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FODN - 63/02/2016
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AUS DEM GEMEINDERAT
Grundsätzlich liegt es im Ermessen der Gemeinde, ob 30 er
Zone oder nicht, meist genehmigt, wenn viele Anrainer diese
Maßnahme unterstützen, handelt sich um reines Wohngebiet,
kaum Schwerverkehr, kein Gewerbebetrieb oder Hotel wo
viele ortsunkundige Personen fahren, Sichtweite wurde durch
Entfernen der Bäume verbessert, keine Kinderbetreuungsein-
richtungen/Spielplätze/Bushaltestellen wie Kinder ausstei-
gen in der Nähe, Seitenstraße kann nicht so schnell gefahren
werden, durch Ortstafel ist eine 50 er Beschränkung gegeben.
Folgewirkungen müssen auch beachtet werden, ähnliche Wün-
sche gab es schon in der Ködnitz.
Jedoch sollte, wenn genügend Anrainer diesen Wunsch un-
terstützen dieser ermöglicht werden, dazu sollte Peter Gliber
eine Erhebung aufgetragen werden. Dann muss die Gemeinde
ein Gutachten erstellen lassen und sollte dieses in einer der
nächsten GR-Sitzungen dann diskutiert und wenn für richtig
befunden verordnet werden.
Beschluss: einstimmig
Beratung und Beschlussfassung Kontokorrent
gemäß § 84 TGO EUR 131.000,00 ab Mai 2016
Wie schon in der Sitzung vom 23.02.2016 beschlossen und
in den letzten Jahren praktiziert, wird es wahrscheinlich wie-
der notwendig einen Kontokorrentkredit aufzunehmen um die
Ausgaben des Haushalts rechtzeitig leisten zu können.
Gemäß § 84 TGO ist dies möglich und soll der Kredit bis
zu einem Gesamtbetrag von € 131.000,- bei der Raiffeisen-
bank Matrei-Kals aufgenommen werden. Die Höhe beträgt
ein Zehntel der jährlichen Gemeindeabgaben und Abgabener-
tragsanteile nach dem Durchschnitt der letzten fünf Jahre, das
sind 2011-2015 (Gemeindeabgaben € 1.069.597,66 und Abga-
benertragsanteile € 5.497.208,20 in Summe € 6.566.805,86,
davon 10 % somit € 656.680,59, was einen Durchschnitt pro
Jahr von € 131.336,12 ergibt – also rd. € 131.000,00) zu den
folgenden Konditionen: 3-Monats Euribor zuzüglich einen
Aufschlag von 2%-Punkte; Aufrundung 0,125 %-Punkte; die
Anpassung erfolgt vierteljährlich; Kontoführungsentgelt bei
Abschluss € 9,54. Laufzeit: bis 30.06.2017.
Ebenfalls einstimmig genehmigt der Gemeinderat, dass der
Kontokorrentkredit in Ausnahmefällen bis zu einem Gesamt-
betrag von € 300.000,- erweitert werden kann. Nun sollte dies
aufgrund der Erfahrung im heurigen Jahr auf € 400.000 erhöht
werden um Spitzen abdecken zu können.
Beschluss: einstimmig
Beratung und Beschlussfassung über Ankauf
Laptop Gemeindeverwaltung
In der Gemeindeverwaltung wurde der Ankauf eines Com-
puters nötig und hat sich aufgrund der guten Erfahrung im
Bauamt ein Notebook mit Docking Station als vorteilhaft er-
wiesen. 2 Angebote wurden eingeholt (Obwexer und Habjan €
1.590,00) und EDV Ruggenthaler € 1.256,60 brutto, samt Soft-
ware und Zubehör.
Samt Installation vor Ort sind 1.556,60 angefallen und er-
sucht die Bürgermeisterin um Genehmigung dieser Anschaf-
fung für die im Budget kein Ansatz vorgesehen ist.
Beschluss: einstimmig
Beratung und Beschlussfassung
über Ankauf Webcam
Die Gemeinde Kals am Großglockner hat auf Anraten von
GV Michael Linder noch im Dezember 2015 eine Webcam
installiert und lieferte diese fantastische Bilder. Geplant war
ursprünglich der Standort in Arnig um Kals/Dorf mit dem
Großglockner abzubilden. Für den Winter war dies jedoch
nicht als geeignet gedacht und daher der Standort beim Luck-
ner Stall gewählt. Nun sollte die Kamera verlegt werden und
erachtet man dies nicht als sinnvoll, da dies für die Hardware
nicht so geeignet wäre. Kaspar Unterberger hat nun Gesprä-
che mit der TVB Osttirol geführt und wären diese bereit den
Ankauf einer 2. Kamera zu tätigen, wenn die Gemeinde 50 %
der Anschaffungskosten vom Nettobetrag übernimmt, sowie
die Wartungsgebühren. Somit fallen für die Gemeinde Kals
am Großglockner € 1.996,40 (Gesamt € 3.992,80) für die An-
schaffung an sowie 430,00/Jahr für die Wartung sowie Ser-
verkosten.
Vbgm. Martin Gratz erkundigt sich nach den Bildrechten,
GV Linder Michael betont, dass die Bilder dem Kamerabe-
sitzer gehören, die Gemeinde Kals am Großglockner sie also
benützen darf. Grundsätzlich merkt er an, dass die Bilder nach
außen getragen werden sollen, die hochwertige Qualität ist
eine gute Werbung für die Gemeinde. Vbgm. Martin Gratz
betont, dass er dies sehr befürwortet.
Beschluss: einstimmig
Beratung und Beschlussfassung
Gehweg Huben B 108, Vorschlag Baubezirksamt
DI Harald Haider, Leiter des BBA Lienz war in Kals und
hat dieser offene Vorhaben in der Gemeinde angesprochen, u.
a. auch der Gehweg nach Huben. In dieser Angelegenheit hat
Bgm. Klaus Unterweger im Beisein von Robert Trenkwalder
schon verschiedene Vorschläge unterbreitet (Fußgängerbrü-
cke unter der Brücke der L26) die jedoch alle nicht durchführ-
bar waren.
Der nun vorliegende Vorschlag ist eine Kompromisslösung
und wäre relativ rasch durchführbar. Die Bürgermeisterin
stellt den Plan vor auf dem die Wegstrecke entlang des Lager-
platzes des BBA vorgesehen ist, weiter über den alten „Kalser
Weg“, Querung der Kalser Straße und Nutzung des rechten
Gehsteiges über die Isel, weitre dann am Ufer des Baches bis
hinter die Tankstelle Steiner und dort über den bestehenden
Zebrastreifen.
GR Riepler Hannes merkt die Wichtigkeit des zeitlichen
Faktors an und befürwortet diese Lösung, weil sie am ehesten
umsetzbar ist. GV Michael Linder meint, dass dies wohl die
einzig realistische Lösung ist. Auch die Frage nach den Kosten
taucht auf, die derzeit jedoch noch nicht beantwortet werden
kann.
Beschluss: einstimmig