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Rund ums Dorf Seite 17 August 2016

Sitzung vom 29.06.2016

1. Baukostenzuschuss

Bürgermeister Matthias Scherer bringt dem Gemeinde-

rat das nachstehend angeführte Ansuchen auf Gewäh-

rung eines Baukostenzuschusses zur Kenntnis:

Josef Obrist, Bergen 13:

4.446,00

2. Holzschlägerungsarbeiten (ca. 500 fm)

im „Stoanerwald“

Die Holzschlägerung, Schlagräumung und Bringung im

Stoanerwald (ca. 500 fm) wird an den Bestbieter, die Fa.

Forstbetrieb Peter Schett, Innervillgraten vergeben.

3. Verkauf des Rundholzes im Stoanerwald

Der Verkauf des Rundholzes im Stoanerwald (ca. 500 fm)

wird an den Bestbieter, die Fa. Goller-Holz GesmbH &

Co.KG

, verkauft.

4. Kauf von Heizöl für Volksschule-

Kultursaal-Lehrerwohnhaus

Die Fa. Zuegg KG wird mit der Lieferung von ca. 15.000

Liter Heizöl „extra leicht“ für das Gemeindehaus sowie

die Objekte „Volksschule-Kultursaal-Lehrerwohnhaus“

zum Preis von € 50,20 pro 100 Liter, zuzüglich MWSt.

und Abfüllpauschale beauftragt.

5. GGAG Leiten und der GGAG Bergen

Bgm. Matthias Scherer bittet den Substanzverwalter der

GGAG Bergen und der GGAG Leiten den Sachverhalt hin-

sichtlich des § 867d TFLG 1996 näher zu erläutern. Es

gibt die Stichtagsregelung zum 30.06.2016 einzuhalten.

GR. MMag. Johannes Ganner, Substanzverwalter der

GGAG Bergen und der GGAG Leiten, gibt einen ausführ-

lichen Bericht zur Einbringung eines Antrages bei der Ag-

rarbehörde gemäß 86d TFLG 1996 – Stichtag 30.06.2016

- Geltendmachung von Ansprüchen aus der vermögens-

rechtlichen Auseinandersetzung für die Vergangenheit

der GGAG Leiten und der GGAG Bergen. Betreffend dem

§ 86d TFLG 1996 sind derzeit Verfahren beim VfGH an-

hängig – mit ungewissem Ausgang.

Der § 86d regelt die Ansprüche aus der Substanz der

Agrargemeinschaften in einem Auseinandersetzungs-

verfahren. Die Überlegung sollte sein, dass man den

30.06.2016 nicht ohne Antrag verstreichen lässt und die

vermögensrechtliche Auseinandersetzung für die Ver-

gangenheit beantragt werden sollte.

Der Antrag für die Gemeindegutsagrargemeinschaft Lei-

ten wird dem Gemeinderat näher zur Kenntnis gebracht.

Im Antrag sind die Forderungen der Gemeinde und an-

dererseits die Restitutionsverbindlichkeiten näher dar-

gestellt (Summe der Verbindlichkeiten € 43.044,07).

Der § 86d TFLG 1996 würde alles legitimieren, was in der

Vergangenheit ausbezahlt wurde. Dadurch würden jene

bestraft, welche sparsam gewirtschaftet und Rücklagen

gebildet haben. Dadurch sollten die Nutzungsberechtig-

ten begünstigt werden.

Seitens der Gemeindegutsagrargemeinschaft (Nut-

zungsberechtigten) – GGAG Leiten – wurde ein Antrag

(datiert mit 21.06.2016) auf Überprüfung von nicht aus

dem Gemeindegut erwirtschafteter Rücklagen im Sinne

des § 33 Abs. 2 lit. c, Z 2 TFLG beim Amt der Tiroler Lan-

desregierung gestellt.

Auf das Wesentliche zusammengefasst bringt der Ob-

mann darin vor, dass im Zuge der Übergabe der Unterla-

gen an den Substanzverwalter auch die gesamten Rück-

lagen übergeben worden wären. Da es sich aber bei der

Gemeindegutsagrargemeinschaft Nachbarschaft Leiten

um eine echt gemischte atypische Gemeindegutsagrar-

gemeinschaft handelt (siehe hiezu das Schreiben der Ag-

rarbehörde vom 10.07.2015, Zl. AGM-R424/205-2015),

sei zumindest ein Teil der übergebenen Rücklagen zu

Unrecht erfolgt. Folglich wurde der Antrag an die Agrar-

behörde gerichtet, eine Aufteilung dieses Betrages vor-

zunehmen.

Der Gemeinderat diskutiert über den Antrag betreffend

der GGAG Leiten.

Bgm. Scherer ist der Meinung, dass der Antrag gestellt

werden und damit den Nutzungsberechtigten der GGAG

Leiten diese Rücklagen zugänglich gemacht werden soll-

ten.

GR. Lienharter Peter ist der Meinung, dass durch diesen

Paragraph das gleiche „Dilemma“ geschaffen wurde wie

dies bereits in der Vergangenheit geschehen ist.

GR. MMag. Johannes Ganner, Substanzverwalter ver-

sucht den Sachverhalt aufklärend darzustellen. Die Über-

gabe der Unterlagen der GGAG Leiten an den Substanz-

verwalter wurde in gutem Glauben vorgenommen. Ob

dieser Antrag in dieser Form von der Agrarbehörde zur

Kenntnis genommen wird, ist abzuwarten. Vermutlich

werden weitere Unterlagen vorzulegen sein. Die finanzi-

elle Entwicklung der GGAG Leiten wird näher dargestellt.

Durch den § 86 TFLG 1996 sollte Ruhe in die GGAG‘s ge-

bracht werden und alles legitimiert werden, was in der

Vergangenheit an Zahlungen und Vermögen ausbezahlt

wurde. Derzeit ist das Gesetz trotz eines anhängigen Ver-

fahrens beim VfGH, in Kraft und auch zu administrieren.

Dieses Thema „Auseinandersetzungsverfahren“ wurde

bei einem Seminar über Gemeindegutsagrargemein-

schaften am 14.06.2016 ausführlich diskutiert.

Der Gemeinderat fasst einstimmig (11 Stimmen) folgen-

den Beschluss:

Die Gemeinde Obertilliach bringt beim Amt der Tiroler