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Februar 2017 Dölsacher Dorfzeitung Seite 25

Der vom Gemeinderat der Gemeinde Dölsach in sei-

ner Sitzung vom 31. Mai 2016 beschlossene Entwurf

der Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskon-

zeptes ist in der Zeit vom 13. Juni bis einschließlich

26. Juli 2016 zur öffentlichen Einsichtnahme aufge-

legen.

Die während der Auflage- und Stellungnahmefrist

eingelangten Stellungnahmen wurden vom Gemein-

derat in seiner Sitzung vom 18. August 2016 unter Ta-

gesordnungspunkt 2c ordnungsgemäß behandelt.

Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach hat nach ord-

nungsgemäßer Behandlung der eingegangenen Stel-

lungnahmen in seiner Sitzung am 12. Dezember 2016

gemäß § 64 abs. 4 des Tiroler Raumordnungsgesetzes

2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101, beschlossen, den

von der Architektengemeinschaft Dipl.-Ingre. Scher-

zer-Mayr-Elwischger geänderten Entwurf der Fort-

schreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes der

Gemeinde Dölsach durch zwei Wochen hindurch zur

öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.

Der Entwurf sieht folgende Änderungen gegenüber

der ersten Auflage vor:

1. S1 (Aguntum) wurde nach Süden hin erweitert ent-

sprechend der Änderung des FWP in dem Bereich.

2. „AG“ – Signatur wurde dort eingefügt.

3. Die Flugachse der Einflugschneise vom Flugplatz

Nikolsdorf ist eingeblendet.

4. Der Name der Nachbargemeinden ist eingetragen.

5. Über diverse weiße Flächen bei den Hofstellen

bzw. den Sonderflächen nach § 47 TROG wurden

die jeweiligen Freihalteflächen darübergelegt.

Die Änderungen lassen keine zusätzlichen erheb-

lichen Umweltauswirkungen erwarten, weshalb der

bereits im Zuge der ersten Auflage ebenfalls aufge-

legte Umweltbericht nicht geändert wird; eine neuer-

liche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 6 Tiroler

Umweltprüfungsgesetz – TUP, LGBl. Nr. 34/2005,

zuletzt geändert LGBl. Nr. 130/2013, ist daher nicht

erforderlich.

Die Auflegung erfolgt nur im Umfang der oben be-

schriebenen Änderungen.

Die zweiwöchige Auflage erfolgt

vom 14. Dezember bis einschließlich

29. Dezember 2016.

Die maßgeblichen Unterlagen – Verordnungstext,

Pläne, Erläuterungsbericht, Bestandaufnahme und

Umweltbericht – liegen während der Auflagefrist zu

den Amtsstunden mit Parteienverkehr im Gemeinde-

amt zur Einsichtnahme auf und sind im Internet unter

www.doelsach.at

einzusehen.

Gemäß § 64 Abs. 1 TROG 2016 haben Personen, die

in der Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben und

Rechtsträger, die in der Gemeinde eine Liegenschaft

oder einen Betrieb besitzen, das Recht, bis spätestens

eine Woche nach Ablauf der Auflagefrist eine schrift-

liche Stellungnahme zu den aufgelegten Änderungen

des Entwurfes abzugeben.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

ImAnschluss informiert der Bürgermeister über eine

Besprechung mit der Abteilung Raumordnung bezüg-

lich Festlegungen von landwirtschaftlichen Freihalte-

flächen im Gemeindegebiet von Dölsach. Dazu erläu-

tert auch Vize-Bgm. Martin Mayerl ausführlich.

Dieser Tagesordnungspunkt wird unter Vorsitz von

Vize-Bgm. Martin Mayerl in Abwesenheit von Bgm.

Josef Mair beraten und beschlossen.

Folgende Bauwerber erhielten

Erschließungskosten

vorgeschrieben:

Peter Mair, Dölsach 46

Karl Gomig, Göriach 27

Walter Pondorfer, Dölsach 68

Es wird einstimmig beschlossen, den Bauwerbern 30 %

der Abgabe als Baukostenzuschuss zu gewähren.

Folgendes Ansuchen um Förderung eines

Elektro-

fahrrades

ist eingelangt:

Andreas Mayerl, Göriach 38

Es wird einstimmig beschlossen, dem Förderungs-

werber o. a. Förderung zu gewähren.

Ein Ansuchen der Sepp Mayerl & Sohn GmbH. um

Förderung eines Elektrofahrrades konnte nicht ent-

sprochen werden, da eine Förderung nur privaten Per-

sonen gewährt wird. Einstimmiger Beschluss!

Bgm. Josef Mair übernimmt wieder den Vorsitz.

Zu- und Abschreibungen Öffentliches Gut:

a)

Zuschreibung der Teilflächen „2“ (neu gebildete

Gp. 947, KG Dölsach) zum Öffentlichen Gut

(Agrargemeinschaft Dölsach).

Im Bereich der Bahnhofstraße wird neben dem Döl-

sacher-Bach ein neues Grundstück Nr. 946, KG Döl-

sach, gebildet. Der Zufahrtsweg zu diesem Grund-

stück ist derzeit ein Privatweg. Bereits in der GR-

Sitzung am 12. September 2016 hat sich der Gemein-

derat für die Übernahme dieses Weges in das Öffent-

liche Gut ausgesprochen. Die verkehrsmäßige Er-