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Seite 20 Dölsacher Dorfzeitung August 2017
Änderung des Flächenwidmungsplanes der Ge-
meinde Dölsach im Bereich des Grundstückes
Nr. 1468, KG Görtschach-Gödnach, durch vier
Wochen hindurch, und zwar vom 14. Juni bis ein-
schließlich 13. Juli 2017, zur öffentlichen Einsicht-
nahme aufzulegen.
Der Entwurf sieht eine Änderung des Flächenwid-
mungsplanes der Gemeinde Dölsach im Bereich einer
Teilfläche des Grundstückes Nr. 1468, KG Gört-
schach-Gödnach, von derzeit Freiland in künftig
„Sonderfläche sonstiges land- und forstwirtschaft-
liches Gebäude – Lager für Geräte und Maschinen
und Ernteprodukte“ nach § 47, TROG 2016, vor.
Gleichzeitig wird gemäß § 113 Abs. 3 iVm § 71 Abs.
1 lit. a TROG 2016 der Beschluss über die dem Ent-
wurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungs-
planes der Gemeinde Dölsach gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-
halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berech-
tigten Person oder Stelle abgegeben wird.
c)
Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be-
reich der Gp. 829, KG Görtschach-Gödnach
(Gander).
Herr Robert Gander plant auf dem Grundstück seines
Vaters, Gp. 829, KG Görtschach-Gödnach, die Er-
richtung eines Wohnhauses. Um Eigentümer zu wer-
den und in Folge eine Bauführung auf dem Grund-
stück durchzuführen, ist nachstehende Änderung des
Flächenwidmungsplanes erforderlich.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt
gemäß § 113 Abs. 3 und 4 iVm § 71 Abs. 1 Tiroler
Raumordnungsgesetz 2016 – TROG 2016, LGBl.
Nr. 101 und § 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungs-
gesetzes 2006 – TROG 2016, LGBl. Nr. 27, den von
der Architektengemeinschaft Dipl.-Ingre. Scherzer-
Mayr-Elwischger ausgearbeiteten Entwurf vom
13. Juni 2017, Zahl 707u829FWP.dwg, über die
Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde
Dölsach im Bereich des Grundstückes Nr. 829, KG
Görtschach-Gödnach, durch vier Wochen hindurch,
und zwar vom 14. Juni bis einschließlich 13. Juli
2017, zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.
Der Entwurf sieht eine Änderung des Flächenwid-
mungsplanes der Gemeinde Dölsach im Bereich des
Grundstückes Nr. 829, KG Görtschach-Gödnach, von
derzeit Freiland in künftig „Wohngebiet“ nach § 38
Abs. 1, TROG 2016, vor.
Gleichzeitig wird gemäß § 113 Abs. 3 iVm § 71 Abs.
1 lit. a TROG 2016 der Beschluss über die dem Ent-
wurf entsprechende Änderung des Flächenwid-
mungsplanes der Gemeinde Dölsach gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-
halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berech-
tigten Person oder Stelle abgegeben wird.
d)
Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be-
reich der Gpn. 756, 758/1, 758/2 und 757/1 KG
Görtschach-Gödnach (Bödenler, Öffentliches
Gut, Moser).
Herr Josef Bödenler will bei seinem Wohn- und Ge-
schäftsgebäude in Gödnach 28 verschiedene Zu- und
Umbauten sowie eine teilweise Nutzugsänderung
erwirken. Die derzeitige Sonderflächenwidmung lässt
die geplanten Maßnahmen nicht zu. Nachstehende
Änderung des Flächenwidmungsplanes ist erforder-
lich.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt
gemäß § 113 Abs. 3 und 4 iVm § 71 Abs. 1 Tiroler
Raumordnungsgesetz 2016 – TROG 2016, LGBl.
Nr. 101 und § 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungs-
gesetzes 2006 – TROG 2016, LGBl. Nr. 27, den von
der Architektengemeinschaft Dipl.-Ingre. Scherzer-
Mayr-Elwischger ausgearbeiteten Entwurf vom
30. Mai 2017, Zahl 707u756FWP.dwg, über die
Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde
Dölsach im Bereich der Grundstücke Nr. 756, 758/1,
758/2 und 757/1, KG Görtschach-Gödnach, durch
vier Wochen hindurch, und zwar vom 14. Juni bis ein-
schließlich 13. Juli 2017, zur öffentlichen Einsicht-
nahme aufzulegen.
Der Entwurf sieht eine Änderung des Flächenwid-
mungsplanes der Gemeinde Dölsach im Bereich des
Grundstückes Nr. 757/1, KG Görtschach-Gödnach,
von derzeit Verkehrsfläche, und im Bereich der
Grundstücke Nr. 758/1 und Nr. 758/2, KG Gört-
schach-Gödnach, von derzeit Sonderfläche in künftig
„allgemeines Mischgebiet“ 41 nach § 40 Abs. 2,
sowie im Bereich einer Teilfläche des Grundstückes
Nr. 756, KG Görtschach-Gödnach, von derzeit Son-