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Seite 24 Dölsacher Dorfzeitung Mai 2018
§ 1
Festsetzung des Gesamtbetrages der Umlage
Der Gesamtbetrag der Umlage wird im Jahr 2018 mit
15.804,06 € festgesetzt. Der der Festsetzung der Wald-
umlage zugrunde liegende Gesamtbetrag für den Ge-
meindewaldaufseher (Jahresaufwand) beträgt für das
abgelaufene Jahr 2017 48.861,58 €. Diesem Betrag
liegt eineWaldfläche von insgesamt 920,41 Hektar zu-
grunde. Der Hektarsatz beträgt somit 53,09 €.
§ 2
Höhe des Anteils am Gesamtbetrag der Umlage
Der auf den einzelnen Umlagepflichtigen entfallende
Anteil am Gesamtbetrag der Umlage beträgt für den
Wirtschaftswald im Ertrag 50 %, für den Schutzwald
im Ertrag 15 % und für den Teilwald im Ertrag 50 %
des Hektarsatzes.
§ 3
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit demAblauf des Tages des
Anschlages an der Amtstafel der Gemeinde Dölsach
in Kraft.
Abstimmungsergebnis: einstimmig!
b) Waldumlage NEU;
Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde
Dölsach vom 27. Februar 2018 über die Festset-
zung einer Waldumlage
Aufgrund des § 10 Abs. 1 der Tiroler Waldordnung
2005, LGBl. Nr. 55, zuletzt geändert durch LGBl. Nr.
133/2017, wird zur teilwesen Deckung des jährlichen
Personal- und Sachaufwandes für die Gemeindewald-
aufseher verordnet:
§ 1
Waldumlage, Umlagesatz
Die Gemeinde Dölsach erhebt eine Waldumlage und
legt den Umlagesatz einheitlich für die Waldkatego-
rien Wirtschaftswald, Schutzwald im Ertrag und Teil-
wald im Ertrag mit 100 v. H. der von der Tiroler Lan-
desregierung durch Verordnung vom 16. Jänner 2018,
LGBl. Nr. 16/2018, festgesetzten Hektarsätze fest.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2018 in Kraft.
Abstimmungsergebnis: einstimmig!
Der
Bericht des Überprüfungsausschusses
über die
Prüfung der Gemeindekasse vom 4. Jänner 2018 und
der Bericht über die Vorprüfung der Jahresrechnung
2017 vom 22. Jänner 2018 werden vom Überprü-
fungsausschussobmannWerner Greil vorgetragen und
vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.
Die
Jahresrechnung und die Vermögensrechnung
2017
wurde allen Gemeinderäten mit der Einladung
zur Sitzung übermittelt.
Die Jahresrechnung erbrachte folgendes Ergebnis:
Ordentlicher Haushalt:
Einnahmen ........................................ 4,344.972,06 €
Ausgaben........................................... 4,313.135,71 €
Rechnungsüberschuss ............................ 31.806,35 €
Außerordentlicher Haushalt hat Einnahmen
und Ausgaben von je ............................ 172.752,07 €
Der Schuldenstand betrug
Ende 2017 ......................................... 2,969.010,70 €
Der Kassenstand
per 31. Dezember 2017 betrug .............. - 2.992,51 €
Die Einnahmenrückstände betrugen
am Jahresende ........................................ 21.275,74 €
Der Verschuldungsgrad stieg auf 55,69 %.
Über Antrag des Vize-Bgm. Martin Mayerl, unter des-
sen Vorsitz, genehmigt der Gemeinderat die Vermö-
gensrechnung 2017 und die Jahresrechnung 2017
(samt den restlichen Haushaltsüberschreitungen) und
dem Bürgermeister wird mehrheitlich bei zwei
Gegenstimmen (GV Greil und GR Draxl – Begrün-
dung: hohe Kosten für das Freischwimmbad) die Ent-
lastung erteilt.
Dieser Beschluss wurde in Abwesenheit des Bürger-
meisters unter Vorsitz des Vize-Bgm. Martin Mayerl
gefasst. In diesem Zusammenhang dankt Vize-Bgm.
Martin Mayerl im Namen seiner Kollegen dem Bür-
germeister und der Gemeindeverwaltung.
Anträge, Anfragen und Allfälliges
Der Aufnahme nachstehender Punkte in die Tagesord-
nung wird zugestimmt und die Behandlung einstim-
mig genehmigt.
– Herr Martin Korber hat ein Ansuchen um
Querung
der Gemeindestraße
(Bahnhofstraße) auf der Gp.