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Seite 24 Dölsacher Dorfzeitung Februar 2019
und § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 –
TROG 2016, LGBl. Nr. 101, den vom Planer Archi-
tektengemeinschaft Lienz ausgearbeiteten Entwurf
vom 29. November 2018, mit der Planungsnummer
707-2018-00015, über die Änderung des Flächenwid-
mungsplanes der Gemeinde Dölsach im Bereich 695
KG 85012 Göriach (zum Teil) durch vier Wochen
hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.
Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächen-
widmungsplanes der Gemeinde Dölsach vor:
Umwidmung
Grundstück 695 KG 85012 Göriach
rund 11 m²
von Freiland § 41
in
Wohngebiet § 38 (1)
Gleichzeitig wird gemäß § 71 Abs. 1 lit. a TROG
2016 der Beschluss über die dem Entwurf entspre-
chende Änderung des Flächenwidmungsplanes ge-
fasst.
Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam,
wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahme-
frist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer
hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben
wird.
b)
Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be-
reich von Teilflächen der Gpn. 832/4 und 1337/2,
KG Görtschach-Gödnach (Plankensteiner Holz-
bau GmbH. und Öffentliches Gut).
Zwischen der Plankensteiner Holzbau GmbH., Daniel
Plankensteiner und dem Öffentlichen Gut ist eine
Grenzbereinigung im Bereich der Gp. 1337/2, KG
Görtschach-Gödnach, geplant. Damit die Grund-
stücke Gpn.832/4 und 832/3, KG Görtschach-Göd-
nach, nach erfolgter Grenzbereinigung über eine ein-
heitliche Bauplatzwidmung verfügen, ist nachste-
hende Flächenwidmungsplanänderung erforderlich.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge-
meinderat der Gemeinde Dölsach gemäß § 71 Abs. 1
und § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 –
TROG 2016, LGBl. Nr. 101, den vom Planer Archi-
tektengemeinschaft Lienz ausgearbeiteten Entwurf
vom 10. Dezember 2018, mit der Planungsnummer
707-2018-00017, über die Änderung des Flächenwid-
MONTAG, 17. DEZEMBER 2018
Das Protokoll der Sitzung vom 19. November 2018
wird genehmigt und unterfertigt. Der Bürgermeister
berichtet über folgende Themen:
– Im Zuge der
Kabelverlegungsarbeiten
zum Kraft-
werk Alois Fasching wurden seitens der Gemeinde
Dölsach LWL-Verrohrung in Gödnach mitverlegt.
– Die Plankensteiner Holzbau GmbH. wurde bereits
an das
Glasfasernetz
angeschlossen, Privatkunden
sollen im neuen Jahr anschließen können.
– Am Görtschacher Berg wurden bereits 8.000 fm
Schadholz
aufgearbeitet, davon rd. 1.000 fm aus
dem Gemeindewald.
– Mit dem erforderlichen
Wegbau
„Oberer Eichholz-
weg“ konnte bereits begonnen werden.
– Die
Wildbach- und Lawinenverbauung
hat be-
reits mit Sanierungen verschiedener Bachläufe be-
gonnen.
– Mit der Produktion von Kunstschnee für die
Rodel-
bahn
konnte bereits begonnen werden.
– Die
Stribacher Säge
wurde in Absprache mit den
Agrarmitgliedern bereits abgetragen. Dort sollen
zwei Baugründe (für Anna Oberdorfer und Jasmin
Rauter) entstehen.
– Nach dem Konkurs mit der Fa. Giamax in Öster-
reich wurde der Vertrag für die Lieferung eines
FF-Tanklöschfahrzeuges
aufgelöst. In Absprache
mit dem Landesfeuerwehrverband wird die weitere
Vorgehensweise beraten.
Raumordnung Dölsach
a)
Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be-
reich einer Teilfläche der Gp. 695, KG Göriach
(Land Tirol).
Herr Joffrey Greil erwirbt vom Land Tirol (BBA
Lienz) eine Teilfläche aus der Gp. 695, KG Göriach,
die direkt an sein Grundstück auf der Gp. 250/5, KG
Göriach, grenzt. Diesbezüglich wurde bereits mit 23.
April 2018 ein GR-Beschluss gefasst. Nun soll diese
Teilfläche um 11 m² größer ausfallen. Damit die
Grundstücke vereinigt werden können, ist nachste-
hende Änderung der Flächenwidmung erforderlich.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge-
meinderat der Gemeinde Dölsach gemäß § 71 Abs. 1