Previous Page  29 / 36 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 29 / 36 Next Page
Page Background

Seite 29

Gemeindezeitung Kartitsch

Mai 2014

Cavallino-News 2014

Liebe Kartitscherinnen

und Kartitscher!

In den letzten Wochen und Mo-

naten hat es wieder vermehrt Be-

richte und Vorschläge, betreffend

Weiterbau der Autobahn auf ita-

lienischem Staatsgebiet Richtung

Österreich gegeben.

Vor allem ist die Interpretation

Österreichs der Ratifizierung Ita-

liens mit gemischten Gefühlen

entgegen zu sehen, zumal zwar

darin verwiesen wird, dass das

Verkehrsprotokoll der Alpenkon-

vention wie in diesem Protokoll

vorgesehen für neue hochrangige

alpenquerende

Verbindungen

gelten soll, die italienische Inter-

pretation wohl aber für inneral-

pine Verbindungen anerkannt

wird:

Österreich hat insbesondere zur

Kenntnis genommen, dass Italien

mit dem ersten Satz seiner Erklä-

rung nicht bezweckt, die Rechts-

wirkung von Vertragsbestimmun-

gen des Verkehrsprotokolls aus-

zuschließen oder zu ändern, son-

dern seine Erklärung vollkom-

men im Einklang mit dem Wort-

laut des Art. 11 sieht und nur auf

den inneralpinen, nicht aber den

alpenquerenden Verkehr bezieht.

Damit anerkennt man de facto

den italienischen Vorbehalt

auch

für

neue

defacto-

Transitachsen a la Cavallino-

und Plöckentunnel, indem man

sie einfach als inneralpine Täler-

verbindungen

bezeichnet.

Reine Tälerverbindungen waren

zwar auch laut Protokolltext bis-

her schon vom Verbot ausge-

schlossen, doch akzeptiert man

mit der österreichischen Erklä-

rung, dass sogenannte inneralpi-

ne Verbindungen im Sinne des

italienischen Vorbehalts zu be-

handeln sind:

Italien erklärt, dass die Bestim-

mungen von Art. 11 des vorlie-

genden Protokolls nicht die

Möglichkeit präjudizieren, auf

italienischem Staatsgebiet Stra-

ßenbauprojekte für Fernverbin-

dungen, einschließlich der für

den Ausbau des Warenverkehrs

mit den Ländern nördlich der

Alpen erforderlichen Infrastruk-

turen, zu verwirklichen.

Während sich der italienische

Vorbehalt auf Straßenbaupro-

jekte für Fernverbindungen auf

italienischem Staatsgebiet be-

zieht, wenn auch einschließlich

der für den Ausbau des Waren-

verkehrs mit den Ländern nörd-

lich der Alpen erforderlichen

Infrastrukturen (was das immer

auch heißen soll), anerkennt die

österreichische Erklärung, dass

der italienische Vorbehalt gene-

rell für den inneralpinen Ver-

kehr

akzeptiert

wird

.

Damit stärkt man die italieni-

sche Position in Bezug auf ihre

Ambitionen

hinsichtlich

Cavallino- und Plöckentunnel,

indem man einfach behauptet,

dass diese nur inneralpine Täler-

verbindungen sein sollen. Wer

will ihnen einen rechtlich haltba-

ren Gegenbeweis in der An-

fangsphase solcher Projekte ent-

gegenhalten. Dann plant man

eben zunächst die Straße zwi-

schen dem Comelico und Kar-

titsch, um sie später dann das

Verbindungsstück zum Alemag-

na-Autobahnende herzustellen

.

Man wollte österreichischerseits

offenbar um jeden Preis verhin-

dern, dass die Italiener bei einem

klaren Widerspruch Österreichs

überhaupt aus dem Verkehrspro-

tokoll aussteigen und hat deshalb

zu einer windelweichen Formu-

lierung gegriffen, die unsere Po-

sition noch weiter verschlechtert,

indem man den italienischen

Vorbehalt für inneralpine Ver-

bindungen anerkennt.

Mit dieser Formulierung wird

auch jenen in Osttirol der Rü-

cken gestärkt, die sich für Plö-

cken- und Cavallino-Tunnel

stark machen!!!

Obwohl diese österreichische

Erklärung eigentlich eine Kapi-

tulationsurkunde darstellt, weil

sie die italienischen Vorbehalte

für inneralpine Verbindungen

anerkennt, wird man versuchen,

diese als Erfolg zu verkaufen.

Für die Bürgerinitiative

Kinigat-Kartitsch

Klammer Georg