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Seite 22 Dölsacher Dorfzeitung Februar 2017

Für die Jugend soll im Gemeindegebiet von Dölsach

ein

multifunktionaler Funcourt

errichtet werden.

Die Gemeinderäte Steinbauer, Mag. Oberegger und

Greil sprechen sich für den Standort im Bereich des

Sportplatzes Dölsach aus. Nach weiteren Wortmel-

dungen legt der Gemeinderat den Standort für den

Funcourt westlich des Bauhofes und östlich des Fuß-

ballhauptfeldes (hinter dem Ballnetz) oder nördlich

des Trainingsplatzes (Nebenspielfeld muss verlegt

werden) auf der Gp. 471/1, KG Dölsach, fest. Ein-

stimmiger Beschluss!

Der

Bericht des Überprüfungsausschusses

über die

ordentliche Prüfung der Gemeindekasse sowie der

Einhaltung der Ansätze vom 22. September 2016 wird

vom Überprüfungsausschussobmann Werner Greil

vorgetragen und vom Gemeinderat zur Kenntnis ge-

nommen.

Die bisherigen

Haushaltsüberschreitungen

2016 in

der Höhe von 362.843,11 € werden in allen Punkten

vorgetragen und vom Gemeinderat zur Kenntnis ge-

nommen. Die Bedeckung ist durch Mehreinnahmen

(186.473,54 €) gegeben bzw. soll durchAusgabenein-

sparungen erreicht werden. Der Gemeinderat geneh-

migt nach einigen Wortmeldungen nachträglich ein-

stimmig diese Haushaltsüberschreitungen.

Die

Gebühren und Hebesätze

mit Gültigkeit ab

1. Jänner 2017 werden wie folgt festgesetzt:

a)

Grundsteuer A:

Land- und Forstwirtschaft

500 v.H.d. Messbetrages

b)

Grundsteuer B:

Hausbesitz und unbebaute Grundstücke

500 v.H.d. Messbetrages

c)

Kommunalsteuer:

3 v.H. der Lohnsumme

d)

Vergnügungssteuer:

nach dem Tiroler Vergnügungssteuergesetz 1982,

LGBl. Nr. 60/1982 i.d.g.F. iVm der Vergnügungs-

steuerordnung der Gemeinde Dölsach vom 25.

September 2002

e)

Hundesteuer:

45,00 € für den ersten Hund

90,00 € für jeden weiteren Hund

f)

Verwaltungsabgaben:

nach den derzeit geltenden Sätzen

g)

Wasseranschlussgebühr:

1,80 € je m

3

umbauter Raum, Mindestgebühr

1.400,00 €, jeweils inklusive 10 % Mwst.

h)

Wasserbenützungsgebühr:

0,65 € pro m

3

Wasserverbrauch inklusive 10 %

Mwst.

i)

Wasserzählermiete:

11,00 € Nennweite bis 1“

37,00 € Nennweite bis 2“

71,00 € Nennweite über 2“

jeweils pro Jahr inklusive 10 % Mwst.

j)

Kanalanschlussgebühr:

für gesamtes Gemeindegebiet

18,01 € pro m

2

Brutto-Grundrissgeschossfläche,

Mindestgebühr 4.797,00 € *

Oberflächenwässer 5,00 € je m

2

zu entwässernder

Fläche, alles inklusive 10 % Mwst.

k)

Kanalbenützungsgebühr:

für gesamtes Gemeindegebiet

2,52 € pro m

3

Wasserverbrauch inklusive 10 %

Mwst.

l)

Abfallgebühren:

Grundgebühr und weitere Gebühr je Liter Müll-

menge 0,1414 €, Mindestmüllgebühr je Person

und Jahr 39,60 €, Mindestgebühr je Gästebett und

Jahr 9,90 €, Bioeinstecksack 1,00 €, alles inklu-

sive 10 % Mwst.

m)

Erschließungsbeitrag:

Bauplatzanteil 150 v.H. und

Baumassenanteil 70 v.H. des Einheitssatzes;

Einheitssatz 5 % des Erschließungskostenfaktors,

derzeit von 77,40 €, d.s. 3,87 €

n)

Kindergartengebühr:

37,50 € je Kind und Monat inklusive 10 % Mwst.

30,00 € für das zweite Kind und Monat inklusive

10 % Mwst.

jeweils für bis dreijährige Kinder

o)

Pachtzins:

330,00 € je ha für landwirtschaftliche Flächen

p)

Friedhofgebühren:

Aufbahrungshalle 100,00 € Benützungsgebühr

Betreuung und Kerzen

190,00 € (inklusive Blumenarrangement)

Grabnutzungsgebühr

250,00 € für zehn Jahre Erdgrab

250,00 € für zehn Jahre Urnennische

Graberrichtungsgebühr

260,00 € je Beisetzung im Erdgrab

520,00 € je Beisetzung im Urnengrab

50,00 € für Urnenbeisetzung im Erdgrab

50,00 € für eine weitere Belegung

in der Urnennische