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Seite 26 Dölsacher Dorfzeitung Februar 2017
schließung für diesen Bereich wird durch die Zu-
schreibung verbessert.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
Entsprechend der Planurkunde der Vermessungskanz-
lei DI Rudolf Neumayr, Lienz, vom 5. Oktober 2016,
GZ. 6871/2016 wird die Teilfläche „2“ im Ausmaß
von 123 m² (neu gebildete Gp. 947, KG Dölsach) dem
Öffentlichen Gut in der KG Dölsach (EZ 40), zuge-
schrieben.
Mit der Einladung zu dieser Sitzung wurde den Ge-
meinderäten der vom Notariat Dr. Hans-Peter Falkner
ausgearbeitete Entwurf eines Kauf- und Abtretungs-
vertrages in diesem Zusammenhang übermittelt. Der
Gemeinderat stimmt gegenständlichem Kauf- und
Abtretungsvertrag einstimmig zu.
Im
Dölsacher-Tal
wurde in den 1990er-Jahren zwi-
schen der Agrargemeinschaft Stribach und der Döl-
sacher Alpinteressentschaft eine Grenzbereinigung im
Bereich der Grundstücke .80, 561, 562, 558, 560, 565,
KG Iselsberg und Gp. 472/2, KG Göriach, angestrebt.
Die Durchführung im Grundbuch erfolgte bis dato
aber nicht. Diesbezüglich führt auch GR Hans Gum-
pitsch näher aus. Da der Bürgermeister Substanzver-
walter der Agrargemeinschaft Stribach ist, ersucht er
den Gemeinderat um Zustimmung zu dieser Grenz-
bereinigung. Die beteiligten Grundeigentümer haben
bereits unterschrieben. Der Gemeinderat stimmt ge-
genständlicher Grenzbereinigung im Dölsacher-Tal
entsprechend der vorliegenden Planunterlagen ein-
stimmig zu.
Bereits in der Sitzung am 3. Oktober 2016 hat der
Vorstand der Gemeinde Dölsach über die
Beschrif-
tung
des Gemeindeamtes und des Tirolerhof-Saales
beraten. Die Architektengemeinschaft hat nun die
neuesten Entwürfe vorgelegt, die dem Gemeinderat
präsentiert werden. Nach Beratung und einemÄnde-
rungswunsch (südseitige Beschriftung Gemeindeamt
mittig anordnen) wird der Beschriftung, wie von der
Architektengemeinschaft vorgeschlagen, einstimmig
zugestimmt.
Den Gemeinderäten wurde der vom Notariat Dr.
Hans-Peter Falkner ausgearbeitete
Entwurf eines
Kaufvertrages
hinsichtlich einer Teilfläche aus der
Gp. 678/1, KG Göriach, übermittelt. Bereits in der
GR-Sitzung vom 18. Juli 2016 wurde dem Verkauf
dieser Teilfläche an die THB-Immobilien GmbH. zu-
gestimmt. Demnach erwirbt die THB-Immobilien
GmbH. eine Teilfläche im Ausmaß von 120 m² zum
Preis von 44,00 € je m², insgesamt also 5.280,00 €.
Sämtliche mit der Durchführung entstehende Kosten
(außer Immobilienertragssteuer) gehen zu Lasten der
Käuferin.
Im gleichen Zuge wird der diesbezüglichen Verpflich-
tungserklärung hinsichtlich der Immobilienertrags-
steuer vom Gemeinderat zugestimmt.
Einstimmiger Beschluss!
Zu diesem Tagesordnungspunkt führt Vize-Bgm.
Martin Mayerl anhand einer Test-Version der neuen
Gemeinde-Homepage
näher aus. In einer rund 20-
minütigen Präsentation erläutert er dem Gemeinderat
die Menüpunkte der Homepage. Anschließend ent-
wickelte sich eine rege Diskussion mit mehreren
Wortmeldungen. Bei der nächsten Sitzung des Aus-
schusses Medien soll der Aufwand für die laufende
Betreuung der neuen Homepage erhoben und bei der
nächsten GR-Sitzung diskutiert werden. Grundsätz-
lich findet die Gestaltung und der Aufbau der neuen
Gemeinde-Homepage im Gemeinderat Zustimmung,
sodass die Website nach Fertigstellung aufgeschalten
werden kann.
Der
Haushaltsplan bzw. Haushaltsvoranschlag
für
das Jahr 2017 wurde allen Gemeinderäten mit der
Einladung zur Sitzung übermittelt. Einzige Änderung
gegenüber dem übermittelten Entwurf ist jener, dass
der Rückkauf des VS-Turnsaales noch im Jahr 2016
abgewickelt wird und somit aus der Planung für 2017
genommen wird. Als Hauptprojekte 2017 gelten
neben der Fertigstellung laufender Projekte wie die
Sanierung der Alten Iselsbergstraße die Sanierung
bzw. die Erweiterung des Hochbehälters in Göriach.
Nach einigen Wortmeldungen und Beantwortung
einiger Anfragen wird der Haushaltsplan 2017 mit
folgenden Gesamtziffern einstimmig festgesetzt:
Ordentlicher Haushalt mit Einnahmen und Ausgaben
von je 4,230.000,00 €, außerordentlicher Haushalt mit
Einnahmen und Ausgaben von je 155.000,00 €.
Schuldenstand am Ende
des Jahres 2017
3,015.000,00 €
Rücklagen am Ende des Jahres 2017
0,00 €
Für die Genehmigung der Jahresrechnung ist der
Unterschiedsbetrag zwischen der Summe der vorge-
schriebenen Beträge und dem veranschlagten Betrag
ab einer Betragshöhe von 10.000,00 € zu erläutern.
Darüber hinaus wird dem Gemeinderat der mittel-
fristige Finanzplan der Gemeinde Dölsach für die
Jahre 2018 bis 2021 zur Kenntnis gebracht. Der Ge-