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Februar 2017 Dölsacher Dorfzeitung Seite 25
Der vom Gemeinderat der Gemeinde Dölsach in sei-
ner Sitzung vom 31. Mai 2016 beschlossene Entwurf
der Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskon-
zeptes ist in der Zeit vom 13. Juni bis einschließlich
26. Juli 2016 zur öffentlichen Einsichtnahme aufge-
legen.
Die während der Auflage- und Stellungnahmefrist
eingelangten Stellungnahmen wurden vom Gemein-
derat in seiner Sitzung vom 18. August 2016 unter Ta-
gesordnungspunkt 2c ordnungsgemäß behandelt.
Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach hat nach ord-
nungsgemäßer Behandlung der eingegangenen Stel-
lungnahmen in seiner Sitzung am 12. Dezember 2016
gemäß § 64 abs. 4 des Tiroler Raumordnungsgesetzes
2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101, beschlossen, den
von der Architektengemeinschaft Dipl.-Ingre. Scher-
zer-Mayr-Elwischger geänderten Entwurf der Fort-
schreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes der
Gemeinde Dölsach durch zwei Wochen hindurch zur
öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.
Der Entwurf sieht folgende Änderungen gegenüber
der ersten Auflage vor:
1. S1 (Aguntum) wurde nach Süden hin erweitert ent-
sprechend der Änderung des FWP in dem Bereich.
2. „AG“ – Signatur wurde dort eingefügt.
3. Die Flugachse der Einflugschneise vom Flugplatz
Nikolsdorf ist eingeblendet.
4. Der Name der Nachbargemeinden ist eingetragen.
5. Über diverse weiße Flächen bei den Hofstellen
bzw. den Sonderflächen nach § 47 TROG wurden
die jeweiligen Freihalteflächen darübergelegt.
Die Änderungen lassen keine zusätzlichen erheb-
lichen Umweltauswirkungen erwarten, weshalb der
bereits im Zuge der ersten Auflage ebenfalls aufge-
legte Umweltbericht nicht geändert wird; eine neuer-
liche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 6 Tiroler
Umweltprüfungsgesetz – TUP, LGBl. Nr. 34/2005,
zuletzt geändert LGBl. Nr. 130/2013, ist daher nicht
erforderlich.
Die Auflegung erfolgt nur im Umfang der oben be-
schriebenen Änderungen.
Die zweiwöchige Auflage erfolgt
vom 14. Dezember bis einschließlich
29. Dezember 2016.
Die maßgeblichen Unterlagen – Verordnungstext,
Pläne, Erläuterungsbericht, Bestandaufnahme und
Umweltbericht – liegen während der Auflagefrist zu
den Amtsstunden mit Parteienverkehr im Gemeinde-
amt zur Einsichtnahme auf und sind im Internet unter
www.doelsach.ateinzusehen.
Gemäß § 64 Abs. 1 TROG 2016 haben Personen, die
in der Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben und
Rechtsträger, die in der Gemeinde eine Liegenschaft
oder einen Betrieb besitzen, das Recht, bis spätestens
eine Woche nach Ablauf der Auflagefrist eine schrift-
liche Stellungnahme zu den aufgelegten Änderungen
des Entwurfes abzugeben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
ImAnschluss informiert der Bürgermeister über eine
Besprechung mit der Abteilung Raumordnung bezüg-
lich Festlegungen von landwirtschaftlichen Freihalte-
flächen im Gemeindegebiet von Dölsach. Dazu erläu-
tert auch Vize-Bgm. Martin Mayerl ausführlich.
Dieser Tagesordnungspunkt wird unter Vorsitz von
Vize-Bgm. Martin Mayerl in Abwesenheit von Bgm.
Josef Mair beraten und beschlossen.
Folgende Bauwerber erhielten
Erschließungskosten
vorgeschrieben:
Peter Mair, Dölsach 46
Karl Gomig, Göriach 27
Walter Pondorfer, Dölsach 68
Es wird einstimmig beschlossen, den Bauwerbern 30 %
der Abgabe als Baukostenzuschuss zu gewähren.
Folgendes Ansuchen um Förderung eines
Elektro-
fahrrades
ist eingelangt:
Andreas Mayerl, Göriach 38
Es wird einstimmig beschlossen, dem Förderungs-
werber o. a. Förderung zu gewähren.
Ein Ansuchen der Sepp Mayerl & Sohn GmbH. um
Förderung eines Elektrofahrrades konnte nicht ent-
sprochen werden, da eine Förderung nur privaten Per-
sonen gewährt wird. Einstimmiger Beschluss!
Bgm. Josef Mair übernimmt wieder den Vorsitz.
Zu- und Abschreibungen Öffentliches Gut:
a)
Zuschreibung der Teilflächen „2“ (neu gebildete
Gp. 947, KG Dölsach) zum Öffentlichen Gut
(Agrargemeinschaft Dölsach).
Im Bereich der Bahnhofstraße wird neben dem Döl-
sacher-Bach ein neues Grundstück Nr. 946, KG Döl-
sach, gebildet. Der Zufahrtsweg zu diesem Grund-
stück ist derzeit ein Privatweg. Bereits in der GR-
Sitzung am 12. September 2016 hat sich der Gemein-
derat für die Übernahme dieses Weges in das Öffent-
liche Gut ausgesprochen. Die verkehrsmäßige Er-