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August 2017 Dölsacher Dorfzeitung Seite 17

Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2016 der

Beschluss des Bebauungsplanes gefasst.

Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-

halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine

Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berech-

tigten Person oder Stelle abgegeben wird.

c)

Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be-

reich der Gp. 265/1, KG Dölsach (Eder).

Frau Apollonia Sterlacci hat bei ihrem Wohnhaus

Dölsach 182 einen Grundstreifen von Herrn Mathias

Eder erworben. Damit dieser Grundstreifen dem

Bauplatz zugeschrieben werden kann ist nachste-

hende Änderung des Flächenwidmungsplanes erfor-

derlich.

Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt

gemäß § 113 Abs. 3 und 4 iVm § 71 Abs. 1 Tiroler

Raumordnungsgesetz 2016 – TROG 2016, LGBl.

Nr. 101 und § 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungs-

gesetzes 2006 – TROG 2016, LGBl. Nr. 27, den von

der Architektengemeinschaft Dipl.-Ingre. Scherzer-

Mayr-Elwischger ausgearbeiteten Entwurf vom

26. April 2017, Zahl 707u265-1FWP.dwg, über die

Änderung des Flächenwidmungsplanes der Ge-

meinde Dölsach im Bereich des Grundstückes Nr.

265/1, KG Dölsach, durch vier Wochen hindurch, und

zwar vom 28. April bis einschließlich 29. Mai 2017,

zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.

Der Entwurf sieht eine Änderung des Flächenwid-

mungsplanes der Gemeinde Dölsach im Bereich einer

Teilfläche des Grundstückes Nr. 265/1, KG Dölsach,

von derzeit Freiland in künftig „Wohngebiet“ nach

§ 38 Abs. 1, TROG 2016, vor.

Gleichzeitig wird gemäß § 113 Abs. 3 iVm § 71 Abs.

1 lit. a TROG 2016 der Beschluss über die dem Ent-

wurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungs-

planes der Gemeinde Dölsach gefasst.

Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-

halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine

Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berech-

tigten Person oder Stelle abgegeben wird.

In diesem Zusammenhang informiert der Bürgermeis-

ter, dass das ÖRK der Gemeinde Dölsach in Rechts-

kraft erwachsen ist und nun mehrere Umwidmungen

anstehen. Dies wird zur Folge haben, dass auch meh-

rere Erschließungen zu errichten sein werden.

Folgender Bauwerber erhielt

Erschließungskosten

vorgeschrieben:

Birgit Perfler, Gödnach 61

Es wird einstimmig beschlossen, dem Bauwerber 30 %

der Abgabe als Baukostenzuschuss zu gewähren.

Folgende Ansuchen um Förderung eines

Elektro-

fahrrades

sind eingelangt:

Cornelia Buchacher, Dölsach 21

Hansjörg Pirkebner, Stribach 65

Es wird einstimmig beschlossen, den Förderungswer-

bern o. a. Förderung zu gewähren.

Zu- und Abschreibungen Öffentliches Gut:

a)

Zu- und Abschreibung von Teilflächen von der

Gp. 1332, KG Görtschach-Gödnach (Markus

Straganz, Öffentliches Gut).

Im Bereich südlich des Anwesens „Häusler“ in Göd-

nach wird von Herrn Markus Straganz eine Grenzbe-

richtigung mit dem Öffentlichen Gut angestrebt. Der

Mappenstand soll an den Naturbestand angepasst

werden. Zu diesem Zweck werden nun die Teil-

flächen „1“, „5“ und „6“ im Ausmaß von 16 m² dem

Öffentlichen Gut Gp. 1332, KG Görtschach-Göd-

nach, zugeschrieben. Die Teilflächen „2“, „3“ und „4“

im Ausmaß von 76 m² werden aus dem Öffentlichen

Gut Gp. 1332, KG Görtschach-Gödnach, ausgeschie-

den. Durch die Grenzänderung wird die Verkehrs-

sicherheit nicht verschlechtert, da der Weg eine Min-

destbreite von 6 m aufweisen wird.

Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen

Beschluss:

Entsprechend der Planurkunde der Vermessungskanz-

lei DI Rudolf Neumayr, Lienz, vom 26. April 2017,

GZ. 7580/2017 werden die Teilflächen „1“, „5“ und

„6“ im Ausmaß von insgesamt 16 m² dem Öffent-

lichen Gut Gp. 1332, KG Görtschach-Gödnach, zu-

geschrieben. Die Teilflächen „2“, „3“ und „4“ imAus-

maß von insgesamt 76 m² werden aus dem Öffent-

lichen Gut Gp. 1332, KG Görtschach-Gödnach, aus-

geschieden. Sämtliche mit der Durchführung der

Grundteilung entstehenden Kosten gehen zu Lasten

der Gemeinde Dölsach. Als Kaufpreis für den Flä-

chenüberschuss wird 22,00 € je m² festgelegt.

Im Bereich Frühaufgraben-Moosalm in Görtschach

und im Bereich Groaswiese in Göriach sind im

Gemeindewald insgesamt 350 fm

Holznutzung

ge-

plant. Die Lieferung des Holzes ist nur mittels Seil-