![Page Background](./../common/page-substrates/page0020.jpg)
August 2014
Gemeindezeitung Kartitsch
Seite 20
Information zur Alarmierung von Notfällen
„Leitstelle Tirol, wo ist der Einsatzort?..“
Frau Mustermann, Architektin, arbeitet gerade an ihrem neuen Projekt. Sie bemerkt ein leichtes Schwin-
delgefühl und holt sich deshalb ein Glas Wasser. Auf dem Weg in die Küche kann sie sich nicht mehr auf-
recht halten, fällt mit dem Kopf gegen eine Tischkante und liegt reglos am Boden. Ihr Mann Max bemerkt
diesen Vorfall und wählt den Notruf 144.
„Leitstelle Tirol, wo ist der Einsatzort?..“
Max durchläuft jetzt ein abgestimmtes Frageschema, welches
im ersten Moment erdrückend lang wirkt. Was er nicht weiß,
die Leitstelle Tirol übermittelt schon während des Telefonats
alle wichtigen Informationen an den Disponenten, welcher nur
wenige Sekunden darauf das geeignetste Rettungsmittel, gege-
benenfalls einen Notarzt, zur Hilfe schickt.
Während das Rettungsteam sich bereits auf dem Weg befindet,
leitet die Leitstelle Tirol über Telefon Erste-Hilfe Maßnahmen an, um die bestmögliche Versorgung zu
gewährleisten.
Werden weitere Rettungsmittel benötigt, wie Feuerwehr oder Bergrettung, werden diese durch die Leitstel-
le Tirol alarmiert und über das Geschehen informiert.
Wichtige Hinweise für den Einsatz von Hubschraubern zur Bergung
von Almtieren
Der Almbewirtschafter meldet die notwendige Bergung bei der Gemeinde, auf deren Ge-
meindegebiet die Alm liegt und macht dort die entsprechenden Angaben.
Die Gemeinde prüft, ob ein Hubschraubereinsatz notwendig ist und meldet den Fall der
Landeswarnzentrale.
Die Landeswarnzentrale informiert die Hubschrauberunternehmen und vergibt den Flug an
jenes Unternehmen, das die besten Bedingungen bietet.
Das beauftragte Hubschrauberunternehmen koordiniert mit der von der Gemeinde namhaft
gemachten Kontaktperson den Einsatz.
Nach Durchführung des Fluges erhält der Eigentümer des geborgenen Tieres die Rech-
nung, die er einzahlt und zur Refundierung bei der Landeslandwirtschaftskammer für Tirol,
zu Handen Rosemarie Kolednik, Brixner Straße 1, 6020 Innsbruck, im Original einreicht.
Die Landeslandwirtschaftskammer überprüft die Rechnung und weist den Rechnungsbe-
trag abzüglich des Selbstbehaltes von € 220,- an.
Wichtige Notrufnummern:
112 –Europäischer Notruf
122 - Feuerwehr
133 - Polizei
140 - Bergrettung
141 + Postleitzahl - Ärztetelefon
144 - Rettung