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AUS DEM GEMEINDERAT

Sitzung vom 28. März 2018

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Verordnung einer festzulegenden Waldumlage für das Jahr 2018

Über Antrag des Vorsitzenden verordnet der Gemeinderat nach kurzer Beratung wie

folgt:

Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Leisach vom

28. März 2018 über die Festsetzung einer Waldumlage

Aufgrund des § 10 Abs. 1 der Tiroler Waldordnung 2005, LGBl. Nr. 55, zuletzt

geändert durch LGBl. Nr. 133/2017, wird zur teilweisen Deckung des Personalauf-

wandes für den Gemeindewaldaufseher verordnet:

§ 1

Festsetzung des Gesamtbetrages der Umlage

Der Gesamtbetrag der Umlage wird im Jahr 2018 mit 15.716,88 € festgesetzt.

Der der Festsetzung der Waldumlage zugrunde liegende Gesamtbetrag für den

Gemeindewaldaufseher (Jahresaufwand) beträgt für das abgelaufene Jahr 2017

49.464,34 €. Diesem Betrag liegt eine Waldfläche von insgesamt 656,69 Hektar

zugrunde. Der Hektarsatz beträgt somit 75,32 €.

§ 2

Höhe des Anteils am Gesamtbetrag der Umlage

Der auf den einzelnen Umlagepflichtigen entfallende Anteil am Gesamtbetrag der

Umlage beträgt für den Wirtschaftswald im Ertrag 50 %, für den Schutzwald im

Ertrag 15 % und für den Teilwald im Ertrag 50 % des Hektarsatzes.

§ 3

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages des Anschlages an der Amtstafel der

Gemeinde Leisach in Kraft.

+

Bericht des überprüfungsausschusses zur Sitzung vom 14. November

2017 sowie Sitzung vom 26. Februar 2018, der Jahresrechnung 2017

Der Obmann des Überprüfungsausschusses, GR Ing. Lukas Oberhauser, berichtet

dem Gemeinderat über die am 14. November 2017 stattgefundene Sitzung. Der

Ausschuss hat dabei folgende Tagesordnungspunkte behandelt:

• Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

• Prüfung der Kassenbestände, Rücklagen, Kredite

• Prüfung der Buchungen und Belege

• Rechnungsprüfung Bauvorhaben „Gemeindehaus NEU“

• Allfälliges

Weiters berichtet er über die am 26. Februar 2018 stattgefundene Sitzung, wobei

der Ausschuss bei dieser Sitzung folgende Tagesordnungspunkte behandelt hat:

• Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

• Prüfung der Kassenbestände

• Prüfung der Buchungen und Belege

• Vorprüfung Rechnungsabschluss 2017 gemäß § 111 TGO

• Allfälliges

Der Bürgermeister dankt für die geleistete Arbeit und erläutert sodann ausführlich die

getätigten Ausgabenüberschreitungen. Über seinen Antrag beschließt sodann der

Gemeinderat einhellig, diese Ausgabenüberschreitungen im Rechnungsjahr 2017 zu