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August 2017 Dölsacher Dorfzeitung Seite 17
Umwidmung
Grundstück 344/1 KG 85034 Stribach
rund 54 m²
von Freiland § 41
in
Wohngebiet § 38 (1)
weiters Grundstück 44/1 KG 85034 Stribach
rund 96 m²
von Freiland § 41
in
Wohngebiet § 38 (1)
Gleichzeitig wird gemäß § 71 Abs. 1 lit. a TROG
2016 der Beschluss über die dem Entwurf entspre-
chende Änderung des Flächenwidmungsplanes ge-
fasst.
Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam,
wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahme-
frist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer
hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben
wird.
b)
Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be-
reich der Gpn. 940 und 941, KG Dölsach (Tho-
mas Glanzer).
Dieser Tagesordnungspunkt muss verschoben wer-
den, da eine Stellungnahme vom BBA Lienz, Abtei-
lungWasserwirtschaft, nicht rechtzeitig eingelangt ist.
c)
Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be-
reich der Gp. 695, KG Göriach (Land Tirol).
Herr Joffrey Greil erwirbt vom Land Tirol (BBA
Lienz) eine Teilfläche aus der Gp. 695, KG Göriach,
die direkt an sein Grundstück auf der Gp. 250/5, KG
Göriach, grenzt. Nach Durchführung des Grundver-
kehrs sollen die Grundstücke vereinigt werden. Um
eine einheitliche Bauplatzwidmung herzustellen, ist
nachstehende Änderung der Flächenwidmung erfor-
derlich.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge-
meinderat der Gemeinde Dölsach gemäß § 71 Abs. 1
und § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 –
TROG 2016, LGBl. Nr. 101, den vom Planer Archi-
tektengemeinschaft Lienz ausgearbeiteten Entwurf
vom 18. April 2018, mit der Planungsnummer 707-
2018-00005, über die Änderung des Flächenwid-
mungsplanes der Gemeinde Dölsach im Bereich 695
KG 85012 Göriach (zum Teil), durch vier Wochen
hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.
Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächen-
widmungsplanes der Gemeinde Dölsach vor:
Umwidmung
Grundstück 695 KG 85012 Göriach
rund 50 m²
von Freiland § 41
in
Wohngebiet § 38 (1)
Gleichzeitig wird gemäß § 71 Abs. 1 lit. a TROG
2016 der Beschluss über die dem Entwurf entspre-
chende Änderung des Flächenwidmungsplanes ge-
fasst.
Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam,
wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahme-
frist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer
hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben
wird.
d)
Änderung des Bebauungsplanes im Bereich der
Gp. 169/3, KG Stribach (Petra und reinhard
Moser).
Für diesen Bereich wurde bereits eine Änderung des
Bebauungsplanes vorgenommen. Aufgrund eines
Architektenfehlers wurde die HL falsch festgelegt,
sodass auf dem Bauplatz in den Abstandsflächen kein
Garagengebäude errichtet werden kann. Nachste-
hende Änderung des Bebauungsplanes wird daher er-
forderlich.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt
gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgeset-
zes 2016, LGBl. Nr. 101, den von der Architektenge-
meinschaft Dipl.-Ingre. Scherzer-Mayr-Elwischger
ausgearbeiteten Entwurf eines Bebauungsplanes im
Bereich des Grundstückes Nr. 169/3, KG Stribach,
laut planlicher und schriftlicher Darstellung der
Architektengemeinschaft Dipl.-Ingre. Scherzer-
Mayr-Elwischger vom 13. April 2018, Zahl 707v169-
3BBP2.dwg, durch vier Wochen hindurch, und zwar
vom 25. April bis einschließlich 24. Mai 2018, zur
öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.
Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2016 der
Beschluss des Bebauungsplanes gefasst.