![Page Background](./../common/page-substrates/page0022.png)
Seite 22 Dölsacher Dorfzeitung August 2018
und Garage zum Trockenbaubetrieb auf Gst. 758/2
KG Görtschach-Gödnach
in
Eingeschränktes Allgemeines Mischgebiet § 40 (2)
iVm § 39 (2) mit eingeschränkter Baulandeignung
§ 37 (3,4,5), Festlegung Zähler: 1, Festlegung Erläu-
terung: auf 5 Wohneinheiten entsprechend dem Be-
stand zum 1. August 2017, nach § 37 Abs. 4, und Ein-
schränkung der gewerblichen Nutzung auf emissions-
arme Kleinbetriebe nach § 39 Abs. 2 lit. b
weiters Grundstück 758/2 KG 85013 Görtschach-
Gödnach
rund 1.225 m²
von Sonderfläche standortgebunden § 43 (1) a, Fest-
legung Erläuterung: Betriebsgebäude für Trockenbau-
betrieb und insgesamt zwei Wohnungen, davon eine
Betreiberwohnung und Fitnessstudio als Gesundheits-
und Therapiezentrum
in
Eingeschränktes Allgemeines Mischgebiet § 40 (2)
iVm § 39 (2) mit eingeschränkter Baulandeignung
§ 37 (3,4,5), Festlegung Zähler: 1, Festlegung Erläu-
terung: auf fünf Wohneinheiten entsprechend dem
Bestand zum 1. August 2017, nach § 37 Abs. 4, und
Einschränkung der gewerblichen Nutzung auf emis-
sionsarme Kleinbetriebe nach § 39 Abs. 2 lit. b
sowie
rund 3 m²
von Sonderfläche standortgebunden § 43 (1) a, Fest-
legung Erläuterung: Lagerplatz mit Lagergebäude
und Garage zum Trockenbaubetrieb auf Gst. 758/2
KG Görtschach-Gödnach
in
Eingeschränktes Allgemeines Mischgebiet § 40 (2)
iVm § 39 (2) mit eingeschränkter Baulandeignung
§ 37 (3,4,5), Festlegung Zähler: 1, Festlegung Erläu-
terung: auf fünf Wohneinheiten entsprechend dem
Bestand zum 1. August 2017, nach § 37 Abs. 4, und
Einschränkung der gewerblichen Nutzung auf emis-
sionsarme Kleinbetriebe nach § 39 Abs. 2 lit. b
weiters Grundstück 761 KG 85013 Görtschach-Göd-
nach
rund 1.569 m²
von Sonderfläche standortgebunden § 43 (1) a, Fest-
legung Erläuterung: Schiverleih mit Betreiber- und
Betriebswohnung
in
Allgemeines Mischgebiet § 40 (2)
weiters Grundstück 762 KG 85013 Görtschach-Göd-
nach
rund 948 m²
von Freiland § 41
in
Allgemeines Mischgebiet § 40 (2)
Gleichzeitig wird gemäß § 71 Abs. 1 lit. a TROG
2016 der Beschluss über die dem Entwurf entspre-
chende Änderung des Flächenwidmungsplanes ge-
fasst.
Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam,
wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahme-
frist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer
hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
2) Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach be-
schließt gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumord-
nungsgesetzes 2016, LGBl. Nr. 101, den von der
Architektengemeinschaft Dipl.-Ingre. Scherzer-Mayr-
Elwischger ausgearbeiteten Entwurf eines Bebau-
ungsplanes im Bereich der Grundstücke Nr. 757/1,
758/1 und 758/2, KG Görtschach-Gödnach, laut plan-
licher und schriftlicher Darstellung der Architekten-
gemeinschaft Dipl.-Ingre. Scherzer-Mayr-Elwischger
vom 17. Mai 2018, Zahl 707v757-1BBP2.dwg, durch
vier Wochen hindurch, und zwar vom 27. Juni bis ein-
schließlich 26. Juli 2018, zur öffentlichen Einsicht-
nahme aufzulegen.
Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2016 der
Beschluss des Bebauungsplanes gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn
innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist
keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu
berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
c)
erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich
der Gp. 117/5, KG Dölsach (Otto Kern).
Herr Otto Kern bzw. dessen Tochter planen die Er-
richtung eines Carports. Aufgrund der leichten Hang-
lage des Grundstückes ist die maximale Höhe von
2,80 m nicht ausreichend. Daher ist die Erlassung
nachstehenden Bebauungsplanes erforderlich.
Der Gemeinderat fasst daher folgende einstimmige
Beschlüsse:
Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt
gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgeset-
zes 2016, LGBl. Nr. 101, den von der Architektenge-
meinschaft Dipl.-Ingre. Scherzer-Mayr-Elwischger
ausgearbeiteten Entwurf eines Bebauungsplanes im
Bereich des Grundstückes Nr. 117/5, KG Dölsach,
laut planlicher und schriftlicher Darstellung der