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August 2017 Dölsacher Dorfzeitung Seite 19
Aufstockung eines Nebengebäudes. Für diesen Be-
reich besteht bereits ein Bebauungsplan, der diese
Erweiterung derzeit nicht vorsieht. Nachstehende Er-
lassung eines Bebauungsplanes ist daher notwendig.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt
gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgeset-
zes 2016, LGBl. Nr. 101, den von der Architektenge-
meinschaft Dipl.-Ingre. Scherzer-Mayr-Elwischger
ausgearbeiteten Entwurf eines Bebauungsplanes und
ergänzenden Bebauungsplanes im Bereich des
Grundstückes Nr. 210/2, KG Stribach, laut planlicher
und schriftlicher Darstellung der Architektengemein-
schaft Dipl.-Ingre. Scherzer-Mayr-Elwischger vom
24. Mai 2017, Zahl 707u210-2EBP.dwg, durch vier
Wochen hindurch, und zwar vom 14. Juni bis ein-
schließlich 13. Juli 2017, zur öffentlichen Einsicht-
nahme aufzulegen.
Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2016 der
Beschluss des Bebauungsplanes und ergänzenden Be-
bauungsplanes gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-
halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berech-
tigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Bei Beschlussfassung war GR Hans Gumpitsch
wegen Befangenheit abwesend.
b)
Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be-
reich einer Teilfläche der Gp. 1468, KG Gört-
schach-Gödnach (Winkler).
Herr Werner Winkler plant auf seiner Gp. 1468, KG
Görtschach-Gödnach, die Errichtung eines landwirt-
schaftlichen Lagergebäudes. Seitens der Agrar Lienz
wird dieses Vorhaben positiv beurteilt. Nachstehende
Änderung des Flächenwidmungsplanes ist erforderlich.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt
gemäß § 113 Abs. 3 und 4 iVm § 71 Abs. 1 Tiroler
Raumordnungsgesetz 2016 – TROG 2016, LGBl.
Nr. 101 und § 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungs-
gesetzes 2006 – TROG 2016, LGBl. Nr. 27, den von
der Architektengemeinschaft Dipl.-Ingre. Scherzer-
Mayr-Elwischger ausgearbeiteten Entwurf vom
12. Juni 2017, Zahl 707u1468FWP.dwg, über die
DIENSTAG, 13. JUNI 2017
Das Protokoll der Sitzung vom 26. April 2017 wird
genehmigt und unterfertigt. Der Bürgermeister be-
richtet über folgende Themen:
– In Obergöriach (Moser-Quellen) herrschte Anfang
Juni
Wasserknappheit
, beim unteren Behälter im
Bereich Schwinger musste ein Rohrbruch behoben
werden.
– Der
Moserbehälter
in Göriach soll ab August er-
weitert werden. In diesem Zusammenhang soll auch
eine Notversorgung mit der Gemeinde Iselsberg-
Stronach errichtet werden.
– Im Bereich Moser-Trögl besitz die Gemeinde Döl-
sach ein
Quellrecht
. Diese Quelle schüttet ca.
1,5 l/sec. und könnte nach Fassung in den Moser-
behälter gepumpt werden.
– Die zwei
Kleinwohnungen
im FF-Haus wurden
Anfang Juni von den Mietern (Gütl und Kerschbau-
mer) bezogen.
– Die
Haltestellen
bei der Sattler-Brücke wurden
fertig gestellt.
– Im Zuge der Wegsanierung der alten Iselsberg-
Straße wurde im Bereich des Moserbehälters eine
Stützmauer
errichtet.
– Die
Erschließung
der sogenannten Stoffler-Gründe
geht planmäßig voran.
– Im Gewerbegebiet Vöstl-Feld werden derzeit
Kabel-
verlegungsarbeiten
durch die Fa. Swietelsky
durchgeführt.
– Der
Strauchschnitt-Sammelplatz
hat sich nun ein-
gespielt und auch bewährt.
– In Gödnach wurde ein
Verkehrsspiegel
versetzt.
– Anfang Juni gab es im Gemeindehaus einen
FF-
Einsatz
.
– Die
Parksituation im Pfarrerfeld
wird aufgrund
einer anonymenAnzeige von der Polizei überwacht.
– Die Festlegung der
landwirtschaftlichen Vorsorge-
flächen
im Lienzer Talboden wird nach einem
Gespräch mit LR Tratter nochmals überarbeitet
werden.
Raumordnung Dölsach
a)
Änderung eines Bebauungsplanes und ergän-
zenden Bebauungsplanes im Bereich der Gp.
210/2, KG Stribach (Gumpitsch).
Herr Hans Gumpitsch plant bei seinem landwirt-
schaftlichen Anwesen in Stribach den Umbau und die