![Page Background](./../common/page-substrates/page0019.png)
Rund ums Dorf Seite 19 August 2016
der Wald- und Weideinteressentschaft Leiten stammt.
7. Bewirtschaftungsübereinkommen
Bürgermeister Scherer Matthias berichtet, dass bei der
Sitzung am 30.05.2016 das Bewirtschaftungsüberein-
kommen zwischen der GGAG Bergen und der Gemeinde
Obertilliach vorgetragen, hinreichend diskutiert und be-
schlossen wurde. In der Folge war eine Überarbeitung des
Bewirtschaftungsübereinkommens im Sinne der GGAG
Bergen notwendig.
Das ursprüngliche Bewirtschaftungsübereinkommen, das
zwischen dem Substanzverwalter und dem Ausschuss der
GGAG Bergen ausverhandelt wurde, wurde bei der außer-
ordentlichen Vollversammlung, von den Mitgliedern der
GGAG Bergen, abgelehnt!
GR. MMag. Johannes Ganner, Substanzverwalter der
GGAG Bergen, bringt dem Gemeinderat die Änderungen
des vorliegenden Entwurfs „Bewirtschaftungs-überein-
kommen – Version 1.2 GGAG Bergen 2016“ zur Kenntnis.
Dadurch sollte die Weidewirtschaft in der bisherigen Form
gewährleistet werden.
Der Gemeinderat fasst mit 10 Stimmen (GR. Markus
Obererlacherhat sich der Stimme enthalten – Stimment-
haltung gilt gemäß § 45 Abs. 2 TGO 2001 als Ablehnung)
folgenden Beschluss:
Das mit Beschluss vom 30. Mai 2016 genehmigte Bewirt-
schaftsungsübereinkommen (Version 1.1) – abgeschlossen
zwischen der GGAG Bergen und der Gemeinde Obertiliach
– wird in der vorliegenden abgeänderten Form (Bewirt-
schaftungs-übereinkommen 1.2 GGAG Bergen 2016) – ab-
zuschließen zwischen der Gemeinde Obertilliach und der
Gemeindegutsagrargemeinschaft Bergen – genehmigt.
Das Vertragsverhältnis beginnt am 01 Juni 2016 und wird
auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Es kann von beiden
Vertragsteilen unter Einhaltung einer dreimonatigen Kün-
digungsfrist zum Ende jedes Quartals mittels eingeschrie-
benen Briefes gekündigt werden.
Richtlinie für den
Heizkostenzuschuss 2016/2017
Das Land Tirol gewährt für die Heizperiode 2016/2017
einen einmaligen Zuschuss zu den Heizkosten.
Antrags-bzw. zuschussberechtigter Personenkreis:
•
Hauptwohnsitz im Bundesland Tirol
•
PensionistInnen mit Bezug der geltenden
Ausgleichszulage/Ergänzungszulage
•
BezieherInnenvonNotstandshilfe,Bevorschussung
von Leistungen aus der Pensionsversicherung,
Übergangsgeld nach Altersteilzeit
•
BezieherInnen von Krankengeld
•
BezieherInnen von Rehabilitationsgeld
•
BezieherInnen Pflegekarenzgeld
•
AlleinerzieherInnen mit mindestens einem
im
gemeinsamen
Haushalt
lebenden
unterhaltsberechtigten Kind mit Anspruch auf
Familienbeihilfe
•
Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften mit
mindestens einem im gemeinsamen Haushalt
lebenden unterhaltsberechtigten Kind mit
Anspruch auf Familienbeihilfe
Für PensionistenInnen mit Bezug der Ausgleichszulage,
denen im vergangen der Antrag auf Heizkostenzuschuss
des Landes bewilligt wurde, ist eine gesonderte
Antragstellung nicht erforderlich.
NeuanträgefürdieGewährungeinesHeizkostenzuschusses
ist unter Verwendungdes vorgesehenenAntragsformulars
bis spätestens 30.11.2016 beim Gemeindeamt
Obertilliach einzubringen
(
https://www.tirol.gv.at/fileadmin/themen/gesellschaft-soz i a l es /soz i a l es /Formu l a re/Ant rags formu l a r_
Heizkostenzuschuss_2016.pdf
)
Nicht antrags- bzw. zuschussberechtigt sind:
•
Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung
ein
laufende
Mindestsicherungs/
Grundversorgungsleistung
beziehen,
welche die Übernahme der Heizkosten als
Mindestsicherungs/Grundversorgungsleistung
enthält
•
BewohnerInnen von Wohn- und Pflegeheimen,
Behinderteneinrichtungen,
Schüler-
und
Studentenheimen.
Für die Gewährung gelten folgende Netto-
Einkommensgrenzen:
•
€ 860,00 pro Monat für allein stehende Personen
•
€ 1.300,00 pro Monat für Ehepaare und
Lebensgemeinschaften
•
€ 210,00 pro Monat zusätzlich für jedes
im
gemeinsamen
Haushalt
lebende
unterhaltsberechtigte Kind mit Anspruch auf
Familienbeihilfe
•
€ 475,00 pro Monat für die erste weitere
erwachsene Person im Haushalt
•
€ 315,00 pro Monat für jede weitere erwachsene
Person im Haushalt
Allgemeine Information