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Dezember 2017

‘s Blatt‘l

Seite 3

Aus der Gemeindestube

Beschlüsse des Gemeinderates

WVA Hochbehälter: Einbau von

Luftwäschedüsen

Auf Grund von enormen Proble-

men hinsichtlich der Wasserqualität

in der Plone ist dringender Hand-

lungsbedarf gegeben. Eine weitere

Trinkwasseranalyse hat eine Calcit-

lösekapazität zwischen 5,510 und

11,149 mg/l. Lt. Kodex Trinkwasser

wird dieser Wert damit leicht über-

schritten (Toleranz max. 10 mg/l). Als

relativ günstige Maßnahme erfolgt

der Einbau von Luftwäschedüsen.

Durch diese Düsen wird Kohlensäu-

re freigesetzt, bzw. entgast. Dieses

Düsensystem wird an der Decke

des Hochbehälters montiert. In der

Folge sollte sich die Korrosion im

Leitungsnetz verringern. Alle ande-

ren Lösungsmöglichkeiten sind zu

kostenintensiv: Entsäuerungsanlage

ca. € 70.000,00 netto oder eigene

Versorgung vom Ortsteil Plone ca.

€ 50.000,00.

Neues Heim für Wasserrettung

Die Österr. Wasserrettung, Ein-

satzstelle Lienz errichtet in Lienz

Räumlichkeiten zur Unterbringung

von Einsatzkräften, div. Ausstattung

und Gerätschaften. Die Kosten für

die Sanierung, bzw. Neuadaptierung

belaufen sich auf ca. € 400.000,-.

Land Tirol, die Stadt Lienz als

Standortgemeinde, Wasserrettung

und div. Sponsoren bringen insge-

samt € 300.000,00 in dieses Projekt

ein. Die restlichen 32 Gemeinden

des Bezirkes übernehmen weitere

€ 100.000,00. Der einmalige Beitrag

für die Gemeinde Schlaiten beträgt

€ 1.281,70.

Im Neubau sind Büro, Aufent-

haltsraum, Lager und Stellplätze für

2 KFZ u. 2 Einsatzboote vorgesehen.

Reparatur Abwasserpumpen

Bei den beiden Pumpanlagen in der

Schlaitner Aue und in der Plone wa-

ren wieder größere Reparaturen er-

forderlich. Die Kosten belaufen sich

auf € 2.134,00 netto. Seitens des Ab-

wasserverbandes wurde bereits ver-

mehrt darauf hingewiesen, dass die

Beschädigungen der Pumpen vor-

wiegend auf Fremdstoffe (Schotter

und Splitt) zurückzuführen sind. Aber

auch größere Mengen an Feuchttü-

chern waren bereits öfters Ursache

von Störungen. Die Bevölkerung

wurde bereits mittels einer eigenen

Postwurfsendung vom Abwasserver-

band aufmerksam gemacht, welche

Schäden und Mehrkosten durch di-

verse illegale Entsorgungen über das

Kanalsystem entstehen.

„Ratt‘ mal wer zum Essen kommt“

heißt eine Kampagne der Abwasser-

verbände, mit der sie darauf hinwei-

sen, dass die Klo-Entsorgung von

Speiseresten zur Rattenplage wird.

Baukostenzuschüsse

Die Gemeinde gewährt den Häusl-

bauern seit vielen Jahren einen Bau-

kostenzuschuss.

Der Zuschuss beträgt 25 % des

vorgeschriebenen und entrichteten

Erschließungskostenbeitrages, bzw.

maximal € 1.400,00.

Die Auszahlung der Zuschüsse er-

folgt erst nach Bauvollendungsmel-

dung und Vorlage aller erforderlichen

Bestätigungen (Kaminbefund, Objek-

teinmessung, etc.).

Im Jahr 2017 wurden folgende Ansu-

chen bewilligt:

Panzl Christian, Plone

Klaunzer Martin, Gantschach

Dominik Gliber/Nadja Pfister, Plone

Markus Plattner, Göriach

Alexander Pedarnig, Mesnerdorf

Bildung von Verwaltungsgemein-

schaften - Baurechtsverwaltung

Nach dem Vorbild von Vorarlberg

werden auch in unserem Bezirk Ver-

waltungsgemeinschaften gebildet,

die auch seitens des Landes ent-

sprechend gut gefördert werden.

Derzeit haben 11 Gemeinden

dazu einen positiven Gemeinde-

ratsbeschluss. Die Verwaltungsge-

meinschaft Osttirol hat ihren Sitz in

Assling, d.h. der Gemeinde Assling

obliegen die diensthoheitlichen Be-

fugnisse über diese Bediensteten.

Der Standort der Verwaltungsge-

meinschaft ist noch nicht festgelegt,

sollte aber im Raum Lienz sein.

Strukturierte Arbeitsabläufe, wie

z.B. die Abwicklung von Bauverfah-

ren sollen an diese Verwaltungsge-

meinschaft übertragen werden. Die

Gemeindeautonomie bleibt aber in

vollem Umfang bestehen. Dem Bür-

germeister jener Gemeinde, für die

die Beschäftigten im Anlassfall tätig

werden, obliegt die Fachaufsicht und

die fachliche Weisungsbefugnis. Da-

mit bleibt der Bürgermeister z.B. in

Bauangelegenheiten Baubehörde.

Bei hoheitlichen Tätigkeiten werden

die MitarbeiterInnen der Verwal-

tungsgemeinschaft im Auftrag des

jeweiligen Bürgermeisters tätig. Do-

kumente von untergeordneter Be-

deutung unterzeichnen die Mitarbei-

terInnen „im Auftrag der Gemeinde

...“. Bescheide werden dem zustän-

digen Bürgermeister zur Unterferti-

gung vorgelegt.

Die Gemeinden beteiligen sich

am Personal- und Sachaufwand

der Sitzgemeinde im Verhältnis der

Einwohnerzahl. Die Beiträge der

Gemeinde werden mit € 6,00/EW

und Jahr festgesetzt. Für die Ko-

stendeckung ist in den ersten drei

Jahren eine Unterstützung seitens

des Landes zugesagt. In den Fol-

gejahren sollte sich die Kooperation

durch Erweiterung (Neuaufnahmen

von weiteren Gemeinden und Aus-

weitung der Aufgaben) mit den Ge-

meindebeiträgen selbst finanzieren.

Ziel dieses vom RMO unterstützten

Leaderprojektes ist: „Agieren statt

Reagieren - Gemeindekooperation

statt Gemeindefusion“

GR vom 13.07.2017

Im November 2017

hat die Firma Fa-

gerer in beiden

Behältern

einen

Ring mit jeweils

fünf Luftwäsche-

düsen eingebaut.

In anderen Ge-

meinden konnten

die Wasserwerte

mit diesem System

westentlich

ver-

bessert werden.

GR vom 31.08.2017