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FODN - 63/02/2016
AUS DEM GEMEINDERAT
Gemeinderatssitzung
am 10. Mai 2016
E
ingangs begrüßt Bgmin Rogl die anwesenden GR-Mitglie-
der und weiter unseren Raumplaner DI Wolfgang Mayr.
Wie in der Tagesordnung angeführt, sollen vor allem die neu-
en GR über Bau- und Raumordnungsrecht informiert werden.
Kurzreferat von Raumplaner DI Wolfgang Mayr
Raumordnung, örtliche Bauvorschriften, Bebauungsstu-
die für Wohnbau und Personalwohnungen, Verkehrslösun-
gen etc.
Wolfgang Mayr gibt eine Einführung in Bau- und Raum-
ordnung mit Inhaltsangabe:
überörtliche Raumordnung
örtliche Raumordnung mit örtl. Raumordnungskonzept,
Flächenwidmungsplan, Bebauungsplan, Verträge,...
Stadt- und Ortsbild
Tiroler Bodenfonds
Baurecht
Er erläutert dann die einzelnen Punkte:
Überörtliche Raum-
planung – Land ist zuständig! Raumordnungsprogramme
(Seilbahnkonzept, Einkaufszentren)
Örtliche Raumplanung
– Verordnung der Gemeinde,
Beschluss im Gemeinderat (4 Wochen Kundmachung –
Möglichkeit für Stellungnahmen – kein Einspruch!!!, auf-
sichtsbehördliche Genehmigung und weitere 2 Wochen
Kundmachung)
Seit den 90er Jahren:
Prinzip des Bodensparens in priva-
ten Bereich, dafür mehr Nutzung des Bodens für die Öf-
fentlichkeit, zB Park, Spielplätze, etc.
V
ermeidung von Nutzungskonflikten:
Ein
Landwirt hat
beispielsweise ein anderes Interesse als eine Jungfamilie
– Trennung von Wohnen, Landwirtschaft, Tourismus, Ge-
werbe
Soziale und gesellschaftliche Ausgewogenheit:
Freizeit-
wohnsitze!! Freizeitwohnsitz heißt, dass die gesamte Inf-
rastruktur gestellt werden muss, es aber keine Einnahmen
wie durch Müll, Wasser, Kanal, etc. gibt. So entstehen für
die Allgemeinheit hohe Kosten. Deshalb gibt es eine Ober-
grenze von 8% bei den Freizeitwohnsitzen.
Beschlüsse der Raumordnung
sind keine „einfachen“ Be-
schlüsse – es handelt sich um Verordnungen. Dies ist die
höchste Stufe an Beschlüssen im rechtlichen Sinn, die ein
Gemeinderat fällen kann.
Es gibt keine Parteienstellung
, nur Stellungnahmerecht,
auch keine ordentlichen Rechtsmittel
Stufenbau:
Örtliches Raumordnungskonzept – Flächen-
widmungsplan – Bebauungsplan
ÖROK:
basiert auf Prognosen (Bevölkerungs-, Wirt-
schafts- und Infrastruktur), konstant für 10 Jahre, Än-
derungen nur, wenn offensichtliche Fehler, geänderte
Rahmenbedingungen, wichtiges öffentliches Interesse
Baulandbilanz:
Grundsatz der Ressourcenschonung; 12%
der Landesfläche, 10% der Bezirksfläche, 4 % der Gemein-
defläche sind Bauland.
Baulandentwicklung:
Abnahme der Haushaltsgröße, aber
Zunahme der Zahl der Haushalte
FWP:
bedarfsorientiert, exakte Nutzungsfestlegungen
(Sonderflächen, Bauland, Freiland, Vorbehaltsflächen [gibt
es in Kals am Großglockner derzeit nicht]), Vermeidung
von Nutzungskonflikten, Voraussetzung für Baubewilli-
gung.
Bebauungsplan:
Bebauungsvorgaben: Legt fest, wie ge-
baut werden kann, aber auch Verkehrsflächen, Abstände zu
öffentlichen Flächen, Grenzabstände, Baudichten und Ge-
bäudehöhen. Der Bebauungsplan wird erlassen, wo es im
öffentlichen Interesse liegt.
Vertragsraumordnung:
Verträge: zwischen Widmungs-
werber und Gemeinde zur Absicherung der Interessen;
wurde in Kals am Großglockner schon am Beispiel Lana
durchlaufen.
Baurecht:
Bgm in als Baubehörde kann nicht sehr viel
verhindern; sie muss prüfen, ob es den Zielen der RO wi-
derspricht, Abstände korrekt sind, bautechnische Vorgaben
stimmen, Verkehrssicherheit gegeben ist und ev. Orts-/Stra-
ßenbild nicht gefährdet sind: Wenn all das gegeben ist, hat
Bauwerber ein Recht auf einen Baubescheid
Stadt- und Ortsbild:
Unterschutzstellungen nach SOG
2003 – Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2003 –
(auch für einzelne Gebäude möglich, mehrere Häuser, Ort-
schaftsteile etc.), Örtliche Bauvorschriften (Verordnung der
Gemeinde) – Bestimmtheitsgebot, gilt für alle Bauvorhaben
in bestimmtem Gebiet! Dorferneuerung: Fördermodell (alte
Bausubstanz)
Tiroler Bodenfonds:
Einrichtung des Landes zur Bau-
landmobilisierung zum sozial verträglichen Preis; für Kauf,
Aufschließung, Verkauf; kein Gewinn
Baurecht:
Grenzabstände, Zulässigkeit des Bauvorhabens,
Einhaltung der technischen Standards (Baustoffe, Statik,
Sicherheit, Hygiene, Energie, Ökologie)