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Seite 18 Dölsacher Dorfzeitung August 2018

Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn

innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist

keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu

berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

e)

Änderung des Bebauungsplanes im Bereich der

Gpn. 228 und 231, KG Göriach (Ferdinand

Guggenberger).

Für diesen Bereich besteht bereits ein Bebauungsplan.

Im Nachhinein wird von den Verantwortlichen eine

andere Grundstücksteilung gewünscht. Diese Teilung

ist mit dem bestehenden Bebauungsplan nicht verein-

bar, sodass nachstehende Änderung des Bebauungs-

planes erforderlich wird.

Der Gemeinderat fasst daher folgende einstimmige

Beschlüsse:

Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach hebt den Be-

bauungsplan im Bereich je einer Teilfläche der

Grundstücke 228 und 231, KG Göriach, entsprechend

dem Planentwurf vom 24. November 2017 und der

Stellungnahme des Raumplaners vom 20. April 2018

auf.

Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt

gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgeset-

zes 2016, LGBl. Nr. 101, den von der Architektenge-

meinschaft Dipl.-Ingre. Scherzer-Mayr-Elwischger

ausgearbeiteten Entwurf eines Bebauungsplanes im

Bereich der Grundstücke Nr. 228 und 231, KG Göri-

ach, laut planlicher und schriftlicher Darstellung der

Architektengemeinschaft Dipl.-Ingre. Scherzer-Mayr-

Elwischger vom 20. April 2018, Zahl 707v228BBP.

dwg, durch vier Wochen hindurch, und zwar vom

25. April bis einschließlich 24. Mai 2018, zur öffent-

lichen Einsichtnahme aufzulegen.

Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2016 der

Beschluss des Bebauungsplanes gefasst.

Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn

innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist

keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu

berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

Der Bürgermeister informiert, dass es hinsichtlich der

WidmungWeingartner (Wildgehege) einen Einspruch

von Herrn Johann Nöckler gibt. Diesbezüglich wird

der Gemeinderat bei der nächsten Sitzung befasst

werden.

Folgende Ansuchen um

Förderung eines elektro-

fahrrades

sind eingelangt:

Klaus Hinterholzer, Dölsach 170

Raimund Moosmair, Dölsach 190

Petra Lechner, Dölsach 159

Karl Gruber, Göriach 17

Bianca Gruber, Göriach 17

Es wird einstimmig beschlossen, den Förderungswer-

bern eine Förderung zu gewähren.

Der Bürgermeister berichtet, dass im Bereich des

Frühaufbaches (Gp. 1073/3, KG Görtschach-Göd-

nach) eine

Mappenberichtigung

geplant war. GR

Alois Fasching führt aus, dass er den Standort für sein

Kraftwerkhaus um wenige Meter verlegt hat, sodass

eine Änderung der Mappengrenzen nun nicht mehr

erforderlich ist.

Mit der Einladung zu dieser Sitzung wurde den Ge-

meinderäten ein Kauf- und

Dienstbarkeitsbestel-

lungsvertrag

betreffend der Trafostation und BFST

im Bereich Dölsach 153 (Gpn. 918 und 214/1, KG

Dölsach) sowie zwei Dienstbarkeitsbestellungsver-

träge betreffend des 30 kV-Kabel und BFST Döl-

sach/Raika (EZ 17, 132, 325, 339, 40 und 306 GB

85009 Dölsach) übermittelt. Nach Beratung geneh-

migt der Gemeinderat einstimmig die vorliegenden

Kauf- und Dienstbarkeitsbestellungsverträge mit der

TIWAG.

Am 5. April 2018 wurde durch Werner Greil (1.

Rechnungsprüfer) und Michael Halbfurter (2. Rech-

nungsprüfer AG Stribach) sowie Franz Müllmann

(2. Rechnungsprüfer AG Göriach) die Finanz- und

Sachgebarung der jeweiligen

Gemeindegutsagrar-

gemeinschaft

geprüft. Die Berichte der Prüfung wer-

den vom 1. Rechnungsprüfer Werner Greil dem Ge-

meinderat zur Kenntnis gebracht.

Ebenfalls wurden vom 1. Rechnungsprüfer die vom

Substanzverwalter erstellten Jahresrechnungen 2017

für die AG Stribach und die AG Göriach überprüft.

Die Gesamtzahlen der Jahresrechnung 2017 und des

Voranschlags 2018 wurden dem Gemeinderat für die

jeweilige Agrargemeinschaft übermittelt. Der Ge-

meinderat stimmt der Jahresrechnung 2017 und dem

Voranschlag 2018 für die AG Stribach und die AG

Göriach einstimmig zu.

Vize-Bgm. Martin Mayerl berichtet von der Vollver-

sammlung der GGAG Göriach und dem einstimmi-

gen Beschluss für ein angestrebtes Auseinander-

setzungsverfahren mit der Gemeinde Dölsach.

Die

Musikkapelle Dölsach

hat ein Ansuchen um

finanzielle Unterstützung beim Instrumentenankauf