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Seite 22 Dölsacher Dorfzeitung Februar 2017
Für die Jugend soll im Gemeindegebiet von Dölsach
ein
multifunktionaler Funcourt
errichtet werden.
Die Gemeinderäte Steinbauer, Mag. Oberegger und
Greil sprechen sich für den Standort im Bereich des
Sportplatzes Dölsach aus. Nach weiteren Wortmel-
dungen legt der Gemeinderat den Standort für den
Funcourt westlich des Bauhofes und östlich des Fuß-
ballhauptfeldes (hinter dem Ballnetz) oder nördlich
des Trainingsplatzes (Nebenspielfeld muss verlegt
werden) auf der Gp. 471/1, KG Dölsach, fest. Ein-
stimmiger Beschluss!
Der
Bericht des Überprüfungsausschusses
über die
ordentliche Prüfung der Gemeindekasse sowie der
Einhaltung der Ansätze vom 22. September 2016 wird
vom Überprüfungsausschussobmann Werner Greil
vorgetragen und vom Gemeinderat zur Kenntnis ge-
nommen.
Die bisherigen
Haushaltsüberschreitungen
2016 in
der Höhe von 362.843,11 € werden in allen Punkten
vorgetragen und vom Gemeinderat zur Kenntnis ge-
nommen. Die Bedeckung ist durch Mehreinnahmen
(186.473,54 €) gegeben bzw. soll durchAusgabenein-
sparungen erreicht werden. Der Gemeinderat geneh-
migt nach einigen Wortmeldungen nachträglich ein-
stimmig diese Haushaltsüberschreitungen.
Die
Gebühren und Hebesätze
mit Gültigkeit ab
1. Jänner 2017 werden wie folgt festgesetzt:
a)
Grundsteuer A:
Land- und Forstwirtschaft
500 v.H.d. Messbetrages
b)
Grundsteuer B:
Hausbesitz und unbebaute Grundstücke
500 v.H.d. Messbetrages
c)
Kommunalsteuer:
3 v.H. der Lohnsumme
d)
Vergnügungssteuer:
nach dem Tiroler Vergnügungssteuergesetz 1982,
LGBl. Nr. 60/1982 i.d.g.F. iVm der Vergnügungs-
steuerordnung der Gemeinde Dölsach vom 25.
September 2002
e)
Hundesteuer:
45,00 € für den ersten Hund
90,00 € für jeden weiteren Hund
f)
Verwaltungsabgaben:
nach den derzeit geltenden Sätzen
g)
Wasseranschlussgebühr:
1,80 € je m
3
umbauter Raum, Mindestgebühr
1.400,00 €, jeweils inklusive 10 % Mwst.
h)
Wasserbenützungsgebühr:
0,65 € pro m
3
Wasserverbrauch inklusive 10 %
Mwst.
i)
Wasserzählermiete:
11,00 € Nennweite bis 1“
37,00 € Nennweite bis 2“
71,00 € Nennweite über 2“
jeweils pro Jahr inklusive 10 % Mwst.
j)
Kanalanschlussgebühr:
für gesamtes Gemeindegebiet
18,01 € pro m
2
Brutto-Grundrissgeschossfläche,
Mindestgebühr 4.797,00 € *
Oberflächenwässer 5,00 € je m
2
zu entwässernder
Fläche, alles inklusive 10 % Mwst.
k)
Kanalbenützungsgebühr:
für gesamtes Gemeindegebiet
2,52 € pro m
3
Wasserverbrauch inklusive 10 %
Mwst.
l)
Abfallgebühren:
Grundgebühr und weitere Gebühr je Liter Müll-
menge 0,1414 €, Mindestmüllgebühr je Person
und Jahr 39,60 €, Mindestgebühr je Gästebett und
Jahr 9,90 €, Bioeinstecksack 1,00 €, alles inklu-
sive 10 % Mwst.
m)
Erschließungsbeitrag:
Bauplatzanteil 150 v.H. und
Baumassenanteil 70 v.H. des Einheitssatzes;
Einheitssatz 5 % des Erschließungskostenfaktors,
derzeit von 77,40 €, d.s. 3,87 €
n)
Kindergartengebühr:
37,50 € je Kind und Monat inklusive 10 % Mwst.
30,00 € für das zweite Kind und Monat inklusive
10 % Mwst.
jeweils für bis dreijährige Kinder
o)
Pachtzins:
330,00 € je ha für landwirtschaftliche Flächen
p)
Friedhofgebühren:
Aufbahrungshalle 100,00 € Benützungsgebühr
Betreuung und Kerzen
190,00 € (inklusive Blumenarrangement)
Grabnutzungsgebühr
250,00 € für zehn Jahre Erdgrab
250,00 € für zehn Jahre Urnennische
Graberrichtungsgebühr
260,00 € je Beisetzung im Erdgrab
520,00 € je Beisetzung im Urnengrab
50,00 € für Urnenbeisetzung im Erdgrab
50,00 € für eine weitere Belegung
in der Urnennische