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Dezember 2017

‘s Blatt‘l

Seite 5

Winterdienstbetreuung

Elmar Klaunzer vlg. Koch in Glanz

wird wie im Vorjahr mit der Splittstreu-

ung für einen Teil der Gemeindestra-

ßen beauftragt: Kraßweg, Wölfeleweg,

Gonzach, vlg. Bichler (Rossmann),

Gantschfeld und Hofstellen vlg. Zaiach

und Wohlfahrt.

In der Fraktion Plone wird wie bisher

die Firma Franz Rainer aus Ainet den

gesamten Winterdienst (Schneeräu-

mung und Splittstreuung) durchführen.

Den restlichen Winterdienst in der

Gemeinde übernehmen Bernhard Ta-

bernig, Martin Steiner und Martin Falk-

ner abwechselnd in einem wöchent-

lichen Radl von Montag bis Sonntag.

Aufhebung Vergnügungssteuer

Der Gemeinderat hebt die am

24.02.2006 beschlossene Vergnü-

gungssteuerverordnung auf. Entspre-

chend dem Tiroler Vergnügungssteu-

ergesetz, welches mit 01.01.2018 in

Kraft tritt, können die Gemeinden ab

diesem Zeitpunkt nur noch für das

Aufstellen von Spiel- und Glücks-

spielautomaten sowie Wettterminals

eine Vergnügungssteuer einheben.

Die bisherige Pauschalsteuer brach-

te mehr Verwaltungsaufwand als Ein-

nahmen. Bei Veranstaltungen mit fixen

Eintrittspreisen wurde – wie allgemein

üblich - die Kartensteuer wieder als

Vereinsförderung zurückgezahlt.

Förderprojekte 2018

Für das Jahr 2018 werden einige

Projekte ins Auge gefasst:

Anfertigen von Schautafeln und

Broschüren, bzw. Kartenmaterial für

die 1000 erhobenen Flurnamen. Es

ist wichtig, dass dieses Wissen wei-

tergegeben wird.

Weiters sollte der Wanderweg

Schlaiten-Göriach mit einem interes-

sant gestalteten Themenweg ergänzt

werden.

Im Rahmen eines Kooperations-

projektes wäre die Erstellung einer

gemeinsamen Homepage für die Ge-

meinden Ainet, Schlaiten und St. Jo-

hann i. W. angedacht. Dieser einheit-

liche Internetauftritt bringt sowohl für

die Verwaltung als auch für die Besu-

cher der Homepage Vorteile. Positive

Beispiele: Sonnendörfer Gaimberg,

Thurn und Oberlienz bzw. die drei

Gemeinden des Defereggentales.

Ein großes Thema für die Gemein-

den wird künftig auch die Versorgung

der Senioren sein. Da in den Bezirks-

altenheimen trotz Neubauten und

Erweiterungen nur begrenzt Platz

vorhanden ist, sollten die Gemein-

den zumindest eine kleine Anzahl an

Wohnmöglichkeiten für „betreubares

Wohnen“ zur Verfügung haben.

Diese Projekte können in der Pla-

nungsphase und bei der Umsetzung

über verschiedene Programme geför-

dert werden: Regionalwirtschaftliches

Programm Natura 2000, Leader-För-

derungen oder Förderungen Land-

schaftsdienst Gruppe Forst. Für diese

Vorhaben werden im Voranschlag

2018 die Eigenmittel eingeplant.

Im

Voranschlag 2018

sind Ein-

nahmen in Höhe von € 1.677.100,00

und Ausgaben in Höhe von

€ 1.982,500,00 vorgesehen. Der Ab-

gang beträgt somit € 305.400,00.

Es ist in den vergangenen Jahren

ein gewohntes Bild geworden, dass

der Jahresvoranschlag ein sattes

Minus ausweist und sich am Jahres-

ende doch wieder ein verträglicher

Abgang einstellt. Einerseits müssen

verschiedene Vorhaben auf Grund

des Kassenbestandes zurückgestellt

werden. Andererseits gibt es bei Er-

stellung des Voranschlages für ein-

zelne Projekte noch keine konkrete

Förderzusage, wodurch auch die

entsprechenden Einnahmen nicht

immer eingerechnet werden können.

Am Ende des Voranschlagsjahres

2018 wird der Schuldenstand der

Gemeinde € 1.443.600,00 betragen.

Der gesamte Schuldendienst im Jah-

re 2018 beträgt € 130.900,00. Der

Schuldenstand der Gemeinde verrin-

gert sich um € 121.700,00.

LWL - div. Auftragserteilungen

Die Firma STW Spleißtechnik West

GmbH wird mit dem Entstörungs-

dienst der passiven Breitbandin-

frastruktur beauftragt. Die Kosten

belaufen sich auf € 92,30 netto pro

Monat. Das Angebot der Firma STW

umfasst einen Leistungsumfang für

die Entstörung von 24 Stunden an

7 Tagen mit 4 Stunden Reaktionszeit

und 12 Stunden Lösungszeit.

Ebenfalls ist die Firma STW Spleiß-

technik West GmbH Bestbieter bei

der Herstellung der Hausanschlüs-

se. Der Preis für ein Einfamilien-

wohnhaus beträgt inkl. 120 m Kabel

€ 283,05 netto. Der Hausanschluss

für eine Wohnanlage oder ein Mehr-

parteienhaus beträgt inkl. 120 m Ka-

bel € 334,00 netto. Die FFG-Förde-

rung und Landesförderung beträgt für

einen Hausanschluss ca. € 210,00.

Somit verbleiben Restkosten in Höhe

von ca. € 73,00 netto. Die Förderung

wird noch bis einschließlich 2019

gewährt. Die Gemeinde Schlaiten

übernimmt befristet bis 2019 - so

wie auch die anderen Gemeinden

des Planungsverbandes - die Kosten

für die Hausanschlüsse, da über die

Providerverträge ein entsprechender

Rückfluss zu erwarten ist.

Resolution - Pflegeregress

Der Nationalrat hat im Juli 2017

den Pflegeregress abgeschafft. Die-

se Abschaffung wird auf Grund der

unzureichenden Gegenfinanzierung

in Frage gestellt. Mit den von der

Bundesregierung in Aussicht gestell-

ten Ausgleichsbeträgen werden nicht

einmal die unmittelbaren Einnahmen-

ausfälle aus der Abschaffung des

Pflegeregresses abgedeckt. Dies

widerspricht nicht nur den Grundsät-

zen der Planungssicherheit für die

Gemeinden, sondern steht auch im

Gegensatz zum Paktum des Finanz-

ausgleiches.

Die Gemeinden verlangen daher die

sofortige Aufnahme von Gesprächen

mit den kommunalen Interessensvertre-

tungen und unterstützen eine vom Ge-

meindebund ausgearbeitete Resolution.

GR vom 16.11.2017

Aus der Gemeindestube

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Beschlüsse des Gemeinderates

GR vom 14.12.2017