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AUS DEM GEMEINDERAT
Sitzung vom 28. März 2018
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Verordnung einer festzulegenden Waldumlage für das Jahr 2018
Über Antrag des Vorsitzenden verordnet der Gemeinderat nach kurzer Beratung wie
folgt:
Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Leisach vom
28. März 2018 über die Festsetzung einer Waldumlage
Aufgrund des § 10 Abs. 1 der Tiroler Waldordnung 2005, LGBl. Nr. 55, zuletzt
geändert durch LGBl. Nr. 133/2017, wird zur teilweisen Deckung des Personalauf-
wandes für den Gemeindewaldaufseher verordnet:
§ 1
Festsetzung des Gesamtbetrages der Umlage
Der Gesamtbetrag der Umlage wird im Jahr 2018 mit 15.716,88 € festgesetzt.
Der der Festsetzung der Waldumlage zugrunde liegende Gesamtbetrag für den
Gemeindewaldaufseher (Jahresaufwand) beträgt für das abgelaufene Jahr 2017
49.464,34 €. Diesem Betrag liegt eine Waldfläche von insgesamt 656,69 Hektar
zugrunde. Der Hektarsatz beträgt somit 75,32 €.
§ 2
Höhe des Anteils am Gesamtbetrag der Umlage
Der auf den einzelnen Umlagepflichtigen entfallende Anteil am Gesamtbetrag der
Umlage beträgt für den Wirtschaftswald im Ertrag 50 %, für den Schutzwald im
Ertrag 15 % und für den Teilwald im Ertrag 50 % des Hektarsatzes.
§ 3
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages des Anschlages an der Amtstafel der
Gemeinde Leisach in Kraft.
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Bericht des überprüfungsausschusses zur Sitzung vom 14. November
2017 sowie Sitzung vom 26. Februar 2018, der Jahresrechnung 2017
Der Obmann des Überprüfungsausschusses, GR Ing. Lukas Oberhauser, berichtet
dem Gemeinderat über die am 14. November 2017 stattgefundene Sitzung. Der
Ausschuss hat dabei folgende Tagesordnungspunkte behandelt:
• Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
• Prüfung der Kassenbestände, Rücklagen, Kredite
• Prüfung der Buchungen und Belege
• Rechnungsprüfung Bauvorhaben „Gemeindehaus NEU“
• Allfälliges
Weiters berichtet er über die am 26. Februar 2018 stattgefundene Sitzung, wobei
der Ausschuss bei dieser Sitzung folgende Tagesordnungspunkte behandelt hat:
• Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
• Prüfung der Kassenbestände
• Prüfung der Buchungen und Belege
• Vorprüfung Rechnungsabschluss 2017 gemäß § 111 TGO
• Allfälliges
Der Bürgermeister dankt für die geleistete Arbeit und erläutert sodann ausführlich die
getätigten Ausgabenüberschreitungen. Über seinen Antrag beschließt sodann der
Gemeinderat einhellig, diese Ausgabenüberschreitungen im Rechnungsjahr 2017 zu