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Seite 24 Dölsacher Dorfzeitung Mai 2018

§ 1

Festsetzung des Gesamtbetrages der Umlage

Der Gesamtbetrag der Umlage wird im Jahr 2018 mit

15.804,06 € festgesetzt. Der der Festsetzung der Wald-

umlage zugrunde liegende Gesamtbetrag für den Ge-

meindewaldaufseher (Jahresaufwand) beträgt für das

abgelaufene Jahr 2017 48.861,58 €. Diesem Betrag

liegt eineWaldfläche von insgesamt 920,41 Hektar zu-

grunde. Der Hektarsatz beträgt somit 53,09 €.

§ 2

Höhe des Anteils am Gesamtbetrag der Umlage

Der auf den einzelnen Umlagepflichtigen entfallende

Anteil am Gesamtbetrag der Umlage beträgt für den

Wirtschaftswald im Ertrag 50 %, für den Schutzwald

im Ertrag 15 % und für den Teilwald im Ertrag 50 %

des Hektarsatzes.

§ 3

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit demAblauf des Tages des

Anschlages an der Amtstafel der Gemeinde Dölsach

in Kraft.

Abstimmungsergebnis: einstimmig!

b) Waldumlage NEU;

Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde

Dölsach vom 27. Februar 2018 über die Festset-

zung einer Waldumlage

Aufgrund des § 10 Abs. 1 der Tiroler Waldordnung

2005, LGBl. Nr. 55, zuletzt geändert durch LGBl. Nr.

133/2017, wird zur teilwesen Deckung des jährlichen

Personal- und Sachaufwandes für die Gemeindewald-

aufseher verordnet:

§ 1

Waldumlage, Umlagesatz

Die Gemeinde Dölsach erhebt eine Waldumlage und

legt den Umlagesatz einheitlich für die Waldkatego-

rien Wirtschaftswald, Schutzwald im Ertrag und Teil-

wald im Ertrag mit 100 v. H. der von der Tiroler Lan-

desregierung durch Verordnung vom 16. Jänner 2018,

LGBl. Nr. 16/2018, festgesetzten Hektarsätze fest.

§ 2

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2018 in Kraft.

Abstimmungsergebnis: einstimmig!

Der

Bericht des Überprüfungsausschusses

über die

Prüfung der Gemeindekasse vom 4. Jänner 2018 und

der Bericht über die Vorprüfung der Jahresrechnung

2017 vom 22. Jänner 2018 werden vom Überprü-

fungsausschussobmannWerner Greil vorgetragen und

vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.

Die

Jahresrechnung und die Vermögensrechnung

2017

wurde allen Gemeinderäten mit der Einladung

zur Sitzung übermittelt.

Die Jahresrechnung erbrachte folgendes Ergebnis:

Ordentlicher Haushalt:

Einnahmen ........................................ 4,344.972,06 €

Ausgaben........................................... 4,313.135,71 €

Rechnungsüberschuss ............................ 31.806,35 €

Außerordentlicher Haushalt hat Einnahmen

und Ausgaben von je ............................ 172.752,07 €

Der Schuldenstand betrug

Ende 2017 ......................................... 2,969.010,70 €

Der Kassenstand

per 31. Dezember 2017 betrug .............. - 2.992,51 €

Die Einnahmenrückstände betrugen

am Jahresende ........................................ 21.275,74 €

Der Verschuldungsgrad stieg auf 55,69 %.

Über Antrag des Vize-Bgm. Martin Mayerl, unter des-

sen Vorsitz, genehmigt der Gemeinderat die Vermö-

gensrechnung 2017 und die Jahresrechnung 2017

(samt den restlichen Haushaltsüberschreitungen) und

dem Bürgermeister wird mehrheitlich bei zwei

Gegenstimmen (GV Greil und GR Draxl – Begrün-

dung: hohe Kosten für das Freischwimmbad) die Ent-

lastung erteilt.

Dieser Beschluss wurde in Abwesenheit des Bürger-

meisters unter Vorsitz des Vize-Bgm. Martin Mayerl

gefasst. In diesem Zusammenhang dankt Vize-Bgm.

Martin Mayerl im Namen seiner Kollegen dem Bür-

germeister und der Gemeindeverwaltung.

Anträge, Anfragen und Allfälliges

Der Aufnahme nachstehender Punkte in die Tagesord-

nung wird zugestimmt und die Behandlung einstim-

mig genehmigt.

– Herr Martin Korber hat ein Ansuchen um

Querung

der Gemeindestraße

(Bahnhofstraße) auf der Gp.