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August 2017 Dölsacher Dorfzeitung Seite 17
Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2016 der
Beschluss des Bebauungsplanes gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-
halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berech-
tigten Person oder Stelle abgegeben wird.
c)
Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be-
reich der Gp. 265/1, KG Dölsach (Eder).
Frau Apollonia Sterlacci hat bei ihrem Wohnhaus
Dölsach 182 einen Grundstreifen von Herrn Mathias
Eder erworben. Damit dieser Grundstreifen dem
Bauplatz zugeschrieben werden kann ist nachste-
hende Änderung des Flächenwidmungsplanes erfor-
derlich.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt
gemäß § 113 Abs. 3 und 4 iVm § 71 Abs. 1 Tiroler
Raumordnungsgesetz 2016 – TROG 2016, LGBl.
Nr. 101 und § 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungs-
gesetzes 2006 – TROG 2016, LGBl. Nr. 27, den von
der Architektengemeinschaft Dipl.-Ingre. Scherzer-
Mayr-Elwischger ausgearbeiteten Entwurf vom
26. April 2017, Zahl 707u265-1FWP.dwg, über die
Änderung des Flächenwidmungsplanes der Ge-
meinde Dölsach im Bereich des Grundstückes Nr.
265/1, KG Dölsach, durch vier Wochen hindurch, und
zwar vom 28. April bis einschließlich 29. Mai 2017,
zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.
Der Entwurf sieht eine Änderung des Flächenwid-
mungsplanes der Gemeinde Dölsach im Bereich einer
Teilfläche des Grundstückes Nr. 265/1, KG Dölsach,
von derzeit Freiland in künftig „Wohngebiet“ nach
§ 38 Abs. 1, TROG 2016, vor.
Gleichzeitig wird gemäß § 113 Abs. 3 iVm § 71 Abs.
1 lit. a TROG 2016 der Beschluss über die dem Ent-
wurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungs-
planes der Gemeinde Dölsach gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-
halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berech-
tigten Person oder Stelle abgegeben wird.
In diesem Zusammenhang informiert der Bürgermeis-
ter, dass das ÖRK der Gemeinde Dölsach in Rechts-
kraft erwachsen ist und nun mehrere Umwidmungen
anstehen. Dies wird zur Folge haben, dass auch meh-
rere Erschließungen zu errichten sein werden.
Folgender Bauwerber erhielt
Erschließungskosten
vorgeschrieben:
Birgit Perfler, Gödnach 61
Es wird einstimmig beschlossen, dem Bauwerber 30 %
der Abgabe als Baukostenzuschuss zu gewähren.
Folgende Ansuchen um Förderung eines
Elektro-
fahrrades
sind eingelangt:
Cornelia Buchacher, Dölsach 21
Hansjörg Pirkebner, Stribach 65
Es wird einstimmig beschlossen, den Förderungswer-
bern o. a. Förderung zu gewähren.
Zu- und Abschreibungen Öffentliches Gut:
a)
Zu- und Abschreibung von Teilflächen von der
Gp. 1332, KG Görtschach-Gödnach (Markus
Straganz, Öffentliches Gut).
Im Bereich südlich des Anwesens „Häusler“ in Göd-
nach wird von Herrn Markus Straganz eine Grenzbe-
richtigung mit dem Öffentlichen Gut angestrebt. Der
Mappenstand soll an den Naturbestand angepasst
werden. Zu diesem Zweck werden nun die Teil-
flächen „1“, „5“ und „6“ im Ausmaß von 16 m² dem
Öffentlichen Gut Gp. 1332, KG Görtschach-Göd-
nach, zugeschrieben. Die Teilflächen „2“, „3“ und „4“
im Ausmaß von 76 m² werden aus dem Öffentlichen
Gut Gp. 1332, KG Görtschach-Gödnach, ausgeschie-
den. Durch die Grenzänderung wird die Verkehrs-
sicherheit nicht verschlechtert, da der Weg eine Min-
destbreite von 6 m aufweisen wird.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
Entsprechend der Planurkunde der Vermessungskanz-
lei DI Rudolf Neumayr, Lienz, vom 26. April 2017,
GZ. 7580/2017 werden die Teilflächen „1“, „5“ und
„6“ im Ausmaß von insgesamt 16 m² dem Öffent-
lichen Gut Gp. 1332, KG Görtschach-Gödnach, zu-
geschrieben. Die Teilflächen „2“, „3“ und „4“ imAus-
maß von insgesamt 76 m² werden aus dem Öffent-
lichen Gut Gp. 1332, KG Görtschach-Gödnach, aus-
geschieden. Sämtliche mit der Durchführung der
Grundteilung entstehenden Kosten gehen zu Lasten
der Gemeinde Dölsach. Als Kaufpreis für den Flä-
chenüberschuss wird 22,00 € je m² festgelegt.
Im Bereich Frühaufgraben-Moosalm in Görtschach
und im Bereich Groaswiese in Göriach sind im
Gemeindewald insgesamt 350 fm
Holznutzung
ge-
plant. Die Lieferung des Holzes ist nur mittels Seil-