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Rund ums Dorf Seite 14 August 2016
GR. MMag. Ganner Johannes vertritt die Meinung, dass
man sich nicht nur auf Gamma3 beschränken sollte. Es
sollten einige weitere Firmen (Agenturen) zur Neugestal-
tung des Webauftrittes eingeladen werden.
Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Die Website der Gemeinde Obertilliach sollte neu gestal-
tet werden, wobei ein gemeinsamer Webauftritt der Ge-
meinden Untertilliach und Obertilliach, sowie nach Mög-
lichkeit auch der Gemeinde Kartitsch umfassen sollte.
Für die Neugestaltung ist zumindest von drei Agenturen
bzw. Firmen ein Angebot einzuholen werden (Pflichten-
heft erforderlich).
- Erneuerung des Herz-Jesu-Gelöbnisses
für weitere 10 Jahre
Bürgermeister Scherer Matthias bringt dem Gemeinde-
rat den Entwurf der Gelöbnisurkunde (Gelöbnisurkunde
wurde geringfügig geändert) für die Jahre 2016 bis 2026
mit dem „Heiligsten Herz-Jesu“ zur Kenntnis.
Der Gemeinderat diskutiert über die Gelöbnisurkunde
sowie die Gestaltung des 100-jährigen Jubiläums am 03.
Juni 2016.
Der Gemeinderat fasst einstimmig (11 Stimmen) folgen-
den Beschluss:
Die vorliegende Gelöbnisurkunde mit dem „Heiligsten
Herz-Jesu“ wird für weitere 10 Jahre, das ist bis zum Jahr
2026, genehmigt. Der „Große Herz-Herz-Jesu-Freitag,
das ist der erste Freitag nach der Fronleichnamsoktav
wird entsprechend der Gelöbnisurkunde festtäglich ge-
staltet. Eine entsprechende Gelöbnisurkunde sollte auf
Pergamentpapier verfasst werden.
Sitzung vom 30.05.2016
1.
Außerordentliche Benützung Öffentlichen Gutes
Bürgermeister Matthias Scherer berichtet, dass Herr
Gottfried Ebner, Rodarm 13, an der Nordostseite des
bestehenden Wirtschaftsgebäudes auf der Gp. 2920/1,
KG Obertilliach, einen Zubau (Aufbau) errichten möch-
te. Dabei würde das Vordach in die Gp. 2794 – öffent-
liches Gut unter der Verwaltung der Gemeinde Ober-
tilliach – ragen. Derzeit sind die Planunterlagen bei der
Landesstelle für Brandverhütung in Begutachtung. Das
Ergebnis liegt noch nicht vor.
Der Gemeinderat fasst nach kurzer Beratung einstimmig
(11 Stimmen) folgenden Beschluss:
Die außerordentliche Benützung (Sondergebrauch nach
dem Tiroler Straßengesetz) der Gp. 2794, KG Obertilliach
- öffentl. Gut unter Verwaltung der Gemeinde Obertil-
liach, KG Obertilliach, für die Ausladung des Vordaches
im Rahmen der Ausführung von Baumaßnahmen im
Bereich des Wirtschaftsgebäudes (nordöstlich) auf dem
Gst. 2920/1, KG Obertilliach, durch Herrn Ebner Gott-
fried, Rodarm 13, wird mit der Auflage zugestimmt,
dass der jeweilige Verwalter des öffentlichen Gutes bei
erforderlichen Arbeiten an der Weganlage Gp. 2794- öf-
fentl. Gut - (z.B. Verlegung und Betreuung von Ver- und
Entsorgungsleitungen) im Bereich der geplanten Bau-
maßnahmen vom Bauwerber bzw. dem Eigentümer des
Gebäudes auf der Gp. 2920/1, KG Obertilliach, und des-
sen Rechtsnachfolgern in Bezug auf Mehrkosten schad-
los zu halten ist. Für den Sondergebrauch der Gp. 2794,
KG Obertilliach, ist mit dem Verwalter des öffentlichen
Gutes (Gemeinde Obertilliach) eine schriftliche Verein-
barung abzuschließen.
2. Genehmigung der Jahresrechnung 2015 der GGAG
Leiten
Bürgermeister Scherer berichtet, dass die Jahresrech-
nung für das Jahr 2015 der Gemeindegutsagrargemein-
schaft Leiten durch den Gemeinderat zu genehmigen ist.
Er bittet Herrn GR. MMag. Johannes Ganner um einen
Bericht zur Genehmigung der Jahresrechnung bzw. des
Voranschlages der Gemeindegutsagrargemeinschaft Lei-
ten.
GR. MMag. Johannes Ganner, Substanzverwalter der
GGAG Leiten, berichtet, dass die Agrarbehörde eine Ge-
nehmigung der Jahresrechnungen der Gemeindegutsa-
grargemeinschaften Leiten und Bergen eingefordert hat.
Er hat bereits den Antrag auf Ergänzung der Tagesord-
nung für die Genehmigung der Jahresrechnung 2014 der
Gemeindegutsagrargemeinschaft Leiten gestellt. Dieser
Tagesordnungspunkt wurde in die Tagesordnung aufge-
nommen.
Die Vorlage der Jahresrechnung 2015 und des Voran-
schlages 2016 der Gemeindegutsagrargemeinschaft