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57 - J

uli

2017

A

llgemein

Heizkostenzuschuss 2017/2018

Das Land Tirol gewährt für

die Heizperiode 2017/2018

wieder einen

einmaligen

Heizkostenzuschuss inHöhe

von € 225,--

pro Haushalt.

Es wird darauf hingewiesen,

dass der antrags- bzw. zu-

schussberechtigte Personen-

kreis gegenüber dem Vorjahr

unverändert geblieben ist.

Somit sind neben Pensionist-

Innen mit Bezug der gel-

tenden

Ausgleichszulage/

Ergänzungszulage auch Pen-

sionsvorschussbezieherInnen,

AMS/Notstandshilfebezie-

herInnen,

BezieherInnen

von Krankengeld/Rehabili-

tationsgeld/Pflegekarenzgeld

antragsberechtigt.

Weiters

können auch Alleinerzieher-

Innen und Ehepaare bzw. Le-

bensgemeinschaften mit min-

destens einem im gemein-

samen Haushalt lebenden

unterhaltsberechtigten Kind

mit Anspruch auf Familien-

beihilfe den Antrag auf Heiz-

kostenzuschuss stellen.

Grundvoraussetzung ist der

Hauptwohnsitz im Bundes-

land Tirol

.

Für PensionistInnen mit Be-

zug der Ausgleichszulage,

denen im vergangenen Jahr

der Heizkostenzuschuss des

Landes gewährt wurde, ist

eine gesonderte Antragstel-

lung

nicht

erforderlich. Für

Neu- und Folgeantragstel-

lungen liegen die Antrags-

formulare im Gemeindeamt

Gaimberg auf oder können

von der Homepage (

www.

sonnendoerfer.at )

herunterge-

laden werden.

Für die Antragstellung gelten

die folgenden Netto-Einkom-

mensgrenzen:

€ 870,-- pro Monat für allein

stehende Personen

€ 1.320,-- pro Monat für Ehe-

paare und Lebensgemein-

schaften

€ 215,-- pro Monat zusätzlich

für das 1. und 2. und

€ 135,-- für jedes weitere im

gemeinsamen Haushalt le-

bende unterhaltsberechtigte

Kind mit Anspruch auf Fami-

lienbeihilfe

€ 480,-- pro Monat für die

erste weitere erwachsene Per-

son im Haushalt

€ 320,-- pro Monat für jede

weitere erwachsene Person

im Haushalt

Das monatliche Einkommen

ist ohne Anrechung der Son-

derzahlungen (13. u. 14. Ge-

halt) zu ermitteln. Einkom-

men, die nur 12 x jährlich

bezogen werden (Unterhalt,

AMS-Bezüge, Pensionsvor-

schuss, Kinderbetreuungs-

geld), sind auf 14 Bezüge

umzurechnen.

Bei der Ermittlung des mo-

natlichen Einkommens sind

anzurechnen:

- Eigen/Witwen/Waisenpen-

sionen/Unfallrenten/Pensi-

onen aus dem Ausland

- Einkünfte aus selbststän-

diger und nicht selbststän-

diger Arbeit (Lohn, Gehalt)

- Leistungen aus der Arbeits-

losen- und Krankenversiche-

rung

- Studienbeihilfen, Stipendien

- Einkommen aus Vermietung

und Verpachtung

- Wochen-, Kinderbetreu-

ungsgeld und Zuschüsse zum

Kinderbetreuungsgeld

- Erhaltene Unterhaltszah-

lungen und -vorschüsse/Ali-

mente

- Nebenzulagen

- Pflegekarenzgeld

- Rehabilitationsgeld

Um die Gewährung des Heiz-

kostenzuschusses kann ab 1.

Juli 2017 bis 30. November

2017 im Gemeindeamt Gaim-

berg angesucht werden. Die

Antragvoraussetzungen müs-

sen jeweils zum Zeitpunkt der

Antragstellung vorliegen.

D

er

B

ürgermeister

Müllabfuhrtermine

2017

Dienstag, 25.07.2017

Dienstag, 08.08.2017

Dienstag, 22.08.2017

Dienstag, 05.09.2017

Dienstag, 19.09.2017

Dienstag, 03.10.2017

Dienstag, 17.10.2017

Dienstag, 31.10.2017

Dienstag, 14.11.2017

Dienstag, 28.11.2017