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Gemeindezeitung Kartitsch
Mai 2014
Cavallino-News 2014
Liebe Kartitscherinnen
und Kartitscher!
In den letzten Wochen und Mo-
naten hat es wieder vermehrt Be-
richte und Vorschläge, betreffend
Weiterbau der Autobahn auf ita-
lienischem Staatsgebiet Richtung
Österreich gegeben.
Vor allem ist die Interpretation
Österreichs der Ratifizierung Ita-
liens mit gemischten Gefühlen
entgegen zu sehen, zumal zwar
darin verwiesen wird, dass das
Verkehrsprotokoll der Alpenkon-
vention wie in diesem Protokoll
vorgesehen für neue hochrangige
alpenquerende
Verbindungen
gelten soll, die italienische Inter-
pretation wohl aber für inneral-
pine Verbindungen anerkannt
wird:
Österreich hat insbesondere zur
Kenntnis genommen, dass Italien
mit dem ersten Satz seiner Erklä-
rung nicht bezweckt, die Rechts-
wirkung von Vertragsbestimmun-
gen des Verkehrsprotokolls aus-
zuschließen oder zu ändern, son-
dern seine Erklärung vollkom-
men im Einklang mit dem Wort-
laut des Art. 11 sieht und nur auf
den inneralpinen, nicht aber den
alpenquerenden Verkehr bezieht.
Damit anerkennt man de facto
den italienischen Vorbehalt
auch
für
neue
defacto-
Transitachsen a la Cavallino-
und Plöckentunnel, indem man
sie einfach als inneralpine Täler-
verbindungen
bezeichnet.
Reine Tälerverbindungen waren
zwar auch laut Protokolltext bis-
her schon vom Verbot ausge-
schlossen, doch akzeptiert man
mit der österreichischen Erklä-
rung, dass sogenannte inneralpi-
ne Verbindungen im Sinne des
italienischen Vorbehalts zu be-
handeln sind:
Italien erklärt, dass die Bestim-
mungen von Art. 11 des vorlie-
genden Protokolls nicht die
Möglichkeit präjudizieren, auf
italienischem Staatsgebiet Stra-
ßenbauprojekte für Fernverbin-
dungen, einschließlich der für
den Ausbau des Warenverkehrs
mit den Ländern nördlich der
Alpen erforderlichen Infrastruk-
turen, zu verwirklichen.
Während sich der italienische
Vorbehalt auf Straßenbaupro-
jekte für Fernverbindungen auf
italienischem Staatsgebiet be-
zieht, wenn auch einschließlich
der für den Ausbau des Waren-
verkehrs mit den Ländern nörd-
lich der Alpen erforderlichen
Infrastrukturen (was das immer
auch heißen soll), anerkennt die
österreichische Erklärung, dass
der italienische Vorbehalt gene-
rell für den inneralpinen Ver-
kehr
akzeptiert
wird
.
Damit stärkt man die italieni-
sche Position in Bezug auf ihre
Ambitionen
hinsichtlich
Cavallino- und Plöckentunnel,
indem man einfach behauptet,
dass diese nur inneralpine Täler-
verbindungen sein sollen. Wer
will ihnen einen rechtlich haltba-
ren Gegenbeweis in der An-
fangsphase solcher Projekte ent-
gegenhalten. Dann plant man
eben zunächst die Straße zwi-
schen dem Comelico und Kar-
titsch, um sie später dann das
Verbindungsstück zum Alemag-
na-Autobahnende herzustellen
.
Man wollte österreichischerseits
offenbar um jeden Preis verhin-
dern, dass die Italiener bei einem
klaren Widerspruch Österreichs
überhaupt aus dem Verkehrspro-
tokoll aussteigen und hat deshalb
zu einer windelweichen Formu-
lierung gegriffen, die unsere Po-
sition noch weiter verschlechtert,
indem man den italienischen
Vorbehalt für inneralpine Ver-
bindungen anerkennt.
Mit dieser Formulierung wird
auch jenen in Osttirol der Rü-
cken gestärkt, die sich für Plö-
cken- und Cavallino-Tunnel
stark machen!!!
Obwohl diese österreichische
Erklärung eigentlich eine Kapi-
tulationsurkunde darstellt, weil
sie die italienischen Vorbehalte
für inneralpine Verbindungen
anerkennt, wird man versuchen,
diese als Erfolg zu verkaufen.
Für die Bürgerinitiative
Kinigat-Kartitsch
Klammer Georg