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Seite 22 Dölsacher Dorfzeitung August 2018

und Garage zum Trockenbaubetrieb auf Gst. 758/2

KG Görtschach-Gödnach

in

Eingeschränktes Allgemeines Mischgebiet § 40 (2)

iVm § 39 (2) mit eingeschränkter Baulandeignung

§ 37 (3,4,5), Festlegung Zähler: 1, Festlegung Erläu-

terung: auf 5 Wohneinheiten entsprechend dem Be-

stand zum 1. August 2017, nach § 37 Abs. 4, und Ein-

schränkung der gewerblichen Nutzung auf emissions-

arme Kleinbetriebe nach § 39 Abs. 2 lit. b

weiters Grundstück 758/2 KG 85013 Görtschach-

Gödnach

rund 1.225 m²

von Sonderfläche standortgebunden § 43 (1) a, Fest-

legung Erläuterung: Betriebsgebäude für Trockenbau-

betrieb und insgesamt zwei Wohnungen, davon eine

Betreiberwohnung und Fitnessstudio als Gesundheits-

und Therapiezentrum

in

Eingeschränktes Allgemeines Mischgebiet § 40 (2)

iVm § 39 (2) mit eingeschränkter Baulandeignung

§ 37 (3,4,5), Festlegung Zähler: 1, Festlegung Erläu-

terung: auf fünf Wohneinheiten entsprechend dem

Bestand zum 1. August 2017, nach § 37 Abs. 4, und

Einschränkung der gewerblichen Nutzung auf emis-

sionsarme Kleinbetriebe nach § 39 Abs. 2 lit. b

sowie

rund 3 m²

von Sonderfläche standortgebunden § 43 (1) a, Fest-

legung Erläuterung: Lagerplatz mit Lagergebäude

und Garage zum Trockenbaubetrieb auf Gst. 758/2

KG Görtschach-Gödnach

in

Eingeschränktes Allgemeines Mischgebiet § 40 (2)

iVm § 39 (2) mit eingeschränkter Baulandeignung

§ 37 (3,4,5), Festlegung Zähler: 1, Festlegung Erläu-

terung: auf fünf Wohneinheiten entsprechend dem

Bestand zum 1. August 2017, nach § 37 Abs. 4, und

Einschränkung der gewerblichen Nutzung auf emis-

sionsarme Kleinbetriebe nach § 39 Abs. 2 lit. b

weiters Grundstück 761 KG 85013 Görtschach-Göd-

nach

rund 1.569 m²

von Sonderfläche standortgebunden § 43 (1) a, Fest-

legung Erläuterung: Schiverleih mit Betreiber- und

Betriebswohnung

in

Allgemeines Mischgebiet § 40 (2)

weiters Grundstück 762 KG 85013 Görtschach-Göd-

nach

rund 948 m²

von Freiland § 41

in

Allgemeines Mischgebiet § 40 (2)

Gleichzeitig wird gemäß § 71 Abs. 1 lit. a TROG

2016 der Beschluss über die dem Entwurf entspre-

chende Änderung des Flächenwidmungsplanes ge-

fasst.

Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam,

wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahme-

frist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer

hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

2) Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach be-

schließt gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumord-

nungsgesetzes 2016, LGBl. Nr. 101, den von der

Architektengemeinschaft Dipl.-Ingre. Scherzer-Mayr-

Elwischger ausgearbeiteten Entwurf eines Bebau-

ungsplanes im Bereich der Grundstücke Nr. 757/1,

758/1 und 758/2, KG Görtschach-Gödnach, laut plan-

licher und schriftlicher Darstellung der Architekten-

gemeinschaft Dipl.-Ingre. Scherzer-Mayr-Elwischger

vom 17. Mai 2018, Zahl 707v757-1BBP2.dwg, durch

vier Wochen hindurch, und zwar vom 27. Juni bis ein-

schließlich 26. Juli 2018, zur öffentlichen Einsicht-

nahme aufzulegen.

Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2016 der

Beschluss des Bebauungsplanes gefasst.

Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn

innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist

keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu

berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

c)

erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich

der Gp. 117/5, KG Dölsach (Otto Kern).

Herr Otto Kern bzw. dessen Tochter planen die Er-

richtung eines Carports. Aufgrund der leichten Hang-

lage des Grundstückes ist die maximale Höhe von

2,80 m nicht ausreichend. Daher ist die Erlassung

nachstehenden Bebauungsplanes erforderlich.

Der Gemeinderat fasst daher folgende einstimmige

Beschlüsse:

Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt

gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgeset-

zes 2016, LGBl. Nr. 101, den von der Architektenge-

meinschaft Dipl.-Ingre. Scherzer-Mayr-Elwischger

ausgearbeiteten Entwurf eines Bebauungsplanes im

Bereich des Grundstückes Nr. 117/5, KG Dölsach,

laut planlicher und schriftlicher Darstellung der