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FODN - 63/02/2016

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AUS DEM GEMEINDERAT

Grundsätzlich liegt es im Ermessen der Gemeinde, ob 30 er

Zone oder nicht, meist genehmigt, wenn viele Anrainer diese

Maßnahme unterstützen, handelt sich um reines Wohngebiet,

kaum Schwerverkehr, kein Gewerbebetrieb oder Hotel wo

viele ortsunkundige Personen fahren, Sichtweite wurde durch

Entfernen der Bäume verbessert, keine Kinderbetreuungsein-

richtungen/Spielplätze/Bushaltestellen wie Kinder ausstei-

gen in der Nähe, Seitenstraße kann nicht so schnell gefahren

werden, durch Ortstafel ist eine 50 er Beschränkung gegeben.

Folgewirkungen müssen auch beachtet werden, ähnliche Wün-

sche gab es schon in der Ködnitz.

Jedoch sollte, wenn genügend Anrainer diesen Wunsch un-

terstützen dieser ermöglicht werden, dazu sollte Peter Gliber

eine Erhebung aufgetragen werden. Dann muss die Gemeinde

ein Gutachten erstellen lassen und sollte dieses in einer der

nächsten GR-Sitzungen dann diskutiert und wenn für richtig

befunden verordnet werden.

Beschluss: einstimmig

Beratung und Beschlussfassung Kontokorrent

gemäß § 84 TGO EUR 131.000,00 ab Mai 2016

Wie schon in der Sitzung vom 23.02.2016 beschlossen und

in den letzten Jahren praktiziert, wird es wahrscheinlich wie-

der notwendig einen Kontokorrentkredit aufzunehmen um die

Ausgaben des Haushalts rechtzeitig leisten zu können.

Gemäß § 84 TGO ist dies möglich und soll der Kredit bis

zu einem Gesamtbetrag von € 131.000,- bei der Raiffeisen-

bank Matrei-Kals aufgenommen werden. Die Höhe beträgt

ein Zehntel der jährlichen Gemeindeabgaben und Abgabener-

tragsanteile nach dem Durchschnitt der letzten fünf Jahre, das

sind 2011-2015 (Gemeindeabgaben € 1.069.597,66 und Abga-

benertragsanteile € 5.497.208,20 in Summe € 6.566.805,86,

davon 10 % somit € 656.680,59, was einen Durchschnitt pro

Jahr von € 131.336,12 ergibt – also rd. € 131.000,00) zu den

folgenden Konditionen: 3-Monats Euribor zuzüglich einen

Aufschlag von 2%-Punkte; Aufrundung 0,125 %-Punkte; die

Anpassung erfolgt vierteljährlich; Kontoführungsentgelt bei

Abschluss € 9,54. Laufzeit: bis 30.06.2017.

Ebenfalls einstimmig genehmigt der Gemeinderat, dass der

Kontokorrentkredit in Ausnahmefällen bis zu einem Gesamt-

betrag von € 300.000,- erweitert werden kann. Nun sollte dies

aufgrund der Erfahrung im heurigen Jahr auf € 400.000 erhöht

werden um Spitzen abdecken zu können.

Beschluss: einstimmig

Beratung und Beschlussfassung über Ankauf

Laptop Gemeindeverwaltung

In der Gemeindeverwaltung wurde der Ankauf eines Com-

puters nötig und hat sich aufgrund der guten Erfahrung im

Bauamt ein Notebook mit Docking Station als vorteilhaft er-

wiesen. 2 Angebote wurden eingeholt (Obwexer und Habjan €

1.590,00) und EDV Ruggenthaler € 1.256,60 brutto, samt Soft-

ware und Zubehör.

Samt Installation vor Ort sind 1.556,60 angefallen und er-

sucht die Bürgermeisterin um Genehmigung dieser Anschaf-

fung für die im Budget kein Ansatz vorgesehen ist.

Beschluss: einstimmig

Beratung und Beschlussfassung

über Ankauf Webcam

Die Gemeinde Kals am Großglockner hat auf Anraten von

GV Michael Linder noch im Dezember 2015 eine Webcam

installiert und lieferte diese fantastische Bilder. Geplant war

ursprünglich der Standort in Arnig um Kals/Dorf mit dem

Großglockner abzubilden. Für den Winter war dies jedoch

nicht als geeignet gedacht und daher der Standort beim Luck-

ner Stall gewählt. Nun sollte die Kamera verlegt werden und

erachtet man dies nicht als sinnvoll, da dies für die Hardware

nicht so geeignet wäre. Kaspar Unterberger hat nun Gesprä-

che mit der TVB Osttirol geführt und wären diese bereit den

Ankauf einer 2. Kamera zu tätigen, wenn die Gemeinde 50 %

der Anschaffungskosten vom Nettobetrag übernimmt, sowie

die Wartungsgebühren. Somit fallen für die Gemeinde Kals

am Großglockner € 1.996,40 (Gesamt € 3.992,80) für die An-

schaffung an sowie 430,00/Jahr für die Wartung sowie Ser-

verkosten.

Vbgm. Martin Gratz erkundigt sich nach den Bildrechten,

GV Linder Michael betont, dass die Bilder dem Kamerabe-

sitzer gehören, die Gemeinde Kals am Großglockner sie also

benützen darf. Grundsätzlich merkt er an, dass die Bilder nach

außen getragen werden sollen, die hochwertige Qualität ist

eine gute Werbung für die Gemeinde. Vbgm. Martin Gratz

betont, dass er dies sehr befürwortet.

Beschluss: einstimmig

Beratung und Beschlussfassung

Gehweg Huben B 108, Vorschlag Baubezirksamt

DI Harald Haider, Leiter des BBA Lienz war in Kals und

hat dieser offene Vorhaben in der Gemeinde angesprochen, u.

a. auch der Gehweg nach Huben. In dieser Angelegenheit hat

Bgm. Klaus Unterweger im Beisein von Robert Trenkwalder

schon verschiedene Vorschläge unterbreitet (Fußgängerbrü-

cke unter der Brücke der L26) die jedoch alle nicht durchführ-

bar waren.

Der nun vorliegende Vorschlag ist eine Kompromisslösung

und wäre relativ rasch durchführbar. Die Bürgermeisterin

stellt den Plan vor auf dem die Wegstrecke entlang des Lager-

platzes des BBA vorgesehen ist, weiter über den alten „Kalser

Weg“, Querung der Kalser Straße und Nutzung des rechten

Gehsteiges über die Isel, weitre dann am Ufer des Baches bis

hinter die Tankstelle Steiner und dort über den bestehenden

Zebrastreifen.

GR Riepler Hannes merkt die Wichtigkeit des zeitlichen

Faktors an und befürwortet diese Lösung, weil sie am ehesten

umsetzbar ist. GV Michael Linder meint, dass dies wohl die

einzig realistische Lösung ist. Auch die Frage nach den Kosten

taucht auf, die derzeit jedoch noch nicht beantwortet werden

kann.

Beschluss: einstimmig