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Rund ums Dorf Seite 16 August 2016

tungsübereinkommens zwischen der Gemeinde Obertil-

liach und der GGAG Bergen im Detail vor und erläutert

die einzelnen Vertragspunkte (der Entwurf bildet einen

Bestandteil dieses Protokolls und ist als Anhang „GGAG

Bergen“ dem Protokoll angeschlossen. Der Bewirtschaf-

tungsbeitrag sollte gesplittet werden (Bewirtschaftungs-

beitrag nach Verordnung der Landesregierung und Diffe-

renzbetrag auf den von der GGAG Bergen festgesetzten

Beitrag von € 47,00; im Punkt V. ist die Bewirtschaftungs-

abgeltung näher beschrieben).

Seitens der Gemeinde Obertilliach wird Herr Johann

Obererlacher, Dorf 11/2, als weitere zeichnungsberech-

tigte Person in das Bewirtschaftungsübereinkommen

aufgenommen. Aus dem Punkt VII des Bewirtschaftungs-

übereinkommens wird das Wort „Kaskoversicherung“

herausgenommen.

Nach § 55 Abs 4 sind Rechtsgeschäfte und sonstige Er-

klärungen (in Schriftform) deren Willensbildung ein Be-

schluss eines Gemeindeorganes zugrunde liegt, durch

den Bürgermeister und von je zwei Mitgliedern des be-

treffenden Gemeindeorganes zu unterfertigen.

Bei der GGA Bergen laufen derzeit noch juristische Ver-

fahren. Im Sinne einer landwirtschaftlichen Nutzung

sollte der Abschluss eines Bewirtschaftungsübereinkom-

mens zwischen der Gemeinde und GGAG Bergen ange-

strebt und ein erster Schritt gesetzt werden.

Der Gemeinderat diskutiert über den Abschluss eines

Bewirtschaftungsübereinkommens (es sollte das Ge-

meinsame vor das Trennende gestellt werden; die land-

wirtschaftliche Bewirtschaftung durch die GGAG Bergen

sollte damit ermöglicht werden;).

GR. Obererlacher Markus erklärt, dass er einem solchen

Übereinkommen – hätte es die Agrargemeinschaft Dorf-

Rodarm betroffen – nicht zustimmen würde. Als Mitglied

bzw. Funktionär einer Gemeindegutsagrargemeinschaft

würde er sämtliche anfallenden Arbeiten in den GGAG‘s

der substanzberechtigten Gemeinde zur Erledigung

überlassen

Der Gemeinderat fasst mit 10 Stimmen (GR. Obererla-

cher Markus hat sich der Stimme enthalten – Stimment-

haltung gilt gemäß § 45 Abs. 2 TGO 2001 als Ablehnung)

folgenden Beschluss:

Der vorliegende Entwurf des Bewirtschaftungsüber-

einkommens – abzuschließen zwischen der Gemeinde

Obertilliach und der Gemeindegutsagrargemeinschaft

Bergen – wird genehmigt. Das Vertragsverhältnis be-

ginnt am 01 Juni 2016 und wird auf unbestimmte Zeit

abgeschlossen. Es kann von beiden Vertragsteilen unter

Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum

Ende jedes Quartals mittels eingeschriebenen Briefes

gekündigt werden.

6. Verein „Radwege Osttirol“

Bürgermeister Matthias Scherer erläutert das Projekt

„Radwege Osttirol“. Er bringt dem Gemeinderat das

Schreiben der Stadtgemeinde Lienz (Erf-Nr. E-2016-484)

vom 17.05.2016, betreffend Beitritt zum Verein „Radwe-

ge Osttirol“ zur Kenntnis. Dem Schreiben waren die ak-

tuellen Satzungen (Fassung vom 11.04.2016) sowie ein

Berechnungsmodell (½ Einwohnerzahl; ½ Radwegmeter)

angeschlossen.

Für die Gemeinde Obertilliach errechnet sich derzeit ein

Beitrag von € 269,00 pro Jahr.

Der Gemeinderat fasst nach kurzer Beratung einstimmig

(11 Stimmen) folgenden Beschluss:

Die Gemeinde Obertilliach tritt dem Verein „Radwege

Osttirol“ mit dem Sitz in der Stadtgemeinde Lienz bei.

Seine Tätigkeit erstreckt sich auf das Gebiet des politi-

schen Bezirkes Lienz. Gleichzeitig werden die aktuellen

Satzungen (Fassung vom 11.04.2016) und der Beitrags-

schlüssel (Berechnungsmodell- ½ Einwohnerzahl; ½ Rad-

wegmeter) genehmigt (derzeitiger Beitrag der Gemein-

de Obertilliach € 269,00).

7. Geländeaufschüttung Fam. Schneider

Bürgermeister Matthias Scherer bringt dem Gemeinde-

rat das Schreiben (Erf-Nr. E-2016-495) von Sandra und

Dr. Manfred Schneider betreffend der Erteilung der Zu-

stimmung zur Aufschüttung des Gst. 3073/8, KG Obertil-

liach, zur Parzellengrenze Gst. 3073/7, KG Obertilliach,

zur Kenntnis. Im Schreiben sind weitere Anfragen betref-

fend der Nutzung des Gst. 3073/7, KG Obertilliach, ent-

halten (Aufstellung eines Baukrans, Zwischenlagerung

des Aushubmaterials, Lagerung Baumaterial). Eigentü-

mer des Gst. 3073/7 ist derzeit die Gemeinde Obertil-

liach. In der nachstehenden Skizze ist die Aufschüttung

schematisch dargestellt.

Der Gemeinderat fasst nach kurzer Beratung einstimmig

(11 Stimmen) folgenden Beschluss:

Die Gemeinde Obertilliach als Eigentümerin der Gp.

3073/7, KG Obertilliach, erteilt die Zustimmung zur Ge-

ländeaufschüttung auf der Gp. 3073/8, KG Obertilliach,

von mehr als zwei Meter innerhalb der Abstandsfläche

zur Gp. 3073/7, KG Obbertilliach.

Weiters wird die Benützung des Gst. 3073/7, KG Obertil-

liach für die Aufstellung eines Baukrans, die Zwischenla-

gerung des Aushubmaterials und Lagerung von Bauma-

terial gestattet.

8. Jahresrechnung 2014 der GGAG Leiten

Substanzverwalter GR. MMag. Johannes Ganner gibt

noch einen kurzen Bericht zur Jahresrechnung 2014 der

GGAG Leiten. Die Vorlage wird nochmals kurz erläutert.

Der Gemeinderat fasst einstimmig (11 Stimmen) folgen-

den Beschluss:

Die Jahresrechnung 2014 der Gemeindegutsagrarge-

meinschaft Leiten wird vom Gemeinderat in der vorlie-

genden Form genehmigt.

Jahresrechnung 2014:

Anfangsbestand

€ 69.100,78

zuzüglich Summe Einnahmen:

€ 5.393,13

abzüglich Summe Ausgaben:

€ 17.724,95

Endbestand

€ 56.768,96