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Rund ums Dorf Seite 14 August 2016

GR. MMag. Ganner Johannes vertritt die Meinung, dass

man sich nicht nur auf Gamma3 beschränken sollte. Es

sollten einige weitere Firmen (Agenturen) zur Neugestal-

tung des Webauftrittes eingeladen werden.

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Die Website der Gemeinde Obertilliach sollte neu gestal-

tet werden, wobei ein gemeinsamer Webauftritt der Ge-

meinden Untertilliach und Obertilliach, sowie nach Mög-

lichkeit auch der Gemeinde Kartitsch umfassen sollte.

Für die Neugestaltung ist zumindest von drei Agenturen

bzw. Firmen ein Angebot einzuholen werden (Pflichten-

heft erforderlich).

- Erneuerung des Herz-Jesu-Gelöbnisses

für weitere 10 Jahre

Bürgermeister Scherer Matthias bringt dem Gemeinde-

rat den Entwurf der Gelöbnisurkunde (Gelöbnisurkunde

wurde geringfügig geändert) für die Jahre 2016 bis 2026

mit dem „Heiligsten Herz-Jesu“ zur Kenntnis.

Der Gemeinderat diskutiert über die Gelöbnisurkunde

sowie die Gestaltung des 100-jährigen Jubiläums am 03.

Juni 2016.

Der Gemeinderat fasst einstimmig (11 Stimmen) folgen-

den Beschluss:

Die vorliegende Gelöbnisurkunde mit dem „Heiligsten

Herz-Jesu“ wird für weitere 10 Jahre, das ist bis zum Jahr

2026, genehmigt. Der „Große Herz-Herz-Jesu-Freitag,

das ist der erste Freitag nach der Fronleichnamsoktav

wird entsprechend der Gelöbnisurkunde festtäglich ge-

staltet. Eine entsprechende Gelöbnisurkunde sollte auf

Pergamentpapier verfasst werden.

Sitzung vom 30.05.2016

1.

Außerordentliche Benützung Öffentlichen Gutes

Bürgermeister Matthias Scherer berichtet, dass Herr

Gottfried Ebner, Rodarm 13, an der Nordostseite des

bestehenden Wirtschaftsgebäudes auf der Gp. 2920/1,

KG Obertilliach, einen Zubau (Aufbau) errichten möch-

te. Dabei würde das Vordach in die Gp. 2794 – öffent-

liches Gut unter der Verwaltung der Gemeinde Ober-

tilliach – ragen. Derzeit sind die Planunterlagen bei der

Landesstelle für Brandverhütung in Begutachtung. Das

Ergebnis liegt noch nicht vor.

Der Gemeinderat fasst nach kurzer Beratung einstimmig

(11 Stimmen) folgenden Beschluss:

Die außerordentliche Benützung (Sondergebrauch nach

dem Tiroler Straßengesetz) der Gp. 2794, KG Obertilliach

- öffentl. Gut unter Verwaltung der Gemeinde Obertil-

liach, KG Obertilliach, für die Ausladung des Vordaches

im Rahmen der Ausführung von Baumaßnahmen im

Bereich des Wirtschaftsgebäudes (nordöstlich) auf dem

Gst. 2920/1, KG Obertilliach, durch Herrn Ebner Gott-

fried, Rodarm 13, wird mit der Auflage zugestimmt,

dass der jeweilige Verwalter des öffentlichen Gutes bei

erforderlichen Arbeiten an der Weganlage Gp. 2794- öf-

fentl. Gut - (z.B. Verlegung und Betreuung von Ver- und

Entsorgungsleitungen) im Bereich der geplanten Bau-

maßnahmen vom Bauwerber bzw. dem Eigentümer des

Gebäudes auf der Gp. 2920/1, KG Obertilliach, und des-

sen Rechtsnachfolgern in Bezug auf Mehrkosten schad-

los zu halten ist. Für den Sondergebrauch der Gp. 2794,

KG Obertilliach, ist mit dem Verwalter des öffentlichen

Gutes (Gemeinde Obertilliach) eine schriftliche Verein-

barung abzuschließen.

2. Genehmigung der Jahresrechnung 2015 der GGAG

Leiten

Bürgermeister Scherer berichtet, dass die Jahresrech-

nung für das Jahr 2015 der Gemeindegutsagrargemein-

schaft Leiten durch den Gemeinderat zu genehmigen ist.

Er bittet Herrn GR. MMag. Johannes Ganner um einen

Bericht zur Genehmigung der Jahresrechnung bzw. des

Voranschlages der Gemeindegutsagrargemeinschaft Lei-

ten.

GR. MMag. Johannes Ganner, Substanzverwalter der

GGAG Leiten, berichtet, dass die Agrarbehörde eine Ge-

nehmigung der Jahresrechnungen der Gemeindegutsa-

grargemeinschaften Leiten und Bergen eingefordert hat.

Er hat bereits den Antrag auf Ergänzung der Tagesord-

nung für die Genehmigung der Jahresrechnung 2014 der

Gemeindegutsagrargemeinschaft Leiten gestellt. Dieser

Tagesordnungspunkt wurde in die Tagesordnung aufge-

nommen.

Die Vorlage der Jahresrechnung 2015 und des Voran-

schlages 2016 der Gemeindegutsagrargemeinschaft