![Page Background](./../common/page-substrates/page0004.png)
4
Rechte von Betroffenen – Datenschutz NEU ab 25. Mai 2018
Die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) legt verschiedene Rechte betroffener
Personen in Bezug auf die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten fest. Der
Ver-antwortliche muss geeignete Maßnahmen treffen, um der betroffenen Person alle
Informationen und alle Mitteilungen in präziser, transparenter, verständlicher und leicht
zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache zu übermitteln.
Im Folgenden werden die Rechte von Betroffenen in ihren Grundzügen dargestellt.
Recht auf Auskunft
Jeder Betroffene kann vom Verantwortlichen Auskunft darüber verlangen,
ob
, und
wenn
ja, welche
ihn betreffende
personenbezogene Daten
verarbeitet werden. Dies ist
jederzeit und ohne Begründung möglich.
Der Verantwortliche muss im Zuge der Auskunftserteilung
Kopien der verarbeiteten
Daten
zur Verfügung stellen (z.B. E-Mails, Auszüge aus Datenbanken etc.).
Informieren
muss er
unter anderem
über die Verarbeitungszwecke, die Kategorien der Daten, die
verarbeitet werden, die Empfänger der Daten, sowie, wenn möglich, die geplante Speicher-
dauer.
Die Auskunft kann
formlos
beantragt werden. Sie ist
grundsätzlich kostenlos
, sofern
die betroffene Person nicht mehr als eine Datenkopie verlangt.
Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)
Die betroffene Person hat das Recht, vom Verantwortlichen die
unverzügliche Löschung
der sie betreffenden Daten zu verlangen. Der Verantwortliche muss die Löschung
unverzüglich durchführen, wenn
einer der folgenden Gründe
vorliegt:
• Die Daten sind nicht mehr erforderlich
• Die betroffene Person hat ihre Einwilligung widerrufen
• Die betroffene Person hat Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt
• Die Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet
• Die Löschung der Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich
Ein unbegründetes Recht auf Löschung besteht daher nicht. Die Löschung wird durch einen
formlosen Antrag
verlangt. Sie ist
grundsätzlich kostenlos
.
Recht auf Berichtigung
Die betroffene Person kann vom Verantwortlichen die
unverzügliche Berichtigung
und/oder die
Vervollständigung
der sie betreffenden Daten verlangen.
Beispiel: Falsche Wohnadresse
Die Berichtigung wird durch einen
formlosen Antrag
verlangt. Sie ist
grundsätzlich
kostenlos
.
Weitere Rechte
Neben den genannten – in der Praxis wichtigsten – Rechten von Betroffenen sieht die
DSGVO auch ein
Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung
vor. Die
Einschränkung kann mit Begründung verlangt werden (z.B. Widerspruch der betroffenen
Person gegen die Verarbeitung). Darüber hinaus kommt Betroffenen ein
Recht auf
Datenübertragbarkeit
(Recht auf Erhalt und – sofern technisch machbar – Übermittlung
der Daten an einen anderen Verantwortlichen) sowie ein
Widerspruchsrecht
(Recht auf
Widerspruch gegen die Verarbeitung der Daten) zu.
Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz finden sich im Internet auf
HELP.gv.at.
Alfons Monitzer
Der Amtslei ter informier t