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Rund ums Dorf Seite 16 August 2016
tungsübereinkommens zwischen der Gemeinde Obertil-
liach und der GGAG Bergen im Detail vor und erläutert
die einzelnen Vertragspunkte (der Entwurf bildet einen
Bestandteil dieses Protokolls und ist als Anhang „GGAG
Bergen“ dem Protokoll angeschlossen. Der Bewirtschaf-
tungsbeitrag sollte gesplittet werden (Bewirtschaftungs-
beitrag nach Verordnung der Landesregierung und Diffe-
renzbetrag auf den von der GGAG Bergen festgesetzten
Beitrag von € 47,00; im Punkt V. ist die Bewirtschaftungs-
abgeltung näher beschrieben).
Seitens der Gemeinde Obertilliach wird Herr Johann
Obererlacher, Dorf 11/2, als weitere zeichnungsberech-
tigte Person in das Bewirtschaftungsübereinkommen
aufgenommen. Aus dem Punkt VII des Bewirtschaftungs-
übereinkommens wird das Wort „Kaskoversicherung“
herausgenommen.
Nach § 55 Abs 4 sind Rechtsgeschäfte und sonstige Er-
klärungen (in Schriftform) deren Willensbildung ein Be-
schluss eines Gemeindeorganes zugrunde liegt, durch
den Bürgermeister und von je zwei Mitgliedern des be-
treffenden Gemeindeorganes zu unterfertigen.
Bei der GGA Bergen laufen derzeit noch juristische Ver-
fahren. Im Sinne einer landwirtschaftlichen Nutzung
sollte der Abschluss eines Bewirtschaftungsübereinkom-
mens zwischen der Gemeinde und GGAG Bergen ange-
strebt und ein erster Schritt gesetzt werden.
Der Gemeinderat diskutiert über den Abschluss eines
Bewirtschaftungsübereinkommens (es sollte das Ge-
meinsame vor das Trennende gestellt werden; die land-
wirtschaftliche Bewirtschaftung durch die GGAG Bergen
sollte damit ermöglicht werden;).
GR. Obererlacher Markus erklärt, dass er einem solchen
Übereinkommen – hätte es die Agrargemeinschaft Dorf-
Rodarm betroffen – nicht zustimmen würde. Als Mitglied
bzw. Funktionär einer Gemeindegutsagrargemeinschaft
würde er sämtliche anfallenden Arbeiten in den GGAG‘s
der substanzberechtigten Gemeinde zur Erledigung
überlassen
Der Gemeinderat fasst mit 10 Stimmen (GR. Obererla-
cher Markus hat sich der Stimme enthalten – Stimment-
haltung gilt gemäß § 45 Abs. 2 TGO 2001 als Ablehnung)
folgenden Beschluss:
Der vorliegende Entwurf des Bewirtschaftungsüber-
einkommens – abzuschließen zwischen der Gemeinde
Obertilliach und der Gemeindegutsagrargemeinschaft
Bergen – wird genehmigt. Das Vertragsverhältnis be-
ginnt am 01 Juni 2016 und wird auf unbestimmte Zeit
abgeschlossen. Es kann von beiden Vertragsteilen unter
Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum
Ende jedes Quartals mittels eingeschriebenen Briefes
gekündigt werden.
6. Verein „Radwege Osttirol“
Bürgermeister Matthias Scherer erläutert das Projekt
„Radwege Osttirol“. Er bringt dem Gemeinderat das
Schreiben der Stadtgemeinde Lienz (Erf-Nr. E-2016-484)
vom 17.05.2016, betreffend Beitritt zum Verein „Radwe-
ge Osttirol“ zur Kenntnis. Dem Schreiben waren die ak-
tuellen Satzungen (Fassung vom 11.04.2016) sowie ein
Berechnungsmodell (½ Einwohnerzahl; ½ Radwegmeter)
angeschlossen.
Für die Gemeinde Obertilliach errechnet sich derzeit ein
Beitrag von € 269,00 pro Jahr.
Der Gemeinderat fasst nach kurzer Beratung einstimmig
(11 Stimmen) folgenden Beschluss:
Die Gemeinde Obertilliach tritt dem Verein „Radwege
Osttirol“ mit dem Sitz in der Stadtgemeinde Lienz bei.
Seine Tätigkeit erstreckt sich auf das Gebiet des politi-
schen Bezirkes Lienz. Gleichzeitig werden die aktuellen
Satzungen (Fassung vom 11.04.2016) und der Beitrags-
schlüssel (Berechnungsmodell- ½ Einwohnerzahl; ½ Rad-
wegmeter) genehmigt (derzeitiger Beitrag der Gemein-
de Obertilliach € 269,00).
7. Geländeaufschüttung Fam. Schneider
Bürgermeister Matthias Scherer bringt dem Gemeinde-
rat das Schreiben (Erf-Nr. E-2016-495) von Sandra und
Dr. Manfred Schneider betreffend der Erteilung der Zu-
stimmung zur Aufschüttung des Gst. 3073/8, KG Obertil-
liach, zur Parzellengrenze Gst. 3073/7, KG Obertilliach,
zur Kenntnis. Im Schreiben sind weitere Anfragen betref-
fend der Nutzung des Gst. 3073/7, KG Obertilliach, ent-
halten (Aufstellung eines Baukrans, Zwischenlagerung
des Aushubmaterials, Lagerung Baumaterial). Eigentü-
mer des Gst. 3073/7 ist derzeit die Gemeinde Obertil-
liach. In der nachstehenden Skizze ist die Aufschüttung
schematisch dargestellt.
Der Gemeinderat fasst nach kurzer Beratung einstimmig
(11 Stimmen) folgenden Beschluss:
Die Gemeinde Obertilliach als Eigentümerin der Gp.
3073/7, KG Obertilliach, erteilt die Zustimmung zur Ge-
ländeaufschüttung auf der Gp. 3073/8, KG Obertilliach,
von mehr als zwei Meter innerhalb der Abstandsfläche
zur Gp. 3073/7, KG Obbertilliach.
Weiters wird die Benützung des Gst. 3073/7, KG Obertil-
liach für die Aufstellung eines Baukrans, die Zwischenla-
gerung des Aushubmaterials und Lagerung von Bauma-
terial gestattet.
8. Jahresrechnung 2014 der GGAG Leiten
Substanzverwalter GR. MMag. Johannes Ganner gibt
noch einen kurzen Bericht zur Jahresrechnung 2014 der
GGAG Leiten. Die Vorlage wird nochmals kurz erläutert.
Der Gemeinderat fasst einstimmig (11 Stimmen) folgen-
den Beschluss:
Die Jahresrechnung 2014 der Gemeindegutsagrarge-
meinschaft Leiten wird vom Gemeinderat in der vorlie-
genden Form genehmigt.
Jahresrechnung 2014:
Anfangsbestand
€ 69.100,78
zuzüglich Summe Einnahmen:
€ 5.393,13
abzüglich Summe Ausgaben:
€ 17.724,95
Endbestand
€ 56.768,96