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August 2014

Gemeindezeitung Kartitsch

Seite 20

Information zur Alarmierung von Notfällen

„Leitstelle Tirol, wo ist der Einsatzort?..“

Frau Mustermann, Architektin, arbeitet gerade an ihrem neuen Projekt. Sie bemerkt ein leichtes Schwin-

delgefühl und holt sich deshalb ein Glas Wasser. Auf dem Weg in die Küche kann sie sich nicht mehr auf-

recht halten, fällt mit dem Kopf gegen eine Tischkante und liegt reglos am Boden. Ihr Mann Max bemerkt

diesen Vorfall und wählt den Notruf 144.

„Leitstelle Tirol, wo ist der Einsatzort?..“

Max durchläuft jetzt ein abgestimmtes Frageschema, welches

im ersten Moment erdrückend lang wirkt. Was er nicht weiß,

die Leitstelle Tirol übermittelt schon während des Telefonats

alle wichtigen Informationen an den Disponenten, welcher nur

wenige Sekunden darauf das geeignetste Rettungsmittel, gege-

benenfalls einen Notarzt, zur Hilfe schickt.

Während das Rettungsteam sich bereits auf dem Weg befindet,

leitet die Leitstelle Tirol über Telefon Erste-Hilfe Maßnahmen an, um die bestmögliche Versorgung zu

gewährleisten.

Werden weitere Rettungsmittel benötigt, wie Feuerwehr oder Bergrettung, werden diese durch die Leitstel-

le Tirol alarmiert und über das Geschehen informiert.

Wichtige Hinweise für den Einsatz von Hubschraubern zur Bergung

von Almtieren

Der Almbewirtschafter meldet die notwendige Bergung bei der Gemeinde, auf deren Ge-

meindegebiet die Alm liegt und macht dort die entsprechenden Angaben.

Die Gemeinde prüft, ob ein Hubschraubereinsatz notwendig ist und meldet den Fall der

Landeswarnzentrale.

Die Landeswarnzentrale informiert die Hubschrauberunternehmen und vergibt den Flug an

jenes Unternehmen, das die besten Bedingungen bietet.

Das beauftragte Hubschrauberunternehmen koordiniert mit der von der Gemeinde namhaft

gemachten Kontaktperson den Einsatz.

Nach Durchführung des Fluges erhält der Eigentümer des geborgenen Tieres die Rech-

nung, die er einzahlt und zur Refundierung bei der Landeslandwirtschaftskammer für Tirol,

zu Handen Rosemarie Kolednik, Brixner Straße 1, 6020 Innsbruck, im Original einreicht.

Die Landeslandwirtschaftskammer überprüft die Rechnung und weist den Rechnungsbe-

trag abzüglich des Selbstbehaltes von € 220,- an.

Wichtige Notrufnummern:

112 –Europäischer Notruf

122 - Feuerwehr

133 - Polizei

140 - Bergrettung

141 + Postleitzahl - Ärztetelefon

144 - Rettung