![Page Background](./../common/page-substrates/page0018.png)
Seite 18 Dölsacher Dorfzeitung August 2018
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn
innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist
keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu
berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
e)
Änderung des Bebauungsplanes im Bereich der
Gpn. 228 und 231, KG Göriach (Ferdinand
Guggenberger).
Für diesen Bereich besteht bereits ein Bebauungsplan.
Im Nachhinein wird von den Verantwortlichen eine
andere Grundstücksteilung gewünscht. Diese Teilung
ist mit dem bestehenden Bebauungsplan nicht verein-
bar, sodass nachstehende Änderung des Bebauungs-
planes erforderlich wird.
Der Gemeinderat fasst daher folgende einstimmige
Beschlüsse:
Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach hebt den Be-
bauungsplan im Bereich je einer Teilfläche der
Grundstücke 228 und 231, KG Göriach, entsprechend
dem Planentwurf vom 24. November 2017 und der
Stellungnahme des Raumplaners vom 20. April 2018
auf.
Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt
gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgeset-
zes 2016, LGBl. Nr. 101, den von der Architektenge-
meinschaft Dipl.-Ingre. Scherzer-Mayr-Elwischger
ausgearbeiteten Entwurf eines Bebauungsplanes im
Bereich der Grundstücke Nr. 228 und 231, KG Göri-
ach, laut planlicher und schriftlicher Darstellung der
Architektengemeinschaft Dipl.-Ingre. Scherzer-Mayr-
Elwischger vom 20. April 2018, Zahl 707v228BBP.
dwg, durch vier Wochen hindurch, und zwar vom
25. April bis einschließlich 24. Mai 2018, zur öffent-
lichen Einsichtnahme aufzulegen.
Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2016 der
Beschluss des Bebauungsplanes gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn
innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist
keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu
berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Der Bürgermeister informiert, dass es hinsichtlich der
WidmungWeingartner (Wildgehege) einen Einspruch
von Herrn Johann Nöckler gibt. Diesbezüglich wird
der Gemeinderat bei der nächsten Sitzung befasst
werden.
Folgende Ansuchen um
Förderung eines elektro-
fahrrades
sind eingelangt:
Klaus Hinterholzer, Dölsach 170
Raimund Moosmair, Dölsach 190
Petra Lechner, Dölsach 159
Karl Gruber, Göriach 17
Bianca Gruber, Göriach 17
Es wird einstimmig beschlossen, den Förderungswer-
bern eine Förderung zu gewähren.
Der Bürgermeister berichtet, dass im Bereich des
Frühaufbaches (Gp. 1073/3, KG Görtschach-Göd-
nach) eine
Mappenberichtigung
geplant war. GR
Alois Fasching führt aus, dass er den Standort für sein
Kraftwerkhaus um wenige Meter verlegt hat, sodass
eine Änderung der Mappengrenzen nun nicht mehr
erforderlich ist.
Mit der Einladung zu dieser Sitzung wurde den Ge-
meinderäten ein Kauf- und
Dienstbarkeitsbestel-
lungsvertrag
betreffend der Trafostation und BFST
im Bereich Dölsach 153 (Gpn. 918 und 214/1, KG
Dölsach) sowie zwei Dienstbarkeitsbestellungsver-
träge betreffend des 30 kV-Kabel und BFST Döl-
sach/Raika (EZ 17, 132, 325, 339, 40 und 306 GB
85009 Dölsach) übermittelt. Nach Beratung geneh-
migt der Gemeinderat einstimmig die vorliegenden
Kauf- und Dienstbarkeitsbestellungsverträge mit der
TIWAG.
Am 5. April 2018 wurde durch Werner Greil (1.
Rechnungsprüfer) und Michael Halbfurter (2. Rech-
nungsprüfer AG Stribach) sowie Franz Müllmann
(2. Rechnungsprüfer AG Göriach) die Finanz- und
Sachgebarung der jeweiligen
Gemeindegutsagrar-
gemeinschaft
geprüft. Die Berichte der Prüfung wer-
den vom 1. Rechnungsprüfer Werner Greil dem Ge-
meinderat zur Kenntnis gebracht.
Ebenfalls wurden vom 1. Rechnungsprüfer die vom
Substanzverwalter erstellten Jahresrechnungen 2017
für die AG Stribach und die AG Göriach überprüft.
Die Gesamtzahlen der Jahresrechnung 2017 und des
Voranschlags 2018 wurden dem Gemeinderat für die
jeweilige Agrargemeinschaft übermittelt. Der Ge-
meinderat stimmt der Jahresrechnung 2017 und dem
Voranschlag 2018 für die AG Stribach und die AG
Göriach einstimmig zu.
Vize-Bgm. Martin Mayerl berichtet von der Vollver-
sammlung der GGAG Göriach und dem einstimmi-
gen Beschluss für ein angestrebtes Auseinander-
setzungsverfahren mit der Gemeinde Dölsach.
Die
Musikkapelle Dölsach
hat ein Ansuchen um
finanzielle Unterstützung beim Instrumentenankauf