauvorhaben durch
Bauwerber nötig
Wertsteigerung des Objektes
Versicherungsschutz im Gefährdungsbereich äußerst teuer
bzw. nicht abdeckbar
Höhe der Förderquote nur auf diesem Wege möglich, Ob-
jektschutz: 100 % Interessent
Bewusstseinsbildung über Kosten
Übernahme des Bauwerkes (Damm) nach Fertigstellung
durch Gemeinde - Obsorge
Im Umgang mit KAT-Schäden ist dies ähnlich gelagert,
Antragstellung und Zusicherung der Übernahme der Interes-
sentenbeiträge durch Gemeinde, ansonsten ist keine Arbeits-
aufnahme. Durch die Dringlichkeit ist meist sofortige Antrag-
stellung nötig. Kostenaufteilung jeweils 1/3 Bund, Land und
Gemeinde.
Private Interessenten haben die Möglichkeit der Förderung
über KAT-Fond (50 % max.), Gemeinde erhalten keine Mittel
aus diesem Fond und werden über GAF-Mittel unterstützt.
Lt. Information BBA, Flussbauamt, DI Hopfgartner ist dies
im Wasserrechtsgesetz gedeckt und unterscheidet man zwi-
schen Dauersiedlungsraum und Interessentenbereich. Es sind
auch schon bei größeren Vorhaben Beiträge umgelegt worden.
Begründung für diese Maßnahme ist die Höhe des enormen
Schadens im gesamten Talbereich (ca. 1,0 Mio. €), die Zunah-
me von solchen Starkregenereignissen im Siedlungsraum wel-
che hohe Kosten verursachen. DI Hopfgartner schließt nicht
aus, dass es auch bei der Bundeswasserbauverwaltung Über-
legungen gibt, wie bei der WLV, nur mehr Maßnahmen im
raumrelevanten Bereich zu übernehmen. Ebenso wird eine
Zuteilung von GAF-Mittel ohne Kostenbeteiligung der Inte-
ressenten zunehmend schwieriger werden aufgrund der ver-
mehrten Anforderungen. Die Beteiligung sollte in einem ver-
träglichen Ausmaß erfolgen.
Nach eingehender Beratung wird folgender Beschluss
einstimmig gefasse: Interessentenbeiträge sollen in ver-
träglichem Ausmass eingefordert werden (von Fall zu Fall
eigene Beratung bzw. prozentuelle Festlegung)
Allfälliges
Dankbrief Georg Hanser
für Ausrichtung Fest zu seinem
50. Jährigem Jubiläum
Gratulation an GR Martin Rogl
zur Geburt Tochter Lena
und Überreichung Geschenk
Anfrage Luhmann Nora:
Gibt es die Möglichkeit bei der
Schule ein Schild „spielende Kinder“ anzubringen. Diese
Woche hat Bürgermeisterin mit Gde. Arbeiter Franz Bau-
ernfeind darüber gesprochen und wurden die Tafeln mitt-
lerweile montiert.