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FODN - 69/02/2018

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AUS DEM GEMEINDERAT

rücksichtigung auf Langlebigkeit, Kosteneffizienz und den

Anforderungen des Winterdienstes geplant.

Gesamtkostenplan bzw. Finanzierungsplan:

Kostenschätzung brutto € 411.198,00 lt. Arch. Peter Schnei-

der vom 28.06.2018.

Die Bürgermeisterin beantragt die Ausführung/Umsetzung

des Projektes sowie Beschlussfassung Finanzierung/Gesamt-

kostenplan in Höhe von 411.198,00 lt. vorgeschlagenem Finan-

zierungsplan.

Beschluss einstimmig.

Beratung und Beschlussfassung Vergabe Klassensanie-

rung und Foyerbereich Obergeschoss Bildungszentrum

Im außerordentlichen HH wurden heuer für Sanierungs-

maßnahmen (Malerarbeiten, Vorhänge und Sitzgelegen-

heiten) für das Bildungszentrum € 22.800 eingeplant.

Bei einer Begehung mit Dir. Michaela Troger und Planer Ing.

Thomas Unterweger wurde festgestellt, dass zwei Klassen der

NMS - sowohl von der Beleuchtung als auch Bestuhlung her -

verbesserungswürdig sind. Zum Teil ist noch Möblierung aus

den 70iger Jahren, welche verwendet werden. Daher wäre der

Vorschlag, diese beiden Klassen auf einen zeitgemäßen Stand

zu bringen.

Ebenso wurde der Mitteltrakt, der in früheren Jahren als

Ausweichklasse „Werken“ genutzt wurde, besichtigt. Dieser

wird so nicht mehr verwendet und sollte für die neue Lern-

form „freies Lernen“ im Rahmen des Pilotprojektes neu mö-

bliert werden und die Abtrennung zum Gang entfernt werden.

Somit entsteht ein offenerer Eingangsbereich mit Aufenthalt-

scharakter.

Dazu wurde eine Kostenschätzung von Firma modul 2 in

Höhe von € 69.192,00 brutto vorgelegt. Darin ist aber noch

Einsparungspotential enthalten. Bürgermeisterin schlägt vor,

die Beleuchtung mit € 10.500 sowie Maler-Anstreicherarbei-

ten mit € 3.800,00 sowie Boden im Foyerbereich € 3.600,00 al-

les netto, sofort zu beauftragen. Betreffend Bedarfszuweisung

wurden bereits Gespräche mit Land Tirol, Abteilung Bildung

und Gemeinden geführt und soll nach positiver Zusage der

Rest beauftragt werden.

Weiters informiert Bgmin, dass der Spielplatz fast fertig ist.

Diese Investition wird zu 100 % der Projektkosten über Land

Tirol, 15 a BV Vereinbarung finanziert. Die Steine wurden

vom BBA Lienz, Abteilung Wasserbau kostenlos zur Verfü-

gung gestellt.

Beschluss einstimmig.

Beratung und Beschlussfassung Kostenbeteiligung

bei KAT-Schäden und Verbauungsmaßnahmen WLV

Aus gegebenen Anlass möchte Bürgermeisterin die Frage

über eine Weitergabe von Interessentenbeiträgen diskutie-

ren und einen Grundsatzbeschluss fassen.

Die Wildbach- und Lawinenverbauung fördert seit längerem

nur mehr Maßnahmen im raumrelevanten Bereich, d.h. Sied-

lungsgebiet. Dort ist die Vorgangsweise wie folgt: Antragstel-

lung durch Gemeinde, Zusicherung der Übernahme der Inte-

ressentenbeiträge durch die Gemeinde, Beschluss Aufnahme

in das Bauprogramm, dann Festlegung der Förderquote, meist

gilt von den Kosten trägt ca. 30 % Bund, 30 % Land und 30 %

Gemeinde (Interessent).

Nach Information des Gebietsbauleiters werden in vielen

Osttiroler Gemeinden anteilige Interessentenbeiträge an die

betroffenen Grundeigentümer weiterverrechnet. Konkret wä-

ren dies in nächster Zeit in Kals die Baulose „Unterpeischlach

Runsen Verbauung“ und „Lana Steinschlagschutzdamm“.

Eine Kostenbeteiligung ist deshalb begründbar, weil

Objektschutz entfällt, wäre bei jedem Bauvorhaben durch

Bauwerber nötig

Wertsteigerung des Objektes

Versicherungsschutz im Gefährdungsbereich äußerst teuer

bzw. nicht abdeckbar

Höhe der Förderquote nur auf diesem Wege möglich, Ob-

jektschutz: 100 % Interessent

Bewusstseinsbildung über Kosten

Übernahme des Bauwerkes (Damm) nach Fertigstellung

durch Gemeinde - Obsorge

Im Umgang mit KAT-Schäden ist dies ähnlich gelagert,

Antragstellung und Zusicherung der Übernahme der Interes-

sentenbeiträge durch Gemeinde, ansonsten ist keine Arbeits-

aufnahme. Durch die Dringlichkeit ist meist sofortige Antrag-

stellung nötig. Kostenaufteilung jeweils 1/3 Bund, Land und

Gemeinde.

Private Interessenten haben die Möglichkeit der Förderung

über KAT-Fond (50 % max.), Gemeinde erhalten keine Mittel

aus diesem Fond und werden über GAF-Mittel unterstützt.

Lt. Information BBA, Flussbauamt, DI Hopfgartner ist dies

im Wasserrechtsgesetz gedeckt und unterscheidet man zwi-

schen Dauersiedlungsraum und Interessentenbereich. Es sind

auch schon bei größeren Vorhaben Beiträge umgelegt worden.

Begründung für diese Maßnahme ist die Höhe des enormen

Schadens im gesamten Talbereich (ca. 1,0 Mio. €), die Zunah-

me von solchen Starkregenereignissen im Siedlungsraum wel-

che hohe Kosten verursachen. DI Hopfgartner schließt nicht

aus, dass es auch bei der Bundeswasserbauverwaltung Über-

legungen gibt, wie bei der WLV, nur mehr Maßnahmen im

raumrelevanten Bereich zu übernehmen. Ebenso wird eine

Zuteilung von GAF-Mittel ohne Kostenbeteiligung der Inte-

ressenten zunehmend schwieriger werden aufgrund der ver-

mehrten Anforderungen. Die Beteiligung sollte in einem ver-

träglichen Ausmaß erfolgen.

Nach eingehender Beratung wird folgender Beschluss

einstimmig gefasse: Interessentenbeiträge sollen in ver-

träglichem Ausmass eingefordert werden (von Fall zu Fall

eigene Beratung bzw. prozentuelle Festlegung)

Allfälliges

Dankbrief Georg Hanser

für Ausrichtung Fest zu seinem

50. Jährigem Jubiläum

Gratulation an GR Martin Rogl

zur Geburt Tochter Lena

und Überreichung Geschenk

Anfrage Luhmann Nora:

Gibt es die Möglichkeit bei der

Schule ein Schild „spielende Kinder“ anzubringen. Diese

Woche hat Bürgermeisterin mit Gde. Arbeiter Franz Bau-

ernfeind darüber gesprochen und wurden die Tafeln mitt-

lerweile montiert.