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August 2018 Dölsacher Dorfzeitung Seite 21
sowie
Gst. 940 (laut planlicher Darstellung) rund 75 m²
in
Allgemeines Mischgebiet § 40 (2)
weiters Grundstück 940 KG 85009 Dölsach
rund 1.237 m²
von Sonderfläche für Widmungen mit Teilfestlegun-
gen § 51, Festlegung verschiedener Verwendungs-
zwecke der Teilflächen [iVm. § 43 (7) standortgebun-
den], Festlegung Zähler: 2
in
Sonderfläche für Widmungen mit Teilfestlegungen
§ 51, Festlegung verschiedener Verwendungszwecke
der Teilflächen [iVm. § 43 (7) standortgebunden],
Festlegung Zähler: 2
sowie
Gst. 940 (laut planlicher Darstellung) rund 1.237 m²
in
Allgemeines Mischgebiet § 40 (2)
weiters Grundstück 941 KG 85009 Dölsach
rund 34 m²
von Sonderfläche für Widmungen mit Teilfestlegun-
gen § 51, Festlegung verschiedener Verwendungs-
zwecke der Teilflächen [iVm. § 43 (7) standortgebun-
den], Festlegung Zähler: 2
in
Sonderfläche für Widmungen mit Teilfestlegungen
§ 51, Festlegung verschiedener Verwendungszwecke
der Teilflächen [iVm. § 43 (7) standortgebunden],
Festlegung Zähler: 2
sowie
Gst. 941(laut planlicher Darstellung) rund 34 m²
in
Allgemeines Mischgebiet § 40 (2)
Gleichzeitig wird gemäß § 71 Abs. 1 lit. a TROG 2016
der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende
Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst.
Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam,
wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahme-
frist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer
hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben
wird.
b)
Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be-
reich der Gpn. 761, 762, 756, 757/1, 758/1 und
758/2, KG Görtschach-Gödnach sowie erlas-
sung eines Bebauungsplanes im Bereich der
Gpn. 757/1, 758/1 und 758/2, KG Görtschach-
Gödnach (Moser, Bödenler, Moser).
Herr Hansjörg Moser plant ein Baugrundstück seiner
Tochter zu überschreiben. Gleichzeitig sollen die
Grundstücke des Herrn Bödenler einer Widmung zu-
geführt werden, damit eine geplante baurechtliche Sa-
nierung erfolgen kann. Nachstehende Änderung des
Flächenwidmungsplanes und Erlassung eines Bebau-
ungsplanes wird daher erforderlich.
Der Gemeinderat fasst daher folgende einstimmige
Beschlüsse:
1) Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge-
meinderat der Gemeinde Dölsach gemäß § 71 Abs. 1
und § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 –
TROG 2016, LGBl. Nr. 101, den vom Planer Archi-
tektengemeinschaft Lienz ausgearbeiteten Entwurf
vom 26. April 2018, mit der Planungsnummer 707-
2018-00006, über die Änderung des Flächenwid-
mungsplanes der Gemeinde Dölsach im Bereich 761,
762, 756, 757/1, 758/1, 758/2 KG 85013 Görtschach-
Gödnach (zum Teil), durch vier Wochen hindurch zur
öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.
Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächen-
widmungsplanes der Gemeinde Dölsach vor:
Umwidmung
Grundstück 756 KG 85013 Görtschach-Gödnach
rund 35 m²
von Sonderfläche standortgebunden § 43 (1) a, Fest-
legung Erläuterung: Betriebsgebäude für Trockenbau-
betrieb
in
Freiland § 41
weiters Grundstück 757/1 KG 85013 Görtschach-
Gödnach
rund 272 m²
von Freiland § 41
in
Eingeschränktes Allgemeines Mischgebiet § 40 (2)
iVm § 39 (2) mit eingeschränkter Baulandeignung
§ 37 (3,4,5), Festlegung Zähler: 1, Festlegung Erläu-
terung: auf 5 Wohneinheiten entsprechend dem Be-
stand zum 1. August 2017, nach § 37 Abs. 4, und Ein-
schränkung der gewerblichen Nutzung auf emissions-
arme Kleinbetriebe nach § 39 Abs. 2 lit. b
weiters Grundstück 758/1 KG 85013 Görtschach-
Gödnach
rund 1.364 m²
von Sonderfläche standortgebunden § 43 (1) a, Fest-
legung Erläuterung: Lagerplatz mit Lagergebäude