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August 2018 Dölsacher Dorfzeitung Seite 21

sowie

Gst. 940 (laut planlicher Darstellung) rund 75 m²

in

Allgemeines Mischgebiet § 40 (2)

weiters Grundstück 940 KG 85009 Dölsach

rund 1.237 m²

von Sonderfläche für Widmungen mit Teilfestlegun-

gen § 51, Festlegung verschiedener Verwendungs-

zwecke der Teilflächen [iVm. § 43 (7) standortgebun-

den], Festlegung Zähler: 2

in

Sonderfläche für Widmungen mit Teilfestlegungen

§ 51, Festlegung verschiedener Verwendungszwecke

der Teilflächen [iVm. § 43 (7) standortgebunden],

Festlegung Zähler: 2

sowie

Gst. 940 (laut planlicher Darstellung) rund 1.237 m²

in

Allgemeines Mischgebiet § 40 (2)

weiters Grundstück 941 KG 85009 Dölsach

rund 34 m²

von Sonderfläche für Widmungen mit Teilfestlegun-

gen § 51, Festlegung verschiedener Verwendungs-

zwecke der Teilflächen [iVm. § 43 (7) standortgebun-

den], Festlegung Zähler: 2

in

Sonderfläche für Widmungen mit Teilfestlegungen

§ 51, Festlegung verschiedener Verwendungszwecke

der Teilflächen [iVm. § 43 (7) standortgebunden],

Festlegung Zähler: 2

sowie

Gst. 941(laut planlicher Darstellung) rund 34 m²

in

Allgemeines Mischgebiet § 40 (2)

Gleichzeitig wird gemäß § 71 Abs. 1 lit. a TROG 2016

der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende

Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst.

Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam,

wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahme-

frist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer

hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben

wird.

b)

Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be-

reich der Gpn. 761, 762, 756, 757/1, 758/1 und

758/2, KG Görtschach-Gödnach sowie erlas-

sung eines Bebauungsplanes im Bereich der

Gpn. 757/1, 758/1 und 758/2, KG Görtschach-

Gödnach (Moser, Bödenler, Moser).

Herr Hansjörg Moser plant ein Baugrundstück seiner

Tochter zu überschreiben. Gleichzeitig sollen die

Grundstücke des Herrn Bödenler einer Widmung zu-

geführt werden, damit eine geplante baurechtliche Sa-

nierung erfolgen kann. Nachstehende Änderung des

Flächenwidmungsplanes und Erlassung eines Bebau-

ungsplanes wird daher erforderlich.

Der Gemeinderat fasst daher folgende einstimmige

Beschlüsse:

1) Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge-

meinderat der Gemeinde Dölsach gemäß § 71 Abs. 1

und § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 –

TROG 2016, LGBl. Nr. 101, den vom Planer Archi-

tektengemeinschaft Lienz ausgearbeiteten Entwurf

vom 26. April 2018, mit der Planungsnummer 707-

2018-00006, über die Änderung des Flächenwid-

mungsplanes der Gemeinde Dölsach im Bereich 761,

762, 756, 757/1, 758/1, 758/2 KG 85013 Görtschach-

Gödnach (zum Teil), durch vier Wochen hindurch zur

öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.

Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächen-

widmungsplanes der Gemeinde Dölsach vor:

Umwidmung

Grundstück 756 KG 85013 Görtschach-Gödnach

rund 35 m²

von Sonderfläche standortgebunden § 43 (1) a, Fest-

legung Erläuterung: Betriebsgebäude für Trockenbau-

betrieb

in

Freiland § 41

weiters Grundstück 757/1 KG 85013 Görtschach-

Gödnach

rund 272 m²

von Freiland § 41

in

Eingeschränktes Allgemeines Mischgebiet § 40 (2)

iVm § 39 (2) mit eingeschränkter Baulandeignung

§ 37 (3,4,5), Festlegung Zähler: 1, Festlegung Erläu-

terung: auf 5 Wohneinheiten entsprechend dem Be-

stand zum 1. August 2017, nach § 37 Abs. 4, und Ein-

schränkung der gewerblichen Nutzung auf emissions-

arme Kleinbetriebe nach § 39 Abs. 2 lit. b

weiters Grundstück 758/1 KG 85013 Görtschach-

Gödnach

rund 1.364 m²

von Sonderfläche standortgebunden § 43 (1) a, Fest-

legung Erläuterung: Lagerplatz mit Lagergebäude