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August 2018 Dölsacher Dorfzeitung Seite 23
Architektengemeinschaft Dipl.-Ingre. Scherzer-
Mayr-Elwischger vom 19. Juni 2018, Zahl 707v117-
5BBP.dwg, durch vier Wochen hindurch, und zwar
vom 27. Juni bis einschließlich 26. Juli 2018, zur
öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.
Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2016 der
Beschluss des Bebauungsplanes gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn
innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist
keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu
berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
d)
erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich
der Gp. 253/13, KG Dölsach (Anna Gorgasser).
Frau Anna Gorgasser plant bei ihremWohnhaus Döl-
sach 183 eine baurechtliche Sanierung durchzufüh-
ren. Daher ist die Erlassung nachstehenden Bebau-
ungsplanes erforderlich.
Der Gemeinderat fasst daher folgende einstimmige
Beschlüsse:
Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt
gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgeset-
zes 2016, LGBl. Nr. 101, den von der Architektenge-
meinschaft Dipl.-Ingre. Scherzer-Mayr-Elwischger
ausgearbeiteten Entwurf eines Bebauungsplanes im
Bereich des Grundstückes Nr. 253/13, KG Dölsach,
laut planlicher und schriftlicher Darstellung der
Architektengemeinschaft Dipl.-Ingre. Scherzer-Mayr-
Elwischger vom 16. April 2018, Zahl 707v253-
13BBP.dwg, durch vier Wochen hindurch, und zwar
vom 27. Juni bis einschließlich 26. Juli 2018, zur
öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.
Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2016 der
Beschluss des Bebauungsplanes gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn
innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist
keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu
berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
e)
Änderung eines Bebauungsplanes im Bereich
der Gp. 141/3, KG Stribach (richard Korber).
Herr Richard Korber plant auf seinem Grundstück in
Stribach die Errichtung eines Einfamilienwohnhau-
ses. Für diesen Bereich besteht bereits ein Bebau-
ungsplan. Die aktuelle Bauplanung kommt mit dem
festgelegten höchsten Gebäudepunkt nicht aus, sodass
Erlassung nachstehenden Bebauungsplanes erforder-
lich ist.
Der Gemeinderat fasst daher folgende einstimmige
Beschlüsse:
Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt
gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgeset-
zes 2016, LGBl. Nr. 101, den von der Architektenge-
meinschaft Dipl.-Ingre. Scherzer-Mayr-Elwischger
ausgearbeiteten Entwurf eines Bebauungsplanes im
Bereich des Grundstückes Nr. 141/3, KG Stribach,
laut planlicher und schriftlicher Darstellung der
Architektengemeinschaft Dipl.-Ingre. Scherzer-
Mayr-Elwischger vom 16. April 2018, Zahl 707v141-
3BBP.dwg, durch vier Wochen hindurch, und zwar
vom 27. Juni bis einschließlich 26. Juli 2018, zur
öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.
Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2016 der
Beschluss des Bebauungsplanes gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn
innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist
keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu
berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Folgende Bauwerber erhielten
erschließungskosten
vorgeschrieben:
Thomas Zwischenberger, Gödnach 37
Robert Gander, Glocknersiedlung 2
Es wird einstimmig beschlossen, dem Bauwerber
30 % der Abgabe als Baukostenzuschuss zu gewäh-
ren. Bei dieser Beschlussfassung war Thomas Zwi-
schenberger wegen Befangenheit abwesend.
Der Gewährung eines Baukostenzuschusses für Herrn
Christian Michelitsch wurde nicht zugestimmt, da
Herr Michelitsch die Voraussetzungen dafür nicht
erfüllt.
Folgende Ansuchen um
Förderung eines elektro-
fahrrades
sind eingelangt:
Dagmar Delacher, Dölsach 167
Melanie Goller, Gödnach 96
Hannes Dorer, Dölsach 257
Manfred Eder, Dölsach 235
Arno Rapatz, Gödnach 108
Paul Silgener, Görtschach 54
Klaus Kollnig, Stribach 89
Manuela Kollnig, Stribach 89
Es wird einstimmig beschlossen, den Förderungswer-
bern eine Förderung zu gewähren.
Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach erlässt auf-
grund der Ermächtigung des § 8 Absatz 6 der Tiroler
Bauordnung 2018 – TBO 2018, LGBl. Nr. 28/2018
folgende Verordnung über die Errichtung von Ab-