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Seite 24 Dölsacher Dorfzeitung Februar 2019

und § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 –

TROG 2016, LGBl. Nr. 101, den vom Planer Archi-

tektengemeinschaft Lienz ausgearbeiteten Entwurf

vom 29. November 2018, mit der Planungsnummer

707-2018-00015, über die Änderung des Flächenwid-

mungsplanes der Gemeinde Dölsach im Bereich 695

KG 85012 Göriach (zum Teil) durch vier Wochen

hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.

Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächen-

widmungsplanes der Gemeinde Dölsach vor:

Umwidmung

Grundstück 695 KG 85012 Göriach

rund 11 m²

von Freiland § 41

in

Wohngebiet § 38 (1)

Gleichzeitig wird gemäß § 71 Abs. 1 lit. a TROG

2016 der Beschluss über die dem Entwurf entspre-

chende Änderung des Flächenwidmungsplanes ge-

fasst.

Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam,

wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahme-

frist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer

hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben

wird.

b)

Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be-

reich von Teilflächen der Gpn. 832/4 und 1337/2,

KG Görtschach-Gödnach (Plankensteiner Holz-

bau GmbH. und Öffentliches Gut).

Zwischen der Plankensteiner Holzbau GmbH., Daniel

Plankensteiner und dem Öffentlichen Gut ist eine

Grenzbereinigung im Bereich der Gp. 1337/2, KG

Görtschach-Gödnach, geplant. Damit die Grund-

stücke Gpn.832/4 und 832/3, KG Görtschach-Göd-

nach, nach erfolgter Grenzbereinigung über eine ein-

heitliche Bauplatzwidmung verfügen, ist nachste-

hende Flächenwidmungsplanänderung erforderlich.

Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen

Beschluss:

Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge-

meinderat der Gemeinde Dölsach gemäß § 71 Abs. 1

und § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 –

TROG 2016, LGBl. Nr. 101, den vom Planer Archi-

tektengemeinschaft Lienz ausgearbeiteten Entwurf

vom 10. Dezember 2018, mit der Planungsnummer

707-2018-00017, über die Änderung des Flächenwid-

MONTAG, 17. DEZEMBER 2018

Das Protokoll der Sitzung vom 19. November 2018

wird genehmigt und unterfertigt. Der Bürgermeister

berichtet über folgende Themen:

– Im Zuge der

Kabelverlegungsarbeiten

zum Kraft-

werk Alois Fasching wurden seitens der Gemeinde

Dölsach LWL-Verrohrung in Gödnach mitverlegt.

– Die Plankensteiner Holzbau GmbH. wurde bereits

an das

Glasfasernetz

angeschlossen, Privatkunden

sollen im neuen Jahr anschließen können.

– Am Görtschacher Berg wurden bereits 8.000 fm

Schadholz

aufgearbeitet, davon rd. 1.000 fm aus

dem Gemeindewald.

– Mit dem erforderlichen

Wegbau

„Oberer Eichholz-

weg“ konnte bereits begonnen werden.

– Die

Wildbach- und Lawinenverbauung

hat be-

reits mit Sanierungen verschiedener Bachläufe be-

gonnen.

– Mit der Produktion von Kunstschnee für die

Rodel-

bahn

konnte bereits begonnen werden.

– Die

Stribacher Säge

wurde in Absprache mit den

Agrarmitgliedern bereits abgetragen. Dort sollen

zwei Baugründe (für Anna Oberdorfer und Jasmin

Rauter) entstehen.

– Nach dem Konkurs mit der Fa. Giamax in Öster-

reich wurde der Vertrag für die Lieferung eines

FF-Tanklöschfahrzeuges

aufgelöst. In Absprache

mit dem Landesfeuerwehrverband wird die weitere

Vorgehensweise beraten.

Raumordnung Dölsach

a)

Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be-

reich einer Teilfläche der Gp. 695, KG Göriach

(Land Tirol).

Herr Joffrey Greil erwirbt vom Land Tirol (BBA

Lienz) eine Teilfläche aus der Gp. 695, KG Göriach,

die direkt an sein Grundstück auf der Gp. 250/5, KG

Göriach, grenzt. Diesbezüglich wurde bereits mit 23.

April 2018 ein GR-Beschluss gefasst. Nun soll diese

Teilfläche um 11 m² größer ausfallen. Damit die

Grundstücke vereinigt werden können, ist nachste-

hende Änderung der Flächenwidmung erforderlich.

Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen

Beschluss:

Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge-

meinderat der Gemeinde Dölsach gemäß § 71 Abs. 1