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2017
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llgemein
Heizkostenzuschuss 2017/2018
Das Land Tirol gewährt für
die Heizperiode 2017/2018
wieder einen
einmaligen
Heizkostenzuschuss inHöhe
von € 225,--
pro Haushalt.
Es wird darauf hingewiesen,
dass der antrags- bzw. zu-
schussberechtigte Personen-
kreis gegenüber dem Vorjahr
unverändert geblieben ist.
Somit sind neben Pensionist-
Innen mit Bezug der gel-
tenden
Ausgleichszulage/
Ergänzungszulage auch Pen-
sionsvorschussbezieherInnen,
AMS/Notstandshilfebezie-
herInnen,
BezieherInnen
von Krankengeld/Rehabili-
tationsgeld/Pflegekarenzgeld
antragsberechtigt.
Weiters
können auch Alleinerzieher-
Innen und Ehepaare bzw. Le-
bensgemeinschaften mit min-
destens einem im gemein-
samen Haushalt lebenden
unterhaltsberechtigten Kind
mit Anspruch auf Familien-
beihilfe den Antrag auf Heiz-
kostenzuschuss stellen.
Grundvoraussetzung ist der
Hauptwohnsitz im Bundes-
land Tirol
.
Für PensionistInnen mit Be-
zug der Ausgleichszulage,
denen im vergangenen Jahr
der Heizkostenzuschuss des
Landes gewährt wurde, ist
eine gesonderte Antragstel-
lung
nicht
erforderlich. Für
Neu- und Folgeantragstel-
lungen liegen die Antrags-
formulare im Gemeindeamt
Gaimberg auf oder können
von der Homepage (
www.
sonnendoerfer.at )herunterge-
laden werden.
Für die Antragstellung gelten
die folgenden Netto-Einkom-
mensgrenzen:
€ 870,-- pro Monat für allein
stehende Personen
€ 1.320,-- pro Monat für Ehe-
paare und Lebensgemein-
schaften
€ 215,-- pro Monat zusätzlich
für das 1. und 2. und
€ 135,-- für jedes weitere im
gemeinsamen Haushalt le-
bende unterhaltsberechtigte
Kind mit Anspruch auf Fami-
lienbeihilfe
€ 480,-- pro Monat für die
erste weitere erwachsene Per-
son im Haushalt
€ 320,-- pro Monat für jede
weitere erwachsene Person
im Haushalt
Das monatliche Einkommen
ist ohne Anrechung der Son-
derzahlungen (13. u. 14. Ge-
halt) zu ermitteln. Einkom-
men, die nur 12 x jährlich
bezogen werden (Unterhalt,
AMS-Bezüge, Pensionsvor-
schuss, Kinderbetreuungs-
geld), sind auf 14 Bezüge
umzurechnen.
Bei der Ermittlung des mo-
natlichen Einkommens sind
anzurechnen:
- Eigen/Witwen/Waisenpen-
sionen/Unfallrenten/Pensi-
onen aus dem Ausland
- Einkünfte aus selbststän-
diger und nicht selbststän-
diger Arbeit (Lohn, Gehalt)
- Leistungen aus der Arbeits-
losen- und Krankenversiche-
rung
- Studienbeihilfen, Stipendien
- Einkommen aus Vermietung
und Verpachtung
- Wochen-, Kinderbetreu-
ungsgeld und Zuschüsse zum
Kinderbetreuungsgeld
- Erhaltene Unterhaltszah-
lungen und -vorschüsse/Ali-
mente
- Nebenzulagen
- Pflegekarenzgeld
- Rehabilitationsgeld
Um die Gewährung des Heiz-
kostenzuschusses kann ab 1.
Juli 2017 bis 30. November
2017 im Gemeindeamt Gaim-
berg angesucht werden. Die
Antragvoraussetzungen müs-
sen jeweils zum Zeitpunkt der
Antragstellung vorliegen.
D
er
B
ürgermeister
Müllabfuhrtermine
2017
Dienstag, 25.07.2017
Dienstag, 08.08.2017
Dienstag, 22.08.2017
Dienstag, 05.09.2017
Dienstag, 19.09.2017
Dienstag, 03.10.2017
Dienstag, 17.10.2017
Dienstag, 31.10.2017
Dienstag, 14.11.2017
Dienstag, 28.11.2017