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Rund ums Dorf Seite 17 August 2016
Sitzung vom 29.06.2016
1. Baukostenzuschuss
Bürgermeister Matthias Scherer bringt dem Gemeinde-
rat das nachstehend angeführte Ansuchen auf Gewäh-
rung eines Baukostenzuschusses zur Kenntnis:
Josef Obrist, Bergen 13:
€
4.446,00
2. Holzschlägerungsarbeiten (ca. 500 fm)
im „Stoanerwald“
Die Holzschlägerung, Schlagräumung und Bringung im
Stoanerwald (ca. 500 fm) wird an den Bestbieter, die Fa.
Forstbetrieb Peter Schett, Innervillgraten vergeben.
3. Verkauf des Rundholzes im Stoanerwald
Der Verkauf des Rundholzes im Stoanerwald (ca. 500 fm)
wird an den Bestbieter, die Fa. Goller-Holz GesmbH &
Co.KG, verkauft.
4. Kauf von Heizöl für Volksschule-
Kultursaal-Lehrerwohnhaus
Die Fa. Zuegg KG wird mit der Lieferung von ca. 15.000
Liter Heizöl „extra leicht“ für das Gemeindehaus sowie
die Objekte „Volksschule-Kultursaal-Lehrerwohnhaus“
zum Preis von € 50,20 pro 100 Liter, zuzüglich MWSt.
und Abfüllpauschale beauftragt.
5. GGAG Leiten und der GGAG Bergen
Bgm. Matthias Scherer bittet den Substanzverwalter der
GGAG Bergen und der GGAG Leiten den Sachverhalt hin-
sichtlich des § 867d TFLG 1996 näher zu erläutern. Es
gibt die Stichtagsregelung zum 30.06.2016 einzuhalten.
GR. MMag. Johannes Ganner, Substanzverwalter der
GGAG Bergen und der GGAG Leiten, gibt einen ausführ-
lichen Bericht zur Einbringung eines Antrages bei der Ag-
rarbehörde gemäß 86d TFLG 1996 – Stichtag 30.06.2016
- Geltendmachung von Ansprüchen aus der vermögens-
rechtlichen Auseinandersetzung für die Vergangenheit
der GGAG Leiten und der GGAG Bergen. Betreffend dem
§ 86d TFLG 1996 sind derzeit Verfahren beim VfGH an-
hängig – mit ungewissem Ausgang.
Der § 86d regelt die Ansprüche aus der Substanz der
Agrargemeinschaften in einem Auseinandersetzungs-
verfahren. Die Überlegung sollte sein, dass man den
30.06.2016 nicht ohne Antrag verstreichen lässt und die
vermögensrechtliche Auseinandersetzung für die Ver-
gangenheit beantragt werden sollte.
Der Antrag für die Gemeindegutsagrargemeinschaft Lei-
ten wird dem Gemeinderat näher zur Kenntnis gebracht.
Im Antrag sind die Forderungen der Gemeinde und an-
dererseits die Restitutionsverbindlichkeiten näher dar-
gestellt (Summe der Verbindlichkeiten € 43.044,07).
Der § 86d TFLG 1996 würde alles legitimieren, was in der
Vergangenheit ausbezahlt wurde. Dadurch würden jene
bestraft, welche sparsam gewirtschaftet und Rücklagen
gebildet haben. Dadurch sollten die Nutzungsberechtig-
ten begünstigt werden.
Seitens der Gemeindegutsagrargemeinschaft (Nut-
zungsberechtigten) – GGAG Leiten – wurde ein Antrag
(datiert mit 21.06.2016) auf Überprüfung von nicht aus
dem Gemeindegut erwirtschafteter Rücklagen im Sinne
des § 33 Abs. 2 lit. c, Z 2 TFLG beim Amt der Tiroler Lan-
desregierung gestellt.
Auf das Wesentliche zusammengefasst bringt der Ob-
mann darin vor, dass im Zuge der Übergabe der Unterla-
gen an den Substanzverwalter auch die gesamten Rück-
lagen übergeben worden wären. Da es sich aber bei der
Gemeindegutsagrargemeinschaft Nachbarschaft Leiten
um eine echt gemischte atypische Gemeindegutsagrar-
gemeinschaft handelt (siehe hiezu das Schreiben der Ag-
rarbehörde vom 10.07.2015, Zl. AGM-R424/205-2015),
sei zumindest ein Teil der übergebenen Rücklagen zu
Unrecht erfolgt. Folglich wurde der Antrag an die Agrar-
behörde gerichtet, eine Aufteilung dieses Betrages vor-
zunehmen.
Der Gemeinderat diskutiert über den Antrag betreffend
der GGAG Leiten.
Bgm. Scherer ist der Meinung, dass der Antrag gestellt
werden und damit den Nutzungsberechtigten der GGAG
Leiten diese Rücklagen zugänglich gemacht werden soll-
ten.
GR. Lienharter Peter ist der Meinung, dass durch diesen
Paragraph das gleiche „Dilemma“ geschaffen wurde wie
dies bereits in der Vergangenheit geschehen ist.
GR. MMag. Johannes Ganner, Substanzverwalter ver-
sucht den Sachverhalt aufklärend darzustellen. Die Über-
gabe der Unterlagen der GGAG Leiten an den Substanz-
verwalter wurde in gutem Glauben vorgenommen. Ob
dieser Antrag in dieser Form von der Agrarbehörde zur
Kenntnis genommen wird, ist abzuwarten. Vermutlich
werden weitere Unterlagen vorzulegen sein. Die finanzi-
elle Entwicklung der GGAG Leiten wird näher dargestellt.
Durch den § 86 TFLG 1996 sollte Ruhe in die GGAG‘s ge-
bracht werden und alles legitimiert werden, was in der
Vergangenheit an Zahlungen und Vermögen ausbezahlt
wurde. Derzeit ist das Gesetz trotz eines anhängigen Ver-
fahrens beim VfGH, in Kraft und auch zu administrieren.
Dieses Thema „Auseinandersetzungsverfahren“ wurde
bei einem Seminar über Gemeindegutsagrargemein-
schaften am 14.06.2016 ausführlich diskutiert.
Der Gemeinderat fasst einstimmig (11 Stimmen) folgen-
den Beschluss:
Die Gemeinde Obertilliach bringt beim Amt der Tiroler