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Rechte von Betroffenen – Datenschutz NEU ab 25. Mai 2018

Die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) legt verschiedene Rechte betroffener

Personen in Bezug auf die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten fest. Der

Ver-antwortliche muss geeignete Maßnahmen treffen, um der betroffenen Person alle

Informationen und alle Mitteilungen in präziser, transparenter, verständlicher und leicht

zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache zu übermitteln.

Im Folgenden werden die Rechte von Betroffenen in ihren Grundzügen dargestellt.

Recht auf Auskunft

Jeder Betroffene kann vom Verantwortlichen Auskunft darüber verlangen,

ob

, und

wenn

ja, welche

ihn betreffende

personenbezogene Daten

verarbeitet werden. Dies ist

jederzeit und ohne Begründung möglich.

Der Verantwortliche muss im Zuge der Auskunftserteilung

Kopien der verarbeiteten

Daten

zur Verfügung stellen (z.B. E-Mails, Auszüge aus Datenbanken etc.).

Informieren

muss er

unter anderem

über die Verarbeitungszwecke, die Kategorien der Daten, die

verarbeitet werden, die Empfänger der Daten, sowie, wenn möglich, die geplante Speicher-

dauer.

Die Auskunft kann

formlos

beantragt werden. Sie ist

grundsätzlich kostenlos

, sofern

die betroffene Person nicht mehr als eine Datenkopie verlangt.

Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)

Die betroffene Person hat das Recht, vom Verantwortlichen die

unverzügliche Löschung

der sie betreffenden Daten zu verlangen. Der Verantwortliche muss die Löschung

unverzüglich durchführen, wenn

einer der folgenden Gründe

vorliegt:

• Die Daten sind nicht mehr erforderlich

• Die betroffene Person hat ihre Einwilligung widerrufen

• Die betroffene Person hat Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt

• Die Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet

• Die Löschung der Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich

Ein unbegründetes Recht auf Löschung besteht daher nicht. Die Löschung wird durch einen

formlosen Antrag

verlangt. Sie ist

grundsätzlich kostenlos

.

Recht auf Berichtigung

Die betroffene Person kann vom Verantwortlichen die

unverzügliche Berichtigung

und/oder die

Vervollständigung

der sie betreffenden Daten verlangen.

Beispiel: Falsche Wohnadresse

Die Berichtigung wird durch einen

formlosen Antrag

verlangt. Sie ist

grundsätzlich

kostenlos

.

Weitere Rechte

Neben den genannten – in der Praxis wichtigsten – Rechten von Betroffenen sieht die

DSGVO auch ein

Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung

vor. Die

Einschränkung kann mit Begründung verlangt werden (z.B. Widerspruch der betroffenen

Person gegen die Verarbeitung). Darüber hinaus kommt Betroffenen ein

Recht auf

Datenübertragbarkeit

(Recht auf Erhalt und – sofern technisch machbar – Übermittlung

der Daten an einen anderen Verantwortlichen) sowie ein

Widerspruchsrecht

(Recht auf

Widerspruch gegen die Verarbeitung der Daten) zu.

Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz finden sich im Internet auf

HELP.gv.at

.

Alfons Monitzer

Der Amtslei ter informier t