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August 2017 Dölsacher Dorfzeitung Seite 17

Umwidmung

Grundstück 344/1 KG 85034 Stribach

rund 54 m²

von Freiland § 41

in

Wohngebiet § 38 (1)

weiters Grundstück 44/1 KG 85034 Stribach

rund 96 m²

von Freiland § 41

in

Wohngebiet § 38 (1)

Gleichzeitig wird gemäß § 71 Abs. 1 lit. a TROG

2016 der Beschluss über die dem Entwurf entspre-

chende Änderung des Flächenwidmungsplanes ge-

fasst.

Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam,

wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahme-

frist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer

hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben

wird.

b)

Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be-

reich der Gpn. 940 und 941, KG Dölsach (Tho-

mas Glanzer).

Dieser Tagesordnungspunkt muss verschoben wer-

den, da eine Stellungnahme vom BBA Lienz, Abtei-

lungWasserwirtschaft, nicht rechtzeitig eingelangt ist.

c)

Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be-

reich der Gp. 695, KG Göriach (Land Tirol).

Herr Joffrey Greil erwirbt vom Land Tirol (BBA

Lienz) eine Teilfläche aus der Gp. 695, KG Göriach,

die direkt an sein Grundstück auf der Gp. 250/5, KG

Göriach, grenzt. Nach Durchführung des Grundver-

kehrs sollen die Grundstücke vereinigt werden. Um

eine einheitliche Bauplatzwidmung herzustellen, ist

nachstehende Änderung der Flächenwidmung erfor-

derlich.

Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen

Beschluss:

Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge-

meinderat der Gemeinde Dölsach gemäß § 71 Abs. 1

und § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 –

TROG 2016, LGBl. Nr. 101, den vom Planer Archi-

tektengemeinschaft Lienz ausgearbeiteten Entwurf

vom 18. April 2018, mit der Planungsnummer 707-

2018-00005, über die Änderung des Flächenwid-

mungsplanes der Gemeinde Dölsach im Bereich 695

KG 85012 Göriach (zum Teil), durch vier Wochen

hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.

Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächen-

widmungsplanes der Gemeinde Dölsach vor:

Umwidmung

Grundstück 695 KG 85012 Göriach

rund 50 m²

von Freiland § 41

in

Wohngebiet § 38 (1)

Gleichzeitig wird gemäß § 71 Abs. 1 lit. a TROG

2016 der Beschluss über die dem Entwurf entspre-

chende Änderung des Flächenwidmungsplanes ge-

fasst.

Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam,

wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahme-

frist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer

hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben

wird.

d)

Änderung des Bebauungsplanes im Bereich der

Gp. 169/3, KG Stribach (Petra und reinhard

Moser).

Für diesen Bereich wurde bereits eine Änderung des

Bebauungsplanes vorgenommen. Aufgrund eines

Architektenfehlers wurde die HL falsch festgelegt,

sodass auf dem Bauplatz in den Abstandsflächen kein

Garagengebäude errichtet werden kann. Nachste-

hende Änderung des Bebauungsplanes wird daher er-

forderlich.

Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt

gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgeset-

zes 2016, LGBl. Nr. 101, den von der Architektenge-

meinschaft Dipl.-Ingre. Scherzer-Mayr-Elwischger

ausgearbeiteten Entwurf eines Bebauungsplanes im

Bereich des Grundstückes Nr. 169/3, KG Stribach,

laut planlicher und schriftlicher Darstellung der

Architektengemeinschaft Dipl.-Ingre. Scherzer-

Mayr-Elwischger vom 13. April 2018, Zahl 707v169-

3BBP2.dwg, durch vier Wochen hindurch, und zwar

vom 25. April bis einschließlich 24. Mai 2018, zur

öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.

Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2016 der

Beschluss des Bebauungsplanes gefasst.