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Seite 20 Dölsacher Dorfzeitung August 2017

Änderung des Flächenwidmungsplanes der Ge-

meinde Dölsach im Bereich des Grundstückes

Nr. 1468, KG Görtschach-Gödnach, durch vier

Wochen hindurch, und zwar vom 14. Juni bis ein-

schließlich 13. Juli 2017, zur öffentlichen Einsicht-

nahme aufzulegen.

Der Entwurf sieht eine Änderung des Flächenwid-

mungsplanes der Gemeinde Dölsach im Bereich einer

Teilfläche des Grundstückes Nr. 1468, KG Gört-

schach-Gödnach, von derzeit Freiland in künftig

„Sonderfläche sonstiges land- und forstwirtschaft-

liches Gebäude – Lager für Geräte und Maschinen

und Ernteprodukte“ nach § 47, TROG 2016, vor.

Gleichzeitig wird gemäß § 113 Abs. 3 iVm § 71 Abs.

1 lit. a TROG 2016 der Beschluss über die dem Ent-

wurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungs-

planes der Gemeinde Dölsach gefasst.

Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-

halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine

Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berech-

tigten Person oder Stelle abgegeben wird.

c)

Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be-

reich der Gp. 829, KG Görtschach-Gödnach

(Gander).

Herr Robert Gander plant auf dem Grundstück seines

Vaters, Gp. 829, KG Görtschach-Gödnach, die Er-

richtung eines Wohnhauses. Um Eigentümer zu wer-

den und in Folge eine Bauführung auf dem Grund-

stück durchzuführen, ist nachstehende Änderung des

Flächenwidmungsplanes erforderlich.

Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt

gemäß § 113 Abs. 3 und 4 iVm § 71 Abs. 1 Tiroler

Raumordnungsgesetz 2016 – TROG 2016, LGBl.

Nr. 101 und § 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungs-

gesetzes 2006 – TROG 2016, LGBl. Nr. 27, den von

der Architektengemeinschaft Dipl.-Ingre. Scherzer-

Mayr-Elwischger ausgearbeiteten Entwurf vom

13. Juni 2017, Zahl 707u829FWP.dwg, über die

Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde

Dölsach im Bereich des Grundstückes Nr. 829, KG

Görtschach-Gödnach, durch vier Wochen hindurch,

und zwar vom 14. Juni bis einschließlich 13. Juli

2017, zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.

Der Entwurf sieht eine Änderung des Flächenwid-

mungsplanes der Gemeinde Dölsach im Bereich des

Grundstückes Nr. 829, KG Görtschach-Gödnach, von

derzeit Freiland in künftig „Wohngebiet“ nach § 38

Abs. 1, TROG 2016, vor.

Gleichzeitig wird gemäß § 113 Abs. 3 iVm § 71 Abs.

1 lit. a TROG 2016 der Beschluss über die dem Ent-

wurf entsprechende Änderung des Flächenwid-

mungsplanes der Gemeinde Dölsach gefasst.

Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-

halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine

Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berech-

tigten Person oder Stelle abgegeben wird.

d)

Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be-

reich der Gpn. 756, 758/1, 758/2 und 757/1 KG

Görtschach-Gödnach (Bödenler, Öffentliches

Gut, Moser).

Herr Josef Bödenler will bei seinem Wohn- und Ge-

schäftsgebäude in Gödnach 28 verschiedene Zu- und

Umbauten sowie eine teilweise Nutzugsänderung

erwirken. Die derzeitige Sonderflächenwidmung lässt

die geplanten Maßnahmen nicht zu. Nachstehende

Änderung des Flächenwidmungsplanes ist erforder-

lich.

Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt

gemäß § 113 Abs. 3 und 4 iVm § 71 Abs. 1 Tiroler

Raumordnungsgesetz 2016 – TROG 2016, LGBl.

Nr. 101 und § 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungs-

gesetzes 2006 – TROG 2016, LGBl. Nr. 27, den von

der Architektengemeinschaft Dipl.-Ingre. Scherzer-

Mayr-Elwischger ausgearbeiteten Entwurf vom

30. Mai 2017, Zahl 707u756FWP.dwg, über die

Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde

Dölsach im Bereich der Grundstücke Nr. 756, 758/1,

758/2 und 757/1, KG Görtschach-Gödnach, durch

vier Wochen hindurch, und zwar vom 14. Juni bis ein-

schließlich 13. Juli 2017, zur öffentlichen Einsicht-

nahme aufzulegen.

Der Entwurf sieht eine Änderung des Flächenwid-

mungsplanes der Gemeinde Dölsach im Bereich des

Grundstückes Nr. 757/1, KG Görtschach-Gödnach,

von derzeit Verkehrsfläche, und im Bereich der

Grundstücke Nr. 758/1 und Nr. 758/2, KG Gört-

schach-Gödnach, von derzeit Sonderfläche in künftig

„allgemeines Mischgebiet“ 41 nach § 40 Abs. 2,

sowie im Bereich einer Teilfläche des Grundstückes

Nr. 756, KG Görtschach-Gödnach, von derzeit Son-