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August 2017 Dölsacher Dorfzeitung Seite 21
derfläche in künftig „Freiland“ nach § 41, alle TROG
2016, vor.
Gleichzeitig wird gemäß § 113 Abs. 3 iVm § 71 Abs. 1
lit. a TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf
entsprechende Änderung des Flächenwidmungs-
planes der Gemeinde Dölsach gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-
halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berech-
tigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Folgende Ansuchen um Förderung eines
Elektro-
fahrrades
sind eingelangt:
Franz Mietschnig, Stribach 71
75,00 €
Marcel Müller, Dölsach 226
75,00 €
Gerhard Müller, Dölsach 226
75,00 €
Antonia Müller, Dölsach 226
75,00 €
Ilse Silgener, Görtschach 44
75,00 €
Peter Köferle, Gödnach 76
75,00 €
Es wird einstimmig beschlossen, den Förderungswer-
bern o. a. Förderung zu gewähren.
Zu- und Abschreibung Öffentliches Gut:
a)
Zuschreibung der Gp. 18/15, KG Stribach (Agrar
Stribach) zum Öffentlichen Gut.
Die Zufahrt zum Anwesen Jofen in Stribach auf der
Gp. 18/15, KG Stribach, befindet sich im Eigentum
der Agrargemeinschaft Stribach. Die Versammlung
der Agrargemeinschaft Stribach hat einem Übertrag
der Wegparzelle in das Öffentliche Gut bereits zuge-
stimmt. Durch die Übernahme erhält der Weg einen
öffentlichen Charakter.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
Die Gp. 18/15, KG Stribach, im Ausmaß von insge-
samt 295 m² wird dem Öffentlichen Gut in der
KG Stribach zugeschrieben. Sämtliche mit der Durch-
führung entstehenden Kosten gehen zu Lasten der
Gemeinde Dölsach.
b)
Zuschreibung einer Teilfläche der Gp. 755/1,
KG Görtschach-Gödnach, sowie der Teilflächen
„8“, „9“, „13“ und „15“ zum Öffentlichen Gut
(Markus Straganz, Hans-Jörg Moser).
In Gödnach, im Bereich südlich der Bundesstraße,
sollen die bestehenden Objekte Gödnach 1 und Göd-
nach 28 sowie ein neuer Entwicklungsbereich durch
eine neue Zufahrtsstraße von der Bahnhofstraße her
erschlossen werden. Die neue Straße wird aus Teil-
flächen der Gpn. 755/1, 760, 762 und 766/1, alle KG
Görtschach-Gödnach, gebildet. Durch die Übernahme
der Weganlage wird die verkehrsmäßige Erschlie-
ßung für diesen Bereich verbessert.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
Entsprechend der Planurkunde der Vermessungs-
kanzlei DI Rudolf Neumayr, Lienz, vom 30. August
2016, GZ. 5417A/2014, werden eine Teilfläche der
Gp. 755/1, KG Görtschach-Gödnach, sowie die Teil-
flächen „8“, „9“, „13“ und „15“, imAusmaß von ins-
gesamt 1.274 m² dem Öffentlichen Gut zugeschrie-
ben. Sämtliche mit der Durchführung der Weganlage
entstehenden Kosten gehen zu Lasten der Gemeinde
Dölsach.
c)
Zuschreibung der Teilflächen „1“ und „2“ zum
Öffentlichen Gut Gp. 63/5, KG Görtschach-
Gödnach (Helmut Brandstätter).
Frau Marina Brandstätter hat von ihrem Vater die
Gp. 63/2, KG Görtschach-Gödnach, erhalten. Um den
Bauplatz verkehrsmäßig zu erschließen, ist die Über-
nahme von zwei Teilflächen aus der Gpn. 63/1 und
62, beide KG Görtschach-Gödnach, in das Öffent-
liche Gut erforderlich. Durch die Übernahme der Teil-
flächen wird der Bauplatz auf 63/2, KG Görtschach-
Gödnach, verkehrsmäßig erschlossen.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
Entsprechend der Planurkunde der Vermessungs-
kanzlei DI Rudolf Neumayr, Lienz, vom 18. Mai
2017, GZ. 7668/2017, werden die Teilflächen „1“ und
„2“, im Ausmaß von insgesamt 115 m² dem Öffent-
lichen Gut Gp. 63/5, KG Görtschach-Gödnach, zu-
geschrieben. Sämtliche mit der Durchführung ent-
stehenden Kosten gehen zu Lasten der Gemeinde
Dölsach.
d)
Zuschreibung von Teilflächen zum Öffentlichen
Gut Gp. 1577, KG Görtschach-Gödnach (Jakob
Gander).
Herr Robert Gander hat von seinem Vater die Gp.
829, KG Görtschach-Gödnach, erhalten. Um den
Bauplatz verkehrsmäßig zu erschließen, ist die Über-
nahme von Teilflächen in das Öffentliche Gut