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August 2017 Dölsacher Dorfzeitung Seite 19

Aufstockung eines Nebengebäudes. Für diesen Be-

reich besteht bereits ein Bebauungsplan, der diese

Erweiterung derzeit nicht vorsieht. Nachstehende Er-

lassung eines Bebauungsplanes ist daher notwendig.

Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt

gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgeset-

zes 2016, LGBl. Nr. 101, den von der Architektenge-

meinschaft Dipl.-Ingre. Scherzer-Mayr-Elwischger

ausgearbeiteten Entwurf eines Bebauungsplanes und

ergänzenden Bebauungsplanes im Bereich des

Grundstückes Nr. 210/2, KG Stribach, laut planlicher

und schriftlicher Darstellung der Architektengemein-

schaft Dipl.-Ingre. Scherzer-Mayr-Elwischger vom

24. Mai 2017, Zahl 707u210-2EBP.dwg, durch vier

Wochen hindurch, und zwar vom 14. Juni bis ein-

schließlich 13. Juli 2017, zur öffentlichen Einsicht-

nahme aufzulegen.

Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2016 der

Beschluss des Bebauungsplanes und ergänzenden Be-

bauungsplanes gefasst.

Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-

halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine

Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berech-

tigten Person oder Stelle abgegeben wird.

Bei Beschlussfassung war GR Hans Gumpitsch

wegen Befangenheit abwesend.

b)

Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be-

reich einer Teilfläche der Gp. 1468, KG Gört-

schach-Gödnach (Winkler).

Herr Werner Winkler plant auf seiner Gp. 1468, KG

Görtschach-Gödnach, die Errichtung eines landwirt-

schaftlichen Lagergebäudes. Seitens der Agrar Lienz

wird dieses Vorhaben positiv beurteilt. Nachstehende

Änderung des Flächenwidmungsplanes ist erforderlich.

Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt

gemäß § 113 Abs. 3 und 4 iVm § 71 Abs. 1 Tiroler

Raumordnungsgesetz 2016 – TROG 2016, LGBl.

Nr. 101 und § 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungs-

gesetzes 2006 – TROG 2016, LGBl. Nr. 27, den von

der Architektengemeinschaft Dipl.-Ingre. Scherzer-

Mayr-Elwischger ausgearbeiteten Entwurf vom

12. Juni 2017, Zahl 707u1468FWP.dwg, über die

DIENSTAG, 13. JUNI 2017

Das Protokoll der Sitzung vom 26. April 2017 wird

genehmigt und unterfertigt. Der Bürgermeister be-

richtet über folgende Themen:

– In Obergöriach (Moser-Quellen) herrschte Anfang

Juni

Wasserknappheit

, beim unteren Behälter im

Bereich Schwinger musste ein Rohrbruch behoben

werden.

– Der

Moserbehälter

in Göriach soll ab August er-

weitert werden. In diesem Zusammenhang soll auch

eine Notversorgung mit der Gemeinde Iselsberg-

Stronach errichtet werden.

– Im Bereich Moser-Trögl besitz die Gemeinde Döl-

sach ein

Quellrecht

. Diese Quelle schüttet ca.

1,5 l/sec. und könnte nach Fassung in den Moser-

behälter gepumpt werden.

– Die zwei

Kleinwohnungen

im FF-Haus wurden

Anfang Juni von den Mietern (Gütl und Kerschbau-

mer) bezogen.

– Die

Haltestellen

bei der Sattler-Brücke wurden

fertig gestellt.

– Im Zuge der Wegsanierung der alten Iselsberg-

Straße wurde im Bereich des Moserbehälters eine

Stützmauer

errichtet.

– Die

Erschließung

der sogenannten Stoffler-Gründe

geht planmäßig voran.

– Im Gewerbegebiet Vöstl-Feld werden derzeit

Kabel-

verlegungsarbeiten

durch die Fa. Swietelsky

durchgeführt.

– Der

Strauchschnitt-Sammelplatz

hat sich nun ein-

gespielt und auch bewährt.

– In Gödnach wurde ein

Verkehrsspiegel

versetzt.

– Anfang Juni gab es im Gemeindehaus einen

FF-

Einsatz

.

– Die

Parksituation im Pfarrerfeld

wird aufgrund

einer anonymenAnzeige von der Polizei überwacht.

– Die Festlegung der

landwirtschaftlichen Vorsorge-

flächen

im Lienzer Talboden wird nach einem

Gespräch mit LR Tratter nochmals überarbeitet

werden.

Raumordnung Dölsach

a)

Änderung eines Bebauungsplanes und ergän-

zenden Bebauungsplanes im Bereich der Gp.

210/2, KG Stribach (Gumpitsch).

Herr Hans Gumpitsch plant bei seinem landwirt-

schaftlichen Anwesen in Stribach den Umbau und die