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August 2017 Dölsacher Dorfzeitung Seite 21

derfläche in künftig „Freiland“ nach § 41, alle TROG

2016, vor.

Gleichzeitig wird gemäß § 113 Abs. 3 iVm § 71 Abs. 1

lit. a TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf

entsprechende Änderung des Flächenwidmungs-

planes der Gemeinde Dölsach gefasst.

Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-

halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine

Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berech-

tigten Person oder Stelle abgegeben wird.

Folgende Ansuchen um Förderung eines

Elektro-

fahrrades

sind eingelangt:

Franz Mietschnig, Stribach 71

75,00 €

Marcel Müller, Dölsach 226

75,00 €

Gerhard Müller, Dölsach 226

75,00 €

Antonia Müller, Dölsach 226

75,00 €

Ilse Silgener, Görtschach 44

75,00 €

Peter Köferle, Gödnach 76

75,00 €

Es wird einstimmig beschlossen, den Förderungswer-

bern o. a. Förderung zu gewähren.

Zu- und Abschreibung Öffentliches Gut:

a)

Zuschreibung der Gp. 18/15, KG Stribach (Agrar

Stribach) zum Öffentlichen Gut.

Die Zufahrt zum Anwesen Jofen in Stribach auf der

Gp. 18/15, KG Stribach, befindet sich im Eigentum

der Agrargemeinschaft Stribach. Die Versammlung

der Agrargemeinschaft Stribach hat einem Übertrag

der Wegparzelle in das Öffentliche Gut bereits zuge-

stimmt. Durch die Übernahme erhält der Weg einen

öffentlichen Charakter.

Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen

Beschluss:

Die Gp. 18/15, KG Stribach, im Ausmaß von insge-

samt 295 m² wird dem Öffentlichen Gut in der

KG Stribach zugeschrieben. Sämtliche mit der Durch-

führung entstehenden Kosten gehen zu Lasten der

Gemeinde Dölsach.

b)

Zuschreibung einer Teilfläche der Gp. 755/1,

KG Görtschach-Gödnach, sowie der Teilflächen

„8“, „9“, „13“ und „15“ zum Öffentlichen Gut

(Markus Straganz, Hans-Jörg Moser).

In Gödnach, im Bereich südlich der Bundesstraße,

sollen die bestehenden Objekte Gödnach 1 und Göd-

nach 28 sowie ein neuer Entwicklungsbereich durch

eine neue Zufahrtsstraße von der Bahnhofstraße her

erschlossen werden. Die neue Straße wird aus Teil-

flächen der Gpn. 755/1, 760, 762 und 766/1, alle KG

Görtschach-Gödnach, gebildet. Durch die Übernahme

der Weganlage wird die verkehrsmäßige Erschlie-

ßung für diesen Bereich verbessert.

Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen

Beschluss:

Entsprechend der Planurkunde der Vermessungs-

kanzlei DI Rudolf Neumayr, Lienz, vom 30. August

2016, GZ. 5417A/2014, werden eine Teilfläche der

Gp. 755/1, KG Görtschach-Gödnach, sowie die Teil-

flächen „8“, „9“, „13“ und „15“, imAusmaß von ins-

gesamt 1.274 m² dem Öffentlichen Gut zugeschrie-

ben. Sämtliche mit der Durchführung der Weganlage

entstehenden Kosten gehen zu Lasten der Gemeinde

Dölsach.

c)

Zuschreibung der Teilflächen „1“ und „2“ zum

Öffentlichen Gut Gp. 63/5, KG Görtschach-

Gödnach (Helmut Brandstätter).

Frau Marina Brandstätter hat von ihrem Vater die

Gp. 63/2, KG Görtschach-Gödnach, erhalten. Um den

Bauplatz verkehrsmäßig zu erschließen, ist die Über-

nahme von zwei Teilflächen aus der Gpn. 63/1 und

62, beide KG Görtschach-Gödnach, in das Öffent-

liche Gut erforderlich. Durch die Übernahme der Teil-

flächen wird der Bauplatz auf 63/2, KG Görtschach-

Gödnach, verkehrsmäßig erschlossen.

Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen

Beschluss:

Entsprechend der Planurkunde der Vermessungs-

kanzlei DI Rudolf Neumayr, Lienz, vom 18. Mai

2017, GZ. 7668/2017, werden die Teilflächen „1“ und

„2“, im Ausmaß von insgesamt 115 m² dem Öffent-

lichen Gut Gp. 63/5, KG Görtschach-Gödnach, zu-

geschrieben. Sämtliche mit der Durchführung ent-

stehenden Kosten gehen zu Lasten der Gemeinde

Dölsach.

d)

Zuschreibung von Teilflächen zum Öffentlichen

Gut Gp. 1577, KG Görtschach-Gödnach (Jakob

Gander).

Herr Robert Gander hat von seinem Vater die Gp.

829, KG Görtschach-Gödnach, erhalten. Um den

Bauplatz verkehrsmäßig zu erschließen, ist die Über-

nahme von Teilflächen in das Öffentliche Gut