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Seite 16 Dölsacher Dorfzeitung August 2017
Das Protokoll der Sitzung vom 15. März 2017 wird
genehmigt und unterfertigt. Der Bürgermeister be-
richtet über folgende Themen:
– Der Bürgermeister gedenkt an
Hr. Franz Matters-
berger
.
– Für seine
Geburtstagsfeier
bedankt sich der Bür-
germeister beim Gemeinderat.
– Die Agrargemeinschaft Göriach ist nun rechtskräf-
tig eine
Gemeindegutsagrargemeinschaft
, eine
Aufteilung ist erwünscht.
– Im Bereich
Debantbach
werden auf Flächen der
Agrargemeinschaft Stribach Aufschüttungen vorge-
nommen, ein diesbezügliches Projekt ist vorhanden.
– Die
Strauch- und Grünschnittsammlung
wird
neu geregelt. Mit demAbwasserverband wurde eine
Vereinbarung getroffen, dass größere Mengen direkt
angeliefert werden können. Für haushaltsübliche
Mengen steht am Sportplatzparkplatz ein Großcon-
tainer zur Verfügung. Der alte Sammelplatz beim
Schwimmbad wird aufgelassen. Dies wird mittels
Postwurf angekündigt werden.
– GV Werner Greil empfiehlt, die
Parkverbotstafel
beim Sportplatzparkplatz wieder aufzustellen.
– Derzeit ist ein
Erschließungsweg
im Gewerbe-
gebiet „Vöstl“ in Arbeit.
– Mit dem Umbau der
Bushaltestelle „Sattler-
brücke“
wurde durch die Straßenverwaltung be-
gonnen.
– Der
Kanalanschluss Forstgarten
soll im Jahr 2017
erfolgen. Mittels Pflugverfahren wurden die Leitun-
gen bereits verlegt.
– Der
Maibaum
wird heuer vom Verein Heimürrach
organisiert. Nach Anfrage von Obmann Patrick
Mietschnig wird der Baum von der Gemeinde Döl-
sach gesponsert.
Raumordnung Dölsach
a)
Erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich
der Gpn. 402/4 und 227/11, KG Dölsach (Hin-
terholzer, Steinringer).
Herr Klaus Hinterholzer plant bei seinem Wohnhaus
in Dölsach den Zubau einer Eingangsüberdachung.
Da der Bauplatz bereits mit 15 % innerhalb der Ab-
standsflächen verbaut ist, ist nachstehende Erlassung
eines Bebauungsplanes notwendig.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt
gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgeset-
zes 2016, LGBl. Nr. 101, den von der Architektenge-
meinschaft Dipl.-Ingre. Scherzer-Mayr-Elwischger
ausgearbeiteten Entwurf eines Bebauungsplanes im
Bereich der Grundstücke Nr. 402/4 und 227/11, beide
KG Dölsach, laut planlicher und schriftlicher Darstel-
lung der Architektengemeinschaft Dipl.-Ingre. Scher-
zer-Mayr-Elwischger vom 26. April 2017, Zahl
707u227-11BBPII.dwg, durch vier Wochen hindurch,
und zwar vom 28. April bis einschließlich 29. Mai
2017, zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.
Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2016 der
Beschluss des Bebauungsplanes gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-
halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berech-
tigten Person oder Stelle abgegeben wird.
b)
Änderung des Bebauungsplanes im Bereich der
Gp. 271/4, KG Göriach (Eder und Müller).
Herr Mario Eder und Frau Sabrina Müller planen ihr
Grundstück in der KG Göriach mit einem Wohnhaus
samt Nebenanlagen zu bebauen. Zum nördlich gelege-
nen Weg auf der Gp. 266, KG Göriach, ist eine Bau-
fluchtlinie festgelegt, welche die geplante Bebauung
mit Nebengebäuden nicht zulässt. Nachstehende Än-
derung des Bebauungsplanes wird daher notwendig.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt
gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgeset-
zes 2016, LGBl. Nr. 101, den von der Architektenge-
meinschaft Dipl.-Ingre. Scherzer-Mayr-Elwischger
ausgearbeiteten Entwurf eines Bebauungsplanes im
Bereich des Grundstückes Nr. 271/4, KG Göriach,
laut planlicher und schriftlicher Darstellung der
Architektengemeinschaft Dipl.-Ingre. Scherzer-Mayr-
Elwischger vom 26. April 2017, Zahl 707u271-
4BBP.dwg, durch vier Wochen hindurch, und zwar
vom 28. April bis einschließlich 29. Mai 2017, zur
öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.
GEMEINDERATSSITZUNGEN
MITTWOCH, 26. APRIL 2017