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Seite 16 Dölsacher Dorfzeitung August 2017

Das Protokoll der Sitzung vom 15. März 2017 wird

genehmigt und unterfertigt. Der Bürgermeister be-

richtet über folgende Themen:

– Der Bürgermeister gedenkt an

Hr. Franz Matters-

berger

.

– Für seine

Geburtstagsfeier

bedankt sich der Bür-

germeister beim Gemeinderat.

– Die Agrargemeinschaft Göriach ist nun rechtskräf-

tig eine

Gemeindegutsagrargemeinschaft

, eine

Aufteilung ist erwünscht.

– Im Bereich

Debantbach

werden auf Flächen der

Agrargemeinschaft Stribach Aufschüttungen vorge-

nommen, ein diesbezügliches Projekt ist vorhanden.

– Die

Strauch- und Grünschnittsammlung

wird

neu geregelt. Mit demAbwasserverband wurde eine

Vereinbarung getroffen, dass größere Mengen direkt

angeliefert werden können. Für haushaltsübliche

Mengen steht am Sportplatzparkplatz ein Großcon-

tainer zur Verfügung. Der alte Sammelplatz beim

Schwimmbad wird aufgelassen. Dies wird mittels

Postwurf angekündigt werden.

– GV Werner Greil empfiehlt, die

Parkverbotstafel

beim Sportplatzparkplatz wieder aufzustellen.

– Derzeit ist ein

Erschließungsweg

im Gewerbe-

gebiet „Vöstl“ in Arbeit.

– Mit dem Umbau der

Bushaltestelle „Sattler-

brücke“

wurde durch die Straßenverwaltung be-

gonnen.

– Der

Kanalanschluss Forstgarten

soll im Jahr 2017

erfolgen. Mittels Pflugverfahren wurden die Leitun-

gen bereits verlegt.

– Der

Maibaum

wird heuer vom Verein Heimürrach

organisiert. Nach Anfrage von Obmann Patrick

Mietschnig wird der Baum von der Gemeinde Döl-

sach gesponsert.

Raumordnung Dölsach

a)

Erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich

der Gpn. 402/4 und 227/11, KG Dölsach (Hin-

terholzer, Steinringer).

Herr Klaus Hinterholzer plant bei seinem Wohnhaus

in Dölsach den Zubau einer Eingangsüberdachung.

Da der Bauplatz bereits mit 15 % innerhalb der Ab-

standsflächen verbaut ist, ist nachstehende Erlassung

eines Bebauungsplanes notwendig.

Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt

gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgeset-

zes 2016, LGBl. Nr. 101, den von der Architektenge-

meinschaft Dipl.-Ingre. Scherzer-Mayr-Elwischger

ausgearbeiteten Entwurf eines Bebauungsplanes im

Bereich der Grundstücke Nr. 402/4 und 227/11, beide

KG Dölsach, laut planlicher und schriftlicher Darstel-

lung der Architektengemeinschaft Dipl.-Ingre. Scher-

zer-Mayr-Elwischger vom 26. April 2017, Zahl

707u227-11BBPII.dwg, durch vier Wochen hindurch,

und zwar vom 28. April bis einschließlich 29. Mai

2017, zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.

Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2016 der

Beschluss des Bebauungsplanes gefasst.

Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-

halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine

Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berech-

tigten Person oder Stelle abgegeben wird.

b)

Änderung des Bebauungsplanes im Bereich der

Gp. 271/4, KG Göriach (Eder und Müller).

Herr Mario Eder und Frau Sabrina Müller planen ihr

Grundstück in der KG Göriach mit einem Wohnhaus

samt Nebenanlagen zu bebauen. Zum nördlich gelege-

nen Weg auf der Gp. 266, KG Göriach, ist eine Bau-

fluchtlinie festgelegt, welche die geplante Bebauung

mit Nebengebäuden nicht zulässt. Nachstehende Än-

derung des Bebauungsplanes wird daher notwendig.

Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt

gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgeset-

zes 2016, LGBl. Nr. 101, den von der Architektenge-

meinschaft Dipl.-Ingre. Scherzer-Mayr-Elwischger

ausgearbeiteten Entwurf eines Bebauungsplanes im

Bereich des Grundstückes Nr. 271/4, KG Göriach,

laut planlicher und schriftlicher Darstellung der

Architektengemeinschaft Dipl.-Ingre. Scherzer-Mayr-

Elwischger vom 26. April 2017, Zahl 707u271-

4BBP.dwg, durch vier Wochen hindurch, und zwar

vom 28. April bis einschließlich 29. Mai 2017, zur

öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.

GEMEINDERATSSITZUNGEN

MITTWOCH, 26. APRIL 2017