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Rund ums Dorf Seite 19 August 2016

der Wald- und Weideinteressentschaft Leiten stammt.

7. Bewirtschaftungsübereinkommen

Bürgermeister Scherer Matthias berichtet, dass bei der

Sitzung am 30.05.2016 das Bewirtschaftungsüberein-

kommen zwischen der GGAG Bergen und der Gemeinde

Obertilliach vorgetragen, hinreichend diskutiert und be-

schlossen wurde. In der Folge war eine Überarbeitung des

Bewirtschaftungsübereinkommens im Sinne der GGAG

Bergen notwendig.

Das ursprüngliche Bewirtschaftungsübereinkommen, das

zwischen dem Substanzverwalter und dem Ausschuss der

GGAG Bergen ausverhandelt wurde, wurde bei der außer-

ordentlichen Vollversammlung, von den Mitgliedern der

GGAG Bergen, abgelehnt!

GR. MMag. Johannes Ganner, Substanzverwalter der

GGAG Bergen, bringt dem Gemeinderat die Änderungen

des vorliegenden Entwurfs „Bewirtschaftungs-überein-

kommen – Version 1.2 GGAG Bergen 2016“ zur Kenntnis.

Dadurch sollte die Weidewirtschaft in der bisherigen Form

gewährleistet werden.

Der Gemeinderat fasst mit 10 Stimmen (GR. Markus

Obererlacherhat sich der Stimme enthalten – Stimment-

haltung gilt gemäß § 45 Abs. 2 TGO 2001 als Ablehnung)

folgenden Beschluss:

Das mit Beschluss vom 30. Mai 2016 genehmigte Bewirt-

schaftsungsübereinkommen (Version 1.1) – abgeschlossen

zwischen der GGAG Bergen und der Gemeinde Obertiliach

– wird in der vorliegenden abgeänderten Form (Bewirt-

schaftungs-übereinkommen 1.2 GGAG Bergen 2016) – ab-

zuschließen zwischen der Gemeinde Obertilliach und der

Gemeindegutsagrargemeinschaft Bergen – genehmigt.

Das Vertragsverhältnis beginnt am 01 Juni 2016 und wird

auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Es kann von beiden

Vertragsteilen unter Einhaltung einer dreimonatigen Kün-

digungsfrist zum Ende jedes Quartals mittels eingeschrie-

benen Briefes gekündigt werden.

Richtlinie für den

Heizkostenzuschuss 2016/2017

Das Land Tirol gewährt für die Heizperiode 2016/2017

einen einmaligen Zuschuss zu den Heizkosten.

Antrags-bzw. zuschussberechtigter Personenkreis:

Hauptwohnsitz im Bundesland Tirol

PensionistInnen mit Bezug der geltenden

Ausgleichszulage/Ergänzungszulage

BezieherInnenvonNotstandshilfe,Bevorschussung

von Leistungen aus der Pensionsversicherung,

Übergangsgeld nach Altersteilzeit

BezieherInnen von Krankengeld

BezieherInnen von Rehabilitationsgeld

BezieherInnen Pflegekarenzgeld

AlleinerzieherInnen mit mindestens einem

im

gemeinsamen

Haushalt

lebenden

unterhaltsberechtigten Kind mit Anspruch auf

Familienbeihilfe

Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften mit

mindestens einem im gemeinsamen Haushalt

lebenden unterhaltsberechtigten Kind mit

Anspruch auf Familienbeihilfe

Für PensionistenInnen mit Bezug der Ausgleichszulage,

denen im vergangen der Antrag auf Heizkostenzuschuss

des Landes bewilligt wurde, ist eine gesonderte

Antragstellung nicht erforderlich.

NeuanträgefürdieGewährungeinesHeizkostenzuschusses

ist unter Verwendungdes vorgesehenenAntragsformulars

bis spätestens 30.11.2016 beim Gemeindeamt

Obertilliach einzubringen

(

https://www.tirol.gv.at/fileadmin/themen/gesellschaft-

soz i a l es /soz i a l es /Formu l a re/Ant rags formu l a r_

Heizkostenzuschuss_2016.pdf

)

Nicht antrags- bzw. zuschussberechtigt sind:

Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung

ein

laufende

Mindestsicherungs/

Grundversorgungsleistung

beziehen,

welche die Übernahme der Heizkosten als

Mindestsicherungs/Grundversorgungsleistung

enthält

BewohnerInnen von Wohn- und Pflegeheimen,

Behinderteneinrichtungen,

Schüler-

und

Studentenheimen.

Für die Gewährung gelten folgende Netto-

Einkommensgrenzen:

€ 860,00 pro Monat für allein stehende Personen

€ 1.300,00 pro Monat für Ehepaare und

Lebensgemeinschaften

€ 210,00 pro Monat zusätzlich für jedes

im

gemeinsamen

Haushalt

lebende

unterhaltsberechtigte Kind mit Anspruch auf

Familienbeihilfe

€ 475,00 pro Monat für die erste weitere

erwachsene Person im Haushalt

€ 315,00 pro Monat für jede weitere erwachsene

Person im Haushalt

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